Olga Kedenburg | Rezension | 25.08.2021
Ohne Sozialtheorie keine Gewaltanalyse
Rezension zu „Gewaltgedächtnisse. Analysen zur Präsenz vergangener Gewalt“ von Nina Leonhard und Oliver Dimbath (Hg.)
Gewalt hinterlässt Spuren. Sie können in Form von Verletzungen des Körpers oder als Zerstörung ganzer Lebensräume sichtbar sein. Doch was bleibt von Gewalt, wenn die Narben verheilt und die Städte wiederaufgebaut sind? Der Sammelband Gewaltgedächtnisse. Analysen zur Präsenz vergangener Gewalt wendet sich den sozialen Folgen von Gewalt aus einer gedächtnissoziologischen Perspektive zu, um so zu erschließen, wie sich durch Gewalt Strukturen und Sinnzuschreibungen herausbilden. Im Zentrum des Bandes steht also die Frage, wie Gewalt soziale Ordnungen prägt: Welche Auswirkungen hat vergangene Gewalt für die Gegenwart von Gesellschaften? Auf welche Gewalttaten nehmen Individuen und Kollektive im Nachhinein Bezug, welche verschweigen sie? Wie wirkt sich das Erinnern an Gewalt auf die Gestaltung von Organisationen oder die Herstellung materieller Gegenstände aus? Außerdem soll systematisch aufgegriffen werden, was Trutz von Trotha in seinem wegweisenden Sonderheft der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie zur Soziologie der Gewalt als „eine Neuordnung der Strukturen der Zeit“[1] bezeichnet hat. Ihm zufolge transzendiert Gewalt die gewöhnliche Zeitordnung, weil sie besonders intensiv erlebt wird. Mithilfe der im Sammelband eingenommenen gedächtnissoziologischen Perspektive, so die Herausgeber:innen, ließen sich verschiedene Dimensionen sozialer Ordnung in Verbindung mit Zeitlichkeit analysieren. Die Gedächtnissoziologie konzentriere sich dabei vor allem auf die Zeit nach der Gewalt und auf die Folgen von Gewalt.
Der Band ist in der Reihe Soziales Gedächtnis, Erinnern und Vergessen – Memory Studies erschienen und enthält – dem interdisziplinären Feld der Erinnerungsforschung entsprechend – soziologische, historische, politik- und kulturwissenschaftliche Beiträge.[2] Ähnlich vielfältig ist die Auswahl empirischer Phänomene: Ein Aufsatz untersucht die wissenschaftliche Aufbereitung gewaltsamer Vergangenheiten anhand von archäologischen Narrativen, ein weiterer analysiert das kollektive Erinnern an die Gewalt gegen Kanadas indigene Bevölkerung. Eine andere Studie beschäftigt sich mit der symbolischen Figur des Märtyrers im kollektiven Gedächtnis des Iran, in einem nächsten Text geht es um Formen des Erinnerns in Familien.
