Martin Bauer, Jens Bisky | Veranstaltungsbericht | 29.06.2021
Die Eugenik verlernen
Bericht zu den Adorno-Vorlesungen „Eugenische Phantasmen: Behinderung, Macht, Moral“ von Dagmar Herzog am 23., 24. und 25. Juni 2021
Seit bald 20 Jahren finden alljährlich – es sei denn, eine Pandemie setzt die Üblichkeiten außer Kraft – die Frankfurter Adorno-Vorlesungen statt, die das dortige Institut für Sozialforschung zusammen mit dem Suhrkamp Verlag ausrichtet. Eingeladen war in diesem Jahr die renommierte Historikerin Dagmar Herzog, die unter dem Obertitel „Eugenische Phantasmen: Behinderung, Macht, Moral“ vom 23. bis 25. Juni die drei Vorträge hielt, die traditionsgemäß vorgesehen sind. Nach Stationen an der Michigan State University, der Harvard University und dem in Princeton beheimateten Institute for Advanced Study lehrt Herzog mittlerweile Geschichte am Graduate Center der City University of New York. Sie ist mit viel beachteten Studien und zahlreichen Aufsätzen zur Geschichte der Sexualität sowie der Sexualmoral hervorgetreten, hat aber auch zur Rezeption der Psychoanalyse im Kalten Krieg gearbeitet. Außerdem hat sie ungeheuer kenntnisreiche Aufsätze zu religions- und theologiehistorischen Fragestellungen verfasst.
Das anhaltende Interesse für Theologie wie Religion in der Moderne und der ausgeprägte Sensus für normative Konfliktkonstellationen, den die historiografische Zunft nicht unbedingt prämiert, dürften bei Dagmar Herzog auch lebensgeschichtlichen Umständen geschuldet sein. Aufgewachsen ist sie als Tochter von Frederick Herzog, einem in der ebenso liberal wie ökumenisch ausgerichteten „United Church of Christ“ ordinierten Pastor, der als vormaliger Assistent des bedeutenden Schweizer Theologen Karl Barth seit 1960 bis zu seinem Tod im Jahr 1975 „Christian Theology“, das heißt systematische protestantische Theologie, an der Duke Divinity School gelehrt hat. In der sich an die erste Vorlesung anschließenden, vom Sozialphilosophen Martin Saar moderierten Diskussion bekannte Dagmar Herzog zudem, sowohl mütter- wie väterlicherseits aus einer „Bethel-Familie“ zu stammen. Insofern sei ihre Beschäftigung mit Eugenik und Euthanasie wohl auch ein Stück Selbstaufklärung. Sie habe Mythen durchleuchtet, wie sie sich in der innerfamilialen Überlieferung um das Selbstverständnis und die Geschichte der Inneren Mission und protestantischen Diakonie gerankt hätten.
Dass Herzog hierzulande nicht nur akademischen Öffentlichkeiten bekannt ist, verdankt sich ihrem 2005 in deutscher Übersetzung erschienenen Buch Die Politisierung der Lust. Sexualität in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Es sorgte nicht nur wegen seines Themas für Aufsehen, sondern auch deshalb, weil die Historikerin einer seit den späten 1960er-Jahren geläufigen These widersprach, wonach der Aufstieg des Nationalsozialismus und der Holocaust sozialpsychologisch aus der repressiven Sexualmoral des deutschen Bürgertums und Kleinbürgertums erklärbar seien. Gegen diese Version einer sich auf Sigmund Freud und den heterodoxen Psychoanalytiker Wilhelm Reich berufenden Faschismustheorie legte ihre Studie Einspruch ein, indem sie überzeugend darlegte, dass Deutschland bereits in den 1920er-Jahren zu den in Sachen Sexualmoral freizügigsten Ländern Europas zählte. Martin Saar erwähnte bei seiner Vorstellung des Werks von Dagmar Herzog eine Rezension der Frankfurter Rundschau, in der Hilal Sezgin dieses Buch als einen vierten Band von Michel Foucaults Geschichte der Sexualität begrüßte. Und tatsächlich ist unübersehbar, dass Herzogs Historiografie mit einer biopolitischen Moderne befasst ist, in der Leben und seine Reproduktion zum ausgezeichneten Objekt politischer Regulierung werden, in der, anders gesagt, über die Verteilung wie die Bewirtschaftung von Lebenschancen politisch disponiert wird. Allerdings wäre mit Blick auf Foucault anzumerken, dass seine Analyse moderner Biopolitik weniger dem Versuch verschrieben war, den europäischen Faschismus oder den deutschen Nationalsozialismus zu verstehen, als vielmehr der Ambition, den „Liberalismus“ genealogisch zu dechiffrieren. Biopolitik war und ist weder für Foucault noch für Herzog ein Proprium faschistischer Regime, weshalb die Historikerin betonte, sie betrachte ihre Rekonstruktion der Phantasmen der Eugenik als einen Beitrag zur „Geschichte der Gegenwart“.
