Oliver Römer | Veranstaltungsbericht |

Der geschlossene Wohlfahrtsstaat und seine Feinde

Eine Ausstellung zur Vergangenheit und Gegenwart von Berufsverboten in Deutschland

Der Berufsbegriff hat unter den von Soziologinnen und Soziologen regelmäßig neu vermessenen Bedingungen einer wahlweise als Wissens-, Dienstleistungs- oder Postwachstumsgesellschaft beschriebenen Gegenwart einen seltsam antiquierten Klang. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die zeitgenössischen Trends sozialwissenschaftlicher Spezialisierungen zwar der Arbeits-, Wirtschafts- und Betriebssoziologie durchaus Auftrieb verliehen haben. An ihrer lange Zeit gleichwertigen Schwesterdisziplin – der Berufssoziologie – scheint diese Entwicklung jedoch weitgehend spurlos vorbeigezogen zu sein. Schuld daran mag unter anderem eine bereits in den 1980er-Jahren auch von ausgewiesenen Berufssoziologen erklärte Krise des Berufes haben.[1] Konnte sich gerade die bundesrepublikanische Nachkriegsgesellschaft angesichts einer elementaren Erschütterung von privaten und sozialen Sicherheiten zumindest über ein robustes System der berufsförmig gegliederten Erwerbsarbeit definieren, erodiert diese Gewissheit angesichts einer steigenden Dauererwerbslosenquote, die auch vor hochqualifizierten Berufen nicht Halt macht. Die vermeintlich feste Verzahnung von schulischem und beruflichem Ausbildungssystem einerseits, marktförmig strukturierter Erwerbsarbeit andererseits gerät ins Wanken. Berufliche Qualifikationen bleiben damit notwendige Voraussetzung, aber keineswegs hinreichende Bedingungen für eine erfolgreiche Erwerbskarriere.[2] Symptome dieser Entwicklungen sind nicht nur neu aufgelegte Programme für lebenslanges Lernen oder amtlich verordnete Umschulungen, die es Erwerbstätigen ermöglichen sollen, mit der gefühlt „beschleunigten“ gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung mitzuhalten. Vielmehr sind Schulen, Hochschulen und andere Bildungsinstitutionen längst dazu angehalten, kompetenzorientierte Bildungsangebote zu unterbreiten, die den finalisierenden Sinn des Wortes „Ausbildung“ immer mehr untergraben. Statt handwerklichem „Berufsstolz“ werden „Ressourcen“ wie Flexibilität und Eigeninitiative verordnet, die es dem Einzelnen – so jedenfalls das Versprechen – gestatten sollen, sich jenseits punktgenauer Qualifikationen einen möglichst reibungslosen Weg durch das Erwerbsleben zu bahnen.

Dass diese Versprechungen insgesamt eine kurze Halbwertszeit aufweisen, belegen jüngere soziologische Zeitdiagnosen. Sie diagnostizieren Symptome von Angst, Resignation und Aufbegehren, sprechen sogar von einer „regressiven Moderne“, um freilich die Relevanz von gesellschaftlichen Verteilungskämpfen erneut zu akzentuieren.[3] Auffällig ist, dass sich solche Befunde häufig an einem stark idealisierten Bild einer „sozialen Moderne“ orientieren, deren primäre Qualität darin besteht, materielle und soziale Lebensrisiken wohlfahrtsstaatlich auszutarieren.[4] Kurz gesagt: Berufsbiographien sind hier noch planbar, Tarifabschlüsse vollziehen sich in ganzen, beruflich strukturierten Branchen „auf Augenhöhe“ und nützliche berufliche Kompetenzen garantieren ihren Trägern trotz des Fortbestehens eines im Kern kapitalistisch strukturierten Erwerbsarbeitsmarktes die erfolgreiche und zugleich leistungsgerechte Integration in ökonomische Strukturen.

