Katharina Kaufmann | Essay |

Das Wissen der Marginalisierten

Der Sinn für Ungerechtigkeit und die soziale Standpunkttheorie

Welche Ressourcen haben liberale Demokratien, um gegen Marginalisierung und Ungerechtigkeit vorzugehen? Für die Philosophin Judith Shklar sind liberale Staaten dafür neben der (Selbst-)Verpflichtung auf das Freiheitsprinzip essenziell auf die Perspektiven und Impulse ihrer Bürger:innen angewiesen. Wichtig sind dabei Shklar zufolge insbesondere diejenigen, die infolge ihrer Erfahrungen als Angehörige marginalisierter und benachteiligter Gruppen oder als Betroffene von Ausgrenzung und Unterdrückung spezifisches Wissen über Ungerechtigkeit haben.

Für Shklar bedeutet Liberalismus, „diejenigen politischen Bedingungen zu sichern, die für die Ausübung persönlicher Freiheit notwendig sind“, sodass jeder erwachsene Mensch in der Lage ist, „so viele Entscheidungen über so viele Aspekte seines Lebens zu fällen, wie es mit der gleichen Freiheit eines jeden anderen erwachsenen Menschen vereinbar ist“.[1] Aufgrund dieses Vorrangs gleicher individueller Freiheit sind liberale Demokratien zur Beseitigung von Ungerechtigkeit in Form illegitimer Freiheitseinschränkungen verpflichtet. Der universelle Gültigkeit beanspruchende Primat individueller Freiheit ermöglicht Shklar zufolge allerdings noch keine hinreichende Konkretisierung von Ungerechtigkeit. Als bloße Negation von Gerechtigkeit bildet der Begriff der Ungerechtigkeit eine Art theoretische Leerstelle, die sich nicht abstrakt, sondern nur kontextspezifisch mit Bedeutung füllen lässt. Um zu verstehen, ob bestimmte Beschränkungen der Handlungsfreiheit von Personen eine Ungerechtigkeit darstellen, weil sie bewusst herbeigeführt beziehungsweise nicht verhindert wurden, oder ob ihnen andere Ursachen zugrunde liegen, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann, braucht es keine allgemeine Regel, sondern den genauen Blick auf die jeweilige Situation und die gesellschaftlichen Umstände. Hierzu zählen nicht zuletzt der Stand der technischen Entwicklung oder die vorherrschenden ideologischen Ansichten. So lassen sich beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen als Ungerechtigkeit identifizieren, wenn sie nicht auf den Lebenswandel der betroffenen Person, sondern auf eine unzureichende medizinische Versorgung bestimmter Gruppen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder anderer zugeschriebener Eigenschaften zurückzuführen sind.[2] Um die vielen, oftmals unsichtbaren Formen alltäglicher Ungerechtigkeiten identifizieren und kritisieren zu können, braucht es für Shklar insbesondere die Mitwirkung der Betroffenen. Ihre Stimmen dürfen nicht vorschnell zum Schweigen gebracht, sondern müssen öffentlich gehört und politisch berücksichtigt werden. Ihren Erfahrungen räumt Shklar daher einen epistemischen und politischen Primat ein, der die liberale Theoriebildung ebenso wie das Handeln freiheitlicher Demokratien orientieren soll.

Was leistet die Perspektive der von Ungerechtigkeit Betroffenen für die liberale Demokratie?

Shklars These einer epistemologischen Sonderrolle der Betroffenen von Ungerechtigkeit lässt sich mit Hilfe der sozialen Standpunkttheorie plausibilisieren. Der Standpunkttheorie zufolge ist jedes Wissen sozial situiert, das heißt das Wissen einer Person ist geprägt und abhängig von ihrer sozialen Identität.[3] Soziale Identität beschreibt dabei Merkmale wie das biologische und soziale Geschlecht, die Hautfarbe oder die Klassenzugehörigkeit einer Person. Es geht also um „sozial bedeutsame Kategorien“ mit denen typischerweise „generische Eigenschaftsbeschreibungen“ einhergehen,[4] und anhand derer sich strukturelle Marginalisierungs- und Privilegierungsprozesse vollziehen.[5]

Aus Sicht der sozialen Standpunkttheorie gehen Erfahrungen sozialer Marginalisierung mit epistemischer Privilegierung hinsichtlich der Wahrnehmung von Formen der Benachteiligung, Ausgrenzung oder Unterdrückung einher. Anders ausgedrückt: Marginalisierte Personen besitzen aufgrund ihres eigenen Leids ein Wissen über Ungerechtigkeit das den Angehörigen privilegierter oder nicht benachteiligter Gruppen abgeht. In liberalen Demokratien kann dieses sozial situierte Wissen über Ungerechtigkeit im Sinne Shklars als Grundlage für Debatten über die Angemessenheit gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Normen dienen.

