Marwin Kerlen | Rezension |

Gespräche mit dem „Lehrer aus dem Asyl“

Rezension zu „Welch gütiges Schicksal. Ernst-Wolfgang Böckenförde/Carl Schmitt: Briefwechsel 1953–1984“ von Reinhard Mehring (Hg.)

Reinhard Mehring (Hg.):
Welch gütiges Schicksal. Ernst-Wolfgang Böckenförde/Carl Schmitt: Briefwechsel 1953–1984
Deutschland
Baden-Baden 2022: Nomos
870 S., 169,00 EUR und als kostenloses E-Book (open access)
ISBN 978-3-7489-2803-4

Als Ernst-Wolfgang Böckenförde im Sommer 1964 seinen ersten Ruf nach Heidelberg annahm, verkündete er diese Neuigkeit umgehend Carl Schmitt, „der Sie an dem Weg dahin einen so gewichtigen Anteil haben: der Lehrer aus dem Asyl…“ (S. 380).

Böckenförde hat aus dem in dieser Briefzeile ausgedrückten Selbstverständnis, ein Schüler Carl Schmitts zu sein und ihm viel zu verdanken zu haben, nie einen Hehl gemacht. Dennoch hat dieser Umgang bis in die Würdigungen nach dem Tod Böckenfördes vor drei Jahren zumeist für Irritationen gesorgt. Ein Sozialdemokrat und Bundesverfassungsrichter als bundesrepublikanischer Schüler des berüchtigten „Kronjuristen“ des Dritten Reiches verknüpft biografisch deutsche Traditionslinien, die die meisten wohl lieber getrennt gesehen hätten. Umso gespannter wurde der von Schmitts führendem Biografen Reinhard Mehring unter dem Titel Welch gütiges Schicksal herausgegebene Briefwechsel erwartet. Allein der Umfang der Korrespondenz zwischen Ernst-Wolfgang Böckenförde und Carl Schmitt ist mit 468 Briefen gewaltig und überragt die bisher veröffentlichten Briefwechsel Schmitts um Längen.

Faszinierend sind aber vor allem die Perspektiven, die diese Quelle eröffnet. Vor diesem Hintergrund ist es besonders begrüßenswert, dass die Familie Böckenförde die Veröffentlichung dieser in der Bedeutung für die zukünftige Forschung nicht zu überschätzenden Dokumente ermöglicht hat. Nach dem vor nicht einmal ganz drei Jahren erschienenen Briefwechsel mit dem Sozialhistoriker Reinhart Koselleck[1] wird hier die wichtigste Verbindung Carl Schmitts in seine bundesrepublikanische Schülergeneration greifbar. Der Staatsrechtler Böckenförde gilt nicht nur als engster Nachkriegsschüler, sondern steht – wie kein zweiter – für die liberale Anverwandlung Schmitt‘schen Denkens in der Bundesrepublik: Den Kern der politischen Theologie Böckenfördes bildet nicht mehr – wie noch bei Schmitt – die Souveränität des modernen Staates gegenüber der Kirche, sondern bereits im Vorfeld des Zweiten Vatikanums die Religionsfreiheit als gemeinsames Fundament von Staat und Kirche. Im Zentrum von Böckenfördes Demokratietheorie steht ebenfalls nicht mehr die von Schmitt in Weimar favorisierte ungebundene Entscheidung eines als identitär verstandenen Volkes. Vielmehr entwickelt Böckenförde in den 1980er-Jahren mit der Vorstellung von der Rückbindung amtlicher Entscheidungen in der ununterbrochenen Legitimationskette auf den Bürger als rechtlicher Operationsmodus kollektiver Selbstbestimmung die einzige juridische Demokratietheorie der Bundesrepublik. Diese grobe Skizze verweist nicht nur auf die Divergenzen zwischen Böckenförde und Schmitt, sondern auch auf die grundverschiedenen historisch-politischen Konstellationen, in denen ihre jeweils wirkmächtigsten Theorieentwürfe entstanden sind. War es bei Schmitt noch der Weimarer Ausnahmezustand, so steht dem bei Böckenförde die bundesrepublikanische Normallage gegenüber.

Der Briefwechsel muss deshalb primär als sich über drei Jahrzehnte der Bundesrepublik erstreckendes Gespräch zwischen zwei Generationen deutscher Staatsrechtslehrer gelesen werden. Denn als der 22-jährige Münsteraner Examenskandidat Ernst-Wolfgang Böckenförde 1953 zusammen mit seinem älteren Bruder Werner den Kontakt zu Carl Schmitt sucht (S. 29 ff.), ist dieser bereits ein Mann von gestern. Die großen Schlachten im Weimarer Methodenstreit liegen weit zurück, nach den turbulenten und den Ruf nachhaltig beschädigenden Jahren im Nationalsozialismus hat Schmitt in seiner sauerländischen Heimat Plettenberg fern der Machtzentren wieder etwas zur Ruhe gefunden. Böckenfördes Generation dagegen wird zu den eigentlichen Entdeckern der Bundesrepublik und des Grundgesetzes. Es ist deshalb der nach Orientierung suchende Nachwuchswissenschaftler Böckenförde, der von Anfang an die Gesprächsthemen vorgibt. Die wissenschaftliche Karriere Böckenfördes, die sich aus dem dichten Briefwechsel mitunter minutiös bis zum Zenit der Wahl zum Bundesverfassungsrichter 1983 rekonstruieren lässt, gibt den Takt des Gespräches an. Folgerichtig hat Mehring den Briefwechsel entsprechend der akademischen Stationen Böckenfördes unterteilt: Münster (1953–1964), Heidelberg (1964–1969), Bielefeld (1969–1977), Freiburg (1977–1984).

