Justus Heck | Veranstaltungsbericht |

Von der Unwahrscheinlichkeit des Versöhnens

Tagung der DGS-Sektion Kultursoziologie „Verzeihen ‒ Versöhnen ‒ Vergessen“ an der Universität Luzern, 4.‒5. März 2016

Die von Takemitsu Morikawa an der Universität Luzern organisierte Tagung widmete sich einem in der Soziologie randständigen Thema. Zwar erwähnt Georg Simmel Versöhnung bereits im Streitkapitel seiner ‚großen Soziologie‘, und es lässt sich nicht bestreiten, dass Versöhnung auf individueller wie kollektiver Ebene höchst relevant ist. Doch in der Sozialwissenschaft hat bisher kaum eine nennenswerte Auseinandersetzung mit Versöhnung stattgefunden, weshalb die Tagung vor allem Desiderata freilegte, die zu weiterer Forschung einladen und in einem Sammelband dokumentiert werden sollen. Im Folgenden möchte ich zunächst die einzelnen Beiträge zusammenfassen, danach resümiere ich wiederkehrende Fragestellungen und einzelne Ergebnisse.[1]

HANNA-BARBARA GERL-FALKOVITZ (Dresden) knüpfte an den Philosophen Vladimir Jankélévitch an, der 1971 den Gedanken einer „unvergebbaren Schuld“ zurück ins Gespräch brachte. Vergebung sei mit den Opfern der (Konzentrations-)Lager gestorben; die Bitte um Verzeihung habe keine Adressaten mehr. Jacques Derrida hingegen erwog ein Denken des reinen Vergebens (pardon pur), das er auf die „abrahamitische Kultur“ zurückführte: Schuld sei ausdrücklich durch eine nicht durch Gegenleistung bedingte Vergebung zu tilgen. Damit ist eine „Absolution im Absoluten“, also religiös, gemeint. Von Letzterer ausgehend lässt sich abgeschwächt eine „Absolution im Relativen“ denken, die also sozial erfolgt, obschon sie im Religiösen verankert bleibt. Die Referentin berief sich insbesondere auf die Philosophen Leo Schestow, Augustinus und Søren Kierkegaard.

Entgegen der in der Soziologie üblichen Betonung von „Ordnung“, erläuterte CHRISTIAN DRIES (Freiburg), betone Hannah Arendt das Irritationspotenzial menschlichen Handelns, das keineswegs in zweckrationaler Intentionalität aufgehe. Ein Paradebeispiel dafür sei das Verzeihen, das vordergründig soziale Brüche „heile“. Arendts Pointe zufolge kann es jedoch zu Ketten gewordene soziale Bänder auch unterbrechen. Nachdem er einige numerische, temporale, räumliche und gabentheoretische Aspekte des Verzeihens sowie dessen Grenzen im Hinblick auf die Shoah thematisiert hatte, wies Dries mit Arendt abschließend auch auf das politische Potenzial der Vergebung angesichts der gleichermaßen ubiquitären wie unerbittlichen Logik von Markt und Konkurrenz hin.

JUSTUS HECK (Bielefeld) analysierte die Unwahrscheinlichkeit der Versöhnung und zeigte an empirischen Arbeiten von Heinz Messmer, wie der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) diese Unwahrscheinlichkeit überwinden hilft. Der sogenannte Mediator mache dem Täter schon im Vorgespräch klar, dass seine Teilnahme am TOA als Schuldeingeständnis gelte. Außerdem werde ihm von Rechtfertigungsversuchen abgeraten, bei denen er etwa dem Opfer ein Vergehen zuschreibe oder die Tatfolgen bagatellisiere. So lernt der Täter u.a., sich auf Art und Höhe der Wiedergutmachung einzustellen. Insgesamt kam Heck zu dem Schluss, dass (neutrale) Dritte einen großen Anteil am Versöhnungsgeschehen haben.

Bedingungen für Versöhnung im Osten Deutschlands erörterte BIRGIT NEUMANN-BECKER (Magdeburg). Menschen, die in der Sowjetischen Besatzungszone oder der DDR politisches Unrecht erfahren hätten, litten auch in der Gegenwart noch an dessen gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Folgen. Versöhnung führe über den Weg der Wahrheit, also der historischen Tatsachenfeststellung, der Lustration[2], der Rehabilitierung und Entschädigung sowie über die öffentliche Anerkennung ehemals Verfolgter, deren Zivilcourage und Verfolgungsschicksale ans Licht zu bringen seien. In all den genannten Punkten kritisierte die Vortragende den gegenwärtigen Stand der Aufarbeitung, der eine Aussöhnung verhindere.