Ein moralisch-politischer Paradigmenwechsel
Auch in ihrer vorerst jüngsten, 2018 erschienenen Monografie Unlearning Eugenics setzt Herzog ihre bisherige Forschung zur Geschichte moderner Sexual- und Biopolitik fort, erweitert mit der im Untertitel ausgesprochenen Fokussierung auf „Sexuality, Reproduction and Disability in Post-Nazi Europe“ allerdings sowohl das thematische Feld als den zeithistorischen Radius ihrer Sondierungen. Sie betritt das Feld der „disability studies“, um die fragwürdige Verschränkung eugenischer Diskurse mit öffentlichen Debatten zum Umgang mit Behinderten und über das Recht auf Abtreibung und sexuelle Selbstbestimmung nachzuzeichnen. Nicht gründlicher könnte man sich irren, als mit der Annahme, 1945 und das Ende des „Dritten Reichs“ seien eine Zäsur gewesen, die eugenischem Gedankengut das Wasser abgegraben habe.
Nicht gründlicher könnte man sich irren, als mit der Annahme, 1945 und das Ende des „Dritten Reichs“ seien eine Zäsur gewesen, die eugenischem Gedankengut das Wasser abgegraben habe.
Also war es keine Überraschung, dass Herzogs drei Adorno-Vorlesungen das gewissermaßen pädagogische Projekt aufgriffen, die Eugenik zu verlernen. Dessen höchst plausible Voraussetzung kann nur sein, sich mit ihren Vorstellungen, ihren Praktiken, ihren motivationalen Ressourcen, ihren Protagonisten bekannt zu machen. In dieser Absicht widmete die Historikerin ihre erste Vorlesung, die „Liebe, Geld, Mord“ überschrieben war, dem historiografisch anspruchsvollen Versuch, einen „moralisch-politischen Paradigmenwechsel“ zu identifizieren. Den äußerst folgenreichen Bruch in der normativen Matrix der Weimarer Republik, datierte Herzog präzise auf die Dekade „zwischen Mitte der 1920er- und Anfang der 1930er-Jahre“. Ausgelöst und buchstäblich markiert wurde dieser Paradigmenwechsel durch eine neue Begriffsprägung und die Veröffentlichung der schmalen Broschüre Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Sie erschien 1920, kurz nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, die einzugestehen sich große Teile der deutschen Bevölkerung weigerten. Verfasst hatten sie zwei Koryphäen ihrer jeweiligen Disziplinen, der Jurist Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche. Den beiden Autoren gebührt das unrühmliche begriffsgeschichtliche Verdienst, den Terminus und das Phantasma vom „unwerten Leben“ in Umlauf gesetzt zu haben. Da diese beiden exponierten Vertreter des deutschen Bildungsbürgertums der Überzeugung Ausdruck verliehen, es sei weder moralisch geboten noch ökonomisch vertretbar, unwertes Leben durch Fürsorge zu schützen und zu verlängern, vielmehr verlange gerade eine wohlverstandene christliche Nächstenliebe diesem Leben ein Ende zu machen, wird immer wieder auf Bindings und Hoches Schrift verwiesen, soll die Vorgeschichte der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Aktion erklärt werden; denn sie lieferte die Begründung für ein staatliches Mordprogramm, „das nach heutigen Schätzungen fast 300.000 Opfer – Menschen mit wirklichen oder vermeintlichen kognitiven Beeinträchtigungen oder psychischen Krankheiten – in Deutschland und den von ihm besetzten Ländern während des Zweiten Weltkriegs gefordert hat.“ Binding und Hoche verbanden, so Herzog, Emotion und Ökonomie, sie schürten den Abscheu vor Behinderten und empörten sich über die finanziellen Kosten der Betreuung. Diese Mischung wurde traditionsbildend und traf in der Nachkriegsgesellschaft auf großen Widerhall. Dazu trugen die Kränkung durch die Niederlage ebenso bei wie die materiellen Entbehrungen und das verbreitete Gefühl, den Zusammenbruch aller „Ordnung“ und „Normalität“ zu erleben. Während die Betreuungsanstalten unter der Knappheit finanzieller Mittel litten, verbreitete sich das Phantasma, die von Binding und Hoche direkt attackierte christlich-karitative Pflege sei verantwortlich für „das drohende Aussterben des deutschen Volkes“.