Mehrings Leitfaden durch das bundesrepublikanische Diskurspanorama

Das so kartografierte Diskurspanorama zwischen Böckenförde und Schmitt ergänzt Mehring in den Überschriften zur thematischen Orientierung des Lesers mit einer treffenden Charakterisierung des hervorstechenden Momentes des Gespräches in der jeweiligen Station. Der Gegenstand des Briefwechsels in der Münsteraner Zeit Böckenfördes ist natürlich vorrangig, wie Mehring titelt, durch dessen Lehrjahre und Qualifikationsschriften geprägt. Sowohl Böckenfördes juristische Dissertation zur dogmengeschichtlichen Entwicklung des Gesetzesbegriffs als auch seine historische Dissertation über die deutsche verfassungsgeschichtliche Forschung im 19. Jahrhundert entstehen im intensiven Austausch mit Schmitt (siehe unter anderem S. 46 ff., 71 f., 140, 240, 280 f.). Böckenförde formuliert in beiden Arbeiten die gleichermaßen methodisch wie rechtsphilosophisch ansetzende Forderung, die geschichtliche Bedingtheit politischer Ordnung und ihrer Begriffe wieder in der Staatsrechtslehre zu berücksichtigen. Schmitt, den Böckenförde bei Einladungen zu Vorträgen nach Münster hofiert (S. 39 ff.), gibt in den Vorträgen wie im Briefwechsel in der Lehrerrolle hierzu bereitwillig Weimarer Frontstellungen an die nächste Generation weiter: Das Feindbild des Gerber-Laband‘schen Positivismus und in gleicher Linie Hans Kelsen (siehe unter anderem S. 47, 88, 102, 107 f., 110, 142 f., 265). Zugleich sind die „Lehrjahre“ Böckenfördes nicht auf Schmitt beschränkt. Im Briefwechsel kommen auch die anderen Sozialisationsschichten Böckenfördes zur Sprache. Neben dem Historiker Franz Schnabel (siehe unter anderem S. 66 f., 74) etwa das prägende Münsteraner Collegium Philosophicum Joachim Ritters, in dem auch Schmitt auftritt (S. 93). Im Briefwechsel wird der Leser folglich auch Zeuge von Böckenfördes eigener Positionssuche unter Berücksichtigung des Theorieangebotes seiner verschiedenen Lehrer. So berichtet er Carl Schmitt in einem werkgeschichtlichen Schlüsselbrief vom 1. Februar 1959, der Aspekte seines späteren rechts- und staatsphilosophischen Programms gleichsam vorwegnimmt, und deshalb hier ausführlich wiedergegeben werden soll:

„Im Collegium philosophicum von Prof. Ritter haben wir uns zwei Sitzungen lang mit dem Problem der Eigenständigkeit des Rechts gegenüber der Ethik beschäftigt. Die Aussprache auf Grund des Referates, das ich gehalten hatte, war sehr anregend und brachte für mich selbst wertvolle Klärungen. Es ist erstaunlich, wie sehr Prof. Ritter die Probleme, mit denen es der Jurist zu tun hat, sieht. Seine These war, daß das Recht notwendig Substanzen voraussetzt und von Ihnen abhängig ist, die es nicht aus sich hervorzubringen oder zu definieren vermag, – der Gedanke der konkreten Ordnungen, und daß das Heraufkommen des ‚juristischen‘ Rechts in der europäischen Neuzeit, getragen von den Legisten und vom modernen Staat, ein Teil des geschichtlichen Vorganges ist, in dem auf den Menschen als Menschen zurückgegriffen und der Mensch als Mensch bewußt und zum Subjekt der Geschichte wird. Das gab interessante Ausblicke auf Hegels Konzeption der Weltgeschichte und die weltgeschichtliche Bedeutung der ‚Entzweiung‘. Mir scheint der Versuch, das juristische Recht im Rückgriff auf den Menschen als Menschen zu verorten und dies alles als geschichtlichen Vorgang zu begreifen, sehr bedeutsam. […] Auch die Geschichtlichkeit des Rechts könnte so zugleich Ort eines im Konkreten auffindbaren Allgemeinen sein und wäre so bewahrt vor der Auflösung in Historismus und altertumskundliche Materialhaufen; freilich besteht aber die Geschichtlichkeit des Rechts auch insofern, als es gegenüber zerfallenden sittlichen Substanzen sich nicht auf der Ebene eines abstrakten Allgemeinen halten kann; dann entsteht geschichtlicher Idealismus. Prof. Ritter bezeichnete den Staat der Neuzeit als Chance! –“ (S. 183 f.)