Die so wiederbelebte „arbeitsgesellschaftliche Utopie“[5] öffnet aber nicht nur ebenso neuen wie alten sozialdemokratischen Politikempfehlungen Tür und Tor. Vielmehr droht eine solche Idyllik zudem die sozialen Widersprüche eines Gesellschaftsmodells zu unterschlagen, das neben motivationalen, ökonomischen und ökologischen Krisen offensichtliche politische Ungerechtigkeiten und Konflikte produzierte. Symptomatisch hierfür steht eine lange Tradition von Berufsverboten, die ihren unrühmlichen Höhepunkt in den „Radikalenerlassen“ der 1970er-Jahre fand. Dass derartige Maßnahmen in einer gewissen Kontinuität stehen, ja ein andauernder, aktuell jedoch kaum noch erinnerter Begleiter der deutschen Geschichte sind, der schon vor die erste gesamtdeutsche Staatsgründung im 19. Jahrhundert zurückverweist, bedarf der Wiederbewusstmachung. Ihr hat sich eine gewerkschaftliche Wanderausstellung mit dem Titel „Vergessene“ Geschichte verschrieben, die gegenwärtig u.a. in Marburg präsentiert wird. Auf insgesamt 18 Ausstellungstafeln wird hier die Geschichte der Berufsverbote, angefangen von den „Karlsbader Beschlüssen“ aus dem Jahre 1819 bis in unsere Gegenwart, dokumentiert. Während das deutsche Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Phase des Nationalsozialismus in der Ausstellung auf jeweils einer Tafel abgehandelt werden, liegt ihr Hauptakzent auf der Geschichte der Berufsverbote in der Bonner Republik.

Erinnert wird also insbesondere an die Berufsverbotspraxis rund um den „Extremistenbeschluss“ der Ministerpräsidenten und Landesminister zur Beschäftigung von rechts- oder linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst vom 18. Februar 1972. Bemerkenswerterweise wurde er auch und gerade aktiv durch die sozialliberale Brandt-Regierung protegiert. Zugleich markierte dieser Beschluss den Beginn einer flächendeckenden Überwachung durch den Verfassungsschutz, der auf Basis der sogenannten „Regelanfrage“ alle potentiellen Anwärter des öffentlichen Dienstes unter die Lupe nahm und auf ihre „Verfassungstreue“ prüfte – eine Praxis, die in der zeitgenössischen Erinnerungskultur der Bundesrepublik bekanntlich eher mit der DDR assoziiert wird.

Das weitgehende Vergessen der Berufsverbote wird so auch zu einem Vergessen der historischen Kontinuitäten, die zu den Beschlüssen von 1972 führten. Anders als von der unter dem Banner „Mehr Demokratie wagen“ gestarteten Brandt-Regierung rückblickend suggeriert, handelte es sich bei der Berufsverbotspraxis nicht um eine spontane Reaktion auf den beginnenden RAF-Terrorismus. Wie die Ausstellung zu dokumentieren versucht, muss der Radikalenerlass vielmehr in einer langen Kontinuität der politischen Beschränkung und Steuerung von Berufsfreiheit in der Bundesrepublik gesehen werden. Beginnend bei der Rehabilitierung von nationalsozialistischen Beamten, die als Juristen selbst teilweise noch eine entscheidende Rolle in der Durchsetzung der Berufsverbotspraxis spielten, über das KPD-Verbot sowie die massenhafte geheimdienstliche Post- und Telefonüberwachung in den 1960er-Jahren, von der insbesondere zivilgesellschaftliche Kontakte zwischen beiden deutschen Staaten betroffen waren, bis zur unter der Federführung der großen Koalition beschlossenen Notstandgesetzgebung, vollzog sich eine Verschärfung der staatlichen Sanktions- und Überwachungstätigkeit, die zumal auf eine sich in mehreren Etappen formierende außerparlamentarische Opposition zielte.

Berücksichtigt man diese Genealogie, dann scheint es plausibel, die Praxis der Berufsverbote in der Bundesrepublik soziologisch als einen Kampf um politischen Einfluss und kulturelle Hegemonie in den „erweiterten Staatsapparaten“[6] zu deuten. Bereits in den 1960er- und 1970er-Jahren thematisierten so unterschiedliche politische Intellektuelle wie Helmut Schelsky und Wolfgang Abendroth genau diese Entwicklung.[7] Die Erweiterung der Staatstätigkeit und den Ausbau wohlfahrtsstaatlicher Institutionen in der Bundesrepublik beschrieben sie als einen Prozess, in dem die "Schranke zwischen Staat und Gesellschaft"[8] praktisch aufgehoben wird und die für die liberale Staatstätigkeit kennzeichnende Trennung zwischen politischen und sozialen Belangen entfällt. Diese Entwicklung manifestierte sich vor allem im Bildungs- und Erziehungssektor der Bundesrepublik: Die steigende Zahl von Abiturientinnen und Abiturienten, der Ausbau der Hochschulen, ein Mitte der 1960er-Jahre greifbares Klima kultureller Veränderungen gekoppelt mit den nachwachsenden geburtenstarken Jahrgängen führten dazu, dass der (Hochschul-)Lehrer- und Sozialarbeiterberuf für breite gesellschaftliche Schichten zu einer höchst attraktiven Erwerbsperspektive wurde – ließ sich hier doch eine vergleichsweise gute materielle Absicherung mit einer intellektuell anspruchsvollen und potentiell auf langfristige gesellschaftliche Veränderungen zielenden Tätigkeit verbinden. Dieses Potenzial wurde nicht nur von den Vertretern der Studentenbewegung, sondern auch von ihren erbitterten Gegnern antizipiert und nicht selten als eine Kulturrevolution „auf leisen Sohlen“[9] gegeißelt.

