Axel Rüdiger | Rezension | 31.03.2020
Die Finanzen der Freiheit
Rezension zu „Fiskus – Verfassung – Freiheit. Politisches Denken der öffentlichen Finanzen von Hobbes bis heute“ von Sebastian Huhnholz (Hg.)
„Nur wer nicht im Staate lebt, in dem Sinne, wie man in seiner Geliebten lebt, wird sich über Abgaben beschweren. Abgaben ist der höchste Vorteil.“[1] Diese etwas exzentrisch klingende Ansicht zur Besteuerung stammt weder von Kevin Kühnert noch von Dietmar Bartsch oder gar Peter Sloterdijk, sondern von Friedrich von Hardenberg (Novalis), jenem frühromantischen Denker, der zwischenzeitlich sowohl mit dem jakobinischen Frankreich als auch mit Edmund Burkes Revolutionskritik sympathisierte. Aus der Perspektive der Trickle-down-Theorie, für geraume Zeit maßgeblich im Bereich der Steuergesetzgebung in den westlichen Industrienationen, kann eine solche Stellungnahme in der Tat nur hoffnungslos romantisch und wirklichkeitsfremd klingen. Denn mit ihr hat die schnöde pekuniäre Potenz längst die öffentliche Abgabe als höchstem Akt finanzpolitischer Nächstenliebe abgelöst. Durch den privaten Konsum von Vermögen – so die Behauptung – ist dem Gemeinwohl viel effektiver gedient als durch schwerfällige Maßnahmen der öffentlichen Hand. Das Einsickern der Trickle-down-Theorie in die Alltagsmoral weiter Bevölkerungsteile geht zugleich auf Kosten der gemeinsamen Sache – der res publica. Sie hat allenfalls noch in Sonntagsreden eine Bedeutung; die in pluralistischen Gesellschaften gemäß ihrer Privatinteressen verstreuten Bürger sympathisieren eher mit Uli Hoeneß als mit Novalis. Selbst sich identitär und vermeintlich patriotisch gebende Jungkonservative sind trotz ihres ornamentalen Kulturprogramms diesbezüglich keine Ausnahme. Der liberale homo oeconomicus ist eben kein Republikaner! Als Maximierer seines Privatinteresses will er sich dem Zugriff des real-existierenden Steuerstaates, der – wie der Herausgeber des Bandes „Fiskus – Verfassung – Freiheit“ mit Verweis auf Hugo Preuss formuliert – die „Verantwortlichkeit des Individuums für das Gemeinwesen“ faktisch auf legale „Gesetzestreue und Geldabgabe“ reduziert (S. 12), soweit als nur möglich entziehen, wenn er ihn schon nicht kaufen kann, wie der Kleberfabrikant Heinrich Haffenloher aus der TV-Kultserie „Kir Royal“.
Was bedeutet es für eine Ordnung, wenn ihr wirtschaftliches Fundament wesentlich in der Hand von „Zockern“ wie Hoeneß & Co. liegt, ihre politische und soziale Existenz aber von der öffentlichen Infrastruktur des Steuerstaates abhängt? Reicht der unbedingte Glaube an die invisible hand, das Grenznutzenkalkül oder das postpolitische Governance-Regime aus, um die Versprechen von Demokratie und sozialer Marktwirtschaft noch realistisch erscheinen zu lassen? In der furiosen Einleitung des hier zu besprechenden Sammelbandes wirft Sebastian Huhnholz der etablierten Politikwissenschaft vor, solch große Fragen seit dem vermeintlichen Ende der Geschichte vor dreißig Jahren kaum noch zu stellen. Im Kreis der akademischen happy few bleibe jenseits von Governance und Trickle-down schließlich kaum noch Raum dafür. Es bedurfte der Katharsis einer gefährlichen und immer noch schwelenden Finanz- und Staatsschuldenkrise, um der Disziplin aus ihrer Sprachlosigkeit zu helfen: „Was nun weiß die Politische Theorie von alldem? Allenfalls wenig. Und was hatte sie dazu beigetragen? Offenbar viel. […] Bibliotheken fallen uns entgegen.“ (S. 37)
