Philipp Schink | Rezension |

Neulinge im Gallischen Dorf

Rezension zu „Die Krise des Republikanismus“ von Daniel Schulz

Daniel Schulz:
Die Krise des Republikanismus
Deutschland
Baden-Baden 2015: Nomos
306 S., 56,00 EUR
ISBN 978-3-8487-2380-5

Im bahnbrechenden Werk Asterix und das Geschenk des Cäsar von Goscinny/Uderzo findet sich eine Szene, in der sich der stets von vergangenen Zeiten schwärmende Greis Methusalix vehement gegen Ansiedlungspläne einer römischen Familie ausspricht, die das Leben (bzw. Cäsars sinistere Pläne) in das kleine gallische Dorf verschlagen hat. Methusalix bekennt, er habe nichts gegen Fremde, einige seiner besten Freunde seien Fremde, aber „diese Fremden da, die sind nicht von hier!“ (S. 16) Schlägt man Daniel Schulz' Habilitationsschrift Die Krise des Republikanismus auf, und lässt den Blick über das Inhaltsverzeichnis schweifen, stellen sich ähnliche Reaktionen ein: Es gibt ja eine ganze Reihe Autoren, die sich als Republikaner bezeichnen lassen, aber Michel Foucault oder Jacques Rancière, das sind keine!

Würde man nun kopfschüttelnd das fast dreihundertseitige Buch weglegen und weiter auf den vertrauten Pfaden des Kanons wandeln, was würde man verpassen! Denn es ist ein Coup von Schulz' Studie, Autoren und intellektuelle Strömungen, die man bisher vor allem mit den Rubra des Post-Marxismus oder -Strukturalismus versehen hätte, als produktive Kritiker oder unorthodoxe Anhänger der republikanischen Tradition zu diskutieren. Mit dieser Herangehensweise verbindet Schulz eine Reihe von Zielen: Ausgehend von der Diagnose einer Krise des republikanischen Diskurses, geht es ihm darum, im Durchgang verschiedener Überlegungen aus dem zeitgenössischen französischen politischen Denken die bleibende Relevanz spezifischer Elemente des Republikanismus aufzuzeigen. Diese würden das heute hegemoniale liberale politische Denken in entscheidenden Hinsichten korrigieren und ergänzen. Die als Selbstreflexion und -verständigung in Bezug auf den Republikanismus verstandenen politiktheoretischen Überlegungen von Autoren wie Bernard Manin, Pierre Bourdieu, Pierre Rosanvallon, Jacques Rancière oder Michel Foucault werden dabei von Schulz als (durchaus liberale) Korrekturen des Republikanismus und dessen „Einheitsfiktionen“ verstanden.

Angesichts der hohen Ziele der Studie verwundert es nicht, dass nicht alles, was sie zu zeigen beansprucht, auch restlos gelingt. Die Fülle von klugen Interpretationen, eine bedachte Auswahl von behandelten Autoren, und der durchweg souveräne Zugriff machen sie aber zu einer gewinnbringenden Lektüre, so dass die Defizite kaum ins Gewicht fallen. Im Gegenteil, ihr grundlegender Ansatz, die genannten ein wenig unglücklich als „postmodern“ bezeichneten Autoren in die zeitgenössische republikanische Politiktheorie einzuspeisen, kann gar nicht hoch genug wertgeschätzt werden. In der deutschsprachigen Diskussionslandschaft haben sich bisher vor allem Autoren wie Andreas Niederberger, Martin Saar und Andreas Wagner zu zeigen bemüht, wie eine solche Integration gelingen könnte. Mit Schulz' Krise des Republikanismus hat sich diesem Feld eine weitere starke Stimme zugesellt.

In sieben elegant geschriebenen Kapiteln entfaltet Schulz seine Argumentation. Zunächst arbeitet er dafür eine „liberal-republikanische Leitdifferenz“ heraus, um den ideengeschichtlichen Hintergrund der „Krise republikanischen Denkens in der gegenwärtigen Theoriediskussion“ (S. 22) zu liefern. Während sich der republikanische Diskurs um den Tugendbegriff sowie „den Primat der politischen Ordnung und seinen am Gemeinwohl orientierten Freiheitsbegriff“ (S. 24) drehe, setze der Liberalismus stärker auf individuelle Freiheit und entsprechende Schutzrechte. Der auf (Volks-)Souveränität pochende Republikanismus neige deshalb zu eigentümlichen „Einheitsfiktionen“ und zu einem „sozio-moralischen Homogenisierungszwang“ (S. 27), wohingegen der Liberalismus eher die Diversität und Divergenz von Interessen und eine daran orientierte Gewährleistung von Freiheitsräumen zum Ausgangspunkt politischer Ordnung mache. Am deutlichsten, so Schulz, trete der Unterschied zwischen den beiden Strömungen bei der „Frage nach den motivationalen Grundlagen des Gemeinwesens“ (S. 26) hervor. Während der Liberalismus davon ausginge, die Freiheit des Gemeinwesens würde sich hinter dem Rücken der Akteure durch „das Spiel der gesellschaftlichen Interessen“ herstellen, gingen Republikaner davon aus, dies könne nur durch tugendhafte und politisch aktive Bürger geleistet werden.