JOACHIM FISCHER (Dresden) unternahm es, das „Verzeihen“ innerhalb des Spektrums der „Sprechakte“ bzw. „sozialen Akte“ zu verorten. Für diesen sozialontologischen Versuch verglich er die pragmatische Theorie der „Sprechakte“ (John Austin, John Searle) mit der frühen Phänomenologie der „sozialen Akte“ nach Adolf Reinach. So werde der soziale Akt des Verzeihens als eine anthropologische Möglichkeit neben „Versprechen“, „Loben“, „Tadeln“, „Behaupten“, „Rechtfertigen“, „Befehlen“, „Vertretung“, „Streit“, „Vermittlung“, „Rache“ oder „Anzeigen/Bestrafen“ in seiner Struktur kenntlich. Das Verzeihen zeichne sich offensichtlich durch eine doppelte bestimmte Negation aus: Angesichts einer Kränkung oder personalen Verletzung negiere es den immer möglichen alternativen Sozialakt der ‚Rache‘ am Verursacher einerseits und den Sozialakt des ‚Anzeigens‘ des Verursachers bei einem bestrafenden Dritten andererseits. Zu diesem Zweck muss der Akt des „Zeigens“ (des ‚Zeihens‘) auf den Verursacher bewusst zurückgenommen werden: Jemand verzeiht bzw. ‚verzeigt‘, zeigt also nicht mehr auf den Schuldigen.

Im Rückgriff auf die Interaktionstheorie Erving Goffmans skizzierte OLIVER DIMBATH (Augsburg) mit dem Verfahren einer filmgestützten Interaktionsanalyse eine Untersuchungsperspektive, die anhand der Analyse zweier Spielfilmsequenzen eine Rekonstruktion (stereo-)typischer Interaktionsmuster des Verzeihens ermöglicht. Dabei konzentrierte sich Dimbath auf das Wechselspiel von Momenten nonverbaler Kommunikation. Mithilfe der Filmszenen wurde gezeigt, wie das Ersuchen und Gewähren von Verzeihung mit Ausdrucksgesten der Ernsthaftigkeit, Scham, aber auch mit einem befreienden Lächeln verbunden sein können.

ANA MIJIC (Wien) argumentierte, das gegenwärtige Bosnien-Herzegowina sei dadurch gekennzeichnet, dass sich alle (ehemaligen) Konfliktparteien nach wie vor als zentrale Opfer des Kriegs und der Nachkriegszeit definieren würden. In dieser Situation einer kompetitiven Selbstviktimisierung sei kein Verzeihen möglich, setze dieses doch ein gemeinsames Narrativ darüber voraus, wer Opfer und wer Täter war. Im bosnisch-herzegowinischen „Nachkrieg“ stelle sich damit weniger die Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen verziehen werden kann, sondern vielmehr, wer denn wem verzeihen darf.

Kollektiven Versöhnungsprozessen im Kontext des nordalbanischen Gewohnheitsrechts widmete sich MICHAEL NGYUGEN (Darmstadt). In dieser Region sei die soziale Differenzierung bis heute durch hierarchisch-segmentäre Formen geprägt, die sich von „modernen“ Figurationen, in denen Recht, Moral und Persönlichkeit getrennt sind, erheblich unterscheiden. Im Zuge seiner Darstellung der daraus resultierenden strukturellen Position von empirischen Versöhnungsereignissen betonte Nguyen die Wichtigkeit einer makrosoziologischen und kulturvergleichenden Analyse von Versöhnungsphänomenen.

Die auch von kollektiver Gewalt geprägte Beziehung zwischen Katholiken und Protestanten in der Schweiz seit dem Sonderbundskrieg (1847) wurde eigentümlicherweise nie in ausführlichen gemeinsamen Versöhnungsdiskursen aufgearbeitet, wie ADRIAN ITSCHERT (Luzern) feststellte. Es ließen sich lediglich wiederholte Versöhnungsgesten rekonstruieren, die aber mit der impliziten Bitte einhergingen, die Vergangenheit auf sich beruhen zu lassen. Itschert analysierte unter Rückgriff auf das Konzept politischer Fusionen, welche Mechanismen zur Repression von Versöhnungsdiskursen geführt haben, diese aber auch in gewisser Hinsicht überflüssig gemacht haben.