Die Herausgeber:innen schlagen in ihrem Konzept zur nachträglichen Analyse des Gewaltbezugs folgende Unterscheidung vor: deklarativ-reflektorisch (gemeint sind Zeichen und Sprache), inkorporiert-praktisch (gemeint sind Handlungsroutinen) und objektiviert-technisch (gemeint sind materielle Gegenstände). Damit lässt sich darstellen, dass verschiedene Bezüge auf vergangene Gewalttaten mit unterschiedlichen Formen der Wiederherstellung von Ordnung korrespondieren. In Anlehnung an die Psychologie verwenden Leonhard und Dimbath die Begriffe „Therapie“ und „Resilienz“, um zwischen Rekonstruktionsprozessen mit und ohne externen Eingriff in die zerstörte Ordnung unterscheiden zu können. Sie geben jedoch keine Beispiele für mögliche Formen der jeweiligen Rekonstruktionsweisen an. Auch das Motiv des Traumas stammt aus der Psychologie, das in verschiedenen Beiträgen wiederkehrt. Dennoch taucht die die sozialpsychologische und soziologische Traumaforschung nicht in der grundsätzlichen Verortung des Bandes auf.[3]
Trutz von Trotha macht mit der oben zitierten Formulierung deutlich, dass sich die leibliche Erfahrung von Zeit im Angesicht von Gewalt verändert. Diesbezüglich enthält der Entwurf der Herausgeber:innen allerdings keine grundlegend neuen Einsichten, denn der von ihnen vorgeschlagenen Systematisierung geht es weniger darum, das spezifische Zeitverständnis zu untersuchen. Die Systematik unterscheidet die Referenzen – ausgemacht in der Gegenwart und bezogen auf vergangene Gewaltereignisse – vielmehr nach Zeichen, Handlungen und Gegenständen. Wie sich die Gegenwart zur Vergangenheit oder Zukunft verhält, wird dabei weder differenziert noch neu konzipiert. Zudem greift keiner der Beiträge die in der Einleitung prominente Systematik auf, weshalb es den Anschein erweckt, sie illustriere vor allem, auf welchen Zeitlichkeitsaspekt sich die gedächtnissoziologische Perspektive bezieht: namentlich der Bezug der Gegenwart auf die Vergangenheit, im Fall des Bandes mit einem Schwerpunkt auf der sprachlich-symbolischen Dimension (S. 10 f.).
Die sozialtheoretische Verortung von Gewalt ist nicht nur entscheidend für die Untersuchung des Erinnerns an Gewalt, sondern für die sozialwissenschaftliche Beschäftigung mit Gewalt im Allgemeinen.
Dass die Einleitung des Bandes die Zeit nach der eigentlichen Tat als blinden Fleck der Gewaltsoziologie ausmacht, ist unter Einbezug gegenwärtiger Diskussionen nicht nachvollziehbar. Die Herausgeber:innen zeichnen die gewaltsoziologischen Auseinandersetzungen zur Eingrenzung von Gewalt nur bis zu den zentralen Debatten der 1990er-Jahre nach, in denen es um die Frage ging, ob man statt der Ursachen von Gewalt nicht Gewaltsituationen selbst phänomenologisch erschließen müsse. Entwicklungen nach dieser wegweisenden Kontroverse sprechen Leonhard und Dimbath zwar teilweise an, allerdings ohne sie auf die gewaltsoziologische Grundfrage zu beziehen, wie Gewalt sozialtheoretisch bestimmt werden kann. Die sozialtheoretische Verortung von Gewalt ist jedoch nicht nur entscheidend für die Untersuchung des Erinnerns an Gewalt, sondern für die sozialwissenschaftliche Beschäftigung mit Gewalt im Allgemeinen. Dies würde der hier vermisste Blick auf die aktuelle Forschungsdiskussion mehr als deutlich machen.[4]
Weiterhin lassen die konzeptionellen Überlegungen der Herausgeber:innen ein fundiertes Begriffsverständnis vermissen. Damit versäumt es der vorliegende Sammelband, sich den besonderen definitorischen Herausforderungen seines Forschungsbereichs zu stellen. Denn aufgrund der für moderne Gesellschaften typischen Gewaltaversion befindet sich die Gewaltforschung in einem methodischen Dilemma bezüglich der Bestimmung ihres Gegenstands. Die Forschenden laufen Gefahr, dem Feld ihre eigenen Konzepte und normativen Vorstellungen überzustülpen. Um dies zu vermeiden, wird häufig versucht, die Definition von Gewalt vollständig den Feldakteur:innen zu überlassen. Dieser Versuch scheitert regelmäßig an der moralischen Schwierigkeit, eigene Vorstellungen von Gewalt bei der Interpretation auszuklammern. Beide Probleme lassen sich mit einer sozialtheoretischen Begriffsdefinition vermeiden, die Gewalt als eine Form der antagonistischen leiblichen Interaktion versteht, mit der die Aushandlung über ihre Legitimität einhergeht. Die Gewaltkommunikation ist damit ein essenzieller Teil jedes Gewaltphänomens.[5]