Der sozialen Standpunkttheorie zufolge prägt die soziale Identität einer Person deren Erfahrungen und damit auch deren Perspektive auf die Welt.[6] Diese Perspektive wird von den Betroffenen durch konzeptuelle Ressourcen ausgedrückt, also mithilfe von Konzepten und Begriffen, die dazu dienen, die gemachten Erfahrungen möglichst adäquat zu beschreiben und zu bewerten. Diese konzeptuellen Ressourcen werden von den Angehörigen marginalisierter Gruppen in der Regel kollektiv geteilt, das heißt sie entstehen im Austausch mit anderen Betroffenen, die sie sich aneignen und weiter verbreiten. Auf diese Weise konstituieren sich epistemische Gemeinschaften, die ein privilegiertes Wissen über spezifische Formen der Marginalisierung besitzen, das sie zu Expert:innen für bestimmte Formen der Ungerechtigkeit macht. Aufgrund der Tatsache, dass sozial unterschiedlich situierte Personen unterschiedliche Erfahrungen machen, benötigen sie auch unterschiedliche konzeptuelle Ressourcen für die Beschreibung ihrer jeweiligen Lebenswelten,[7] um die verschiedenen Formen von Leid zur Sprache zu bringen. Dafür braucht es den Austausch mit anderen, in gleicher Weise Betroffenen, um das Unrecht als solches benennen und öffentlich für seine Abschaffung eintreten zu können. Der Begriff der „sexuellen Belästigung“ ist beispielsweise eine konzeptuelle Ressource, die von Betroffenen mit weiblicher* sozialer Identität erst entwickelt werden musste, um die entsprechende Erfahrung beschreiben und kritisieren zu können.[8] Zugleich wird deutlich, dass männliche* Personen diese Erfahrung nicht im selben Sinne machen können.

Im Alltag haben sozial privilegierte Personen einen größeren Einfluss darauf, welche konzeptuellen Ressourcen von den Mitgliedern einer Gesellschaft kollektiv geteilt werden, und folglich auch darauf, mit welchen Begriffen und Normen die Welt grundsätzlich beschrieben und bewertet wird. An dieser Stelle wird die epistemische Privilegierung sozial marginalisierter Personen anschaulich: So kennen sozial marginalisierte Personen zwar einerseits die dominanten konzeptuellen Ressourcen der Mehrheitsgesellschaft, da sie alltäglich mit ihnen konfrontiert sind, können aber aufgrund ihrer Erfahrungen eigene Perspektiven und konzeptuelle Ressourcen entwickeln, die von der etablierten Sichtweise und dem damit verbundenen Vokabular abweichen. Da sozial marginalisierte Personen somit verschiedene Perspektiven einnehmen können, sind sie in epistemischer Hinsicht privilegiert. Das gilt insbesondere für die vielfältigen Mechanismen von Marginalisierung und deren Auswirkungen, die den Betroffenen aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen von Abhängigkeit, Abwertung oder Ausbeutung häufig nur zu gut vertraut sind, während sie von sozial privilegierten Personen aus strukturellen Gründen gar nicht wahrgenommen werden. Letzteren fehlen nicht nur die spezifischen Erfahrungen der Marginalisierung, sondern zusammen mit den konzeptuellen Ressourcen auch die epistemischen Möglichkeiten ihrer Entdeckung und Verarbeitung.

Wichtig ist, dass aus Sicht der sozialen Standpunkttheorie gemeinsame soziale Identitäten nicht unmittelbar zu geteilten kritischen epistemischen Standpunkten führen. Wie die Herausbildung des Begriffs der „sexuellen Belästigung“ zeigt, braucht es offene Prozesse und Diskurse, in denen sich zahlreiche Betroffene über ihre jeweils spezifischen Marginalisierungserfahrungen verständigen und einen geteilten kritischen Standpunkt formulieren können. Erst auf diesem Weg ist die kritische Analyse sozialer Machverhältnisse und der etablierten konzeptuellen Ressourcen, auf denen diese basieren, möglich.[9] Ein solcher geteilter Prozess, der der Herausbildung neuer konzeptueller Ressourcen vorausgeht, fungiert zudem als eine Art Filter, der dabei hilft, geteilte Erfahrungen von rein subjektiven, idiosynkratischen Eindrücken zu unterscheiden.