„Was sich im Laufe des Jahrzehnts entwickelte“, so Herzogs erschütternder Befund, „war eine neu erfundene Sprechweise, eine Art Theo-Biopolitik, in der religiöse und moralische Erwägungen mit finanziellen verwechselt wurden, während Fragen der biologischen körperlichen Gesundheit und Krankheit mit Fragen von Schuld und Sühne vermengt wurden und Sünde selbst neu konzipiert wurde.“
Um darzulegen und zu dokumentieren, wie sich moralische Einstellungen zur Sorge um hilfsbedürftige Menschen binnen eines kurzen Jahrzehnts fundamental verschoben und das „Paradigma der sentimental-paternalistischen Betreuung“ erschüttert wurde, konzentrierte Herzog ihre Ausführungen auf die Reaktionen, mit denen protestantische Theologen, Pastoren, Ärzte und Direktoren von Heimen der Inneren Mission zu diesem Plädoyer für die Euthanasie Stellung nahmen. Hatten Binding und Hoche, wie es Herzog formulierte, „die These“ aufgestellt, so durchmusterte die Historikerin in akribischer Recherche den Chor derjenigen protestantischen Stimmen, der sich unvermögend zeigte, eine andere als ihrerseits fatale „Antithese“ zu formulieren. Anstatt die eugenischen und sozialutilitaristischen Prämissen zu bestreiten und sich der praktischen Umsetzung der Forderungen nach Vernichtung lebensunwerten Lebens kompromisslos zu widersetzen, verstrickte sich ein ganzes Heer protestantischer Kommentatoren in eine maligne Dialektik, die eugenische Wahnvorstellungen von Volksgesundheit, vom drohendem „Rasse“- oder „Volkstod“, von der ökonomisch unabdingbaren Ausmerzung der in Heimen gepflegten „Ballastexistenzen“ nur bekräftigte, anstatt sie argumentativ und in praktischem Widerstand zurückzuweisen. „Was sich im Laufe des Jahrzehnts entwickelte“, so Herzogs erschütternder Befund, „war eine neu erfundene Sprechweise, eine Art Theo-Biopolitik, in der religiöse und moralische Erwägungen mit finanziellen verwechselt wurden, während Fragen der biologischen körperlichen Gesundheit und Krankheit mit Fragen von Schuld und Sühne vermengt wurden und Sünde selbst neu konzipiert wurde.“
„Hierarchisierung der Wertigkeit“
Hatte Max Horkheimer in einem zu Tode zitierten Diktum gemeint, wer vom Faschismus spreche, dürfe vom Kapitalismus nicht schweigen, so wäre im Lichte der von Herzog in Frankfurt präsentierten Materialien nun dringend zu korrigieren, wer vom Nationalsozialismus spreche, dürfe vom Protestantismus in Deutschland nicht schweigen. Zu hören war, dass ein Theologieprofessor aus Heidelberg, konservativer Pietist, für die Überzeugung argumentierte, zwar dürfe ein Christ nicht töten, ein Staat aber schon, vor allem wenn es um schwerstbehinderte Menschen gehe, „weil bei ihnen das Seelenleben sich nicht über das Niveau des pflanzlichen und tierischen Lebens“ erhebe. Einen Religionspädagogen im sächsischen Auerbach zitierte Herzog mit den Worten, wenn die Verkürzung des Lebens aus „Wohlwollen“ geschehe, sei die Maßnahme „nicht unsittlich“. Und ein in Göttingen lehrender Professor vertrat die Ansicht, die „Vernichtung“ schwerstbehinderter Individuen, die er gut eugenisch als „Keime“ klassifizierte, könne „mit völliger Gottesliebe wie mit aufrichtiger Menschenfreundlichkeit verträglich sein“.
Den unumstößlichen Beweis dafür, dass es sich bei diesen verstörenden Wortmeldungen nicht um vereinzelte und allenfalls subjektive Einstellungen von Kirchenmännern handelt, liefert dann, wie Herzog zeigte, die Treysaer Resolution, mit der im Mai 1931 der „Central-Ausschuss der Inneren Mission“ so etwas wie eine „christlich-karitative Grundsatzerklärung“ aufgesetzt hatte. Angesichts einer vom preußischen Staat veranlassten Senkung der Pflegesätze verständigt sich eine Gruppe von 22 Protestanten, darunter zehn Theologen und Pastoren, neben Ärzten, einem Juristen, einem Lehrer und einer Sozialarbeiterin, darauf, eine fortan „differenzierte Fürsorge“ denjenigen zu Teil werden zu lassen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht in der Lage seien, produktive Arbeit zu leisten, also durch ihre Tätigkeiten die Pflegeeinrichtungen mitzufinanzieren, in denen sie untergebracht waren. Mit dieser Erklärung, so Herzogs völlig zutreffende Beobachtung, werde die für das gesamte eugenische Programm schlechterdings konstitutive „Hierarchisierung der Wertigkeit“ menschlichen Lebens „formell“ anerkannt.