Kann uns die Geschichte der Politik- und Sozialwissenschaft tatsächlich mehr über unsere akuten Probleme sagen als ihre aktuellen Repräsentant*innen? In Philosophie bewanderten Politikwissenschaftler*innen mag an dieser Stelle das Diktum Hans-Georg Gadamers in den Sinn kommen, wonach Texte der politischen Theorie und Ideengeschichte nur als Antworten zu verstehen sind, deren Fragen freilich erst gestellt werden müssen.[2] Warum die Forderung nach einer politischen Ökonomie der öffentlichen Finanzen und des Steuerstaates weitgehend ignoriert oder aber deren Existenz auf „eher verdruckst politische Weise“ (S. 12) stillschweigend vorausgesetzt wird, kann mit Pierre Bourdieus wissenschaftssoziologischer Diagnose der strukturellen „scholastic fallacy“ und der hieraus resultierenden doxosophischen „Geschichtsvergessenheit“ erklärt werden.[3] Die Konsequenzen einer fiskalpolitisch blinden politischen Theorie können aktuell etwa in der Debatte um Dirk Jörkes Buch „Die Größe der Demokratie“ beobachtet werden: Das Nachdenken über Alternativen zum neoliberalen Freihandel provoziert im Fach lediglich den Vorwurf des asketischen bis protofaschistischen Protektionismus, ohne in diesem Fall die historische Fragestellung klassische Referenztexte (etwa von Kant, Fichte und Sieyès) ernst zu nehmen.[4]
Die von Huhnholz programmatisch für diesen Band formulierte Wiedereinführung der Frage nach der „‚finanzsoziologische[n]‘ Dimension jeder politischen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung“ (S. 20) in die politische Theorie und Ideengeschichte könnte ein erster notwendiger Schritt aus der Misere sein. In einer imponierenden tour de force legt der Herausgeber in der Einleitung selbst das Fundament für ein solches Unterfangen. Das „Freiheitsversprechen“, das bei Novalis oder Lorenz von Stein mit der Steuer verknüpft war, entspricht demnach der Idee einer „sozialliberalen Gesellschaftsformation“. Diese Vision reflektierte jedoch noch nicht die interne kapitalistische Dialektik des Steuerstaates, „die systematisch die Förderung jener Übel zulässt, durch deren Behandlung sie sich legitimiert“ (S. 13). Das geschah erst mit der „marxistischen Herausforderung“, die insbesondere in Krisenzeiten zu einer grundlegenderen theoretischen Korrektur zwang. Über die Auseinandersetzung von Joseph A. Schumpeter und Rudolf Goldscheid mündete diese Debatte in einem Diskurs, der über Claus Offe zu Thomas Piketty, Wolfgang Streeck, Pierre Rosanvallon und, wie sich vielleicht ergänzen ließe, bis zur Modern Monetary Theory führt.[5]
Die ideengeschichtlichen „Wurzeln einer Finanzpolitologie“ sieht Huhnholz schon mit Aristoteles beginnen. Er verfolgt sie skizzenhaft über die frühneuzeitliche Opposition zwischen James Harringtons „Besitzrepublikanismus“ (S. 25) und „John Lockes fundamentalistische[r] Eigentumstheorie“ (S. 32) bis zu den Autoren der Federalist Papers. Anschließend überträgt er den im Band versammelten Autor*innen die Aufgabe, die „fiskalische[…] Reflexivität ausgesuchter ‚Klassiker‘“ in Bezug „zur politischen Verfassungsfrage“ zu untersuchen. Der normative Fluchtpunkt liegt dabei in der Bestimmung des „Wesens“ und der Suche nach den „Grenzen der Öffentlichen Finanzen der Demokratie“(S. 38).
Den Auftakt macht Olaf Asbach, indem er die finanzpolitischen Implikationen der klassisch-kontraktualistischen Staatslehre von Thomas Hobbes untersucht. Im Gegensatz zu John Locke, der methodisch dem vormodernen Denken und politisch dem Handelskapital verhaftet bleibe, vertrete Hobbes prinzipiell keine besitzindividualistische Position, denn Recht und Maß des Eigentums werden im „Leviathan“ von der öffentlichen Gewalt im Sinne des Gemeinwohls bestimmt. Mit der Institution des Steuerstaates auf marktwirtschaftlicher Grundlage werde das egalitär-juridische Gemeinwohlprinzip allerdings zugunsten der großen kommerziellen Einkommen bzw. der „Kapitalbesitzenden“ (S. 91) korrumpiert, so dass der Staat sich in der Folge aus Effektivitätsgründen der Sisyphusarbeit ausgesetzt sieht, immer wieder die rechtlichen Grundlagen einer Wirtschaftsordnung zu reproduzieren, die seine Existenz in legitimer und sozialer Hinsicht untergräbt. Steuern werden dabei als „Preis“ definiert, der für „Frieden und Schutz an die Staatsgewalt“ zu entrichten sei (S. 83), wobei auf Effektivitätsgründen die Verbrauchs- der Vermögenssteuer vorgezogen werde. Damit wird die von Huhnholz eingangs angesprochene Dialektik des modernen Steuerstaates bereits in der politischen Theorie der Frühen Neuzeit diagnostiziert.
