Berthold Vogel | Rezension |

Symbolische Gewalt – und sonst?

Ein Sammelband fragt nach dem Staatsverständnis Pierre Bourdieus

Michael Hirsch und Rüdiger Voigt (Hg.):
Symbolische Gewalt. Politik, Macht und Staat bei Pierre Bourdieu
Deutschland
Baden-Baden 2017: Nomos
233 S., EUR 39,00
ISBN 978-3848732913

Die Nomos-Reihe „Staatsverständnisse“ ist eine wunderbare Sammlung gesellschafts- und staatswissenschaftlichen Denkens. Es ist ein großer Verdienst des Rechtswissenschaftlers Rüdiger Voigt, systematisch Personen und Begriffe aus den Gesellschaftswissenschaften dahingehend zu befragen, welches Bild von Staatlichkeit – als zentralem Ordnungsprinzip moderner Gesellschaften – sie entwerfen. Der vorliegende Band zum Staatsverständnis Bourdieus repräsentiert allerdings ein Dilemma dieses enzyklopädischen Bemühens. Ein bedeutender, weit über die Grenzen der Soziologie hinaus bekannter und relevanter Denker, der sich in seiner Sozioanalyse der französischen Gegenwartsgesellschaft immer auch mit den öffentlichen Angelegenheiten und Institutionen auseinander gesetzt hat, soll in einem Sammelband auf sein Staatsverständnis hin befragt werden. Nimmt man die Soziologie Pierre Bourdieus ernst, läuft dieses Unterfangen zwangsläufig ins Leere. Denn Bourdieu hat sich stets einer Soziologie des Staates verweigert und darauf bestanden, den Staat als einen unmöglichen Forschungsgegenstand zu kennzeichnen.

Bourdieu argumentiert, dass die Denkinstrumente, mit denen wir Gesellschaftsanalyse betreiben, selbst wiederum Ergebnisse staatlichen Handelns sind. Die Soziologie als gesellschaftlich und institutionell beglaubigte Wissenschaft ist, so Bourdieu, ein Staatsprodukt. Ihre Fragen, ihre Daten, ihre Interessen und ihre Interpretationen sind Ausdruck des Handelns und Denkens staatlicher Institutionen. Das soziologische Denken über den Staat hat daher ein methodologisches Grundproblem, denn der Staat ist die zweite Natur unserer gesellschaftlichen Existenz. Das gilt es zu begreifen, wenn wir uns in der Soziologie dem Gegenstand „Staat“ nähern.

Hinzu kommt, dass Bourdieu in seinen Schriften immer wieder darauf verweist, dass sich die Soziologie, die es wert ist, eine Wissenschaft von der Gesellschaft genannt zu werden, vor Substanzbegriffen hüten muss. „Der“ Staat – wer um Himmels willen soll das sein? Es sind die Akteure, mithin die handelnden Personen, die die öffentlichen Dinge voranbringen beziehungsweise die öffentliche Ordnung repräsentieren, tragen und verändern. Eine Soziologie des Staates muss sich die Beamten in der Verwaltung, die Juristinnen im Gerichtswesen, die Polizisten im Streifenwagen oder die Bürgermeisterinnen in der Kleinstadt vornehmen. Deren Interessen und Leidenschaften, deren Haltungen und Mentalitäten machen das aus, was im Substanzbegriff des Staates seine metaphysische Überhöhung erhält. Eine Staatssoziologie gibt es nicht. Es gibt nur eine Soziologie derjenigen, die für ihr Handeln in Anspruch nehmen, öffentliche Angelegenheiten zu regeln; die mit Hilfe öffentlicher Institutionen über die Ressourcen verfügen, Macht über andere auszuüben; und die, die mit dem großen Wort „Staat“ ihre Interessen artikulieren und auf das gesellschaftliche Spiel- und Konfliktfeld tragen. Vor diesem Hintergrund würde der Untertitel des zu besprechenden Bandes „Politik, Macht und Staat bei Pierre Bourdieu“ wohl den Widerspruch des zu würdigenden Autors provozieren.

