Teresa Griebau, Martin Weißmann | Veranstaltungsbericht |

Gesellschaftstheorie nach Hegel – Symposium zu Axel Honneths „Das Recht der Freiheit“

Frühjahrstagung der DGS-Sektion „Soziologische Theorie“, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 14.–15. April 2016

Kann die europäische Gesellschaftsentwicklung der letzten zweihundert Jahre als eine Geschichte des sozialen Fortschritts beschrieben werden? Diese Frage steht im Zentrum des von Axel Honneth publizierten Werkes Das Recht der Freiheit (2011). Zu ihrer Beantwortung orientiert sich Honneth an dem immanenten Verfahren Georg Wilhelm Friedrich Hegels. Statt die gesellschaftliche Entwicklung an a priori gewonnenen Normen zu messen, wie es etwa in der Rechtstheorie von Jürgen Habermas oder der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls der Fall ist, sollen die Maßstäbe der Kritik aus den sozialen Zusammenhängen selbst rekonstruiert werden.

Unter allen Werten ist es nach Honneth die Freiheit, welche die moderne Gesellschaft am nachhaltigsten geprägt hat und den „normativen Grundstein aller Gerechtigkeitsvorstellungen“ bildet. Drei Freiheitskonzeptionen seien dabei zu unterscheiden: Negative Freiheit, wie sie in der Form subjektiver Rechte zu Tage tritt, reflexive Freiheit als das moralische Recht auf subjektive Urteilsbildung und schließlich soziale Freiheit, wie sie nach Honneth erst in wechselseitigen Anerkennungsbeziehungen verwirklicht werden kann. Während Recht und Moral notwendige Bedingungen für autonomes Handeln darstellen, könne der Einzelne seine Freiheit erst im Rahmen von Anerkennungsbeziehungen hinreichend entfalten. Das gelte für den Bereich der Intimsphäre ebenso wie für die Wirtschaft und die Politik. Freiheit in diesem letztgenannten Sinne bildet für Honneth den entscheidenden Maßstab, um gesellschaftliche Fortschritte von Rückschritten unterscheiden zu können.

Obgleich Das Recht der Freiheit in der Absicht eines „Brückenschlages“ zwischen Philosophie und Soziologie geschrieben wurde, ist es bislang im Wesentlichen unter Philosophen besprochen worden. Ziel der Tagung ist es daher, das Honneth‘sche Werk auch unter soziologischen Gesichtspunkten zu diskutieren.

Unter dem Titel „Hegel und Marx – eine Neubewertung“ beleuchtet AXEL HONNETH (Frankfurt / New York) zum Auftakt des Symposiums einige Hintergrundmotive seiner Monographie. Zur Klärung der Frage, inwieweit sich die beiden Denker für eine moderne Gesellschaftsanalyse eignen, fragt Honneth nach deren gegenseitigem Befruchtungspotenzial. Dabei geht er zunächst von einer elementaren geschichtsphilosophischen Übereinstimmung aus: Wenn Hegel von einer Selbstrealisation des Geistes in den sozialen Institutionen, Karl Marx von einer technologischen Freiheitserweiterung des Menschen spricht, so würden beide den historischen Prozess nach dem Muster einer „Objektivation der Vernunft in einem ihr Äußeren“ begreifen. Da sich Marx aber in erster Linie auf den wirtschaftlichen Bereich beschränke, hält Honneth dessen Gesellschaftsbeschreibung für wenig überzeugend. Hegel könne mit seiner Unterscheidung von drei Sphären (Familie, Markt und Staat) ein viel breiteres Spektrum des Sozialen in den Blick nehmen. Allerdings gelinge es Marx gerade durch seine Fokussierung auf die Wirtschaft, ein Verständnis für die faktischen Unfreiheiten in der Marktsphäre und die Unterwerfung sämtlicher Lebensbereiche unter das ökonomische Verwertungsprinzip („reelle Subsumtion“) aufzubringen. Wo es Marx an einem Verständnis für die funktionale Differenzierung der Gesellschaft fehle, da lasse es Hegel an Bewusstsein dafür vermissen, dass sich die einzelnen Sphären untereinander gefährden können. Dank seines Vergleichs gelangt Honneths zu einem vorläufigen Versöhnungsvorschlag. Um beide Ansätze für eine moderne Gesellschaftsanalyse nutzbar machen zu können, müsse die Hegelsche Sozialtheorie ergänzt werden um die Befunde der materialistischen Kapitalismusanalyse. Die faktischen Unfreiheiten dürften dabei nicht nur in der Wirtschaft, sie müssten in allen Sphären der modernen Gesellschaft herausgearbeitet werden. In welchen Hinsichten Hegel und Marx weiterführende Impulse für die zeitgenössische Gesellschaftstheorie liefern könnten, lässt Honneth allerdings offen.