Der historisch weit zurückreichende Gegensatz zwischen Republikanismus und Liberalismus führt Schulz dann zu der, wie es im Kapiteltitel heißt, „republikanischen Orthodoxie im 20. Jahrhundert“ – wobei der Titel ein wenig irreführend ist, da Schulz im Wesentlichen Debatten ab Anfang der 1970er-Jahre behandelt. Darin stellt er zunächst die mittlerweile hinlänglich aufgearbeitete Debatte zwischen Kommunitarismus und Liberalismus dar, um dann auf die Beiträge der Cambridge School einzugehen und schließlich die Diskussion in Frankreich nachzuzeichnen. Am Ende dieses Kapitels stellt sich bei der Leserschaft nun erstmalig eine gewisse Irritation ein, denn auch Schulz' Studie leidet an einigen Stellen am ideengeschichtlichen Methusalix-Syndrom. So werden die zeitgenössisch einflussreichen Beiträge von Richard Bellamy und Philip Pettit als „eigentümliche Wiedergeburt republikanischer Topoi aus dem sprachlichen und argumentativen Duktus der analytischen Philosophie“ charakterisiert und ein „Bruch mit der Spezifik republikanischer Sprache“ zugunsten „abstrakt-philosophischer Reartikulationen“ diagnostiziert, um schließlich zu bezweifeln, ob überhaupt noch eine „normative Philosophie des Republikanismus“ vorläge (S. 101 f.). Dieser Gedankengang befremdet doch sehr. Erstens ist er insofern nicht ganz überzeugend, da sich mit dem später auch von ihm selbst erwähnten Jean-Fabien Spitz eine wichtige Stimme in der zeitgenössischen politischen Philosophie Frankreichs findet, die sich ausdrücklich und affirmativ auf insbesondere Pettits Überlegungen bezieht. Und zweitens möchte man Schulz sogleich cäsarenhaft ein "tu quoque" zurufen. Denn die Ausdrucksweise vieler von ihm angeführter postmoderner Autoren lässt sich – vorsichtig formuliert – auch nur selten in der „republikanischen Sprache“ finden. Zudem fragen Autoren wie Jacques Derrida oder Jean-Luc Nancy nach den ontologischen Grundlagen „des Politischen“, was zweifellos ein nicht weniger „abstrakt-philosophisches“ Unternehmen darstellt. Es wäre zu begrüßen und eigentlich ganz im Geiste der hier besprochenen Studie, wenn die unproduktive und ärgerlich bornierte Kontrastierung von „analytischer“ und „kontinentaler“ Philosophie, mit ihren wechselseitigen Vorwürfen der „artifiziellen Sterilität“ bzw. des „sprachlichen Nonsens“, endlich einer sachlichen Würdigung der jeweiligen Beiträge weichen würde.

Wie so oft in der Studie folgt einer nicht gänzlich überzeugenden Aussage sogleich eine ausnehmend kluge Überlegung. Zu Schulz' interessantesten Annahmen, die gleichzeitig eine Hauptthese des Buchs bildet, gehört seine Überlegung, das republikanische Denken sei wesentlich durch eine semantische „Selbstverortung und [...] Kontextualisierung innerhalb eines historisch-konkreten Ordnungszusammenhang[s] sowie der Distanz zu einer deduktiv-rationalistischen Geltungssemantik“ (S. 102) bestimmt. Da diese Annahme für die politische Theorie insgesamt von großer Bedeutung ist, wird sie am Ende der Rezension noch einmal intensiver diskutiert.

Im dritten Teil dieses Kapitels gewinnt Schulz im Durchgang dessen, was er als den akademischen Diskurs des „orthodoxen französischen Republikanismus“ versteht, die wesentlichen Merkmale der Krise, die der Studie ihren Titel gibt. In dieser Orthodoxie werde die „souveräne republikanische Staatsnation“ zum Maßstab demokratischer Legitimität, „zum letzten verbliebenen Faktor der kulturellen Einheitsstiftung“ und somit zum „geschichts- und identitätsgesättigte Gegenmodell“ der liberalen Demokratie (S. 104). Die prekäre Lage des gegenwärtigen Republikanismus wird für Schulz an einem weiteren Merkmal des republikanischen Diskurses deutlich: Gemeint sind seine starken Vorstellungen von „Transzendenz“, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in eine historische, politische und gesellschaftliche „Krise“ geraten seien. Das „sinnstiftende Narrativ der republikanischen Heilsgeschichte“ sei  gleichzeitig durch die fortschreitende Liberalisierung erschüttert worden, was zur Folge habe, dass „die liberale Rechtegemeinschaft der Bürger“ nicht mehr „zu einer Solidargemeinschaft der Loyalitäts- und Opferzumutungen verdichtet“ (S. 112 f.) werden könne. Bei ideengeschichtlich und historisch interessierten Leserinnen mag sich aufgrund dieses Befunds leichtes Stirnrunzeln einstellen: Ist der Republikanismus tatsächlich durch diese engen Einheitsvorstellungen und säkularisierten Heilserwartungen bestimmt? Oder wird hier ungeprüft die polemische Perspektive mancher liberaler und vor allem „postmoderner“ Autoren übernommen? Mit Blick auf entsprechende Primärquellen scheint mir die Unterstellung, der Republikanismus arbeite mit allzu simplen Harmonie- oder Einheitsvorstellungen Ausdruck einer weitgehend ahistorischen Lektüre und eine Rückprojektion von Problemlagen des 20. Jahrhunderts zu sein. Eine Vorgehensweise, die Schulz eigentlich vermeiden will. Aber selbst wenn dieser Eindruck nicht stimmen sollte und Schulz zu Recht die befremdliche „Religiosität“ des republikanischen Diskurses thematisiert, bleibt die Frage, wie sie sich mit der von Schulz konstatierten Eigenschaft der historisch-kontextuellen Sensitivität und „Distanz zu einer deduktiv-rationalistischen Geltungssemantik“ vertragen soll. Selbstverständlich muss das eine nicht in dem anderen aufgehen, als Leserin hätte man über dieses Verhältnis indes gerne mehr erfahren.      

Im dritten Kapitel der Studie unternimmt es Schulz nun, seine Hauptthesen zu unterfüttern. Nicht die bisher diskutierten Autoren und Denkschulen, sondern vor allem der „postmoderne“ Diskurs habe die „politiktheoretisch relevante Verarbeitung dieser Krise“ (S. 103) geleistet. Dieser müsse in seiner „politiktheoretischen Stoßrichtung“ als eine „Auseinandersetzung mit den Leitideen der französischen Revolution“ verstanden werden.