Im ersten theoretischen Beitrag schlägt Oliver Dimbath vor, die vorsätzliche Schädigung eines Individuums gegen dessen Willen als Gewalt zu betrachten. Was als solche Schädigung anzusehen ist, sei anhand gesellschaftlich geteilter Erwartungen bezüglich der Unversehrtheit von Personen auszumachen. Unsere Vorstellungen von Unversehrtheit gründeten in humanistisch-universellen Werten. Aber weil auch diese kulturell wandelbar seien, wäre das, was wir unter Unversehrtheit verstehen, letztlich doch an eine bestimmte, nämlich unsere Gesellschaftsform gebunden (S. 22). Dimbaths gedächtnistheoretische Perspektive geht zunächst davon aus, dass nur retrospektiv bestimmt werden könne, was Gewalt gewesen sei. Daraufhin stellt er dar, wie (Gewalt-)Ereignisse für Individuen durch soziale Vermittlungen zu Erfahrungen und zu Erinnerungen werden, die schließlich in ein soziales Gedächtnis übergehen. Abgesehen davon, dass es schwierig ist, die hier angeführten Prozesse im „Organismus“ und „Bewusstsein“ (S. 24) soziologisch zu beobachten, bleibt dabei unklar, ob die Sinnzuweisung „Gewalt“ in der Rückschau durch das Feld oder den Forschenden entsteht.
Dimbath greift dabei seine Ausgangsfrage, was Gewalt sein könnte und inwiefern ihre Bestimmung von Normen abhängt, nicht wieder auf. Stattdessen stellt er dar, wie sich anhand von Über- und Unterlegenheitsschemata Sieger- beziehungsweise Täter- und Opfergedächtnisse herausbilden und wie daraus verschiedene Bezüge auf vergangene Gewalt entstehen. Abschließend konstatiert Dimbath, in Untersuchungen seien die tatsächlichen Ereignisse sachlich zu rekonstruieren und von instrumentellen Vergangenheitsdeutungen abzugrenzen. Sogleich räumt er jedoch ein, dass es nicht möglich sei, das Ereignis ‚an sich‘ herauszuarbeiten und von Legitimationskonstruktionen zu unterscheiden (vgl. S. 34). Darum müsse die Forschung verschiedene Perspektiven auf die Vergangenheit einnehmen und abbilden.
Die theoretischen Ungenauigkeiten der bisher referierten Kapitel setzen sich in den weiteren Beiträgen fort. Durchweg fehlt eine nachvollziehbare, für die jeweilige Fragestellung und den Gegenstand angemessene Definition von Gewalt. Felix Denschlag untersucht in seinem Beitrag, wie Aleida Assmann den Traumabegriff auf die deutsche Nachkriegsgesellschaft anwendet. Er zeigt auf, dass in Assmanns Deutung nicht die Taten der Deutschen, sondern die Thematisierung ihrer Schuld traumatisch waren. Assmann identifiziert den Schmerz der Erinnerung als gewaltsam für die Täter und konzentriert sich auf dessen traumatische Folgen. Ein solches Trauma zweiter Ordnung – die Bezeichnung verwenden weder Assmann noch Denschlag – ließe sich Assmann zufolge mit dem Trauma der Opfer und Überlebenden konstruktiv in gemeinsames Leid überführen: die geteilte Erinnerungskultur. Denschlags Einspruch gegen ein solches Verständnis deutscher Nachkriegsgeschichte ist intuitiv nachvollziehbar. Allerdings legt der Autor weder sein Gewaltverständnis dar noch setzt er sich mit dem von Assmann ausführlich und explizit auseinander. Implizit scheint Denschlag Assmanns Gewaltverständnis mit einem eigenen Gewaltbegriff zu kontrastieren, der sich nicht auf den Schmerz der Erinnerung, sondern auf die Taten selbst bezieht. Für eine Untersuchung der Wirkung vergangener Gewalt auf gegenwärtige soziale Ordnung wäre es aber wichtig, den eigenen wie den kritisierten Gewaltbegriff präzise zu bestimmen.