Eigene Erfahrungen von Marginalisierung können dazu beitragen, die Betroffenen für deren Wahrnehmung zu sensibilisieren, sie sind aber keine zwingende Voraussetzung dafür, Formen von Benachteiligung oder Unterdrückung zu erkennen. Es ist sehr wohl möglich, dass Personen unterschiedlicher sozialer Identitäten konzeptuelle Ressourcen verstehen und anwenden können, auch wenn diese nicht ihre eigenen Erfahrungen erfassen. So sind nicht nur sozial marginalisierte Personen in der Lage, die etablierten konzeptuellen Ressourcen einer Gesellschaft zu verwenden, vielmehr können auch sozial privilegierte Personen marginalisierte Perspektiven anhand der entsprechenden konzeptuellen Ressourcen kognitiv nachvollziehen. Die nicht an bestimmte soziale Identitäten gebundene Verständlichkeit konzeptueller Ressourcen, die situiertes Wissen erfassen, ist die notwendige Voraussetzung dafür, dieses Wissen sowohl für die liberale Theoriebildung als auch für die politische Praxis freiheitlicher Demokratien nutzen zu können. Denn erst aus der Verständlichkeit und Mitteilbarkeit dieses Wissens erwächst die Möglichkeit einer umfassenden, nicht auf den Kreis der Betroffenen beschränkten Solidarität mit marginalisierten Personen(gruppen). Diese nimmt ihren Ausgang auf individueller Ebene von einer grundsätzlichen Haltung der epistemischen Offenheit, insbesondere gegenüber der Artikulation von Ungerechtigkeitserfahrungen.[10]

Die These der epistemischen Privilegierung sozial marginalisierter Personen kann also analog zu Shklars These des spezifischen Wissens der Betroffenen von Ungerechtigkeit verstanden werden. Mit Shklar und der sozialen Standpunkttheorie lässt sich zeigen, dass und warum marginalisierte Personen(gruppen) in besonderer Weise dafür prädestiniert sind, Expert:innen für Ungerechtigkeit zu sein. Da liberale Staaten ein normatives Interesse an der Beseitigung von Ungerechtigkeit haben müssen, sollten sie auch ein Interesse an dem sozial situierten Wissen marginalisierter, von Ungerechtigkeit betroffener Personen haben. Die von ihnen entwickelten konzeptuellen Ressourcen können dazu beitragen, bislang verdeckte Formen von Marginalisierung öffentlich zu machen und eine Auseinandersetzung über Praktiken oder Strukturen in Gang zu bringen, die dazu beitragen, dass die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit in der bestehenden Ordnung bislang nur in unvollständiger oder vorurteilsbelasteter Weise verwirklicht werden. Die Perspektiven sozial marginalisierter Personen sind also für liberale Demokratien eine wichtige Ressource für die Entdeckung und Beseitigung von Ungerechtigkeiten. Diese Ressource ist aufgrund der immer nur kontextabhängig möglichen Grenzziehung zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit umso wichtiger, da sie bisherige Urteile über (Un-)Gerechtigkeit in Frage stellen kann.

Damit schließt die soziale Standpunkttheorie die theoretische Leerstelle, die auf der Ebene der liberalen Theoriebildung hinsichtlich von Ungerechtigkeit besteht. Zugleich verweist die Tatsache, dass es stets spezifisches Wissen braucht, um Ungerechtigkeit in all ihren Facetten zu identifizieren und zu überwinden, von der Ebene der liberalen Theorie auf die Ebene der politischen Praxis. Die Angehörigen liberaler Demokratien sind aufgefordert, den Beschwerden marginalisierter Personen Gehör zu schenken, ihre Berechtigung zu prüfen und ihnen gegebenenfalls abzuhelfen, sei es durch eine Veränderung äußerer Rahmenbedingungen oder auch durch die Beseitigung bisheriger Anwendungsfehler des Prinzips gleicher individueller Freiheit. Gute Beispiele für die letztgenannte Praxis sind insbesondere die Errungenschaften feministischer, LGBTQI- und antirassistischer Bewegungen, deren ausdauerndes politisches Engagement weitreichende Folgen für die Präzisierung und Anwendung des Freiheitsprinzips in liberalen Demokratien gezeitigt hat.

Was leisten liberale, demokratische Institutionen für die Betroffenen von Ungerechtigkeit?