Montesquieu wird anschließend von Skadi Siiri Krause als politischer Denker präsentiert, der „die Steuerpolitik nicht unter der Frage der Effizienz, sondern der Freiheit betrachtete.“ (S. 97) In diesem Sinne unterscheide er sich sowohl von den Merkantilisten als auch von den späteren Physiokraten. Insbesondere die merkantilistische Kriegspolitik Ludwigs XIV. und die Institution der Steuerpacht, die eine neuartige Finanzoligarchie generierten, werden zur Zielscheibe von Montesquieus heftiger Kritik. Ebenso wie Hobbes spreche er sich dennoch gegen die Besteuerung von Vermögen und für diejenige des Verbrauchs aus. Ergänzt werden könnte vielleicht, die enorme Bedeutung Montesquieus als früher Analytiker des prekären Doublebinds zwischen Steuer- und Schuldenstaat im Zuge der von London ausgehenden „finanziellen Revolution“, der unter anderen stark auf David Hume und dessen Kritik an der Institution des Staatskredits gewirkt hat.[6]
Auch Jean Jacques Rousseau gehe es in erster Linie „nicht [um] die Mehrung des kollektiven Wohlstandes, sondern [um] die Wahrung der gemeinsamen Freiheit“ (S. 116). Daniel Schulz arbeitet in seinem Beitrag den Widerspruch zwischen demokratisch-republikanischer Partizipation und monetärem Finanzsystem heraus, dem sich Rousseau in seinem Gesellschaftsvertrag widmet. Indem die pekuniäre Steuerzahlung das persönliche Engagement ersetzt, kommt es zu einer „paradoxale[n] Entkopplung von ‚taxation‘ und ‚representation‘“ (S. 118). Rousseaus „Finanzrepublikanismus“, der antrete, um dieses Missverhältnis zu beheben, schwanke zwischen grundsätzlicher „Illiberalität“ (S. 122) und – für Schulz etwas „unerwartet“ – der Übernahme der „klassisch liberale[n] Position von John Locke“ (S. 127 f.). Rousseaus Theorie lasse sich, so die Auffassung des Autors, als eine Antwort auf die bereits Hobbes umtreibende Frage verstehen, wie sich der egalitäre Rechts- mit dem Finanzstaat auf republikanischer Grundlage in Übereinstimmung bringen lasse; kurz, wie man verhindere, dass die politische Einheit der Bürger durch ihre besitzindividualistisch bestimmten Abgaben an den Fiskus unterlaufen werde. Als Teil seiner Lösung plädiere Rousseau anders als Hobbes und Montesquieu neben der Luxus- auch für eine auf das Vermögen zielende Erbschaftssteuer, womit die sich von Generation zu Generation vertiefenden Ungleichheit bekämpft werden soll. Die progressive Besteuerung der Vermögen sei laut Rousseau schon deshalb gerechtfertigt, weil der Schutz des großen Privateigentums der Privilegierten unter den Bedingungen sozialer Ungleichheit dem Staat die höchsten Kosten abverlange.