Diese brieflichen Ausführungen verweisen auf die für Böckenfördes Rechts- und Staatsbegriff wichtigsten Texte. In seiner Probevorlesung 1964 verkündete Böckenförde, den Befund der Abhängigkeit des Rechts von sittlichen Substanzen aus dem Collegium Philosophicum deskriptiv fassend, „daß das Recht seinem Wesen nach nicht eine Substanz in sich sei, sondern eine Vermittlung zwischen Politik und Ethik.[2] Die im Brief ebenfalls behandelte geschichtsphilosophische Deutung der Entstehung des neuzeitlichen Staates und des staatlichen Rechts als Teil eines geschichtsphilosophischen Vorgangs der Subjektivierung wirkt gar wie eine Blaupause für Böckenfördes berühmtesten Aufsatz Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation.[3] Zumal sich das dort erstmals niedergeschriebene Böckenförde-Diktum, wonach der freiheitlich säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann,[4] liest wie eine Kombination der Ausführungen über die Abhängigkeit des Rechts von aktualisierten sittlichen Substanzen und Ritters Ausspruch über den „Staat der Neuzeit als Chance“.

Gleichwohl ermöglicht der Briefwechsel trotz der ihm zu entnehmenden Quelleninformationen, die in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden können, keineswegs eine vollständige Rekonstruktion der „Lehrjahre“ Böckenfördes. So liefert dieser zwar viele Hinweise; exemplarisch sei hier etwa auf Schmitts Anregungen zu Böckenfördes Habilitation (S. 144, 259) verwiesen, welche dann wiederum im intensiven Austausch mit Schmitt geschrieben wird. Aber zum einen stellt das Arkanum der mündlich geführten Plettenberger Lehrgespräche, auf die im Briefwechsel immer wieder Bezug genommen wird und über die Mehring durch eine Übersicht (S. 27 f.) vorzüglich informiert, einen blinden Fleck im Briefwechsel dar. Zum anderen wirft Böckenförde seine mindestens ebenso wichtigen Abgrenzungsbewegungen dem bekanntlich leicht zu kränkenden Schmitt verständlicherweise nicht im brieflichen Gespräch vor die Füße.

In der Korrespondenz wird immer wieder deutlich, dass Böckenförde souverän über den Gesprächsgegenstand herrscht. Insoweit ist auch der Umgang mit seinem religionspolitischen Erstlingsaufsatz aufschlussreich, in dem er das instrumentelle Verhältnis der Katholiken zur Durchsetzung ihrer weltanschaulichen Positionen als Gefahr für die von Schmitt verachtete, pluralistisch verstandene demokratische Herrschaftsordnung kritisiert. Diesen machte Böckenförde aus Furcht vor Schmitts Ablehnung erst nachträglich zum Gesprächsthema (S. 126 ff.). Dennoch bildet auch Böckenfördes religionspolitisches Werk in der Münsteraner Zeit einen wichtigen Gesprächsgegenstand, insbesondere der tabubrechende Aufsatz über das kompromittierende Verhalten des Episkopats bei der Konsolidierung der nationalsozialistischen Herrschaft 1933. Dieser Text war es, der Böckenförde 1961 über Nacht berühmt machte. Denn Schmitt fungiert in diesem Kontext nicht nur als Zeitzeuge, sondern nutzt das von Böckenförde offengelegte Versagen des Episkopats bereitwillig, um seine selbst zurecht gelegte Rolle als nationalsozialistischer Sündenbock zu profilieren (S. 276). Diese Thematik lässt sich dann freilich eigentlich schon nicht mehr unter das ansonsten zutreffende Etikett „Lehrjahre und Qualifikationsschriften“ rubrizieren.

Spätestens mit seiner Berufung nach Heidelberg 1964, die Böckenförde auch maßgeblich der im Briefwechsel immer wieder zum Ausdruck kommenden Vermittlung in Schmitts Umfeld verdankt, enden die mehr als die Hälfte des Briefwechsels umfassenden „Lehrjahre“. In der Heidelberger Zeit ist der Austausch dann primär durch das geprägt, was Mehring in seiner Überschrift Heidelberger Netzwerke: Redakteur von Schmitts Spätwerk (1964–1969) nennt. Denn Böckenförde besorgt als Organisator in Heidelberg nicht nur federführend Festschriften für Ernst Forsthoff (S. 417 ff.) und Carl Schmitt (etwa S. 443 ff.), sondern kümmert sich beinahe fürsorglich um Schmitts letzte literarische Wortmeldungen (siehe unter anderem S. 381, 427, 450). Dennoch verweist die Prominenz der Redakteursrolle Böckenfördes zugleich auch auf erste thematische Entfremdungstendenzen zwischen Böckenförde und Schmitt. Zwar berichtet Böckenförde Schmitt noch über seinen ersten Schritt auf dem Weg zum einflussreichen Rechtsberater der SPD, als er in Bonn der SPD-Fraktion seine Auffassung zur Frage der Einführung des Staatsministers darlegt (S. 436 f.). Das weitere SPD-Engagement Böckenfördes wird hingegen nicht eingehend thematisiert. Bei den Böckenförde in den Heidelberger Jahren vornehmlich beschäftigenden Themen, das Werben für die Religionsfreiheit im Umfeld des Zweiten Vatikanums und die Deutschlandpolitik, werden thematische Divergenzen besonders sichtbar. Der Konzilsverlauf wird zunächst gemeinsam diskutiert (S. 403 f., 411), aber spätestens bei der Beurteilung der Konzilswirkung herrscht Uneinigkeit (S. 444 Fn. 1004, S. 479). Böckenfördes Deutung der Anerkennung der Religionsfreiheit als Aussöhnung der Kirche mit der Moderne durch die weitgehende Entpolitisierung der Institution und die Stärkung der Laien kann den „politischen Theologen“ Schmitt nicht überzeugen. Böckenfördes Engagement und Vorstoß zu einer neuen Deutschlandpolitik (S. 490) ist sogar nur am Rande Gesprächsthema. Schmitt reagiert höflich verhalten (S. 497), aber ohne nachhaltiges Interesse. Die deutsche Nation hat er längst abgeschrieben.