Gerade an der Frage der Berufsverbote, von denen vor allem Lehrer, Sozialarbeiter und Universitätsangestellte betroffen waren, kristallisierte sich die in der „Bewegungsphase“[10] der späten 1960er-Jahre offensiv gestellte Frage, welche Richtung die Bundesrepublik der Nach-Adenauer-Ära einschlagen soll. Zugleich waren wesentliche Koordinaten der Bundesrepublik durch die politischen Entscheidungen über die Westbindung und die Wiederbewaffnung bereits gesetzt. Das häufig verharmlosend als „Generationenkonflikt“ gedeutete Aufbegehren der Studentenbewegung und die daraus resultierenden politischen und gesellschaftlichen Folgen lässt sich dabei als eine historische Konjunktur gesellschaftlicher Kämpfe um die Art der Ausgestaltung des politischen Gemeinwesens der Bundesrepublik verstehen. Die nicht zuletzt durch den Elan der außerparlamentarischen Opposition ins Kanzleramt getragene Regierung Brandt war ihrerseits zweifelsohne ein Symptom erneuter gesellschaftlicher Kompromissbildung ohne wirklichen Konsens, die – vermittelt über die Kanzlerschaft Helmut Schmidts – schließlich in die „geistig-moralische Wende“ der Ära Kohl mündete.

Die Gründe für eine weitgehende Abmilderung der Berufsverbotspraxis liegen letztendlich in einer Verschiebung des politischen Terrains, die sich sowohl im Schwinden der außerparlamentarischen Opposition als auch in einer durch ihre „Kriminalisierung“ erwirkten Marginalisierung linker Parteien und Organisationen bemerkbar machte. Von daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass das Mittel der Berufsverbote seit der deutschen Einheit fast ausschließlich auf in Staatssicherheits-Aktivitäten verstrickte ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR angewandt wird – ein Punkt, zu dem sich die Ausstellung bemerkenswerterweise überhaupt nicht positioniert.

Verortet man mit den Autoren der Ausstellung den Höhepunkt der Berufsverbote in der besonderen sozialhistorischen Konstellation der 1970er- und 1980er-Jahre, dann stellt sich in der Tat die Frage nach ihrer Aktualität. Von gewerkschaftlicher Seite wird diese Frage bisher vor allem durch die Forderung nach vollständiger Rehabilitierung und materieller Entschädigung der mittlerweile zumeist im Pensionsalter befindlichen Betroffenen aufgegriffen.[11] Wie wichtig diese Forderung in jedem einzelnen Fall ist und wie sehr sie drängt, zeigt das Beispiel des inzwischen verstorbenen Marburger Postbeamten Herbert Bastian, dessen persönlicher Geschichte im Rahmen der Ausstellung eine eigene Sonderausstellung gewidmet ist. Dass ein solches Schlaglicht nicht ausreicht, um die Problematik als Ganze zu erhellen, wird deutlich, wenn man die politisch-gesellschaftlichen Kämpfe in der mittleren Phase der Bonner Republik wirklich ernst nimmt. So ist daran zu erinnern, dass es vielen Opfern der Berufsverbote tatsächlich um eine Transformation der bundesrepublikanischen Sozial- und Wirtschaftsordnung ging, die nicht zuletzt die sich nach 1945 manifestierende, „stahlharte“ Verklammerung von Beruf und Erwerb auf der Grundlage neuer sozialer, kultureller und demokratischer Lebensformen aufbrechen sollte.[12] Damit stellten sich diese Protagonisten der Protestbewegung zugleich gegen eine Auffassung, die in den westdeutschen Gewerkschaften für eine notwendige Kompromissbildung zwischen Kapital und Arbeit votierte und dafür eintrat, gesellschaftliche Partizipation im Wesentlichen über die Teilhabe am gesellschaftlichen „Nadelöhr“ der Erwerbsarbeit zu vermitteln.[13]