Sterilisierungen dienen mithin der gottgefälligen Prävention zukünftigen unwerten Lebens, da dank der medizinischen Eingriffe der Fortpflanzung gefallener Sünderinnen und Sünder Einhalt geboten wird.
Nicht minder signifikant für den faktischen Nach- und Mitvollzug des „moralisch-politischen Paradigmenwechsels“, dessen in der Tat beunruhigend kurze Geschichte Herzog vergegenwärtigte, ist eine, wie sie unterstrich, „theologische Kompromissbildung“, die der Treysaer Resolution eingeschrieben sei. Um die Ermordung unwerten Lebens abzuwehren, willigten die versammelten Repräsentanten der Inneren Mission in die Sterilisierung behinderter Frauen und Männer mit einem in jeder Hinsicht bemerkenswerten Satz ein: „Wir wollen nicht die Opfer von Schuld und Sünde beseitigen, sondern sie zu verhüten trachten.“ Was Binding und Hoche „unwertes Leben“ genannt hatten, sind in den Augen protestantischer Fürsorge jetzt also „die Opfer von Schuld und Sünde“, das heißt Kreaturen, deren Gebrechen insofern selbstverschuldet sind, als sie um den Preis ihrer physischen und psychischen Gesundheit vom rechten christlichen Weg abgewichen waren. Und um der eingetretenen Verschuldung und Versündigung Einhalt zu gebieten, besteht, wie die Resolution festhält, „nicht nur ein Recht, sondern eine sittliche Pflicht zur Sterilisierung aus Nächstenliebe und der Verantwortung, die uns nicht nur für die gewordene, sondern auch die kommende Generation auferlegt ist.“ Sterilisierungen dienen mithin der gottgefälligen Prävention zukünftigen unwerten Lebens, da dank der medizinischen Eingriffe der Fortpflanzung gefallener Sünderinnen und Sünder Einhalt geboten wird. Und der Vorzug, sie nicht zu ermorden, liegt für die Begriffe der protestantischen Eugeniker darin, dass „der Anblick dieser Siechen und Elenden den Gesunden“ daran mahnt, „seinen Leib unversehrt und rein zu erhalten und sich der tiefen Verantwortung bei der Familiengründung bewusst zu werden.“
„In ihrem Bemühen“, so resümierte Herzog ihre Lektüre dieser Denkschrift, „Gründe zu finden, um Mord nicht zu dulden, hatten sich protestantische Wortführer auf die überschwängliche Befürwortung von Sterilisierungen geeinigt – und endeten damit nicht nur in einer Eugenisierung der Theologie, sondern auch in der Theologisierung der Eugenik.“ Dass den Worten Taten folgten, musste die Historikerin nicht im Einzelnen ausführen. Sie konstatierte schlicht, dass die Protestanten nach der nationalsozialistischen Regierungsübernahme 1933 und der Verabschiedung des Sterilisationsgesetztes „mit großem Eifer“ begannen, zu sterilisieren. „In evangelischen Krankenhäusern und Anstalten für Behinderte entstand eine regelmäßige Alltagspraxis, in Bethel zum Beispiel mit einem buchstäblich wöchentlichen ,Sterilisationstag‘ – und die Ärzte kamen kaum hinterher.“ Etwa 400.000 deutsche Bürgerinnen und Bürger wurden Opfer des NS-Zwangssterilisierungsprogramms.