Die im dritten Kapitel behandelten Autoren ordnet Schulz einem „negativen Republikanismus“ zu. In einer kritischen Perspektive würden diese die Leitideen von Freiheit, Gleichheit und Solidarität durcharbeiten und mit einer umfassenden Infragestellung von politischer und ökonomischer Macht verbinden. So zeigt Schulz anhand von Foucaults genealogischen Arbeiten, wie im poststrukturalistischen Denken Institutionen wie die öffentliche Schule etc. nicht mehr als Orte verstanden würden, in denen mündige Republikaner gebildet, sondern „gefügige Subjekte“ erzeugt würden, die gerade nicht mehr den hehren Idealen von Selbstbestimmung und Tugendhaftigkeit entsprächen. Die Subjekte würden „das Produkt eines republikanischen Formierungswillens“ (S. 115). Pierre Bourdieu wiederum habe in seinen soziologischen Arbeiten gezeigt, dass auch der vermeintlich egalitär-republikanische Staat auf Ungleichheiten beruhe und diese hervorbringe. Dabei seien die „stabilisierenden Mechanismen dieser vertikal strukturierten Gesellschaft“ „vom Rechtlichen ins Symbolische“ (ebd.) gewandert. Derrida schließlich stehe für eine Dekonstruktion der „Solidaritätssemantik“ des Republikanismus und zeige auf, dass auch diese stark auf Ausschließung beruhe.

Nach der Lektüre dieses Kapitel, bedauert man, dass sich Schulz in der Diskussion der behandelten Autoren zurückgehalten hat. Die Studie hätte von einer stärkeren argumentativen Auseinandersetzung profitiert, da sie nicht nur das Ziel der Darstellung von Autoren verfolgt, sondern ebenfalls das Ziel, zu zeigen, dass deren Arbeiten Einsichten enthalten oder ermöglichen, die (im positiven wie negativen Sinne) für eine plausible politische Theorie insgesamt von Bedeutung sind.

Im vierten Kapitel stellt Schulz nun mit Claude Lefort und Marcel Gauchet noch stärker kontemporäre Autoren vor, die er unter dem Rubrum eines „rekonstruktiven Republikanismus“ gruppiert. Ihr Ziel sei eine Reformulierung des republikanischen Projektes, um „die zentralen normativen Leitideen der französischen republikanischen Tradition an eine durch Globalisierung, Pluralisierung und Liberalisierung gewandelte Umwelt anzupassen“ (S. 155). Als Mittel der Wahl diene dazu eine „radikale[...] Prozeduralisierung politischer Legitimationsmechanismen“, die republikanische Einheitsfiktionen durch eine „demokratische Liberalisierung der republikanischen Traditionszusammenhänge“ (ebd.) ersetzten. Teleologische Vorstellungen gesellschaftlicher Entwicklung, eine Abwertung von Menschenrechten und vermeintlich substantialistische Konzeptionen von „Volk“ und „Demokratie“ würden – wie Schulz in Bezug auf Lefort und Gauchet treffend darlegt – einer Liberalisierung unterzogen. So rekonstruiere Lefort etwa den Sinn der Demokratie als Prozeduralisierung von Reflexionsprozessen, in denen sich der demos qua Politik (Beschlüsse, Wahlen, Demonstrationen etc.) vergegenständlichen würde, nur um stets gewahr zu werden, dass diese Vergegenständlichung unvollständig sei.[1]

Mit Rosanvallon wird anschließend ein Autor vorgestellt, dessen Arbeiten von Schulz zu Recht als „Versuch einer realistischen Demokratietheorie“ (S. 190) bezeichnet werden. Kennzeichen aller realistischen Demokratietheorien ist es, dass sie im Unterschied zu idealisierenden normativen Theorien von relevanten Machtungleichheiten ausgehen. Schulz diskutiert hier eine Reihe von Fragen, die von hoher Bedeutung für jede politische Theorie sind, die den Anspruch verfolgt, mit zeitgenössischen gesellschaftlichen Verhältnissen in Kontakt zu bleiben: „Wie kann angesichts der Pluralisierung politisch wirksamer Kräfte noch von einer demokratischen Selbstbestimmung gesprochen werden, die angesichts der zunehmend anonym agierenden Faktoren jegliche Form der politischen Sichtbarkeit von Autonomie aufzulösen droht? Wann schlägt die pluralisierte Machtstruktur der Mischverfassung in eine antipolitische Handlungsblockade und in eine Negierung des Politischen um zugunsten systemischer Selbstprogrammierung?“ (ebd.) Diese und ähnliche Fragen sind sicherlich der grundlegende Beitrag realistischer Demokratietheorien.