Nach dem Wechsel Böckenfördes an die Reformuniversität Bielefeld 1969 rücken Schmitt und Böckenförde nicht nur in geografischer Hinsicht, namentlich in Westfalen, wieder näher zusammen. Böckenförde diskutiert nunmehr intensiv mit Schmitt die Entwürfe seines Buchprojektes über die Institutionen des Staatsrechtes der BRD (unter anderem S. 548, 554). Dieses nicht abgeschlossene und bisher nicht publizierte Projekt, welches durch den Briefwechsel erstmals öffentlich bekannt wird, geht bereits auf Böckenfördes Lehrtätigkeit in Heidelberg zurück. Schon die Ideenfindung ergab sich als Gegenentwurf zu dem aus dem konkurrierenden staatsrechtlichen Denkkollektiv der Smendianer stammenden Lehrbuch von Konrad Hesse über die Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland (S. 440). Als Böckenförde in den ruhigeren Bielefelder Jahren das Projekt forciert, wird auch die staatstheoretische Divergenz zu Schmitt sichtbar. Dieser ist mit seiner Prognose vom Ende des Staates sichtlich skeptisch gegenüber Böckenfördes Vorhaben und schreibt warnend:

„Die Industriegesellschaft kennt keine Institutionen; die apokryphen Reste früherer Institutionen, von denen dieser ‚Staat‘ noch lebte, werden öffentlich desavouiert und geschändet; aber vielleicht lässt sich das alles ‚technomorph‘ umfunktionieren.“ (S. 550)

Die Publikation von Böckenfördes unveröffentlichtem Typoskript des Institutionen-Buches wäre ein Forschungsdesiderat – nicht nur, weil die vielen Bezugnahmen im Briefwechsel so für Leser:innen ins Leere laufen. Sondern auch, weil Böckenförde wohl gerade darin versuchte, im produktiven Zugriff Schmitts Werk für die Bundesrepublik weiterzudenken (S. 557). Es handelt sich somit um ein wichtiges Dokument der Ideengeschichte des öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik. Erst dadurch wird sich klären lassen, inwieweit die von Böckenförde gegen den bundesrepublikanischen Mainstream einer materialen Verfassungstheorie geschriebenen und bis heute vielbeachteten Ausarbeitungen der 1970er-Jahre noch im Zusammenhang eines Diskurshorizontes mit Schmitt stehen.[5] Denn die Enkelgeneration der Weimarer Staatsrechtslehrer hatte in dieser Zeit vollständig die Diskurshoheit erlangt und stritt nach der Verarbeitung des Weimarer Erbes ihrer Lehrer weitgehend emanzipiert um die Verfassungs- und Grundrechtstheorie des Grundgesetzes. Zu Schmitts Kenntnis gelangen diese wichtigen Texte Böckenfördes anscheinend, wenn überhaupt, immer erst nach ihrer Entstehung (S. 606). Wobei auch hier Vorsicht geboten ist, weil in dieser Zeit das Telefon zum Teil den brieflichen Austausch ablöst, worüber Mehrings Auflistung der erwähnten Telefonate informiert (S. 26 f.). Es ist jedenfalls längst keine Selbstverständlichkeit mehr, dass Böckenförde bei Schmitt um Rat fragt, wie bei seinem „Diskussionsentwurf für eine mögliche verfassungsrechtliche Ausnahmezustandsregelung“ (S. 662). Zwar führt gerade der RAF-Terrorismus des Deutschen Herbstes zur Wiederentdeckung und Schärfung der Kategorie des Ausnahmezustandes. Aber selbst Böckenfördes Freiburger Antrittsvorlesung mit dem programmatischen Titel Der verdrängte Ausnahmezustand[6] entsteht nicht mehr aus einem mit Schmitt geführten Diskurs heraus (S. 649, 651 f.). Die Widmung der Antrittsvorlesung zu Schmitts 90. Geburtstag huldigt bereits mehr dem staatsrechtlichen Klassiker als sie eine Dankesbekundung für aktuelle Anregung ist. Diesen Klassikerstatus Schmitts für die Nachwelt als Erbe durch eine mehrbändige Ausgabe gesammelter Schriften zu sichern und damit auf die Rezeption strategisch einzuwirken (S. 627), wird schließlich ungeachtet vorheriger Bemühungen zum dominierenden und letzten Anliegen im Briefwechsel. Mehring trifft mit der Charakterisierung des abschließenden Abschnittes unter der Überschrift Finales Bemühen um Schmitts Werk deshalb abermals ins Schwarze.