TAKEMITSU MORIKAWA (Luzern) skizzierte sein Forschungsprojekt zum „Kriegsschulddiskurs in Japan nach dem Zweiten Weltkrieg“. Japanologen wie Journalisten, so Morikawa, erklären den Unterschied zwischen Deutschland und Japan im Umgang mit der Kriegsschuld kulturalistisch, nähmen also Bezug auf Religion oder auf eine unterschiedliche Schuld- und Schamkultur. Jedoch impliziere dieser Ansatz, dass eine moderne Erinnerungskultur und Vergangenheitsbewältigung nur auf christlichem Fundament möglich sei. Stattdessen schlug Morikawa vor, die Aufarbeitung auf Grundlage der drei Variablen Semantik, Medien und Gesellschaftsstruktur als Übergang von einer nationalen zu einer postnationalen Erinnerungskultur zu lesen. Morikawa argumentierte, ein solcher Schritt habe unter den gegebenen makro-strukturellen und politischen Bedingungen in Japan nicht stattfinden können, sodass Chinesen und Koreaner als Opfer im japanischen Nachkriegsdiskurs noch bis 1970 systematisch exkludiert blieben.

JOHANNA GROSS (Hannover) befasste sich mit den Schwierigkeiten der Versöhnungsprozesse nach dem Genozid in Ruanda. Verzeihen und Versöhnung sei nach Genoziden nur dann möglich, wenn eine Vielzahl an Faktoren beachtet werde; nicht zuletzt seien die unterschiedlichen Wahrnehmungen von Tätern, Opfern, Beobachtern und Helfern zu berücksichtigen. Das von Groß verwendete Vier-Rollen-Modell könne helfen, diese unterschiedlichen Perspektiven aufzuzeigen, erlaube einen ganzheitlichen Blick und leiste somit einen großen Beitrag zur Aufklärung. Letztere – sowie damit verbundene Bereiche, wie z.B. Bildung, (Erinnerungs-)Kultur und Wirtschaft – sei unabdingbar für Aufarbeitungsprozesse, ein „Leben nach einem Genozid“ und Präventionsmaßnahmen.

LENA CHRISTOLOVA (Konstanz) knüpfte in ihrem Vortrag über „das schwere Verzeihen“ anhand zweier Filme der Gegenwart über Kriegsschuld im Zweiten Weltkrieg – Eng nei Zäit (Eine neue Zeit) von Christophe Wagner (Be/Lu 2015) und Verzeihen ja, vergessen nie, Regie: Dietrich Schubert (D 1994) – an Paul Ricœurs Studie Das Rätsel der Vergangenheit. Erinnern-Vergessen-Verzeihen an. Letzterer zieht dem Begriff der Vergebung, den Derrida aus dem Kreislauf der Gabe ableitet, den des „Verzeihens“ als „Versöhnung“ und „gegenseitiges Anerkennen“ vor.

Mit der Einrichtung der Wahrheitskommissionen in Kanada und Mauritius zur Aufarbeitung kolonialer Unrechtsformen und deren Hinterlassenschaften beschäftigte sich LENA RÜSSING (Köln). Die Fragen, mit welchen Vorstellungen von Versöhnung die beiden Kommissionen operierten und konfrontiert wurden sowie welche kulturellen Differenzen eine nationale Versöhnung erschwerten, standen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Rüßing hielt fest, dass Versöhnung ein langwieriger gesellschaftlicher Prozess sei, als dessen zentrale Voraussetzung sie sowohl die Zusicherung des Nicht-Vergessens der Schuld als auch die Anerkennung (post)kolonialen Unrechts nannte.