Es erscheint insofern als eine bemerkenswerte dialektische Wendung, dass ausgerechnet die frühere außerparlamentarische Opposition, die – wie die Ausstellung immerhin erwähnt – in der Zeit der Berufsverbotsverfahren von zahlreichen deutschen Gewerkschaften im Stich gelassen wurde, ihr kritisches Transformationspotential augenscheinlich in monetäre Ansprüche nach tariflich taxierter Wiedergutmachung verwandelt hat. Wo den europäischen Protestbewegungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zumindest ein punktueller Anschluss an die Bedürfnisse und Lebenswirklichkeiten der Industriearbeit gelang, bildete nicht etwa die Angst vor Erwerbslosigkeit oder einem politischem Ausschluss von Erwerbsarbeit, sondern die bedrückende Disziplin des auf das gegenwärtig geradezu vergötterte „Normalarbeitsverhältnis" fixierten tayloristischen Fabrikregimes das treibende Motiv des Widerstands.[14] Auch wenn die im Fahrwasser der außerparlamentarischen Opposition entstandenen neuen Lebensformen jenseits der Zwänge des „verbürgerlichten“ Erwerbs- und Berufslebens rückblickend naiv und idealisiert anmuten mögen,[15] rechtfertigt das doch nicht, die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen der alten Bundesrepublik auf eine Diskussion um die Anerkennung von beruflicher Lebensarbeitszeit und die Kosten verpasster Rentenansprüche zu verengen. Dieser Reflex ist vor dem Hintergrund einer aktuellen intellektuellen Konjunktur, die neue soziale Ungleichheiten eindimensional an den materiellen Sicherheiten und den ökonomischen Nivellierungen des alten keynesianischen Wohlfahrtsstaates bemisst, durchaus nachvollziehbar. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass die gerade im Rückblick nochmals aufgewerteten historischen Errungenschaften nicht zu trennen sind von den sozialen Konflikten und politischen Schließungsmechanismen, die prägend für eben diese Gesellschaftsformation waren.

Gerade die historische Lehre aus den Berufsverboten der Bonner Republik könnte vor diesem Hintergrund eine ganz andere sein: Erst wenn es gelingt, den vermeintlich schicksalhaften Nexus zwischen Beruf und Erwerb nachhaltig zu durchtrennen, würde Berufsverboten als Mittel politischer, sozialer und materieller Diskriminierung ganzer sozialer Gruppen die Spitze genommen. Mit der Konkretisierung derartiger Perspektiven haben die Gewerkschaften jedoch aktuell weniger zu schaffen als beispielsweise jene Bündnisse und Initiativen von tendenziell liberal orientierten Kräften, die sich mit Verweis auf die persönliche Freiheit des Einzelnen für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen.[16] Es stellt sich also gerade vor dem historischen Hintergrund der Berufsverbote die Frage, ob nicht die Aufgabe der solidarischen Organisation von gesellschaftlichen Alternativen zur Erwerbsarbeit (und eben nicht ihre berufsständische Überhöhung) ein treibendes Moment gewerkschaftlichen Engagements für eine demokratische Gesellschaft sein könnte.