Verliert der Briefwechsel mit dieser zwar biografisch, aber weniger werkgeschichtlich interessanten Episode zunächst etwas an Fahrt, folgt auf das retardierende Moment das dramatische: Böckenfördes Berufung zum Verfassungsrichter. Der Schüler erreicht den Zenit seiner Karriere und strebt erkennbar nach der Anerkennung des Lehrers. Zum einen rechtfertigt er die Mitarbeit an der von Schmitt als „Juridifizierung der Politik“ kritisierten Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit mit deren Konsolidierung und seiner Chance eine Gegenkraft zu entfalten. Zum anderen deutet er die Besetzung der Richterbank mit einem profilierten Schmitt-Schüler gar als Durchbrechung eines Schmitt-Bannes aus (S. 697 f.). Schmitt ist zu diesem Zeitpunkt allerdings schon ein Greis. Eine Antwort auf diese intrikate Nachricht Böckenfördes bleibt Schmitt wohl auch deshalb schuldig. Auch Böckenförde schreibt nur noch einen letzten Glückwunschbrief zu Schmitts 96. Geburtstag 1984. Allzu gerne hätte man erfahren, worin Böckenförde im Einzelnen, den im letzten Brief betonten Einfluss Schmitts auf sein Amt als Bundesverfassungsrichter (S. 699: „Und bei der Karlsruher Arbeit merke ich immer wieder, wie Vieles und Wichtiges ich Ihnen verdanke“) begriff oder ob es sich um eine reine Höflichkeitsfloskel handelte. Auch, ob und inwieweit Böckenförde seine Agenda, ein Gegengewicht zur „Juridifizierung der Politik“ am Gericht zu bilden, als erfolgreich wahrnahm, bleibt offen.

Überhaupt sind gerade angesichts des gewaltigen Umfanges des Briefwechsels mit seinen schier unerschöpflichen Verzweigungen noch viele Fragen ungeklärt, auf die die künftige Forschung Antworten wird formulieren müssen. Mehrings kenntnisreiche Edition bietet hierfür jedenfalls eine gelungene Orientierung im Dickicht der Korrespondenz und erschließt dabei immer auch mit einem guten Gespür und Augenmerk für die wichtigen Hinweise weiterführend den dazugehörigen Horizont der bundesrepublikanischen Geistesgeschichte. Dafür wurden überdies keine Mühen gescheut und zusätzlich Erkundigungen bei Zeitzeugen eingeholt sowie weitergehende Verweise auf Nachlassbestände verfolgt. Gleichwohl kann gerade angesichts des Umfangs des Briefwechsels die Kommentierung natürlich nicht erschöpfend sein und will dies ob des Anspruches, eine Leseausgabe zu sein, auch gar nicht (S. 847).[7] Vollständige Hinweise auf im Briefwechsel thematisierte und veröffentliche Texte Böckenfördes wären gleichwohl hilfreich gewesen.[8]

Begleitmaterialien zwischen sinnvoller Ergänzung und Potpourri

Die Edition geht dabei weit über einen bloßen Abdruck des Briefwechsels hinaus. Im zweiten Teil bereitet Mehring eine Fülle an begleitenden Materialien auf. Diese umfassen etwa die Widmungstexte in den ausgetauschten Schriften. Bekanntermaßen waren Widmungen ein wichtiger Kommunikationskanal Schmitts wie nicht zuletzt mit dem Heft der Carl-Schmitt-Gesellschaft Geniale Menschenfängerei – Carl Schmitt als Widmungsautor[9] belegt ist. Böckenförde folgte teilweise auch hier Schmitts Beispiel, weshalb der Abdruck der gegenseitigen Widmungen eine sinnvolle Ergänzung zum Briefwechsel darstellt.

Widmung von Carl Schmitt an Ernst-Wolfgang Böckenförde
Widmung von Carl Schmitt an Ernst-Wolfgang Böckenförde aus dem auf den Seiten 476, 479, 484 im Briefwechsel erwähnten Buch, © Marwin Kerlen

Das Gleiche gilt auch für die ebenfalls beigegebenen Briefe des älteren Bruders Werner Böckenförde an Carl Schmitt sowie eine Auswahl von Briefen des jüngeren Bruders Christoph Böckenförde. Die Briefe der Geschwister sind trotz der Eigenständigkeit ihrer Gespräche mit Carl Schmitt zumeist auch Teil eines gemeinsamen Gesprächshorizonts mit dem Bruder und legen spannende Kontexte frei. Hier sei nur ein Beispiel wiedergegeben, welches auch für die Bewertung von Ernst-Wolfgang Böckenfördes Rezeption des sozialdemokratischen Weimarer Staatsrechtlehrers Hermann Heller bemerkenswert ist. Als Schmitt seinen Weimarer Fachkollegen als „zwar stark von meinem ‚Dezisionismus‘ beeinflusst, dafür aber eine zitierbare Antifa-Grösse“ (S. 757) charakterisiert, antwortet Christoph Böckenförde:

„Witzigerweise hat mich Ernst-Wolfgang schon […] mit ähnlicher Begründung wie Sie darauf aufmerksam gemacht und gesagt, dann brauchte ich nicht so oft C.S. zu zitieren, zumal Heller bei denjenigen, die es angeht, ‚persona grata‘ sei.“ (S. 758)

Auch der Brief des Vaters Josef Böckenförde an Carl Schmitt (S. 43) hätte systematisch eigentlich zur ergänzenden Korrespondenz aus dem Familienumfeld und nicht in den ersten Teil eingeordnet werden müssen. Alle diese Briefe unterstreichen die im Briefwechsel mit Ernst-Wolfgang Böckenförde bereits zu Tage getretene beinahe familiäre Beziehung des Böckenförde-„Clans“ zu Carl Schmitt. So gab es bereits frühe Begegnungen Schmitts mit der Familie Böckenförde im Arnsberger Elternhaus (S. 146 f.), Ernst-Wolfgang Böckenförde war der Patenonkel eines von Schmitts Enkelkindern (S. 378) und die einzige Auslassung, zu der sich der Herausgeber im Briefwechsel entschlossen hat, betreffen die wohl zu persönlichen Details der Verlobungsnachricht Böckenfördes (S. 392).

Ebenso aufschlussreich für den Briefwechsel im ersten Teil ist ferner die Auswahl weiterer Ergänzungsmaterialien. Der Gesprächsgegenstand wird durch sie mitunter überhaupt erst greifbar. So bleiben Leser:innen durch die Beigabe im Briefwechsel behandelter, aber entlegen erschienener Rezensionen von umständlichen Recherchen verschont. Der Abdruck von Schmitts literarischen Briefbeilagen sowie die von ihm an Böckenförde weitergereichten Briefe an Dritte sind zweifelsohne ein unverzichtbarer Teil des Kommunikationsvorganges zwischen den beiden.

Leider gilt das umgekehrt nicht genauso für die von Mehring als Ergänzung zum Briefwechsel mit Schmitt abgedruckten Briefe Böckenfördes an „Dritte“. Den Leser:innen wird hier ein Potpourri präsentiert. Der Brief Böckenfördes an seinen juristischen Doktorvater Hans Julius Wolf etwa, in dem Böckenförde über die Themensuche für seine historische Dissertation bei Franz Schnabel aus München berichtet (S. 800 f.), ist zwar werkbiografisch interessant, aber ohne erkennbaren Bezug zu Carl Schmitt. Weder wird Schmitt erwähnt noch wurde der Brief an diesen etwa weitergereicht, was zumindest für den Rest der Briefe gilt. Die Gruppierung des Großteils dieser Korrespondenz unter der farblosen Überschrift „Diverse Briefe“ (S. 800) ist stellvertretend für das Problem. Auch bekennt der Herausgeber in seinem Nachwort, dass „die Edition einzelner Briefe und Materialien aus diversen Gründen problematisch ist“ (S. 848). Umso mehr sucht man vergeblich nach dem Auswahlkriterium. Es werden lediglich verstreute Mosaiksteinchen aus der Flut der in beiden Nachlässen überlieferten Korrespondenzen des gemeinsamen Netzwerkes präsentiert, die den Blick für den mühevoll editierten Briefwechsel im ersten Teil nicht schärfen, sondern eher trüben.

Die Zusammenstellung der abgedruckten literarischen „Positionierungen Böckenfördes“ (S. 810 ff.) zu Carl Schmitt ist eine schöne Idee. Diese kann natürlich nur eine Auswahl sein, weil, wie Mehring zutreffender Weise immer vertreten hat, das gesamte staatsrechtliche und religionspolitische Werk Böckenfördes mit wenigen Ausnahmen eine Auseinandersetzung mit Schmitts Schriften darstellt. Der Briefwechsel wird durch diese Texte jedenfalls um zwei wichtige Facetten erweitert, nämlich um die werkgeschichtliche Rezeption Schmitts bei Böckenförde sowie um Böckenfördes Auseinandersetzung mit Schmitt als historischer Figur.