Zwar ließe sich von hier aus ein guter Übergang zum Aufklärungskonzept Immanuel Kants oder zum Verfassungsdenken von Sieyès herstellen, beides bleibt jedoch aus. Stattdessen bekommt die Leserin – gewissermaßen als Entschädigung – die finanzpolitischen Überlegungen Edmund Burkes serviert. André Kahl und Harald Bluhm diskutieren den „Zusammenhang von Staatlichkeit, Steuern und Freiheitsverständnis“ (S. 137) anhand von Burkes Auseinandersetzung mit den jeweils spezifischen Problemen der amerikanischen und indischen Kolonien des britischen Empires sowie seiner Kritik an der Französischen Revolution. Während seine Kommentare zu Amerika „liberal-konservativen“ Charakter trügen, erweise er sich im Fall von Indien als „wertkonservativer Liberaler“. (S. 136) Entgegen der gerade in der Politikwissenschaft vorherrschenden Tendenz, unhinterfragt die Whig-Rhetorik mit ihrem idealisierten Bild vom lupenrein-liberalen Westminster-Parlamentarismus zu übernehmen, zeichnen sich in der Wiedergabe von Burkes Schriften deutlich die Schattenseiten des Bündnisses zwischen militärischem Fiskalstaat und kurzfristigen monied interests ab. Obwohl keineswegs widerspruchsfrei geht er am Ende sogar so weit, die korrupten Parvenüs der Ostindien Kompanie als wesentlich gefährlicher für die öffentliche Ordnung anzusehen als selbst die Französische Revolution.
Anschließend stellt Skadi Siiri Krause in einem weiteren Aufsatz Alexis de Tocqueville als „Begründer eines Fiskalförderalismus“ (S. 175) vor. Im Zuge seiner Rekonstruktion der finanzpolitischen Vorgeschichte der Französischen Revolution in seinem Spätwerk komme er zu einer entscheidenden Einsicht: Der ökonomische Druck zur egalitären Umgestaltung der Besteuerung und zur politischen Zentralisierung, der im Zuge des expandierenden Steuerstaats und der Ausweitung der Staatsschulden entstehe, wirke in Richtung einer „friedliche[n], nicht gewalttätige[n] Diktatur“ (S. 174). Um diesen Prozess erfolgreich zu bewältigen, bedürfe es der mäßigenden Wirkung dezentraler Institutionen.
In Karl Marx Pamphletprosa, so erörtert Timm Graßmann, fungierte der Steuerstaat durchaus als wichtiges fiskalpolitisches „Terrain des Klassenkampfs“ (S. 180). Dies allerdings nur solange, bis sich der Autor der Kritik der politischen Ökonomie aufgrund seiner Einsicht in die „embryonische Verbindung von Wert und besteuerndem Staat“ (S. 202 f.) über die engen Grenzen alternativer Steuerpolitik bewusst wurde. Im Anschluss an diese Überlegungen zeigt sich Graßmanns dichter Text prinzipiell skeptisch, sowohl bezüglich der Möglichkeiten anti- oder postkapitalistischer Steuerpolitik als auch bezüglich der Spielräume des Steuerstaates im zyklischen Krisenprozess der kapitalistischen Ökonomie.
Dagegen käme der Steuer in John Stuart Mills Überlegungen zu einer möglichen „Reform der Institution des Privateigentums“ eine „zentrale Rolle“ zu, wie Frauke Höntzsch in ihrem Beitrag betont (S. 210). Da es sich bei Erbschaft und Bodenrente um „unverdienterweise erworbenes Eigentum“ ohne produktive Legitimität und daher ohne die Möglichkeit, einen Rechtsanspruch darauf zu erheben, handele (S. 218), können diese einer „progressiven Besteuerung“ unterworfen werden. Damit ließe sich wiederum ein „steuerfreies Grundeinkommen“ für die Bedürftigen finanzieren (S. 219 f.). Die klassisch liberale Verknüpfung von Steuerzahlung und Repräsentationsrecht interpretiert Höntzsch als Schutzmechanismus der „sozialen Angelegenheiten vor sinisteren Interessen“. (S. 221)
Max Weber postulierte – ähnlich wie Marx – einen intrinsischen „Zusammenhang zwischen der Art der Deckung des Verbandsbedarfs […] und der Natur des jeweiligen Verbandes bzw. dem Typ der Herrschaft“ (S. 233). War es sowohl bei Marx als auch bei Rousseau die Geldform, die Steuern funktional mit dem Staat der Privateigentümer verkoppelte, so wird nach Ansicht Hinnerk Bruhns‘ in „Webers historischer Sozialökonomie […] die Steuer in einem engen Zusammenhang mit bürokratischer Verwaltung und Geldwirtschaft gedacht“ (S. 248). Der Begriff des „Steuerstaats“ dient Weber zur Typologisierung der Staatsfinanzierung. Er unterscheidet „zwischen steuerstaatlicher und leiturgischer Bedarfsdeckung“ (S. 246). Dass es sich beim „Steuerstaat“ nicht unbedingt um eine demokratische Form der Staatsfinanzierung handelt, führt Bruhns anhand der von Weber gewählten Beispiele der Steuerpacht in der Antike, in der mittelalterlichen Stadt und im chinesischen Reich aus. Die Steuerproblematik tauche bei Weber lediglich im Kontext seiner Sozialökonomie auf, so Bruhns. Es blieb demnach, so der Autor weiter, Norbert Elias vorbehalten, knapp 20 Jahre nach Weber die Soziogenese des Steuermonopols zum eigenständigen Gegenstand einer historisch-theoretischen Darstellung zu machen.[7]