ANJA KINZLER (München) beschloss die Tagung mit einem sozialtheoretisch orientierten Beitrag zum Modus der Vergebung im Kontext der Gedächtnissoziologie. Gängige soziale Strategien im Umgang mit ‚schlimmen Vergangenheiten‘ zielen laut Kinzler auf das Allheilmittel des Vergessens zum Zwecke der Friedenssicherung. Diese Methode erweise sich in modernen Gesellschaften allerdings als zweifelhaft: So skizzierte Kinzler wiederkehrende (und nicht selten strukturell bedingte) Gedächtniseffekte, die gespenstisch auf die nicht eingehegte Vergangenheit hinweisen würden. Daher stünden HistorikerInnen und SozialwissenschaftlerInnen gleichermaßen in der Pflicht, mittels der ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente einerseits zu einer historischen Aufklärung beizutragen und andererseits die sozialen Bedingungen des Vergebens und Vergessens genauer in den Blick zu nehmen.

Was unterscheidet Versöhnen von Verzeihen oder Vergeben? Meiner Ansicht nach beschreibt Versöhnung die Beendigung eines Konflikts, in der Ego die Schuld auf sich nimmt und Alter Ego in einem ersten Schritt um Verzeihung oder um Entschuldigung bittet. Sollte Alter Ego daraufhin Ego tatsächlich ent-schulden, also ihm verzeihen, ist die Versöhnung vorerst symbolisch abgeschlossen und der Streit beendet. Im Fall der Vergebung hingegen scheint Alter Ego den ersten Schritt zu tun. Ohne auf die Reue Egos zu warten, wird ihm vergeben. Vergeben ist daher noch unwahrscheinlicher als Versöhnen, es stellt keine Bedingungen und steht offensichtlich in christlicher Tradition: Im Blick Jesu lag keine Anklage.

Eine weitere zentrale Frage der Tagung lautete: Unter welchen Bedingungen vergibt und verzeiht man und unter welchen nicht? Der Holocaust gilt als Prüfstein des Verzeihens schlechthin. Er stürzt die alltägliche Routine des Versöhnens in die Krise, weil die Vernichtungsintention der Nazideutschlands überdeutlich war und kein legitimer Adressat von Verzeihen mehr vorhanden ist (laut Jankélévitch). Wie die Tagung darüber hinaus zeigte, ist es besonders ungünstig, wenn der Täter nicht bereit ist, die Schuld auf sich zu nehmen oder wenn beide Beteiligten sich gleichermaßen als Opfer sehen. Voraussetzung einer gelungenen Versöhnung ist entsprechend eine unumstrittene Täter-Opfer-Konstellation, die wiederum einer geteilten Erinnerung und Geschichtsschreibung bedarf, die aber in Konflikten in der Regel divergieren. Wie erwähnt, idealisiert Derrida die Versöhnung als selbstlosen Akt, der keinesfalls auf Tausch- bzw. Kompensationsmotiven beruhen darf. Entgegen dieser idealisierten Version der Versöhnung ergab die Auseinandersetzung mit der Gaben- bzw. Tauschtheorie jedoch, dass der Erfolg der Versöhnung in Frage steht, sofern Letztere sich offensichtlich auf einen Tausch beschränkt. Ganz ohne Wiedergutmachung scheitert Versöhnung freilich erst recht. Ein weiterer Bezug zur Tauschtheorie ist die Verpflichtung des Täters zu Dankbarkeit: „Dass Du vergeben und vergessen hast, will ich dir ewig gedenken“ (Kierkegaard).

Welche Mechanismen der Streitbeendigung begleiten oder ersetzen die Versöhnung? Wiederholt kam das Phänomen des Schweigens zur Sprache, das das Verzeihen mal begleitet und mal ganz zu ersetzen scheint. „Wir wollen nicht mehr davon sprechen“, heißt es oft nach einer Versöhnung. Auch hier scheint der Erfolg der kommunikativen Latenz zu entspringen, die sich wie ein Schatten über den Tathergang und somit mögliche Schuldzuschreibungen legt, bevor das Vergessen einsetzen kann. Womöglich stehen die (gerichtliche und historische) Aufklärung der Taten und entsprechende Bestrafungen einer Versöhnung bisweilen im Wege, wenngleich ihr Ausbleiben ebenfalls ein Problem darstellt. Klar wurde, dass der nachgeborenen Generation eines Konflikts das „Schweigen“ leichter fällt. Schließlich müssen sie nicht erst vergessen, was sie ohnehin nicht (genau) wissen. Schließlich diskutierten die Teilnehmer, ob man mit Ricœur das Schweigen als (paradoxes) willentliches Vergessen, als eine kollektive und sich später manifestierende Verdrängung sehen sollte. Dass Versöhnung allerdings mit psychischen Folgekosten verbunden sein kann, darauf weist eine neue Studie hin, die soeben in der Zeitschrift Science erschienen ist.[3]

Konferenzübersicht:

Begrüßung

Keynote 1: Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (Dresden), Verzeihung des Unverzeihlichen? Ein philosophischer Versuch im Spannungsfeld politischer und gesellschaftlicher Herausforderung.