Diese Idiosynkrasien Bourdieus gegenüber dem Staatsbegriff beleuchten die Herausgeber nicht. Zur Eingliederung in die Reihe „Staatsverständnisse“ übersetzen sie den Staatsbegriff bei Bourdieu mit der Formel „Symbolische Gewalt“. Auf diese Weise flüchtet sich der vorliegende Band aus einer soziologisch-empirischen Bestimmung der gesellschaftlichen Realität staatlichen Handelns in die Staatskritik. Der Staat – gefasst als Ort symbolischer Gewaltausübung – verheißt nichts Gutes. Die ausgleichende Kraft öffentlicher Institutionen, die Räume gesellschaftlicher Chancen, die sich durch staatliches Handeln eröffnen, die Praxis garantierter Rechte durch den Staat gegen ihn selbst, die grundgesetzliche Verfassung sozialen Zusammenhalts – das alles kommt in den Beiträgen dieses Bandes nicht zum Tragen.

Die Beiträge, auf die Schiene des Begriffs der „Symbolischen Gewalt“ gesetzt, deklinieren sich durch unterschiedliche gesellschaftliche Felder: die Welt der Bildung, der Arbeitsbeziehungen, der Sozialleistungen und der Klassenfrage. Um diese Bezugnahmen herum sind Aufsätze gestreut, die das politische Denken Bourdieus umkreisen. Doch ergibt sich aus alledem ein Bild des staatbezogenen Denkens Bourdieus? Erschließt sich mit der Lektüre des Sammelbandes eine kritische Soziologie des „arbeitenden Staates“ (Lorenz von Stein), wie sie Bourdieu möglicherweise vorschwebte? Verfügen die Autorinnen und Autoren über eine Idee einer Soziologie des Staates, für die sie die Arbeiten Bourdieus nutzbar machen können? Wohl kaum.

Die Autorinnen und Autoren des vorliegenden Sammelbandes sehen sich nicht aufgefordert, mit den Denk- und Begriffswerkzeugen Bourdieus ein soziologisches Staatsverständnis zu entwickeln. Sie legen vielmehr Beiträge zu einer politischen Soziologie sozialer Ungleichheit vor. Beispielsweise setzt sich Wacquant mit dem Begriff der Demokratie auseinander. Unter Bezugnahme auf Bourdieu kommt er zu der These, die Demokratie nicht „als einen affirmativen Staat – von formaler Gleichheit, gleichen Fähigkeiten oder geteilten Freiheiten – wahrzunehmen, sondern als einen historischen Prozess der Negation sozialer Negation, als nicht endendes Bemühen darum, soziale Beziehungen weniger willkürlich, Institutionen weniger ungerecht, die Verteilung von Ressourcen und Optionen weniger unausgewogen, Anerkennung weniger knapp zu gestalten“ (S. 30). Nicht nur im Beitrag Wacquants läuft die Behandlung des Staates bestenfalls auf eine prekäre Balance von Ungleichheitsverhältnissen und gesellschaftlichen Konflikten hinaus. Vergleichbare Argumentationsmuster, in denen der Staat bestehende Herrschaftsverhältnisse qua symbolischer Gewalt zementiert, finden sich etwa in Beiträgen, in denen die Konfrontation der Bürgerinnen und Bürger mit einer bevormundenden Sozialverwaltung zum Thema wird, die Gestaltung von Arbeitsbeziehungen auf den Kampf um symbolische Gewalt begrenzt ist, oder der Staat als Reproduktionsinstanz männlicher Herrschaft klassifiziert wird. Der Staat erscheint in all diesen Fällen als Hindernis für gesellschaftlichen Fortschritt. Er reproduziert Bestehendes, bisweilen in neuen Formaten. Schlimmstenfalls wird der Staat zum Produzenten neuer Unterklassen und setzt eine „Eskalationsspirale in Gang […], in der sich Ausgrenzung und Gewalt bis hin zu islamistischen Terror und autoritärem Rechtspopulismus wechselseitig aufschaukeln können“ (S. 191), so Dörre in seinem Beitrag zum „Landnahme-Staat und den gefährlichen Klassen“. Ist der Staat also die Bestie, die auch unter demokratischen Bedingungen kaum zu zähmen ist? Es bleibt dem Juristen überlassen, die erhitzten Gemüter der Staatskritik ein wenig zu beruhigen: „Anders als Foucault“, so Voigt in seinem einleitenden Beitrag, „ist Bourdieu der Überzeugung, dass der Staat nicht ausschließlich auf die Unterwerfung, der von ihm Beherrschten begründet ist“ (S. 50). Das ist doch immerhin schon einmal etwas. Voigt zitiert dann noch das Bild von der „rechten und der linken Hand“ des Staates, also von der strafenden und der schützenden Hand. Ob das ein glücklich gewähltes Bild ist, darf ebenfalls bezweifelt werden, aber es signalisiert immerhin ein Spannungsverhältnis staatlicher Politikformen.