Schulz selbst zeigt, inwiefern unter Bezug auf Rosanvallon mögliche Antworten formuliert werden können. Zunächst macht er deutlich, dass es die Annahme „des souveränen Machtglaubens neuzeitlicher Staatstheorie“ sei, die zu dem zitierten dramatischen Problembefund führe. Deshalb schlägt Schulz vor, den „politischen Verfügbarkeitsglauben“ (ebd.) fallen zu lassen, denn „eine Totalverfügbarkeit gesellschaftlicher Strukturen wird selbst im Ausnahmezustand des revolutionären Moments nicht mehr postuliert“ (S. 191). Das sind interessante Überlegungen, man bedauert nur ein wenig, dass sie im Tentativen belassen werden. Wenn man der Politik weiterhin die Aufgabe zuschustert, primus inter pares in Sachen Legitimation zu sein, worauf können sich dann noch gesellschaftlich benachteiligte Gruppen beziehen, wenn sie die Berücksichtigung ihrer Interessen einfordern? An dem „Verfügbarkeitsglauben“ hängt normativ sehr viel und nur die leicht bizarre Idee, Gesellschaften könnten sich selbst hic et nunc zum Gegenstand intentionaler Veränderungen machen, wäre mit dieser Kritik getroffen. Auch wäre fraglich, ob angesichts der Machtverhältnisse in den derzeit existierenden europäischen Staaten der Verzicht auf „politische Zentralsteuerung“ tatsächlich wie von Schulz behauptet, zu einer stärkeren Teilhabe von Benachteiligten führt. Obwohl das doch eine ziemlich weltfremde Annahme zu sein scheint, sind es gerade Überlegungen und Anmerkungen dieser Art, die die Lektüre der Studie so anregend und interessant machen. Oft wünscht man sich den Autoren herbei, um direkt in die Diskussion mit ihm zu treten – es gibt nicht viele Bücher in der politischen Theorie, die diese Reaktion beim Leser hervorrufen.

So lehrreich und klug in der Darstellung die beiden Kapitel mitunter sind, leider weisen sie in ihrer Konzeption einige Punkte auf, bei denen die neugierige Leserin gern mehr erfahren hätte. Drei Anmerkungen hierzu: Zunächst einmal beschränkt sich die Studie im Wesentlichen auf eine knappe Darstellung der politiktheoretischen Überlegungen der Autoren, ohne diese stärker auf deren Plausibilität und Annahmen argumentativ zu prüfen. Auch unterbleibt ein Resümee, welches die gewonnenen Einsichten sowie das an ihnen Bewahrenswerte explizit gemacht und gebündelt dargestellt hätte. So weiß der Leser nicht recht, welche Punkte nun eigentlich genau für eine politische Theorie auf der Höhe der Zeit produktiv genutzt werden können und welche nicht – kurz, was der Ertrag der Kapitel ist.

Zweitens wird nicht klar, wie die unterschiedlichen wissenschaftlichen Gegenstände und Perspektiven der behandelten Autoren eigentlich theoretisch zusammengefasst werden können. Während Foucault und Bourdieu sehr stark eine historische und soziologische Perspektive eingenommen haben, lässt sich das von Autoren wie Lefort, Derrida und Nancy nicht behaupten. Für welchen Typus der politischen Theorie sollen also die Beiträge der Autoren genutzt, wie die unterschiedlichen Perspektiven integriert werden?

Und Drittens könnte man fragen, was nun genau der distinkte Erkenntnisgewinn davon ist, die behandelten Autoren als (affirmative oder negative) Republikaner zu verstehen? Was erreicht man, wenn man etwa Lefort enger an die republikanische Agenda rückt? Ich fürchte, es führt unter anderem dazu, die jeweiligen Theorien und politischen Überlegungen in einer eigentümlichen und letztlich kontraproduktiven Weise zu enthistorisieren. Durch diese Enthistorisierung werden die politiktheoretischen Überlegungen der behandelten Autoren aber dem ‚abstrakt-idealisierenden’ Theorietypus zugeschlagen, den Daniel Schulz in seiner Studie beständig kritisiert. Aus einiger Entfernung betrachtet mag es schlüssig sein, Autoren wie Lefort als republikanisch zu bezeichnen. Tritt man an die jeweiligen Theorien jedoch etwas näher heran, so scheinen sie sich doch stark im Kontext der spezifischen Problemdiagnosen des Postmarxismus und dessen historischem Kontext zu bewegen.

Wenn man nun aber Leforts politiktheoretische Bemühungen ausdrücklich als republikanisch versteht, dann muss damit zum Ausdruck kommen, was nicht durch die Einordnung als „postmarxistisch“ erreicht wird. Des Weiteren müssten sich aber auch die Verluste rechtfertigen, die eine solche Umetikettierung zwangsläufig mit sich bringt. Was könnten diese etwa im Falle Leforts sein? Als ein Beleg für die Bezeichnung Leforts als Republikaner führt Schulz dessen 1972 publiziertes Buch Le travail de l’oeuvre Machiavel an. Der dafür verantwortliche Gedankengang scheint folgender zu sein: Machiavelli wird gemeinhin als Republikaner verstanden, ergo müsse sich auch Lefort im Republikanismus verorten. Wie Schulz überzeugend darlegt, ist der Republikanismus sinnvollerweise als eine Denkströmung zu verstehen, die sich um Fragen wie Gemeinwohl, Tugenden, politische Partizipation, durch politische Institutionen oder Praxis konstituierte Freiheit usw. dreht. In gleich dreifacher Hinsicht erscheint das Erkenntnisinteresse vieler (post-)marxistischer Autoren, die in Ländern schrieben, in denen sozialistische Parteien nicht die Staatsmacht inne hatten, unvereinbar mit der Tradition des Republikanismus. Denn philosophisch ging es ihnen darum, im Rahmen des (Historischen) Materialismus einen Platz für individuelles Handeln zu finden. Politiktheoretisch war ihnen daran gelegen, den Handlungsspielraum von Staat und Politik zu verstehen. Und schließlich ging es ihnen konkret-politisch darum eine Lösung für die Frage zu finden, wie im bestehenden Rahmen der bürgerlichen Demokratien und angesichts der Machtverteilung in kapitalistischen Gesellschaften eine auf grundlegende Transformationen der gesellschaftlichen Verhältnisse zielende Politik entwickelt werden könnte. Natürlich bezogen sich viele (post-)marxistische Autorinnen auch auf republikanische Ansätze – aber in einer anderen Weise, als etwa normative Theorien, die versuchen, Legitimitäts-Standards zu begründen. Manche Autoren, die dem Republikanismus zugerechnet werden, vor allem aber Machiavelli, haben sich bemüht, eine Theorie vorzulegen, die Politik als strategisches Handeln in komplexen Interaktionsverhältnissen begreift. Sie zielten dabei darauf ab, eine Theorie der politischen Rationalität zu entwickeln. Die (post-)marxistischen Autoren, schlossen nun in dieser Hinsicht an diese republikanischen Autoren an, die mit der „Forschungsagenda“ des Marxismus kompatibel waren. Bei Lefort et al. erklärt sich die Anlehnung an Machiavelli dabei auch durch dessen symbolischen Status innerhalb des internationalen Marxismus, den dieser durch Antonio Gramsci und vor allem die italienische KP der 1950er- und 1960er-Jahre erhalten hat. Der Gramscianismus der PCI wurde in Frankreich gemeinhin als die politische Konkurrenz zu der dogmatischen UDSSR-Orientierung der PCF angesehen, gerade da mit ihm die Hoffnung auf eine materialistische politische Theorie verbunden war. Der Umweg über Machiavelli wurde also durchaus aus strategischen Gründen gemacht, um Elemente des Gramscianismus in die PCF-orientierte Debatte einzubringen. Dieser Kontext muss bei Lefort zumindest mit bedacht werden – schließlich hat dieser nach eigener Auskunft seit 1956, dem „Achsenjahr“ der westeuropäischen sozialistischen Bewegung, an dem 1972 schließlich publizierten Buch zu Machiavelli gearbeitet. Der Punkt wäre also, dass der Bezug auf Machiavelli erstens strategisch war und sich zweitens nur vor dem Hintergrund einer spezifisch marxistischen Diskussionslandschaft und deren Forschungsagenda verstehen lässt. Wenn wir Autoren wie Lefort um diesen spezifischen Kontext bringen und sie einfach als „Republikaner“ verstehen, dann verlieren wir diese Einsichten.