Expert:innenwissen über Ungerechtigkeit ist nicht voraussetzungslos für alle Bürger:innen als solches erkennbar. Die Annahmen der sozialen Standpunkttheorie machen deutlich, dass und warum sozial privilegierte Personen mit größerer Wahrscheinlichkeit bestimmte Erfahrungs- und Wissenslücken bezüglich Marginalisierung und Ungerechtigkeit haben.[11] Wie die soziale Standpunkttheorie erläutert, sind konzeptuelle Ressourcen, aus denen sozial situiertes Wissen resultiert, zwar nicht exklusiv an soziale Identitäten gebunden. Dennoch hängt die Fähigkeit, diese konzeptuellen Ressourcen auszubilden, eng mit sozialer Identität oder zumindest der Bereitschaft zur Übernahme der entsprechenden epistemischen Perspektive zusammen. Daher können sozial privilegierte Personen primär nur auf etablierte konzeptuelle Ressourcen zugreifen. Um marginalisierte Perspektiven wirksam werden zu lassen, braucht es politische Aufklärung, zivilgesellschaftliches Engagement und epistemische Aufgeschlossenheit. Da die etablierten konzeptuellen Ressourcen die Lebenswelt sozial privilegierter Personen allerdings adäquat erfassen, ist die Bereitschaft zum Perspektivwechsel bei sozial privilegierten Personen tendenziell jedoch schwächer ausgeprägt.[12] Erschwerend hinzu kommt das Phänomen der willful hermeneutical ignorance,[13] also das bewusste Ausblendenneu entwickelter konzeptueller Ressourcen und die damit einher gehende Weigerung, artikuliertes Wissen über bestimmte Formen von Ungerechtigkeit, beispielsweise über strukturelle Benachteiligung, überhaupt wahr- oder ernst zu nehmen. Der Tatsache, dass auch liberale Bürger:innen die Bereitschaft zur epistemischen Tugendhaftigkeit häufig vermissen lassen, ist sich die Skeptikerin Shklar nur zu gut bewusst.

Die bloße Existenz situierten Wissens über Marginalisierung und Ungerechtigkeit reicht daher nicht aus, um Ungerechtigkeit tatsächlich zu beseitigen. Damit wird deutlich, was liberale Demokratien marginalisierten Personen, die von Ungerechtigkeiten betroffen sind, anbieten sollten, nämlich erstens die institutionelle und rechtliche Festlegung auf das Prinzip gleicher Freiheit, sowie, zweitens, die damit einhergehende Verpflichtung, situiertes Wissen über Ungerechtigkeit ernst zu nehmen und geeignete Vorkehrungen zu seiner Artikulation einzurichten. Die epistemische Offenheit, die auf individueller Ebene nicht vorausgesetzt werden kann, muss institutionell und rechtlich garantiert werden. Durch die institutionelle und rechtliche Absicherung des Freiheitsprinzips werden die je einzelnen Bürger:innen von der primären Zuständigkeit für die Beseitigung von Ungerechtigkeit entlastet. Da der normative Maßstab für die Bewertung situierten Wissens immer das Prinzip gleicher Freiheit ist, lassen sich im Zuge entsprechender Verfahren zudem idiosynkratische Klagen von legitimen Beschwerden unterscheiden.

Folglich bedingen sich für die Beseitigung von Marginalisierung und Ungerechtigkeit ein inhaltlich gehaltvolles Freiheitsprinzip sowie situiertes Wissen aus marginalisierten Perspektiven gegenseitig. Mittels neuer konzeptueller Ressourcen und unter Berücksichtigung situierten Wissens lässt sich zeigen, dass bestimmte Rechtslagen, gängige Verhaltensweisen oder gesellschaftliche Zustände gegen das Prinzip gleicher Freiheit verstoßen. Dabei ist immer der Bezug auf dieses Prinzip notwendig, um die jeweilige Ungerechtigkeit als solche darzustellen und die Forderung nach ihrer Beseitigung zu begründen.