Die für den folgenden Tag angesetzte Diskussion eröffnet STEFAN MÜLLER-DOOHM (Oldenburg) mit einer Einordnung der Arbeiten Honneths in den Kontext der Kritischen Theorie. Müller-Doohm betont, dass die Kritische Theorie keineswegs als einheitliches Paradigma, sondern als Projekt der Sozialkritik mit sehr unterschiedlichen Ansätzen verstanden werden muss. Im Vergleich mit den älteren Vertretern dieses Projekts falle an Honneths Verfahren der normativen Rekonstruktion auf, dass es stets auf dem Boden bereits verwirklichter Normen verbleibe. Honneths Kritikform müsse aus einer an Theodor W. Adorno und Max Horkheimer geschulten Perspektive daher als affirmativ erscheinen, und sie falle auch hinter die Möglichkeiten einer auf der Diskursethik von Jürgen Habermas aufbauenden Sozialkritik zurück. Im Gegensatz zu Habermas sei Honneth nicht in der Lage, die Geltungsansprüche verwirklichter Normen reflexiv zu prüfen.

HONNETH bezweifelt in seiner Replik, dass die Differenz zwischen ihm und Habermas von Müller-Doohm richtig charakterisiert worden ist. Habermas habe nie die Erwartung einlösen können, dass sein Kritikmodell als Grundlage von Gesellschaftskritik tauglich sei. In seiner durchgeführten Sozialkritik gehe Habermas ganz im Gegensatz zu seiner Selbstdarstellung nicht diskursethisch, sondern geradezu hegelianisch vor und habe ein Verfahren genutzt, das der normativen Rekonstruktion Honneths sehr ähnlich sei. Nicht gegen Habermas, sondern eher mit Hegel im Rücken über Habermas hinaus versteht Honneth daher sein eigenes Verfahren der Kritik. Die normative Rekonstruktion will sich anders als Habermas nicht auf das Recht als der allein normativ rekonstruierbaren Sphäre beschränken. Ebenso wie im Recht fänden sich auch in anderen Sphären der sozialen Welt – in Intimbeziehungen ebenso wie in marktwirtschaftlichen Beziehungen – institutionalisierte Normen, die im Selbstverständnis der Beteiligten Geltung besitzen und als Ausgangspunkt einer Sozialkritik rekonstruiert werden können.

Im Kontrast zum ersten Kommentar teilt JENS GREVE (Münster) Honneths Kritik an den formalen Gerechtigkeitstheorien. Eine moderne Theorie der Sittlichkeit tue solchen Ansätzen gegenüber gut daran, Fragen der Gerechtigkeit und des Guten nicht strikt zu trennen. Allerdings, so Greves Einwand, könne auch eine solche Theorie nicht begründen, welche Werte sie zum Ausgangspunkt ihrer immanenten Kritik macht. Da in der Gesellschaft ein Pluralismus unterschiedlicher Werthaltungen vorherrsche und Wertkonflikte auf verschiedene Art und Weise bewältigt werden können, sei Honneths Prämisse eines gesellschaftlichen Wertekonsenses kaum realistisch. Unklar bleibt Greve zufolge darüber hinaus, welche Ressourcen Honneth für eine normative Bewertung der Werte selbst mobilisieren möchte. Honneth müsste unterstellen, dass die der Kritik zugrundeliegenden Werte bereits in Geltung sind, sei dann aber kaum in der Lage, die besagten Werte mithilfe einer immanente Methodik zu kritisieren. Besonders problematisch werde diese Methode dann, wenn Praktiken und Wertvorstellungen fundamental auseinanderfallen. Eine moderne Theorie der Sittlichkeit, so Greves Resümee, dürfte daher nicht als Überbietung formaler Moral- und Gerechtigkeitstheorien verstanden werden, sondern als Hinweis auf deren Grenzen.