Auf dem Weg zur Historisierung

Der zweite Teil schließt – vor den obligatorischen Literatur- und Personenverzeichnissen – mit einem kurzen, erläuternden Nachwort des Herausgebers zur Edition der Briefe, wie man es sich für einen derart dichten Briefwechsel von einem der besten Kenner des Stoffes wünscht. Mehrings Einordnung, „[f]ür eine Skandalisierung eignet sich diese Korrespondenz nicht“ (S. 848), überzeugt auf ganzer Linie. Das gilt insbesondere für die delikate Frage nach Böckenfördes Umgang mit Schmitts antisemitischen Ausfällen während des Nationalsozialismus im persönlichen Kontakt. Diesbezüglich stellt Mehring konzis fest: „Schon 1956 liest Böckenförde Schmitts Leviathan-Buch von 1938 und distanzierte sich von dessen antisemitischen Stellen; er akzeptiert aber Schmitts Frageverbot und konfrontiert Schmitt in der Korrespondenz nicht mit kritischen Bemerkungen zum nationalsozialistischen Engagement.“ (S. 851) Böckenfördes Verhalten folgt vor allem dem generationstypischen Muster der „Flakhelfer“-Generation gegenüber der nationalsozialistischen Vergangenheit ihrer Lehrer. Auch weitergehend demonstriert Mehring im Nachwort eindrucksvoll den Wert des Briefwechsels für die Historisierung der Beziehung zwischen Schmitt und Böckenförde. So bietet er eine erhellende Annäherung an die Gründe für die im Briefwechsel 1979 kommunizierte Widerrufung der Einsetzung Böckenfördes als Verwalter des wissenschaftlichen Nachlasses von Carl Schmitt (S. 664 f.), indem er die späte Verstimmung Schmitts gegenüber Böckenförde thematisiert. Für die wohl auf Armin Mohler zurückgehende Erzählung, die Nachlassverwaltung sei von Böckenförde auf Joseph H. Kaiser übertragen worden, um Böckenfördes Karriere am Bundesverfassungsgericht nicht zu gefährden, lässt sich im Briefwechsel jedenfalls keine Spur finden, auch der Zeitpunkt spricht gegen einen solchen Zusammenhang.[10] Diese Geschichte wäre somit als Legendenstoff entlarvt (S. 852).

Kleinere Ungenauigkeiten im Nachwort müssen deshalb gerade mit Blick auf die wichtige Historisierung im Folgenden benannt werden, damit sie sich nicht zu neuen Legenden auswachsen. So ist die Ausführung, „Böckenfördes aufrüttelnde Studien zur Haltung der katholischen Kirche im Jahre 1933 sparten Schmitts Engagement aus, verzichteten auf nähere Profilierung seines spezifischen Antisemitismus und Radikalismus“ (S. 851), bestenfalls missverständlich. Denn Böckenförde bezog zwar tatsächlich in seinem Aufsatz von 1961 nicht Stellung zu Schmitts Antisemitismus, dessen tiefe Verwurzelung und nicht nur opportunistische Anpassung an die nationalsozialistischen Machthaber ohnehin auch erst durch die Veröffentlichung des Glossariums 1991 bekannt geworden ist, wohl aber benannte er in einer ausführlichen Fußnote des Aufsatzes Schmitts nationalsozialistische Verstrickung. So lautet der erste Satz der Fußnote, mit der Böckenförde dem Vorwurf einer Schonung Schmitts wegen seines bekannten persönlichen Näheverhältnisses vorbeugen wollte[11]: „Einen besonderen Weg in der Bejahung und Unterstützung des NS-Staates im Jahre 1933 ging Carl Schmitt.“[12]

Überdies zog die Familie Böckenförde 1951 natürlich keineswegs, wie im Nachwort mitgeteilt wird, in das damals in der DDR gelegene thüringische „Arnstadt“ (S. 845), sondern ins westfälische Arnsberg. Und angesichts des vom Herausgeber im Nachwort freimütig geäußerten Bekenntnisses, dass mit Blick auf den Umfang und die bestehenden Lücken im Briefwechsel nachträgliche Funde durchaus möglich seien, möchte der Rezensent auf folgende Dokumente hinweisen: Im Nachlass Böckenfördes findet sich die auf S. 247 erwähnte Karte mit dem Hobbes-Kristall, von Schmitt auf den 8. Oktober 1960 datiert, sowie eine Postkarte von Carl Schmitt an Ernst-Wolfgang Böckenförde mit Poststempel vom 22. Oktober 1960 (BArch N 1538–980); zudem zwei Briefe Schmitts an Böckenförde vom 24. Oktober 1977 und 6. Juni 1977 (BArch N 1538–220).

Trotz dieser Punkte, die vornehmlich ohnehin nicht den eigentlichen Briefwechsel des ersten Teiles betreffen, kann das Fazit gar nicht anders ausfallen: Reinhard Mehring hat einen Schatz gehoben und man möchte fast sagen „wieder einmal“ ein Forschungsdesiderat ersten Ranges eingelöst. Der Briefwechsel leistet einen veritablen Beitrag zum Verständnis von Ernst-Wolfgang Böckenförde nicht nur als Autor, sondern auch als öffentlichem Intellektuellen der Bundesrepublik. Es ist Mehrings nicht zu überschätzender Verdienst, die strapaziösen Mühen der Herausgabe auf sich genommen und den bereits für seine große Schmitt-Biografie verwendeten Briefwechsel nun auch der weiteren Forschung und interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die doppelte Publikationsstrategie, neben der gewohnten lektürefreundlichen Druckausgabe eine durch Open Access frei zugängliche E-Version anzubieten, wird jedenfalls zu einer Verbreitung beitragen, wie sie diesem monumentalen Dokument bundesrepublikanischer Geistesgeschichte gebührt.