Tim Nieguths Beitrag handelt von erinnerungspolitischen Aushandlungen über die zurückliegende Gewalt an der indigenen Bevölkerung Kanadas, für die die aktuelle kanadische Regierung Verantwortung übernommen und sich offiziell entschuldigt hat. Unter Verwendung von Johan Galtungs weitem Gewaltbegriff – vermeidbares Leid in direkter, struktureller oder kultureller Hinsicht[6] – untersucht Nieguth, auf welche Gewaltnarrative die Kritiker:innen der staatlichen Erinnerungspolitik zurückgreifen. Er analysiert Leserkommentare zu Artikeln über Erinnerungspolitik aus einer großen kanadischen Tageszeitung und arbeitet dabei vier verschiedene gewaltbezogene themes heraus, die nach einer bestimmten Logik gegen die staatliche Erinnerungspolitik argumentieren. Dabei – und dies erweist sich als äußerst problematisch – trägt der Autor von Anfang an einen eigenen Gewaltbegriff an den Gegenstand heran. Denn wenn man seine Interpretationen genauer betrachtet, wird deutlich, dass einige der analysierten Leserkommentare gar keinen direkten Bezug auf Gewalt enthalten. Als gewaltbezogen ordnet sie der Autor nur deshalb ein, weil sie seinem vorab festgelegten Gewaltbegriff nach Galtung entsprechen. Damit bleibt die Analyse darauf beschränkt, die Argumentationen anhand von Nieguths eigenem vorgelagertem Gewaltverständnis zu strukturieren.
Die Aufsatzsammlung zeigt, wie relevant Gewalterinnerungen für das Wissen und die Institutionen der Gegenwart sind. Allerdings hätte der Sammelband davon profitiert, die aktuellen Debatten um die sozialtheoretische Bestimmung des Gewaltbegriffs stärker zu berücksichtigen.
Die Frage nach der Präsenz vergangener Gewalt in den sprachlichen, habituellen und materiellen Dimensionen der Gegenwart ist ein wichtiger Impuls für die soziologische Gewaltforschung, denn die Beschäftigung mit den gesellschaftlichen Nachwirkungen von Gewalthandeln und -erleben verspricht interessante Erkenntnisse. Die Aufsatzsammlung zeigt, wie relevant Gewalterinnerungen für das Wissen und die Institutionen der Gegenwart sind. Allerdings hätte der Sammelband davon profitiert, die aktuellen Debatten um die sozialtheoretische Bestimmung des Gewaltbegriffs stärker zu berücksichtigen, in denen mittlerweile vor allem der Figur des Dritten eine zentrale Stellung zukommt.[7]
Jan Philipp Reemtsma etwa weist darauf hin, dass Gewalt nur dann einen sozialen Sinn erhalten kann, wenn sie sich auf einen Dritten bezieht.[8] Dieser müsse nicht anwesend sein, sondern könne von den Protagonist:innen auch imaginiert werden. Gewalt als soziales Phänomen sei, so Gesa Lindemann, nur in Kommunikationszusammenhängen – mit Bezug auf Dritte – überhaupt identifizierbar.[9] Wie oben bereits erwähnt, erhält damit die kommunikative Dimension der Tat selbst und ihre Deutung Einzug in den Gewaltbegriff.