HONNETH bestätigt, dass er den methodischen Schwierigkeiten seines immanenten Verfahrens zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt habe. Besonders schwierig sei die methodische Bestimmung derjenigen Werte, die einen geeigneten Ausgangspunkt für die normative Rekonstruktion bilden. Eine immanente Kritik müsste zum einen auf die „intellektuellen Gründungsdokumente“ der verschiedenen gesellschaftlichen Sphären rekurrieren,[1] zum anderen den Nachweis erbringen, dass sich die Akteure auch tatsächlich und über weite Zeitstrecken an diesen Werten orientieren.[2] In der Freundschaft sei das eindeutig der Fall: Obgleich das antike Ursprungskonzept vielfach erweitert wurde, wird auch heute noch zwischen echter, ‚authentischer‘ und unechter Freundschaft unterschieden. Die Entwicklung der Wirtschaft bereitet Honneth hingegen Schwierigkeiten: In Folge einer schrittweisen Erkämpfung sozialer Freiheiten habe sich seit den 1980er- Jahren ein System egoistischer Interessenverfolgung durchgesetzt. Im Recht der Freiheit habe er möglicherweise den Fehler gemacht, diese Entwicklung nicht als „Pathologie“ und den Neoliberalismus nicht als „erfolgreich durchgesetztes Missverständnis“ zu interpretieren.

ANDRÉ KIESERLING (Bielefeld) eröffnet den zweiten Teil des Symposiums mit einem Dank an Honneth als einen seiner akademischen Lehrer, dessen Buch er nicht als Systemtheoretiker, sondern als Soziologe zu besprechen ankündigt. Kieserling begreift Das Recht der Freiheit als Gesprächsangebot der Sozialphilosophie an die Soziologie und will es in dieser Hinsicht mit dem von Jürgen Habermas vorgelegten Angebot vergleichen. Der für Honneth zentrale Begriff der sozialen Freiheit sei an gelingenden persönlichen Beziehungen abgelesen und Honneths Kühnheit liege darin, nicht nur persönliche Beziehungen, sondern auch Markt und Demokratie an diesem Begriff der sozialen Freiheit zu messen. Mit diesem Verfahren aber – so der Einwand von Kieserling – lege Honneth das Ergebnis seiner Kritik bereits fest. Der Maßstab interpersonaler Anerkennung sei in Bezug auf Wirtschaft und Politik schlicht falsch gewählt, weshalb Honneths Theorie weder deskriptiv noch normativ überzeugen könne.

Seit dem 18. Jahrhundert, insbesondere durch die Erfahrungen mit der modernen Wirtschaft, sei die aristotelische Vorstellung von Freundschaft als der höchsten Form von Sozialität um eine zweite ergänzt worden. Dieser zweite Superlativ für Sozialität sehe Fortschritt gerade in der Neutralisierung persönlicher Motive, in der Anonymität und Unpersönlichkeit sozialer Beziehungen, in der Möglichkeit erfolgreicher und anspruchsvoller Kommunikation ohne Personenkenntnis. Beide Formen der Perfektion von Sozialität bestünden in der modernen Gesellschaft nebeneinander. Dass Honneth nur eine von ihnen zur Kenntnis nimmt, mache ihn zu einem vormodernen Denker. Das aristotelische Ideal der Politik als Freundschaft sei in der modernen Gesellschaft zu einer Ideologie im Sinne Parsons geworden: Eine Semantik, die rasch einleuchtet, aber ihren Kontakt zu sozialen Realitäten verloren hat.