Simul iustus simul peccator ist die Sentenz Luthers, die als Grundsatz seiner Anthropologie gelten könnte. Weil der Mensch für den Reformator Gerechter und Sünder zugleich ist, steht der Christenmensch in einem unausgesetzten Kampf gegen die eigene Sündhaftigkeit. Dabei bedrückt ihn zudem eine hienieden nicht zu überwindende Ungewissheit darüber, wie erfolgreich die Bezwingung der inneren Boshaftigkeit durch festen Gottesglauben am Ende gewesen sein wird. Dass sich der Protestantismus derart unvermögend zeigte, der Herausforderung zu begegnen, die für ihn eine Eugenik darstellte, die sich als ein Programm zur körperlichen wie seelischen Purifikation missverstehen ließ, mag auch dieser schwarzen Anthropologie geschuldet sein. Noch Kant, der Protestant, sprach – gut lutherisch – vom „krummen Holz“, aus dem der Mensch gemacht sei, war jedoch klug und Skeptiker genug, um Optimierungsinitiativen gleich welcher Art mit dem Zusatz die Stirn zu bieten, deshalb lasse sich auch „nichts ganz Gerades“ aus ihm zimmern. Was unter diesen Voraussetzungen zählte, war dann freilich nicht irgendein gar nicht zu bemessender Wert des menschlichen Lebens, sondern die niemals zu verzweckende Würde des Menschen als moralische Person. Doch wollte Herzog, in der Diskussion gefragt, wie sich die von ihr herausgearbeitete „Theo-Biopolitik“ des Protestantismus historisch herleiten lasse, nicht in den vergilbten Akten der Geistes- oder Ideengeschichte nachschlagen. Sie führte die Bereitschaft des deutschen Protestantismus, sich servil einer biopolitischen Eugenik anzudienen, auf dessen Situation in der Weimarer Republik zurück, letztlich auf Mentalitäten, die nur in einer Kultur der Niederlage gedeihen. Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg seien die vormals im Protestantismus gut gepflegten Kontakte zu den staatlichen Institutionen des Kaiserreichs hinfällig gewesen; zweitens habe man die den protestantischen Konservatismus tief irritierenden, nicht zuletzt sexuellen Freizügigkeiten der Weimarer Republik für ein deutliches Anzeichen gehalten, die eigene moralische Autorität eingebüßt zu haben; und schließlich habe ein Protestantismus, der – anders als der zeitgenössische Katholizismus – den Anschluss an die wissenschaftlich-technische Moderne suchte, die Vorstellung begünstigt, es sei gerade diese Wissenschaft der Eugenik, die es erlaube, mit ihrer Kritik an den allfälligen Pathologien der Gegenwart verlorenes Terrain wieder gutzumachen.
Dagmar Herzog beschloss ihre erste Vorlesung mit einem längeren Zitat aus dem 1947 erschienenen Buch Lebensunwert?, in dem der Pfarrer Ludwig Schlaich, der seit 1930 die Heil- und Pflegeanstalt Stetten leitete, den Ermordeten eine Stimme gab, sie betrauerte und vom Scheitern seiner Versuche berichtete, sie zu retten.
„Die Geisteskranken, Schwachsinnigen und Epileptischen haben wahrhaftig auch zu den Verfolgten des Dritten Reiches gehört. Wer möchte es leugnen? Aber wo ist einer, wo sind die Parteien, wo der Staat, die sich dafür einsetzen, daß denen, die dieser furchtbaren Vernichtungsaktion und ihren Schrecken entgangen sind, Wiedergutmachung zuteil werde?“
„Wie erkennt man ein Verbrechen?“
Weder die Zwangssterilisierungen noch die Euthanasie-Morde wurden nach 1945 als NS-Verbrechen anerkannt, das strafrechtlich zu verfolgen sei und dessen Opfer betrauert werden müssen. Knapp 20 Jahre nach Bindings und Hoches Broschüre hatte die Aktion T4 begonnen, erst 90 Jahre nach der Aufforderung zur „Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens“ wurden die Verbrechen offiziell als Verbrechen anerkannt. Erst im November 2011 beschloss der Bundestag die Einrichtung eines Gedenk- und Informationsortes für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde in Berlin. In ihrer zweiten Vorlesung – „Wie erkennt man ein Verbrechen?“ – rekonstruierte Dagmar Herzog die Konflikte und Diskussionen, die in der alten Bundesrepublik den Konsens vorbereiteten, dass Sterilisierung und Ermordung von Behinderten moralisch und politisch falsch waren. Dann wandte sie sich in der dritten Vorlesung – „Die lang erkämpfte Menschwerdung“ – dem Land auf der anderen Seite der Mauer zu, berichtete über die Situation und humanisierende Initiativen in der DDR. Beide Vorlesungen erzählten neben der Geschichte der „Vergangenheitsaufarbeitung“ auch vom Weiterleben „eugenischer Phantasmen“, vom langen Schatten der „Theo-Biopolitik“. Fortschritte in den moralpolitischen Diskussionen um die verdrängte nationale Vergangenheit setzten einen grundlegenden kulturellen Wandel, die leidenschaftliche „Verteidigung des Wertes behinderten Lebens“ voraus und förderten diesen. Eugenik verlernen – das hieß und heißt eben auch, das Zerrbild von den „unnützen Essern“ als schäbige Ermächtigungsfloskel zu durchschauen, sich vom Phantasma des Volksköpers zu verabschieden, Behinderte als Subjekte anzuerkennen, die Aktivist*innen der Krüppelbewegung zu unterstützen, die Zustände in den Betreuungsanstalten zu kritisieren, die Unterscheidung in förder- und nicht-förderfähig zurückzuweisen, nicht auf Aussonderung, Verstecken und Verwahren, sondern auf Sichtbarkeit und geteilten Alltag, auf Inklusion zu setzen, Behinderung nicht mit Scham zu besetzen oder sie als Warnung vor sexueller Libertinage zu deuten, sich selbst nicht für „normal“ und Norm für andere zu halten, in Phantasmen von Gesundheit und Stärke die anti-humanen Affekte zu erkennen.