Dem Problem des demokratischen Steuerstaates widmen sich anschließend Richard Sturn und Rudolf Dujmovits am Beispiel Joseph A. Schumpeters. Im Gegensatz zu Rudolf Goldscheid plädierte er nach dem 1. Weltkrieg nicht für eine „sozialistisch-demokratische[.] Rekapitualisierung des Staates“, sondern für die Fortführung des „prekären Dualregime[s] von parasitärem Staat und Privatunternehmertum“ (S. 269). Gleichwohl sei Schumpeter grundsätzlich pessimistisch, was die unvermeidliche Ausbreitung des demokratischen Steuerstaates mit einem „expansiven steuerfinanzierten öffentlichen Sektor im Kapitalismus“ (S. 274) betreffe. Letztlich, so die Schumpeter’sche Prognose, würde die kapitalistische Wirtschaftsform an dieser Entwicklung notwendigerweise zugrunde gehen. Sturn und Dujmovits fragen in ihrem pointierten Beitrag, weshalb Schumpeter die Entwicklung hin zu einer sozialen Marktwirtschaft mit gemischter Ökonomie und hoher Staatsquote nicht vorhergesehen habe. Jedenfalls sei nach Auffassung der Autoren hierin der Grund dafür zu finden, dass seine Theorie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wenig Anknüpfungspunkte für weitere Ansätze bot. Immerhin, so Sturn und Dujmovits weiter, spreche einiges dafür, dass mit der „Wiederkehr eines mehr Unternehmer-geprägten Kapitalismus“ am Ende des letzten Jahrhunderts auch ein neues „Age of Schumpeter“ begonnen habe (S. 274 f.)
Schließlich fragt Florian Meinel in seinem Aufsatz, wie es möglich war, dass nur ein einzelner juristischer Aufsatz von Ernst Forsthoff zum „Ausgangspunkt nahezu der gesamten steuerverfassungsrechtlichen Debatte der frühen und mittleren Bundesrepublik“ (S. 282) werden konnte. Forsthoff verstehe den Rechtsstaat aufgrund seiner Funktion als Steuerstaat zugleich auch als Sozialstaat. Als solcher verfüge er über ein prinzipiell unbegrenztes Recht, Abgaben zu verlangen, wodurch sich jedoch alle übrigen legalen Eingriffe in das Privateigentum erübrigten. Unter Berufung auf Montesquieu kritisiert Forsthoff den zweckfreien Steuerbegriff des Liberalismus, dem es allein um die ökonomische Erhaltung der reinen Staatstätigkeit gehe. An seiner Statt plädiert der Autor für eine sozial-ethische Fundierung des Steuerstaates. Trotz der Garantie des Eigentumsrechtes ist dieses Konzept Meinels Urteil nach „Teil einer zutiefst antiliberalen Verfassungstheorie“, die in Bezugnahme auf Carl Schmitt „ein unbeschränktes Hoheitsrecht des Staates an den Erträgen der Volkswirtschaft“ postuliere (S. 292 f.) und letztlich dem „Steuerstaat einer dystopischen Posthistoire“ entspreche (S. 295).
Um Konstellationen im liberalen Gerechtigkeitsdiskurs geht es Michael Schefzyk und Gerhard Wegner, die sich in ihrem Beitrag auf die philosophischen Theorien von John Rawls und Robert Nozick sowie auf die eher ökonomischen Ansätze James Buchanans und Friedrich August von Hayeks stützen. Letzterer hege wie Schumpeter die Befürchtung, die Progression des Steuerstaates könne direkt in den Sozialismus und damit zum Verlust der Freiheit des Privateigentums führen. Nozicks provokanten Vergleich von Steuer und Zwangsarbeit diskutieren die Autoren im Rahmen des Verhältnisses von Selbsteigentum und redistributiver Besteuerung. Sie warnen dabei vor naiven Kritiken, die dazu tendierten, die Staatsgewalt implizit moralisch aufzuwerten. Buchanans anti-keynesianischer Ansatz stelle Rawls Gedankenexperiment des „veil of uncertainty“ eine vermeintlich „echte Vertragstheorie“ entgegen, die empiristisch von den „citizens as they are“ ausgehe. (S. 319) Hayeks Schreckensvision, wonach der Fiskus in der repräsentativen Demokratie zwangsläufig zur Beute wechselnder Mehrheiten werde, sollte Buchanan zufolge über einen konstitutionellen Gesellschaftsvertrag abgewendet werden.