Im fünften Kapitel stellt Schulz nun zunächst die bundesrepublikanische Demokratietheorie dar und zeichnet den Einfluss französischsprachiger Autoren wie Rousseau und Tocqueville nach, bevor er zu der seit den 1960er-Jahren geführten Diskussion um ein radikaleres Demokratieverständnis kommt. Dieses Kapitel stellt eine hervorragende Übersicht über die demokratietheoretische Debattenlage der alten Bundesrepublik dar. Der Vorschlag, die bundesdeutsche Debatte in eine Phase „liberaler Neubegründung“, „radikaler Demokratietheorie“ und schließlich der „Abkehr von der zivilgesellschaftlichen und deliberationstheoretischen Euphorie“ (S. 200) einzuteilen, ist überzeugend. Die Dynamik der politiktheoretischen Diskussion verlief dabei nach Schulz zunächst über eine Rousseau-Kritik, die auf Gewaltenteilung und Repräsentation setzte. Anschließend verschob sich der Fokus auf eine Kritik der institutionellen Grundlagen des Liberalismus und das Bemühen um die Ausarbeitung einer radikalen Demokratietheorie, um schließlich zu einem nüchternen Verständnis von Charakter und Leistungen von Demokratien zu gelangen. In dieser Ernüchterung lässt eine Parallele zur Entwicklung der bereits erwähnten rekonstruktiven Schule des französischen Republikanismus erkennen. Nachdem in dieser Chronologie aus nur schwer nachvollziehbaren Gründen Johannes Agnoli und mit ihm zugleich die doch recht einflussreiche sozialistisch oder marxistisch inspirierte Demokratietheorie geradezu abgekanzelt werden, widmet Schulz sich Claus Offe und Jürgen Habermas als zwei weiteren Protagonisten der ‚unergiebigen siebziger Jahre’ und der sie leitenden Problemstellung von „formeller versus materieller Demokratie“. Des Weiteren wird auch die Aufnahme der Überlegungen von Lefort oder Gauchet durch Autoren wie insbesondere Ulrich Rödel (welcher sich sowohl durch eigene Arbeiten als auch durch die ersten umfänglicheren Übersetzungen von Lefort etc. einen großen Verdienst erworben hat) in konziser Weise dargestellt. Das Kapitel schließt mit einer kurzen Erwähnung des Postdemokratie-Diskurses.

Während im fünften Kapitel der ideengeschichtliche Hintergrund bundesrepublikanischer Demokratiedebatten skizziert wurde, verfolgt das sechste Kapitel die Frage, welche Überlegungen „aus dem französischen Kontext“ (S. 236) prospektiv für die bundesrepublikanische Debatte fruchtbar gemacht werden könnten. Hier wird zunächst Manin diskutiert, wobei vor allem dessen Ansatz, formelle Prozesse demokratisch-parlamentarischer Repräsentation und Entscheidungsfindung durch Möglichkeiten der institutionalisierten Einflussnahme jenseits von Delegationsverfahren und Wahlen und anderen zu erweitern, dargestellt wird.[2] Mit Nadia Urbinati wird in diesem Kontext auch die einzige Autorin der Studie porträtiert – ein Umstand, der vielleicht nicht unbedingt Schulz, jedoch sicherlich unserer Disziplin schwer anzulasten ist (obwohl sich etwa mit Nancy Hirschmann oder Cécile Laborde auch zeitgenössische Autorinnen finden ließen, die in die Linie republikanischen Denkens eingeordnet werden können). Urbinati, so Schulz, arbeite an einer „Demokratisierung der repräsentativen Demokratie“, ohne dies jedoch mittels eines Abbaus repräsentativer Verfahren und Institutionen erreichen zu wollen. Stattdessen ließe sich ihr Anliegen folgendermaßen charakterisieren: „Mit einem kommunikativ-symbolisch gewandelten Repräsentationsverständnis wird [...] das Repräsentationsmonopol der politischen Eliten aufgebrochen und für die Bürger geöffnet, die nicht lediglich das passive Substrat der politischen Repräsentation darstellen, sondern aktiv in den kommunikativen und konstruktiven Prozess der symbolischen Darstellung des Gemeinwesens [...] eingebunden sind“ (S. 237).