Zwei Jahre nach Ludwig Schlaichs Lebensunwert? erkannte eine Hamburger Strafkammer, es stehe fest, dass die angeklagten Ärzte im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort mindestens 56 Kinder getötet hätten und dass dies „objektiv rechtswidrig“ war. Dennoch ließen die Richter die Anklage fallen, hätten die Angeklagten doch an die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen geglaubt. Außerdem sei die Strafkammer selbst „nicht der Meinung, dass die Vernichtung geistig völlig toter und ,leerer Menschenhülsen‘, wie sie Hoche genannt hat, absolut und a priori unmoralisch ist“. Dagmar Herzog unterschied drei Rechtfertigungsstrategien der Mörder und Mörderinnen: zunächst die Rede von der „Pflichtenkollision“, es habe gegolten, „Schlimmeres zu verhindern“, also einige zu töten, um andere zu retten; zweitens die Behauptung, „ich dachte, es sei legal“; drittens – wie im Fall der Hamburger Strafkammer – das Argument, Binding und Hoche hätten Recht gehabt. Etwas anders rechtfertigte man die Sterilisierungen: Die Eugenik, hieß es, sei eine international anerkannte Wissenschaft, die mit dem Nationalsozialismus und seinem „Rasse“-Begriff nichts gemein habe. Außerdem wurde zur Entlastung gesagt, die moralisch gerechtfertigten Sterilisierungen hätten den Betroffenen keinen großen Schaden zugefügt, die geistig Behinderten hätten gar nicht gewusst und verstanden, was ihnen geschah.
Binding und Hoche schienen zu Beginn der 1960er-Jahre ungebrochen aktuell. Auch die deutsche Öffentlichkeit stellte sich 1962 auf die Seite einer Mutter, die im belgischen Lüttich ihre Contergan-geschädigte Tochter getötet hatte. Der viel diskutierte Fall verschaffte dem im gleichen Jahr erschienenen Buch Grenzsituationen des Lebens große Aufmerksamkeit. Verfasst hatte es Werner Catel, einer der Kinder-Euthanasie-Ärzte, gegen die in Hamburg die Anklage fallen gelassen worden war. Nun forderte er die Wiedereinführung begrenzter Euthanasie. Dem Spiegel sagte er 1964: „Hier ist die Rede nicht von Menschen, sondern von Wesen, die lediglich von Menschen gezeugt wurden, die aber selbst keine mit Vernunft oder Seele begabten Menschen sind oder je werden können.“
Die Atmosphäre sei, so Dagmar Herzog, moralpolitisch desorientiert gewesen; seit den 1920er-Jahren hatten sich die „Koordinaten der Debatte“ kaum verschoben. Umso interessanter waren die von ihr zitierten Gegenpositionen: Eben damals bereitete der hessische Staatsanwalt Fritz Bauer einen Prozess gegen Dr. Werner Heyde, den medizinischen Leiter des T4-Programms, sowie drei seiner Mitarbeiter vor. Nicht Mitleids-Motive, hieß es in der über 800 Seiten umfassenden Anklageschrift, „sondern reine Zweckmäßigkeits- und Nützlichkeitserwägungen und Gesichtspunkte rassischer Unduldsamkeit und Überheblichkeit“, leiteten die Angeklagten, die gewusst hätten, wie illegal die Tötungen waren und blieben. Da Heyde sich kurz vor Prozessbeginn im Gefängnis erhängte, ein weiterer Angeklagter aus dem Fenster sprang, ein dritter nach Argentinien entwich und dem vierten bescheinigt wurde, er sei nicht gesund genug, vor Gericht zu stehen, stagnierte die strafrechtliche Verfolgung.
Am Beispiel von drei Büchern skizzierte Herzog im Folgenden den gesellschaftlichen Bewusstseinswandel. 1965 erschien Gerhard Schmidts Selektion in der Heilanstalt. Schmidt war nach dem Krieg der erste Direktor der bayerischen Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar, wo er die Überlebenden gesehen und Dokumente zusammengetragen hatte. In wünschenswerter, aber zeituntypischer Deutlichkeit nannte er Bindings und Hoches Forderung nach „Gnadentod“ eine „selbstgefällige, hochmütige, aggressive Pseudobarmherzigkeit“. Dahinter verberge sich das ebenso selbstunsichere wie expansive „Rassenmotiv“. Er erkannte im „Ehrgeiz, Behinderte zu töten, etwas ganz und gar Erbärmliches“, Ausdruck des Wunsches nach Selbsterhöhung und eines uneingestandenen „Angewidertseins“ von Behinderung.