  1. Vgl. Ulrich Beck, Perspektiven einer kulturellen Evolution der Arbeit, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 17 (1984), 1, S. 52–62.
  2. Vgl. Ulrich Beck, Ausbildung ohne Beschäftigung. Zum Funktionswandel des Bildungssystem im Systemwandel der Arbeitsgesellschaft, in: Stefan Hradil (Hg.), Sozialstruktur im Umbruch. Karl Martin Bolte zum 60. Geburtstag, Opladen 1985, S. 305–322.
  3. Vgl. mit Blick auf die Bundesrepublik insbesondere Heinz Bude, Gesellschaft der Angst, Hamburg 2014; Oliver Nachtwey, Die Abstiegsgesellschaft. Über das Aufbegehren in der regressiven Moderne, Berlin 2016. Mit Blick auf den transnationalen Kontext siehe u.a. Stephan Lessenich, Neben uns die Sintflut. Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis, München 2016.
  4. Vgl. Nachtwey, Abstiegsgesellschaft, insb. Kapitel 1; Wolfgang Streeck, Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des Kapitalismus, Berlin 2013, insb. S. 250 ff.
  5. Vgl. Jürgen Habermas, Die Krise des Wohlfahrtsstaates und die Erschöpfung utopischer Energien, in: ders., Die neue Unübersichtlichkeit. Kleine politische Schriften V, Frankfurt am Main 1985, S. 141–164.
  6. Vgl. Louis Althusser, Ideologie und ideologische Staatsapparate, in: ders., Gesammelte Schriften Bd. 5,1: Ideologie und ideologische Staatsapparate, Hamburg 2010, S. 37–101.
  7. Vgl. Oliver Römer, "Politische Demokratie" oder "nivellierte Mittelstandsgesellschaft"? Wolfgang Abendroth und Helmut Schelsky. Zwei politische Soziologien der Bundesrepublik, [Vortrag gehalten auf dem DGS-Kongress 2016 in Bamberg, erscheint demnächst auf Soziopolis].
  8. Wolfgang Abendroth, Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie. Aufsätze zur politischen Soziologie, Neuwied 1972, S. 123.
  9. Helmut Schelsky, Systemüberwindung, Demokratisierung, Gewaltenteilung, München 1973, S. 22.
  10. Georg Fülberth, Leitfaden durch die Geschichte der Bundesrepublik, Köln 1983, S. 67 ff.
  11. Vgl. etwa die Beiträge in HLZ. Zeitschrift der GEW Hessen (Heft 1/2, Jan./Febr. 2017).
  12. Wie stahlhart diese Klammer wirklich war, verrät zumindest indirekt die von Helmut Schelsky formulierte These von der „nivellierten Mittelstandsgesellschaft“, die im Grunde zunächst nichts anderes besagt als dass in der Folge des Zweiten Weltkrieges, des Verlustes von Privateigentum und Landbesitz auch die letzten feudalen Residuen des ständischen 19. Jahrhundert beseitigt wurden (vgl. dazu Clemens Albrecht, Reflexionsdefizit der Sozialstrukturanalyse? Helmut Schelsky und die nivellierte Mittelstandsgesellschaft, in: Alexander Gallus (Hg.), Helmut Schelsky - der politische Anti-Soziologe, Göttingen 2013, S. 86–99). Eine von Erwerbszwängen völlig losgelöste private Existenz scheint unter diesen Bedingungen kaum mehr möglich und es wäre in der Tat zu fragen, ob nicht auch die westdeutsche Gesellschaft so (wenn auch nicht direkt im Jünger‘ schen Sinne) eine ‚arbeiterliche‘ Gesellschaft bleibt (vgl. Karl-Siegbert Rehberg, Ost-West, in: Stephan Lessenich/Frank Nullmeier: Deutschland. Eine gespaltene Gesellschaft, Frankfurt am Main, S. 209–233).
  13. Vgl. Ulrich Beck/Michael Brater/Hans-Jürgen Daheim, Soziologie der Arbeit und der Berufe. Grundlagen, Problemfelder, Forschungsergebnisse, Hamburg 1980, insb. S. 23–41. Dieser Konflikt zeigt sich unter anderem in den in der Ausstellung immerhin erwähnten Gewerkschaftsausschlüssen vieler Betroffener.
  14. Vgl. Steve Wright, Den Himmel stürmen. Eine Theoriegeschichte des Operaismus, übers. u. bearb. v. Dirk Hauer, Berlin 2005.
  15. Berechtigt scheint jedenfalls die Kritik, dass sie in ihrem weiteren Verlauf – wenn schon nicht in parteikommunistischer Dogmatik erstarrt – zumindest bestenfalls im esoterischen privaten Rahmen praktizierbar waren (Vgl. Sven Reichardt, Authentizität und Gemeinschaft. Linksalternatives Leben in den siebziger und frühen achtziger Jahren, Berlin 2014).
  16. Die Bandbreite reicht in der Bundesrepublik inzwischen von Crowdfunding-Aufrufen auf Internetplattformen, wo Grundeinkommen vergleichbar mit Lotteriegewinnen verlost werden, bis hin zur inzwischen auch parteipolitisch organisierten Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), die erstmals (ohne allzu große Resonanz) bei den Landtagswahlen im Saarland angetreten ist.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Martin Bauer.

Kategorien: Arbeit / Industrie Recht Sozialgeschichte

Oliver Römer

Dr. Oliver Römer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Soziologie der Georg-August-Universität Göttingen, derzeit Vertretung der Professur für „Allgemeine Soziologie mit Schwerpunkt soziologische Theorie“. Seine Arbeitsschwerpunkte sind soziologische Theorie, Geschichte und Wissenschaftstheorie der Soziologie sowie politische Philosophie.

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