In den bisher vorgestellten sechs Kapiteln ist der Leser mit einer Vielzahl von Autoren und einer Fülle unterschiedlicher Diagnosen, Überlegungen und Zugängen bekannt gemacht worden. Eine Leistung dieses Hauptteils der „Krise des Republikanismus“ scheint mir darin zu bestehen, in beeindruckend souveräner Weise einen sehr hilfreichen Überblick über die zum Teil stark divergierenden Positionen zu geben. Im siebten und letzten Kapitel versucht sich die Studie nun im Hinblick auf eine „Gegenwartsdiagnose politischer Ordnung im Kontext rechts- und marktförmig integrierter, liberaler und pluralistischer Gesellschaften“ (S. 260) an einer Ertragssicherung. Im Folgenden möchte ich deshalb einige der Grundzüge der „liberal-republikanischen“ Theorie, die Schulz vor Augen schwebt, darstellen und kurz diskutieren.

Als Grundannahme setzt Schulz eine gegenwärtige „liberale[...] Hegemonialisierung“ voraus. Diese sei einerseits darin begründet, dass der Republikanismus „spätestens seit Hobbes radikal an Überzeugungskraft verloren“ (S. 261) habe, da unter anderem die Idee einer auf dem Markt (und ähnlicher „Unsichtbare-Hand“-Mechanismen) beruhenden Interessensharmonisierung gegenüber sozio-moralischen Anforderungen an die Bürger, wie sie der Republikanismus zur Verpflichtung macht, attraktiver zu sein scheint. Zudem würde sich die Überzeugungskraft des Liberalismus auch den „realhistorisch[en]“ „totalitären Erfahrungen“ (ebd.) seit dem „terreur der französischen Revolution“ verdanken. Der Republikanismus, so Schulz, könne daher für moderne pluralistische Gesellschaften nicht mehr als normatives Leitbild fungieren, jedoch durchaus als „analytische Kontrastfolie“. Diese solle als „seismographisches Frühwarnsystem“ (S. 262) dienen, „das vor Erschütterungen der normativen Grundlagen des Gemeinwesens warnt.“ (ebd.) Diese Leistung könne der Republikanismus insbesondere deswegen erbringen, da er beständig die prä-politischen und vorrechtlichen Voraussetzungen des Gemeinwesens thematisiere. Um diese Funktion auf der Höhe der Zeit zu erfüllen, müsse der Republikanismus nach Schulz allerdings durch fünf Eigenschaften gekennzeichnet sein: erstens durch Kontextsensibilität, zweitens durch eine narrative Form der Theoriebildung, drittens durch die Annahme, dass Institutionen endlich und fragil seien, viertens durch ihre Integration von Konflikt- und Machttheorien und schließlich fünftens durch ein Bewusstsein für die Geltungsvoraussetzungen von politischen Ordnungen.

Kontur gewinnen diese fünf Punkte, wenn man versteht, in welcher Weise Schulz sie von liberalen Positionen unterscheidet, die an der Entwicklung von „modellhaften, reinen Typen“ arbeiteten, die gewissermaßen „geschichtslos“ seien und „Ewigkeitsvorstellungen“ verkörperten. Zudem hätten sie als Ziel „Einheit und Konsens“; der Republikanismus hingegen würde auf das „Austragen von Konflikten im Rahmen der Verfassung“ (S. 263 f.) setzen, weswegen er auch ein positives Verständnis staatlicher Macht hätte, da diese erst die (friedliche) Konfliktbearbeitung ermögliche. Liberalismus und Republikanismus hätten dennoch einen gemeinsamen normativen Fluchtpunkt – den der Freiheit. Auch wenn sie diese unterschiedlich begreifen würden, erlaube dieser gemeinsame Bezugspunkt eine produktive gegenseitige Schärfung und Ergänzung: „[N]ur in der Zusammenschau beider Perspektiven [ergibt sich] ein vollständiges und angemessenes Bild von den normativen Prinzipien, den Konstituierungsbedingungen und dem dauerhaften Erhalt des demokratischen Verfassungstaats“ (S. 264). Schulz versucht nun anhand des Verhältnisses von Freiheit und Verfassung, Recht und Macht sowie Souveränität und Transnationalität zu zeigen, welchen Erkenntnisgewinn eine komplementäre Perspektive verspricht. Stellvertretend seien einige seiner Überlegungen kurz diskutiert.

So schlägt Schulz vor, vom Republikanismus die Annahme zu übernehmen, Freiheit würde durch ein politisches Gemeinwesen erst konstituiert. Dieser Punkt entginge einem Liberalismus, der (bestenfalls) ein instrumentelles Verständnis von Recht und Staat hätte. Zudem würde der Republikanismus zeigen, dass jedwede politische Ordnung nur dann die mit ihr verbundenen Leistungen erbringen könne, so es eine aktive Bürgerschaft gäbe, die sich in unterschiedlichster Weise und Intensität zivilgesellschaftlich engagiere. Die politische Freiheit würde sich jedoch „unter heterogenen Voraussetzungen besser in pluralen Räumen verwirklichen“ lassen, womit auch die Gefahr gebannt wäre, mit „überkommenen Totalitätsvisionen die Liberalität des Gemeinwesens selbst zu gefährden“ (S. 265). Schulz schließt hier stark an Überlegungen Constants an und weist wie dieser auf eine gewisse via media zwischen Republikanismus und Liberalismus hin. Denn natürlich würde eine politisch-rechtliche Ordnung nicht so wirksam werden, dass sie, einem Programm vergleichbar, nur jene Schritte vollzieht, die eingegeben worden und vorgesehen sind. Vielmehr müssten sich auch die Bürgerinnen und Bürger zum Schutze ihrer Rechte und Freiheit zum politischen Handeln bequemen. Da ein Staat diese Bereitschaft und Aktivität jedoch nicht selbst per Dekret, Gesetz und Zwang herstellen könne, bliebe ihm nur, entsprechende Anreize und Bedingungen bürgerschaftlicher Beteiligung zu schaffen.