In jedem Fall ging es um die Hierarchisierung von Menschen, ihre Einteilung nach „Wert“ oder „Unwert“.
Als 1983 Ernst Klee seine zum Standardwerk gewordene Studie „Euthanasie“ im Dritten Reich. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ veröffentlichte und drei Jahre später Gisela Bocks Untersuchung zur Zwangssterilisation im Nationalsozialismus erschien, als in ebendieser Zeit der Psychiater Klaus Dörner Hunderte von Briefen schrieb, in denen er für die Trauer um die Ermordeten, die Anerkennung der Zwangssterilisierungen als NS-Unrecht und eine Wiedergutmachung warb, gewann die vergangenheitspolitische Debatte eine neue Dynamik. Entscheidend war dabei die Frage, ob und wie Euthanasie und Eugenik als Teil des nationalsozialistischen Rassismus verstanden wurden. Dieser hatte, so Gisela Bock, zwei Gesichter: ein „anthropologisches“, gegen Juden, Roma, Schwarze und andere gerichtetes, und ein „hygienisches“, gerichtet gegen alle, die als „mangelhaft“ galten. In jedem Fall ging es um die Hierarchisierung von Menschen, ihre Einteilung nach „Wert“ oder „Unwert“.
Pflege- und Erinnerungspolitik
„Wir sind ihnen so gut wie noch alles schuldig […] Ich kenne kein Mahnmal, das an sie erinnert, kein Werk der Kunst hat sie gewürdigt, sie sind aus der Literatur gefallen, keiner ihrer Lebenswege ist aufgezeichnet, als Gruppe Verfolgter sind sie nicht anerkannt, die Namen ,Hadamar‘ oder ,Grafeneck‘ oder ,Sonnenstein‘ […] sagen kaum jemand etwas, wiewohl dort die ersten Selektionen geschahen.“ Das schrieb der DDR-Schriftsteller Franz Fühmann für das Fotobuch Was für eine Insel in was für einem Meer, an dem er gemeinsam mit dem Fotografen Dietmar Riemann arbeitete. Fühmann, Jahrgang 1922, war als Wehrmachtssoldat in Griechenland und der Sowjetunion. Die Erfahrungen seiner Jugend hatte er 1962 in Erzählungen vergegenwärtigt, die unter dem Titel Das Judenauto erschienen. Als er zu Beginn der 1980er-Jahre in die Samariteranstalten in Fürstenwalde fuhr, war von seiner anfänglichen, antifaschistisch motivierten Identifikation mit dem Arbeiter- und Bauernstaat nichts geblieben als Verachtung für die in der DDR Regierenden. Dagmar Herzog zitierte in ihrer dritten Vorlesung Fühmanns Text für das erst nach seinem Tod veröffentlichte Buch als Beispiel dafür, „was in Bezug auf schwere Behinderungen in der Sprache des sozialistischen Humanismus im besten Sinne vorstellbar und artikulierbar war“. Sie verschwieg nicht das Elend der staatssozialistischen Moderne, die miserablen Verhältnisse in vielen Heimen, das offizielle, „aggressive Desinteresse“ an behinderten Menschen, konzentrierte sich aber auf drei wenig bekannte, so eindrucksvolle wie aufschlussreiche Beispiele der Verschränkung von Pflege- und Erinnerungspolitik. Beispiele, in denen es gegen alle Wahrscheinlichkeit gelang, „mit dem Gedankengut von Binding und Hoche zu brechen“.