Christian Dries (Freiburg i.Br.), Neu anfangen. Zur Sozialtheorie des Verzeihens (Simmel, Arendt, Jankélévitch).

Sonja Fücker (Bremen), „Vergebungsfiktionen“ – Zur Konstruktion sozialer Vergebungswirklichkeiten

Justus Heck (Bielefeld), Richtig Bereuen und wie Dritte dabei behilflich sind

Keynote 2: Joachim Fischer (Dresden), Verzeihen und Versöhnen. Ihre Sozialontologie im Lichte der Theorie „sozialer Akte“ oder „Sprechakte“

Oliver Dimbath (Augsburg), Verzeihen, Versöhnen und Vergessen in filmischer Interaktion

Michael Nguyen (Darmstadt), Versöhnungsdynamik und gesellschaftliche Struktur im Kontext multipler Differenzierungsformen: das Beispiel des nordalbanischen Gewohnheitsrechts

Ana Mijić (Wien), Der Nachkrieg in Bosnien-Herzegowina – weit entfernt von „Verzeihen – Versöhnen – Vergessen“

Hanna Haag (Hamburg), Im Schatten der öffentlichen Erinnerung – marginalisierte DDR-Erfahrungen

Robert Małecki (Warschau), Zwischen Erinnerung und Edition. Zur literarischen Bearbeitung videographierter Interviews (Präsentation der Arbeit vom Zentrum für deutsch-polnische Erinnerungskultur – und edition)

Adrian Itschert (Luzern), Antizipierte Versöhnung. Versöhnungsdiskurse nach dem Sonderbundkrieg in der Schweiz.

Takemitsu Morikawa (Luzern), Die Vergangenheit, die nicht vergeht. Vergangenheitsbewältigung in Japan nach dem Zweiten Weltkrieg

Johanna Groß (Hannover), Vergessen, Schweigen oder Erinnern: ist ein Verzeihen nach einem Genozid möglich? – Eine Analyse am Beispiel des Genozids in Ruanda

Lena Christlova (Konstanz), Wie viel Wahrheit verträgt die Versöhnung? Über „das schwere Verzeihen“ in zwei Filmen der Gegenwart: ENG NEI ZÄIT (EINE NEUE ZEIT), Regie: Christophe Wagner (Lu 2015) und VERZEIHEN JA, VERGESSEN NIE, Regie: Dietrich Schubert (D 1994)

Lena Rüßing (Köln), Wahrheit und Versöhnung in post-kolonialen Gesellschaften. Die Wahrheitskommissionen in Kanada und Mauritius

Anja Kinzler (München), Folgenloses Vergessen? Gedächtnissoziologische Untersuchungen zu sozialen Umgangsweisen mit «schlimmen Vergangenheiten»

Abschlussdiskussion

  1. Ich danke allen ReferentInnen für die Bereitstellung Ihrer Zusammenfassungen.
  2. Der Begriff der Lustration („Reinigung“) stammt aus der römischen Antike, meint im modernen Sprachgebrauch aber das Entfernen politisch belasteter MitarbeiterInnen aus Institutionen.
  3. J. Cilliers / O. Dube O / B. Siddiqi, Reconciling after civil conflict increases social capital but decreases individual well-being, in: Science 6287 (2016), 352, S. 787–794.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Christina Müller.

Kategorien: Philosophie Kultur Gesellschaftstheorie

Justus Heck

Justus Heck, M.A., wird an der Universität Bielefeld über Vermittlung im Streit durch neutrale Dritte promoviert. Er war dort von 2013 bis 2016 Lehrkraft für besondere Aufgaben und arbeitet zurzeit an der Universität Luzern an einem interaktionssoziologischen Beitrag zu Schiedsrichtern im Fußball.

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