Trotz aller Ähnlichkeit und produktiver Anschlussmöglichkeiten sieht Schulz in Bezug auf das Verhältnis von Recht und Macht gravierende Unterschiede zwischen den beiden zuvor synthetisierten Traditionen. Diese Unterschiede basieren nach Ansicht des Autors auf dem divergierenden Freiheitsverständnis beider Traditionen. Er rekonstruiert die Motive für die „Staatsskepsis“ des Liberalismus an diesem Punkt allerdings in einer Weise, die nach der Lektüre der vorhergehenden Kapitel ein wenig erstaunt. Nicht der Staat per se werde im Liberalismus als institutionalisierte Freiheitseinschränkung begriffen, vielmehr werde die Konzentration der Macht auf eine Instanz als „bedrohliche[s] und zugleich ethisch korrumpierende[s] Potential“ angesehen: „[...] je mehr Macht der Staat monopolisiert, desto größer ist die Gefahr für das Individuum“ (S. 269). Diese Rekonstruktion der liberalen Staatsskepsis ist insofern interessant, da sie nur schwer mit der Prinzipienverbissenheit vereinbar scheint, die Schulz ansonsten dem Liberalismus als Charakteristikum bescheinigt. In diesen Passagen scheint der Liberalismus stattdessen aufgrund von Annahmen über Menschen, die durch Sozialisation in konkreten historischen Gesellschaften spezifisch geprägt wurden, zu der Auffassung zu gelangen, man solle lieber nicht zu viel Macht in wenigen Instanzen konzentrieren, da eine tatsächliche Nutzung dieser Macht wahrscheinlich sei. Kurz, Schulz dreht den Liberalismus am Ende seiner Studie so, dass dieser keine prinzipielle Unverträglichkeit darin sieht, Machtverhältnissen unterworfen und zugleich frei zu sein. Der Republikanismus ginge parallel davon aus, dass nur „eine machtgestützte institutionelle Struktur langfristig garantieren [könne], dass die individuelle Freiheit und politische Autonomie [...] nicht durch konkurrierende, ökonomisch verfasste Macht ausgehöhlt wird“ (ebd.).

Diese Fassung der beiden Traditionen politischen Denkens scheint mir auf eine Frage hinzuweisen, die Schulz an keiner Stelle der Studie expliziert, die aber dennoch grundlegend zu sein scheint. Wiederholt richtet er die Aufmerksamkeit auf den Theorietyp, das heißt, auf die Art und Weise, wie politische Theorie betrieben wird. So wie im Verhältnis von Freiheit und Macht von ihm die liberale und republikanische Positionen dargestellt werden, scheinen beide in ihrem Verständnis politischer Institutionen konsequentialistisch zu argumentieren. Die Diskussion zwischen beiden dreht sich darum, welche Konzentration der Macht in Händen des Staates die bestmögliche Freiheit gewährleisten kann. Hierbei wird von Schulz allerdings ein entscheidender Unterschied nicht beachtet: Wenn der Liberalismus staatliche Macht auch in ihrer freiheitseinschränkenden Dimension begreift, und diese Macht durch andere gesellschaftliche Machtressourcen „gecheckt“ wissen will – eine freiheitliche Ordnung besteht darin, dass die Machtausübung von Institutionen durch jeweils andere in den für sie vorgesehenen Grenzen gehalten würde[3] –, dann muss ein Freiheitsbegriff zugrunde liegen, der Freiheit als nicht durch den Staat konstituiert versteht. Die Existenz eines Staates ist entsprechend konzeptuell nicht notwendig, um von Freiheit zu sprechen. Im Falle der von Schulz rekonstruierten republikanischen Perspektive verhält es sich anders: Die politische Ordnung ist hier notwendig, damit man von Freiheit sprechen kann. Unabhängig davon, ob man dies für mehr als eine façon de parler hält, ob sie letztlich begründbar ist und wenn ja, in welcher Weise[4], läge damit tatsächlich ein distinktes Verständnis des Verhältnisses von Staat und Freiheit vor. Treffen diese Überlegungen zu, dann möchte man Schulz Vorschlägen zu einer komplementären Perspektive nicht folgen.

Ein anderer Punkt, bei dem es lohnenswert sein könnte, ihn im Anschluss an Schulz noch genauer zu entfalten, hat mit den Vorschlägen zu tun, wie ein überzeugendes zeitgenössisches Demokratieverständnis aussehen könnte. Schulz hat wiederholt und vollkommen zu Recht auf das Problem hingewiesen, republikanische Ansätze würden die Akteure häufig überfordern. Nun ist allerdings praktisch jede „normative Theorie“ mit dem Überforderungsproblem konfrontiert – wirklich interessant ist dies Problem daher erst, wenn sich die Widersinnigkeit der Theorie logisch oder empirisch nachweisen ließe.