  1. Jan Eike Dunkhase (Hg.), Reinhart Koselleck Carl Schmitt. Der Briefwechsel 1953–1983 und weitere Materialien, Berlin 2019.
  2. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Historische Rechtsschule und das Problem der Geschichtlichkeit des Rechts [1965], in: ders., Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt am Main 1976, S. 9–41, hier S. 26.
  3. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt am Main 1976, S. 42–64.
  4. Ebd., S. 60.
  5. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Grundrechtstheorie und Grundrechtsinterpretation [1974], in: ders., Wissenschaft, Politik, Freiheit, S. 156–188; Böckenförde, Die Methoden der Verfassungsinterpretation – Bestandsaufnahme und Kritik [1976], in: ebd., S. 120–155.
  6. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Der verdrängte Ausnahmezustand. Zum Handeln der Staatsgewalt in außergewöhnlichen Lagen, in: Neue Juristische Wochenschrift 31 (1978), S. 1881–1890.
  7. Hier seien nur zwei kurze Hinweise gestattet: Mit „P. Kerstiens“ (S. 503, auch nochmals erwähnt S. 505) ist nicht, wie spekuliert wird, ein „Prof. Ludwig Kerstiens“ gemeint, sondern Ferdinand Kerstiens, der erste Doktorand von Johann Baptist Metz, Münsteraner Studentenpfarrer und Teilnehmer des Ebracher Ferienseminares Mitte der 1960er-Jahre; die Erkundigung Schmitts nach „einer Erwiderung in einer Leserzuschrift (durch einen BVerf.Richter?)“ (S. 545) meint den Leserbrief des ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofes Hermann Weinkauff, Alles andere als Formelkram, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.11.1970, S. 15.
  8. Bei der angesprochenen „Hochland-Diskussion“ (S. 154) handelt es sich um Ernst-Wolfgang Böckenförde, Noch einmal: Das Ethos der modernen Demokratie und die Kirche [1958], in: ders., Kirche und christlicher Glaube in den Herausforderungen der Zeit. Beiträge zur politisch-theologischen Verfassungsgeschichte 1957–2002, Münster 2004, S. 37–49; seinen Vortrag „Formen christlichen Weltverhaltens 1933–1945“ in der Leipziger Studentengemeinde von 1965 (S. 410) hat Böckenförde mit entsprechenden Hinweisen zum Entstehungskontext veröffentlicht, Böckenförde, Formen christlichen Weltverhaltens während der NS-Herrschaft [1965], in: Kirche und christlicher Glaube in den Herausforderungen der Zeit, Münster 2004, S. 179–190; das Resultat von Böckenfördes Freiburger „Kolleg ‚Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie‘“ (S. 653) liegt unter gleichnamigem Titel in zweiter Auflage von 2006 vor.
  9. Martin Tielke, „Geniale Menschenfängerei“ – Carl Schmitt als Widmungsautor, Berlin 2020.
  10. Böckenförde war bereits 1975 im Gespräch als Bundesverfassungsrichter ohne Auswirkung auf die Einsetzung als Nachlassverwalter und die erneute Chance auf eine Berufung ergab sich erst ab März 1983, vgl. Dieter Gosewinkel, „Beim Staat geht es nicht allein um Macht, sondern um die staatliche Ordnung als Freiheitsordnung“. Biographisches Interview mit Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Ernst-Wolfgang Böckenförde, Wissenschaft, Politik, Verfassungsgerichtsbarkeit, Berlin 2011, S. 307–486, hier S. 410.
  11. Ebd, S. 363.
  12. Böckenförde, Der deutsche Katholizismus im Jahre 1933. Eine kritische Betrachtung [1961], in: ders., Kirche und christliche Glaube in den Herausförderungen der Zeit, S. 115–144, hier S. 131 Fn. 45.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher.

Kategorien: Demokratie Politische Theorie und Ideengeschichte Recht Staat / Nation

Marwin Kerlen

Marwin Kerlen ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Grundlagen des Rechts, Abteilung für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht (Prof. Dr. Florian Meinel) der Georg-August-Universität Göttingen. Seine Forschungsinteressen liegen im Staatsrecht mit besonderem Fokus auf den historischen und philosophischen Grundlagen.

Alle Artikel

PDF

Zur PDF-Datei dieses Artikels im Social Science Open Access Repository (SSOAR) der GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften gelangen Sie hier.

Empfehlungen

Sebastian Dute, Hans Cord Hartmann

Fit für die Zukunft

Bericht von der Tagung „Transformationen des Politischen. Radikaldemokratische Theorie für die 2020er Jahre“ vom 20. bis 22. Oktober 2022 am Freiburger Institute for Advanced Studies

Artikel lesen

Jean-Pierre Wils

Nicht die Nerven verlieren

Rezension zu „Der nervöse Staat. Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft“ von Tristan Barczak

Artikel lesen

Alex Veit

Kein Fertigprodukt

Rezension zu „The Frontlines of Peace“ von Séverine Autesserre, „Sovereignty Sharing in Fragile States“ von John D. Ciorciari und „Schutzzone“ von Nora Bossong

Artikel lesen

Newsletter