Mit Shklars Verweis auf die Bedeutung der Kontextbedingungen von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit wird deutlich, warum auch in liberalen Demokratien die institutionelle und rechtliche Fixierung des Freiheitsprinzips für dessen Realisierung in der Praxis nicht hinreichend ist. Daher ist für Shklar der grundlegende Modus freiheitlicher Demokratien die Skepsis. Skepsis ist grundsätzlich angebracht, da auch das universelle Gültigkeit beanspruchende Freiheitsprinzip keine Garantie dafür bietet, dass die jeweiligen politischen und sozialen Verhältnisse dieses Prinzip bereits bestmöglich realisieren. Zur Skepsis aber gehört die Offenheit gegenüber den von Ungerechtigkeit Betroffenen und die Bereitschaft, ihre Argumente anzuhören. Wie nötig diese Offenheit ist, zeigen die tiefgehenden epistemischen blinden Flecken und die daraus resultierenden Formen von Marginalisierung, die beispielsweise durch feministische, LGBTQI und antirassistische Bewegungen in den vergangenen Jahrzehnten in liberalen Demokratien aufgezeigt wurden und die wichtige Verschiebungen der Grenze zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit zur Folge hatten.

  1. Judith N. Shklar, Der Liberalismus der Furcht, in: dies., Der Liberalismus der Furcht, hrsg., übers. und mit einem Nachwort versehen von Hannes Bajohr, Berlin 2013, S. 26–66, hier S. 26 f.
  2. Judith N. Shklar, The Faces of Injustice, New Haven, CT 1990.
  3. Vgl. dazu u.a. Nancy Hartsock, The Feminist Standpoint. Developing the Grounds for a Specifically Feminist Historical Materialism, in: Discovering Reality. Feminist Perspectives on Epistemology, Metaphysics, Methodology, and Philosophy of Science, hrsg. von Sandra Harding und Merrill B. Hintikka, Boston, MA 1983, S. 283–310; Sandra Harding, Whose Science? Whose Knowledge? Thinking from Women’s Lives, Ithaca, NY 1991; Briana Toole, From Standpoint Epistemology to Epistemic Oppression, in: Hypatia 34 (2019), 4, S. 598–618.
  4. Hauke Behrendt, Diskriminierung und das Kriterium der Gruppenzugehörigkeit, in: Zeitschrift für Praktische Philosophie 7 (2020), 1, S. 155–190.
  5. Iris Marion Young, Structural Injustice and the Politics of Difference, in: Anthony Simon Laden / David Owen (Hg.), Multiculturalism and Political Theory, Cambridge 2007, S. 60–88. Eine Online-Version ist auf den Seiten des edoc-Servers der Berliner Humboldt-Universität zugänglich, an der Iris Marion Young eine frühe Fassung des Textes im Juni 2004 als W.E.B. Du Bois Lecture gehalten hat.
  6. Toole, From Standpoint Epistemology to Epistemic Oppression, S. 604.
  7. Gaile Pohlhaus, Relational Knowing and Epistemic Injustice: Toward a Theory of Willful Hermeneutical Ignorance, in: Hypatia 27 (2012), 4, S. 715–735.
  8. Miranda Fricker, Epistemic Injustice: Power and the Ethics of Knowing. Oxford 2007, S. 149 ff.
  9. Sandra Harding, A Socially Relevant Philosophy of Science? Resources from Standpoint Theory’s Controversiality, in: Hypatia 19 (2004), 1, S. 25–47, hier S. 31 f.
  10. Vgl. José Medina, The Epistemology of Resistance: Gender and Racial Oppression, Epistemic Injustice, and the Social Imagination, Oxford 2013, S. 43 f.
  11. Ein paradigmatisches Beispiel ist das Konzept der white ignorance. Vgl. dazu W.E.B. Du Bois, The Souls of Black Folk, Atlanta, GA 1903; Charles W. Mills, White Ignorance, in: Race and Epistemologies of Ignorance, herausgegeben von Shannon Sullivan und Nancy Tuana, Albany, NY 2007, S. 11–38.
  12. Medina, The Epistemology of Resistance, S. 43 f.
  13. Siehe dazu Gaile Pohlhaus, Relational Knowing and Epistemic Injustice: Toward a Theory of Willful Hermeneutical Ignorance, in: Hypatia 27 (2012), 4, S. 715–735.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Karsten Malowitz.

Kategorien: Affekte / Emotionen Demokratie Epistemologien Feminismus Gruppen / Organisationen / Netzwerke Öffentlichkeit Politische Theorie und Ideengeschichte Rassismus / Diskriminierung Zivilgesellschaft / Soziale Bewegungen

Porträt Katharina Kaufmann

Katharina Kaufmann

Katharina Kaufmann ist Doktorandin am Philosophischen Institut der Universität Bayreuth. Sie forscht zum Thema Liberalismus und Liberalismuskritik, insbesondere zu Judith Shklars Philosophie und der Frage, inwiefern ihr Ansatz Leerstellen klassischer liberaler Theorien überwinden kann.

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