Forsthoffs „Gegensatz zwischen der demokratischen Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers und dem Schutz des Bürgers vor übermäßiger Belastung“ (S. 325) bildet den Ausgangspunkt für Christian Waldhoffs abschließende Analyse der finanz- und steuerverfassungsrechtlichen Diskurse der Bundesrepublik. Dass durch die Anerkennung des Finanzsystems „als vollwertiger Verfassungsbestandteil“ (S. 329) die Steuergesetzgebung ebenso wie die Staatsgewalt verfassungspolitisch an das Grundgesetz gekoppelt werde, beschreibt er als innovativ. Allerdings wurde in jüngerer Vergangenheit die konstitutionelle Spannung zwischen demokratischen und liberalen Elementen erheblich zugunsten letzterer verschoben. Das hänge nach Auffassung des Autors insbesondere mit der veränderten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zusammen, da sie den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz bei der Besteuerung häufig auf Kosten der demokratischen Gestaltungsoption einfordere. Zusammen mit der Tendenz zur Einschränkung staatlicher Handlungsmacht auf der Ausgaben- bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Einnahmenseite ergebe sich hieraus eine bedenkliche Situation für den demokratischen Anspruch des Grundgesetzes. Die deutsche Verfassungstradition, eher der konservativen Tradition der „Rechtsstaatlichkeit“ als dem „revolutionären“ Charakter des republikanischen Verfassungsstaates verpflichtet (S. 331 f.), wirke sich durch die latente „Verrechtlichung der Besteuerung“ wie die allgemeine Tendenz zur „Juridifizierung der Politik“ aus demokratischer Sicht negativ aus (S. 325 f.). Vor diesem Hintergrund – so das eher beunruhigende Fazit – lasse sich in der deutschsprachigen Politikwissenschaft „keine wirklich theoretische Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Besteuerung nachweisen“ (S. 352).
Diese letzte Feststellung thematisiert in krasser Weise den blinden Fleck der hiesigen Politikwissenschaft in Bezug auf eine kritische „Finanzpolitologie“. Einer solchen scheint es allerdings dringend zu bedürfen, um die systematische Verdrängung demokratischer zugunsten liberal-konservativer Finanzpolitik zu problematisieren. Die Beiträge des Sammelbandes illustrieren im Zusammenspiel ihrer unterschiedlichen methodischen und normativen Perspektiven, wie relevant die Fragestellung des Herausgebers ist. Die im engeren Sinne ideengeschichtlichen Beiträge können allerdings nicht durchweg die hohe Hürde überwinden, die Huhnholz ihnen in der Einleitung gesetzt hat. Mitunter wirken die Reflexionen über das finanzpolitische Denken einzelner Klassiker bruchstückhaft und aus dem diskursiven Zusammenhang herausgelöst. Die einschlägigen Kontexte, in welche die Klassiker eingebunden sind, bleiben unsichtbar. Die Fixierung auf das Problem des Steuerstaates überdeckt leider fast durchweg dessen Verbindung mit dem öffentlichen Kredit und der Staatsschuld, die seit dem 18. Jahrhundert im Rahmen der öffentlichen Finanzen nicht getrennt denkbar sind.[8] Diesbezüglich bleiben die einschlägigen Werke der Cambridge School der politischen Ideengeschichte noch unerreicht.[9]