Als Differenzierungstheoretiker der modernen Gesellschaft müsse man daher zu einem ganz anderen Ergebnis kommen als Honneth. Die Wirtschaft, die den Leuten durch Entlassungen oder auf andere Weise schadet, verstößt nicht gegen sich selbst, sondern gegen die Interessen anderer sozialer Gebilde, etwa diejenigen der Familien oder der lokalen Politik. Würde sich Honneth vorurteilsfrei auf die Suche nach „Gründungsdokumenten“ der modernen Wirtschaft machen, so fände er in ihnen alle Freiheitsbegriffe realisiert, nicht nur den von ihm bevorzugten Begriff sozialer Freiheit. Hier wie überall sonst seien normative Maßstäbe ein umkämpfter Gegenstand von Konflikten, weshalb die Wirklichkeit dem kritischen Theoretiker die Wahl seines Maßstabes nicht abnehmen könne.

Gegen die Kritik von Kieserling betont HONNETH, dass er sein Verfahren der normativen Rekonstruktion nicht als Fortsetzung von Aristoteles, sondern von Hegel begreift. Mit Hegel aber würden die Differenzen der Sphären von Familie, Markt und Politik sehr wohl in den Blick geraten, ebenso wie die Tatsache, dass auch die beiden Makrosysteme zwar nicht auf persönliche Bekanntschaft, aber doch auf freiwillige Teilnahme angewiesen seien. Wenn der Politik und der Wirtschaft diese Leistungs- und Partizipationsbereitschaft entzogen werde – durch Konsumentenboykotte, Streiks oder steigende Zahlen von Nicht-Wählern – so interpretiere er solche Reaktionen als Kampf um Anerkennung innerhalb des jeweiligen Makrosystems. Gleichwohl habe Kieserling auf einen problematischen Aspekt der Methode der normativen Rekonstruktion verwiesen: Wie kann es ihr im konkreten Fall gelingen, zwischen Verwirklichung und Fehlentwicklung eines Systems zu entscheiden? Liegt etwa in der Etablierung von Gewerkschaften die Perfektion der Wirtschaft als einer gerechten Wirtschaft oder eine Störung wirtschaftlicher Rationalität? Honneth wählt die erste Antwort und begreift daher die wirtschaftswissenschaftliche Neoklassik als Selbstentfremdung des Wirtschaftssystems von der Idee des gerechten Wirtschaftens.

Im folgenden Beitrag interpretiert MATTHIAS KLEMM (Erlangen-Nürnberg) Das Recht der Freiheit als Versuch eines Gegenprogramms zu einem auch heute noch vorherrschenden marktliberalen Denken. Honneth folge aber nur scheinbar dem Parsons‘schen Ansatz, nach welchem sich Akteure auch in der Marktwirtschaft an gesellschaftlichen Normen orientieren und zum Beispiel ‚faire‘ Geschäftspartner sein wollen. Letztendlich bleibe er dichter bei dem Ökonomen Friedrich August von Hayek, wenn er davon ausgeht, dass die Sittlichkeit des wirtschaftlichen Handelns in den ökonomischen Tauschakten selbst verankert sei. Beide, Hayek wie Honneth, gingen davon aus, dass in den Strukturen der modernen Gesellschaft ein bestimmtes Vernunft-Telos verankert sei, grenzten abweichende Meinungen damit aber aus dem Bereich einer vernünftigen Sittlichkeit aus. Doch müsse auch das Hinterfragen der jeweils als vernünftig deklarierten Sozialordnung als soziales Handeln verstanden werden. Anstelle der moralischen Exklusion gegenläufiger Meinungen – sei es gegen die Freiheit des Marktes oder die Errungenschaften der Sozialpolitik – müsste eine moderne Gesellschaftstheorie immer auch nach deren sozialer Anschlussfähigkeit im Alltag fragen.