Atemberaubend ist Fühmanns Text bis heute, weil er von „Spannungen, die mit Behinderung einhergehen“, Rechenschaft ablegt, sich durch alle Widersprüche hindurcharbeitet und sich dem Themenkomplex aus verschiedenen Perspektiven nähert. Über Heike K., 13 Jahre alt, zerebral gelähmt, im Rollstuhl sitzend, nur wenige Wörter beherrschend, die magnetische Rauten in ein Muster einfügt, schrieb er: „In gewisser Hinsicht ähnelt die Arbeit des Spastikers der meinen: enorme Anstrengung, kleine Erfolge, sehr lange dauernde Phasen unbefriedigenden Mühens bis zu einem erkennbaren Fortschritt, steter Zweifel am Sinn des Tagwerks, tiefe Krisen bis zur Verzweiflung […].“ Er schilderte also, was sie beide verband, ihre Verwandtschaft, und fiel sich dann selbst ins Wort: „Nein, der Vergleich ist unzulässig; subjektiv ist Heikes Leistung weit größer.“ So erschrieb Fühmann einerseits Nähe und Zuneigung und vermied andererseits jede Romantisierung: „Damit mich niemand missverstehe: Ich will aus einer Plage keine Wohltat machen.“ Er habe, fasste Herzog zusammen, „auf der Ähnlichkeit des gemeinsamen Menschseins“ bestanden. Wer ihrem Durchgang durch die Ideen- und Diskursgeschichte seit 1920 gefolgt war, wusste, dass dies alles andere als trivial und zu Beginn der 1980er-Jahre außergewöhnlich war.
Einen großen Raum, und das zu Recht, nahm in der dritten Vorlesung Herzogs die Arbeit des Kinderarztehepaars Jürgen und Uta Trogisch ein. 1971 begannen sie, den Katharinenhof im sächsischen Großhennersdorf im Sinne eines neuen Begriffs, der „Förderpflege“, umzugestalten. Damit unterliefen sie geschickt die offizielle Unterscheidung zwischen Förderfähigkeit und Pflege, weil sie überzeugt davon waren, dass jeder Mensch ein Recht auf Lernen habe, und die Vorstellung, jemand sei „nur Pflegefall“, ihnen furchtbar erschien. Die Trogischs definierten „Lernziele“, Maßstäbe für Lernleistungen, neu und orientierten sich an der Frage: „Haben wir alles zum Wohl, zur Sicherheit und zur Geborgenheit der uns Anvertrauten getan, was uns möglich war?“
„Demokratie braucht Inklusion“
2007 hat der Bundestag das Sterilisationsgesetz von 1933 als „nationalsozialistisches Unrecht“ geächtet, seit 2014 kann man sich in Berlin am historischen Ort der Tiergartenstraße 4, im Dritten Reich der Sitz der Zentraldienststelle T4, über die „Euthanasie“-Morde informieren. Drei Jahre später zog mit der AfD eine Partei in den Bundestag ein, die sich für kalkulierte Tabubrüche aus der reichhaltigen behindertenfeindlichen Tradition bedient. Am Ende ihrer Vorlesungen wies Dagmar Herzog darauf hin, wie die AfD mit Emotionen spielt, Ekel mobilisiert, wirtschaftliche Ängste schürt. Bemerkenswerter als die Provokationen in menschenfeindlicher Absicht aber seien die vielfältigen deutlichen und aufrechten Entgegnungen. Nach ihrem Durchgang durch drei Vergangenheiten – die NS-Verbrechen, ihre Vorgeschichte in der Weimarer Republik und ihre Nachgeschichte in der Bundesrepublik wie in der DDR – konstatierte Dagmar Herzog eine erfreuliche Zunahme „behindertenfreundlicher Botschaften“. Ein Gegenkonzept zu Binding und Hoche sei Konsens, das Thema selbst ins Zentrum gerückt. Dafür stand ein Satz des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Jürgen Dusel: „Demokratie und Inklusion sind zwei Seiten einer Medaille.“
Eugenik zu verlernen, ist ein unabgeschlossenes Projekt, solange Phantasmen von Gesundheit und Stärke vielfach weiter spuken.
Fortschritte festzustellen, heißt weder eine geradlinige Fortschrittsgeschichte zu konstruieren noch das Erreichte für selbstverständlich und gesichert zu halten. Dagmar Herzog beließ es am Ende bei Stichworten zur aktuellen Behindertenpolitik, wies auf die skandalöse Verspätung hin, mit der die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gegründet wurde. Ihr Anliegen ist, Menschen mit Behinderung für in der Nachkriegszeit erlittenes Unrecht Gehör zu verschaffen und für Wiedergutmachung zu sorgen. Behindertenfeindlichkeit und Ableismus sind nach wie vor verbreitet und wirkmächtig. In der Abschlussdiskussion warnte sie davor, die Debatte um Behinderungen regelmäßig mit dem Streit um Abtreibungen und Sterbehilfe zu verbinden, was vor allem in Deutschland üblich sei. Über das Leben sei zu reden, über Würde, Lust, Freude, Begehren. Eugenik zu verlernen, ist ein unabgeschlossenes Projekt, solange Phantasmen von Gesundheit und Stärke vielfach weiter spuken.
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher.
Kategorien: Care Diversity Erinnerung Geschichte Gesundheit / Medizin Gewalt Körper Rassismus / Diskriminierung
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