Von den eingangs erwähnten entgegenstürzenden Bibliotheken hätte der Rezensent jedenfalls gerne etwas mehr erfahren. Jenseits des Höhenkamms der Klassiker könnten dann neben der politischen Sozialwissenschaft auch die Tradition der Staatswissenschaft in den Blick geraten, die gerade finanzpolitisch hoch interessant ist.[10] Ganz im Sinne von Huhnholz hat z. B. Christian Daniel Voß, der bedeutendste deutsche Vermittler von Adam Smith und Emmanuel Joseph Sieyès, schon 1798 betont, dass ohne Theorie der öffentlichen Finanzen „die ganze übrige Politik nur eine leere Theorie, ohne praktischen Werth bleiben (müsse); denn ohne sie würde keine Verfassung bestehen; es würde keine Verwaltung; auch nach den reinsten und zweckmäßigsten Grundsätzen ihren Zweck erreichen können; indem es ihr an dem Lebensprinzip, der einzig sicher wirkenden Kraft, gebrechen müßte. Nur durch sie kann Recht und Gerechtigkeit gehandhabt; Sicherheit der Person und des Eigenthums gegen Angriffe jeder Art kräftig geschützt und möglichstes Wohlseyn und das hohe allgemeine Ziel der Menschheit, möglichste Ausbildung der sittlichen Natur, erreicht und bewirkt werden.“[11]
Was lässt sich am Ende zur oben erwähnten Trickle-down-Theorie und zum Glauben an die Marktgerechtigkeit sagen? Seit Hobbes ist bekannt, dass dem modernen Steuerstaat unter kapitalistischen Bedingungen eine Dialektik eingeschrieben ist, die systematisch seine egalitären und republikanischen Voraussetzungen untergräbt. Die politischen Denker der Aufklärung reagierten mit unterschiedlichen Konzepten auf dieses Problem, die sich im Laufe der Zeit tendenziell von der Rechtstheorie zur politischen Ökonomie verlagern. Nach den Erfahrungen von Französischer und industrieller Revolution wurde endgültig klar, dass der Rechtsstaat allein diesem Problem nicht beikommen kann.[12] Marx, Mill und Tocqueville gaben dieser Einsicht auf unterschiedlich radikale Weise Ausdruck. Der imperialistische Ausweg, das Problem über koloniale Extraprofite zu kompensieren, scheiterte in zwei katastrophalen Weltkriegen. Die sich in den Weltkriegen und den nachfolgenden Krisen entwickelnde Staatsgewalt, welche die gesamte Gesellschaft zu verschlingen drohte, bildete ab dem späten Weber auch den Problemhorizont von Schumpeter, Hayek, Nozick und Buchanan. Die fragile westliche Ausnahmesituation des demokratischen Kapitalismus, wie sie sich nach dem Krieg idealtypisch im deutschen Grundgesetz und der sozialen Marktwirtschaft manifestierte, stützt sich auf einen sozialstaatlich interpretierten starken Steuerstaat (Forsthoff), der verfassungspolitisch aber an das demokratische Grundgesetz und die liberalen Freiheitsrechte gebunden ist. Im Übergang vom demokratischen Steuerstaat zum neoliberalen Schulden- und Austeritätsstaat, der von Waldhoff aus verfassungspolitischer Perspektive beschrieben wird, löst sich das kontingente politische Band zwischen Demokratie und Kapitalismus sukzessive wieder auf. Neben das demokratische „Staatsvolk“ tritt in diesem Prozess ein „Marktvolk“, das für die Mandevillsche Verheißung des Trickle-down-Prinzips und die damit verbundene „Marktgerechtigkeit“ empfänglicher ist als für „soziale Gerechtigkeit“, die nun als reine Sozialromantik erscheint.[13] Der finanzialisierte Schuldenstaat des 21. Jahrhunderts erweist sich aber als höchst krisenanfällig, so dass aus finanzpolitologischer Perspektive ernsthaft gefragt werden muss, wie die nächste große Krise finanziert werden soll. Hieraus ergibt sich ein überaus weites Feld für eine realistische Finanzpolitologie.
Insofern formuliert der von Huhnholz herausgegebene Band ein äußerst wichtiges Forschungsprogramm, das nicht nur die heuristische Relevanz und Lebendigkeit der politischen Theorie und Ideengeschichte für zentrale politikwissenschaftliche Fragen demonstriert, sondern auch deren interdisziplinäre Anschlussfähigkeit an die Soziologie, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft unter Beweis stellt.
Fußnoten
- Novalis, Werke, hrsg. und komm. von Gerhard Schulz, München 1987, S. 464.
- Hans-Georg Gadamer, Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik, Gesammelte Werke, Bd. 1: Hermeneutik I, Tübingen 1999, S. 380.