HONNETH selbst grenzt sich in seiner Replik ausdrücklich von der Hayek‘schen Theorie ab. Zwar suche Hayek nach einem normativen Hintergrund der Wirtschaft, entscheide über die Frage der Selbstrealisation beziehungsweise die Fehlentwicklung eines Systems aber nach dem Kriterium negativer Freiheit. Um diesen Unterschied deutlich zu machen, verweist Honneth nochmals auf seine eigene Begründungstrategie, das heißt auf die Idee der Gründungsdokumente – im Falle der Wirtschaft etwa die Texte von Adam Smith –, die das System Wirtschaft nicht nur als ein funktional-effektives, sondern auch als ein gerechtes System zu plausibilisieren trachten. In der Wirtschaft scheint ihm diese Gerechtigkeit in der Vorstellung der zwangslosen Kooperation marktwirtschaftlicher Teilnehmer zum Ausdruck zu kommen. Honneth leugnet aber nicht, dass eine solche Methode auf schwachen Füßen stehe und er gezwungen sei, die sich nach Smith entwickelnde Wirtschaftstheorie als intellektuelle Selbstentfremdung des Wirtschaftssystems zu beschreiben. Proteste der Gewerkschaften würde er im Gegensatz zu Hayek nicht als externe Erscheinungen oder Abweichungen vom System der Wirtschaft, sondern als Manifestationen der normativen Ansprüche des Systems selbst verstehen. Allerdings sei er sich nicht ganz sicher, wie man diese Zurechnungsfrage empirisch begründen könne.

Im letzten Beitrag des Symposiums wirft JOACHIM RENN (Münster) zunächst einen Blick zurück auf das Verhältnis von Honneth zu Adorno. In seiner Kritik der Macht (1985) habe Honneth Adorno den Vorwurf gemacht, zu wenig Soziologe zu sein. Adorno, so Honneths Kritik, sehe die Gesellschaft viel homogener, als sie tatsächlich sei. Er übersehe die Eigensinnigkeit sozialer Gebilde und erzeuge in seiner Beschreibung erst die Totalität, die er dann seiner Kritik unterwirft. Mit diesem Hinweis Renns steht die auch in den Beiträgen von Greve und Kieserling artikulierte Frage im Raum, ob sich Honneth aufgrund seines Verfahrens normativer Rekonstruktion selbst auf die von ihm an Adorno kritisierte Unterstellung einer Homogenität der sozialen Welt verpflichte. Renn bejaht diese Frage, indem er das ‚Entdecken‘ einer einheitlichen normativen Semantik in den „Gründungsdokumenten“ sozialer Gebilde als unverzichtbaren Aspekt der Honneth‘schen Argumentation identifiziert und zugleich betont, dass er die Unterstellung einer solchen einheitlichen normativen Semantik angesichts der strukturellen Differenzierung moderner Gesellschaften für unhaltbar hält. Renns Einwand gegen Honneths Projekt lautet mithin, dass die normative Rekonstruktion Normen nicht entdeckt, sondern selbst partikularer Motor der Erzeugung von Normen sei.

In seiner Replik hebt HONNETH zunächst hervor, dass die Theorie nicht jede abweichende Semantik, nicht jeden Sonderdiskurs, gleichermaßen ernst nehmen müsse. Erst dann, wenn divergierende Normen nachweisbaren Einfluss auf soziale Praktiken hätten, stelle sich für sein Projekt der Sozialkritik die Frage, ob in ihnen ein alternativer Standard der Kritik gegeben sei. Deutlich machte Honneth dabei auch die im bisherigen Verlauf des Tages selten thematisierte Differenz einer rein deskriptiv orientieren Soziologie zu der von ihm bevorzugten Form der Sozialkritik. Das „totale Umschalten von normativer Rekonstruktion auf soziologische Deskription“ hält er für „nicht zumutbar“, soweit es um das Unternehmen der Sozialkritik geht. Sozialkritik sei – wie von Renn bemerkt – Teil der sozialen Welt, und sie betrachte diese Welt in der Absicht, Korrekturen an ihrem Selbstverständnis zu bewirken. Und gerade diese performative Absicht der Sozialkritik gebe ihr den Auftrag zur Vereinfachung, zur Idealisierung vorliegender Normen. Wenngleich daher nicht jeder abweichende Diskurs als Hinweis auf legitime Normen gelesen werden könne, bleibe doch die von Renn aufgeworfene Frage bedeutsam, in welchen Fällen die Theorie bereit sein muss, rational unentscheidbare Normkonflikte zu konstatieren.