Die Aushandlung darüber, ob es sich um Gewalt handelt oder nicht, findet meist nach dem Ereignis statt. Wird Gewalt in dieser Weise triadisch gefasst, zählt die Zeit nach der Gewalttat also zwangsläufig zum Gewaltphänomen dazu. Für das Thema des Sammelbandes wäre ein triadisches Gewaltverständnis daher besonders aufschlussreich gewesen, ist es doch in der Lage, der Kontingenz und Historizität von Gewaltverständnissen analytisch Rechnung zu tragen. Im vorliegenden Band findet die Figur des Dritten zwar Erwähnung, aber als bloßer Bestandteil empirischer Rekonstruktion von Beteiligten und Anwesenden in Gewaltsituationen (S. 4). Dimbath klammert das Konzept sogar explizit aus (S. 29), weshalb er keinen Beitrag zur sozialtheoretischen Bedeutung von Gewalt zu leisten vermag. Denn ohne die Figur des Dritten müssen Forschende entweder anhand eigener normativer Maßstäbe ein Verständnis von Gewalt definieren oder auf jegliche Begriffsklärung verzichten.
Somit zeigt der vorliegende Band geradezu exemplarisch, welche Einsichten der Gewaltforschung entgehen, wenn sie die Rolle des Dritten nicht systematisch berücksichtigt: Zwar können die einzelnen Beiträge analysieren, wie sich Individuen oder Kollektive auf bestimmte Vergangenheiten beziehen, die entweder sie selbst oder die Forscher:innen als gewaltsam bezeichnen. Dass und wie im Feld – und in der Forschung – Aushandlungen darüber stattfinden, was anhand welcher Maßstäbe unter Gewalt zu verstehen ist, entgeht einer solchen Art von Analyse allerdings.
Fußnoten
- Trutz von Trotha, Zur Soziologie der Gewalt, in: ders. (Hg.), Soziologie der Gewalt (= Sonderheft 37 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie), Opladen 1997, S. 9–56, hier S. 25.
- Der Band ist aus der Tagung „Gewaltgedächtnisse. Analysen zur Präsenz vergangener Gewalt sowie zur Gewaltsamkeit gesellschaftlicher Vergangenheitsbezüge“ entstanden.
- Vgl. z.B. Ron Eyerman, Memory, Trauma, and Identity, Berlin 2019.
- Ein Überblick aktueller Positionen zum Eingrenzungsproblem findet sich bei Tabea Koepp / Chris Schattka, Eine kuriose Debatte wiederholt sich. Plädoyer für eine kontextsensible Mikrosoziologie der Gewalt, in: Österreichische Zeitschrift für Soziologie 45 (2020), 1, S. 23–42.
- Jonas Barth et. al., Wie Gewalt untersuchen? Ein Kodierschema für einen reflexiven Gewaltbegriff [17.5.2021], in: Forum Qualitative Sozialforschung 22 (2021), 1. Hier findet sich auch eine umfassende Übersicht über Studien mit je einem der dargestellten Probleme.
- Johan Galtung, Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, übers. von Hedda Wagner, Reinbek bei Hamburg 1984.
- Vgl. z.B. Thomas Hoebel / Teresa Koloma Beck, Theorizing Violence. Über die Indexikalität von Gewalt und ihrer soziologischen Analyse, in: Zeitschrift für theoretische Soziologie 8 (2019), 1, S. 4–11; Eddie Hartmann, Die Gewalttheorie von Jan Philipp Reemtsma. Programmatische Impulse für eine Allgemeine Soziologie der Gewalt, in: Zeitschrift für theoretische Soziologie 8 (2019), 1, S. 74–85.
- Jan Philipp Reemtsma, Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne [2008], Hamburg 2017.
- Gesa Lindemann, Strukturnotwendige Kritik. Theorie der modernen Gesellschaft, Bd. 1, Weilerswist 2018.
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Wibke Liebhart.
Kategorien: Erinnerung Gewalt Kommunikation Zeit / Zukunft
Zur PDF-Datei dieses Artikels im Social Science Open Access Repository (SSOAR) der GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften gelangen Sie hier.
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