- Pierre Bourdieu, Meditationen. Zur Kritik der scholastischen Vernunft, aus dem Französischen von Achim Russer. Unter Mitwirkung von Hélène Albagnac und Bernd Schwibs, Frankfurt a.M. 2001. In diesem Sinne heißt es bei Huhnholz: „Dass heute aber […] die Fiskalordnung nicht mehr als fundamentale Dimension der politischen Verfasstheit einer Gesellschaft verstanden wird und der sogenannte ‚Steuerstaat‘ zu einer vermeintlichen universellen und angeblich selbsterklärenden Fiskalinstitution geworden ist […] verschleiert die ideelle politische Einheit von Fiskus und Verfasstheit.“ Stattdessen schwebt „der derzeitige Status der demokratischen Staatsfinanzierung in einem ebenso geschichts- wie ideenlos scheinenden und umso unpolitischer anmutenden Zustand.“ (21)
- Dirk Jörke, Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation, Berlin 2019. Die Debatte fokussiert sich hierbei insbesondere auf die Bewertung von Fichtes Theorie vom „Geschlossenen Handelsstaat“, dessen konkrete historische Fragestellung aber hinter der tradierten Voreingenommenheit der „epistemischen doxa“ (Bourdieu) verschwindet. Eine finanzpolitisch komplexe Perspektive auf die Problematik des Handelsstaates im 18. Jahrhundert bietet Isaac Nakhimovsky, The Closed Commercial State. Perpetual Peace and Commercial Society from Rousseau to Fichte, Princeton, NJ 2011.
- Einen ausgezeichneten Überblick liefert Aaron Sahr, Keystroke-Kapitalismus. Ungleichheit auf Knopfdruck, Hamburg 2017.
- Siehe hierzu grundlegend Michael Sonenscher, Before the Deluge. Public Debt, Inequality, and the Intellectual Origins of the French Revolution, Princeton and Oxford 2007.
- Vgl. Norbert Elias, Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen, Bd. 2, Frankfurt a.M. 1976, S. 279–311. An Elias‘ Untersuchung der „Soziogenese des Steuermonopols“ ausdrücklich anknüpfend Pierre Bourdieu, Über den Staat. Vorlesungen am Collège de France 1989-1992, übers. von Horst Brühmann und Petra Willim, Berlin 2014 an. Siehe auch die die Behandlung des Steuerstaates als eigenständige Verkehrsform bei Karatani Kojiin, The Structure of World History. From Modes of Production to Modes of Exchange, Durham, NC 2014.
- Vgl. insbesondere John Brewer, The Sinews of Power. War, Money and the English State, 1688-1783, London 1989 sowie Peter George Muir Dickson, The Financial Revolution in England. A Study in the Development of Public Credit, 1688–1756, London 1967.
- Neben den bereits erwähnten Büchern von Nakhimovsky und Sonenscher wären hier die zahlreichen Forschungen von John Dunn, Raymond Geuss, Istvan Hont, John G. A. Pocock und Quentin Skinner zu nennen, um nur die wichtigsten Namen zu erwähnen.
- Z. B. Ludwig Heinrich von Jakob, Die Staatsfinanzwissenschaft, theoretisch und praktisch dargestellt und erläutert durch Beyspiele aus der neuern Finanzgeschichte europäischer Staaten, 2 Bände, Halle 1821.
- Christian Daniel Voß, Handbuch der Staatswissenschaft, Bd. 3, Leipzig 1798, S. 5. Siehe hierzu ausführlich Axel Rüdiger, Staatslehre und Staatsbildung. Die Staatswissenschaft an der Universität Halle im 18. Jahrhundert, Tübingen 2005, S. 309–415.
- Zu dieser Problematik siehe auch Christoph Menke, Kritik der Rechte, Berlin 2015.
- So die Diagnose bei Wolfgang Streeck, Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus. Frankfurter-Adorno Vorlesungen 2012. Erweiterte Ausgabe, Berlin 2016, S. 160ff. Die demagogische Rede vom migrantischen „Bevölkerungsaustausch“, aus dem in jüngerer Vergangenheit so viel populistisches Kapital geschlagen wurde, lässt sich aus dieser Sicht ideologiekritisch als Symptom für die politisch weitgehend verdrängte Wahrheit des Bedeutungsverlustes des „Staatsvolkes“ gegenüber dem „Marktvolk“ entziffern
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher, Philipp Tolios.
Kategorien: Staat / Nation Politische Theorie und Ideengeschichte Geld / Finanzen
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