Angeregt durch die in der Studie beharrlich entfaltete Polemik gegen „abstrakt-deduktive“ und „ortlose“ politische Philosophie, fragt sich die Leserin, welche praktische Relevanz eigentlich Schulz’ demokratietheoretische Ideen haben würden. So plädiert Schulz etwa für die „Pluralisierung demokratischer Ausdrucksformen durch breite und wiederholte Interventionschancen“ (S. 273). Das hört sich zunächst gut an. In der Demokratie ist es allerdings wie so oft im Leben: weniger ist mehr. Viele Demokratietheoretiker haben überzeugend für das Subsidiaritätsprinzip argumentiert. Bürger sollten über ihre Belange entscheiden und nicht über Sachen, die sie selbst nicht betreffen. Dagegen kann man nichts haben, es ist eine ziemlich plausible Interpretation der Idee der Demokratie. Aber der Vorschlag, die Möglichkeiten politischen Einflusses in vielfältiger Weise zu pluralisieren, ist in praktischer Hinsicht auf befremdliche Weise machtvergessen. Denn in Verhältnissen, in denen ungleiche Machtverteilungen herrschen, wird eine Pluralisierung von Interventionsmöglichkeiten genau das bewirken, was gegenwärtig gängige Praxis der Mächtigen ist: Man blockiert, unterminiert und verhindert demokratische Beschlüsse, die nicht im eigenen Interesse liegen. Faktisch bedeuten zusätzliche Interventionsmöglichkeiten überhaupt nicht, dass die Schwachen in einer Gesellschaft diese nutzen – ganz im Gegenteil. Wenn die Schwachen einer Gesellschaft aber in Verfahren nur verlieren können, dann suchen diese rationalerweise entweder andere Wege, um ihre Interessen durchzusetzen oder resignieren. Die institutionell vorgesehenen demokratischen Verfahren jedenfalls wären nicht mehr der Weg, einer „prozesshaften konfliktiven Geltungsstabilisierung“ (ebd.).

Aber auch wenn man Schulz' Vorschlag einer Pluralisierung von Interventionsmöglichkeiten unter idealisierten Bedingungen, in denen Macht weitgehend gleich verteilt ist, betrachtet, wäre der Vorschlag kaum überzeugend. Denn auch hier würde sich das Problem von Verzögerung, Blockade, Verhinderung ergeben – und auch unabhängig von Interessensdivergenzen aufgrund sozialer Position und Machtungleichheiten gilt, was des einen Bürgers Möglichkeit der zusätzlichen Partizipation ist, ist des anderen Bürgers potenzielle Last.

Am Ende der Studie angelangt fragt man sich, ob ihre Kernaussage nicht darin besteht, den Republikanismus als konsequentialistische Theorie der Politik zu begreifen. Von dieser These aus erklärt sich seine „Kontextsensibilität“, seine Sichtweise auf politische Institutionen als „fragil und endlich“ sowie sein Augenmerk auf Konflikte und Machtverhältnisse. Viele einzelne Annahmen des Republikanismus bezüglich bestimmter Werte oder Verfahren bedürfen in Schulz' Augen einer Revision – der republikanische Theorietypus bleibt für ihn jedoch grundsätzlich bewahrenswert. Es sind die zahlreichen pointierten Autorenportraits und genauen Rekonstruktionen ihrer Überlegungen, die dieser Kernaussage Plausibilität verleihen. Aufgrund der vielen klugen Anmerkungen und erhellenden Beobachtungen hätte sich die Leserin oft deren weitere Ausführung gewünscht. Selten ist man am Ende der Lektüre eines Buches über politische Theorie so erfreut, nicht auf den inneren Methusalix gehört zu haben. Man kann nur hoffen, dass durch diese Studie der Beitrag der poststrukturalistischen, postmarxistischen und realistischen Autoren, ob sie nun Französisch sprechen oder nicht, stärkeren Eingang in die zeitgenössische Diskussion um den Republikanismus findet. Und wenn man am Ende der theoretischen Abenteuer dann mit Lefort, Foucault, Rosanvallon und vielleicht sogar Pettit ums Feuer sitzt und Wildschwein isst – umso besser.

  1. Schulz weist an diesem Punkt überzeugend Versuche zurück, Leforts Theorie im ontologisierenden Gestus ihres historischen Bezugsrahmens zu entkleiden. Er zielt damit auf eine Interpretation Leforts, wie sie etwa prominent von Oliver Marchart vorgeschlagen wird. Vgl. ders., Die politische Differenz. Zum Denken des Politischen bei Nancy, Lefort, Badiou, Laclau und Agamben, Frankfurt am Main 2010.
  2. Naheliegend wäre hier gewesen, Manins Überlegungen mit denen von Pettit bezüglich der Idee einer „kontestatorischen Demokratie“ zu verbinden. In systematischer Hinsicht wäre das sicherlich interessant und auch sehr naheliegend gewesen – leider wird dies jedoch dadurch verstellt, dass Pettit mit der Eselmütze der analytischen Philosophie in die Ecke gestellt wurde und daher an der weiteren Diskussion nicht teilnehmen darf.
  3. Wie der „ökonomische Bereich“ das staatliche Handeln kontrollieren kann, mag die aktuelle Situation in Griechenland illustrieren: Wenn der Staat versucht, über die ihm von der privaten Wirtschaft angedachten Grenzen hinaus Politik zu betreiben, dann kommt es zur Kapitalflucht und der Handlungsspielraum des Staates ist perdu. Klingt unerfreulich, ist aber so.
  4. Ob der Staat etwa (wie von Pettit vorgeschlagen) die für Freiheit erforderliche Robustheit mit sich bringt und daher konstitutives Element von dieser ist, oder ob, wie von manchen neo-kantischen Positionen vorgeschlagen, die Individuen qua Staatsbürger-Werdung in ein spezifisches moralisches Verhältnis zueinander eintreten und Freiheit in dem Bestehen dieses Verhältnisses besteht, ist hier nicht weiter relevant.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Clemens Reichhold.

Kategorien: Politische Theorie und Ideengeschichte

Philipp Schink

Philipp Schink ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main. Seine Arbeitsschwerpunkte sind politische und Moralphilosophie. Demnächst erscheint von ihm: „Grundrisse der Freiheit“ (Frankfurt am Main 2019).

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