Eine viele Beiträge übergreifende Kritik an Honneths Programm der normativen Rekonstruktion betrifft den Stellenwert, die diese Gestalt von Sozialkritik den bereits institutionalisierten Normen, insbesondere den „Gründungsdokumenten“ gesellschaftlicher Teilbereiche zuerkennt. Die eine Linie der Kritik betont, dass alle Normen in der sozialen Welt Gegenstand von Konflikt und Widerspruch sind, sich bei realistischer Würdigung der Semantik mithin zu jedem Gründungsdokument ein Gegendokument finden lässt. Die zweite Linie der Kritik geht einen Schritt weiter: Selbst wenn die historische Semantik die von Honneth unterstellten Leitprinzipien hervorgebracht hat – was besagt das für eine heute zu formulierende Kritik gesellschaftlicher Zustände? Wie begegnet Honneth den Verdacht, dass es sich bei den von ihm beobachteten ‚ursprünglichen‘ Erscheinungsformen sozialer Freiheit um semantische Mittel in der Durchsetzung teilsystemspezifischer Autonomieansprüche handelt? Um Semantiken also, die wie diejenige der Liebe als Passion und andere „Autonomiepostulate“[3] in Zeiten der Etablierung und Ausdifferenzierung einzelner gesellschaftlicher Teilbereiche wichtige legitimierende Funktionen getragen haben, heute und aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive jedoch als überholt oder doch normativ einseitig erscheinen können.

Wenngleich das Münsteraner Theoriesymposium diese und andere Fragen nicht zu Gänze aufklären konnte und das prinzipielle Verhältnis von Gesellschaftstheorie und Gesellschaftskritik nur am Rande berührte: Das von den Veranstaltern gewählte Format ermöglichte eine intensive und konzentrierte Diskussion des von Axel Honneth vorgelegten Programms der normativen Rekonstruktion.

Konferenzübersicht:

Abendvortrag

Axel Honneth (Frankfurt / New York), Hegel und Marx – eine Neubewertung

Symposium

Kommentare und Kritiken von:

Stefan Müller-Doohm (Oldenburg)

Jens Greve (Münster)

André Kieserling (Bielefeld)

Matthias Klemm (Erlangen-Nürnberg)

Joachim Renn (Münster)

Repliken: Axel Honneth

  1. Den Begriff der „intellektuellen Gründungsdokumente“ entwickelt Honneth unter anderem in einer Rekonstruktion seines Buches in einem ausführlichen Interview mit Autoren von theorieblog.de. Als Gründungsdokumente der Sphäre der persönlichen Beziehungen gelten Honneth die Schriften der romantischen Bewegung, für die Sphäre des Marktes nennt er Adam Smith und Hegel.
  2. Für mustergültige Vorarbeiten einer solchen Kritik verweist Honneth auf Liebe als Passion (1982) von Niklas Luhmann und Strukturwandel der Öffentlichkeit (1962) von Jürgen Habermas.
  3. Niklas Luhmann, / Karl Eberhard Schorr, Reflexionsprobleme im Erziehungssystem, Frankfurt am Main 1988, S. 47.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Martin Bauer.

Kategorien: Philosophie Gesellschaftstheorie

Teresa Griebau

Teresa Griebau hat an der Universität Bielefeld den Masterstudiengang Soziologie abgeschlossen. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Organisations- und Wirtschaftssoziologie sowie der Soziologie der Massenmedien.

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Martin Weißmann

Dr. Martin Weißmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bielefelder Fakultät für Soziologie und wurde dort mit einer Arbeit zur Soziologie der Polizei promoviert. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Soziologische Theorie und Organisationssoziologie.

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