Was ist nun das Ergebnis? Am Ende der Lektüre des Sammelbandes hat man den Eindruck, dass man mit Bourdieu nicht so richtig vorankommt, wenn man ein soziologisch komplexes Bild moderner Staatlichkeit gewinnen möchte. Das mag möglicherweise am Autor selbst liegen und an den Unklarheiten, die Bourdieu gegenüber dem Begriff des Staates hinterlässt. Denn auf der einen Seite weist er den Staat als Untersuchungsgegenstand zurück; auf der anderen Seite hat der politische Intellektuelle Bourdieu stets die zivilisatorische Errungenschaft des europäischen Wohlfahrtsstaates hervorgehoben – insbesondere in seiner Auseinandersetzung mit dem sogenannten Neoliberalismus, den er exemplarisch in einem Artikel der Wochenzeitung „Die Zeit“ in der Person des Bundesbankchefs Tietmeyer verkörpert sah.[1] Vielleicht bietet aber auch die Zusammenstellung dieses Sammelbandes keine tragfähige Grundlage, sich über das Staatsverständnis eines kritischen und bisweilen in seinen Stellungnahmen auch widersprüchlichen Kopfes wie Bourdieu klar zu werden. Der Staat als Rechtsform und als Gefüge gesellschaftlicher Institutionen, als Feld professionellen Handelns und politischer Interessen wird jedenfalls in den Beiträgen dieses Bandes auf seine Funktion als Herrschaftsapparatur, als ein Ort materieller, personaler und symbolischer Gewalt reduziert. Die Idee, dass der moderne Rechts- und Sozialstaat ein Freiheitsgarant und ein Wächter von Menschenrechten sein könnte, findet in den Ausführungen dieses Bandes eben so wenig Platz, wie die Vorstellung, dass bürokratische Infrastrukturen eine Voraussetzung demokratischen Handelns sein könnten, ja wahrscheinlich sogar sein müssen.

Das ist schade. Denn in Zeiten, in denen wir Zeugen einer veritablen Institutionenkrise der Demokratie sind, braucht es mehr denn je eine Soziologie, die den Rechts- und Sozialstaat als ein brüchiges Gebilde öffentlicher Güter, als ein Geflecht widerstreitender Interessen und als ein produktives Konfliktfeld politischer Ideen begreift. Denn das soziale Gebilde, das wir als Staat bezeichnen, ist weit mehr als eine Ausdrucksform symbolischer Gewalt.

  1. Vgl. Pierre Bourdieu, Warnung vor dem Modell Tietmeyer, in: Die Zeit, 01.11.1996.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher.

Kategorien: Staat / Nation Soziale Ungleichheit Macht Gewalt

Berthold Vogel

Prof. Dr. Berthold Vogel ist seit 2015 Geschäftsführender Direktor des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen (SOFI) an der Georg-August-Universität. Seine thematischen Schwerpunkte in Forschung und Lehre liegen in der Soziologie staatlicher Ordnung, in der Analyse öffentlicher Güter sowie der vielfältigen Welt der Erwerbsarbeit.

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