Janosch Schobin | Veranstaltungsbericht |

Regionale und soziale Rahmenbedingungen der Familie

Herbsttagung der Sektion Familiensoziologie der DGS, 1.–2. Oktober 2015, Heidelberg

Die diesjährige Herbsttagung der Familiensoziologie, ausgetragen am 1. und 2. Oktober 2015 in den Räumen des Max-Weber-Instituts für Soziologie der Universität Heidelberg, stand im Zeichen der Frage nach den regionalen und sozialen Rahmenbedingungen der Familie. Wie sich ökonomische, kulturelle, soziale, juristische und andere kontextuelle Faktoren auf partnerschaftliches und familiales Verhalten auswirken, sollte geklärt werden

Mit politisch brisanten Vorträgen geizte die Tagung nicht lange. Das erste Panel nahm sich der regionalen und sozialen Rahmenbedingungen von Elternschaft an. Dahinter verbargen sich vor allem Analysen der Wirkung institutioneller Kinderbetreuungsangebote. Die ersten beiden Beiträge befassten sich mit dem besonders brisanten Thema des Ausbaus der frühkindlichen Betreuung in Deutschland. Hintergrund der Studien ist die Tatsache, dass sowohl das Betreuungsangebot als auch der Anstieg der verfügbaren Betreuungsplätze erheblich innerhalb der Bundesrepublik variieren. Sie können daher als Kontextvariablen von Elternhandeln und Fertilitätsentscheidungen angesehen werden. In diesem Zusammenhang fragten CHRISTIAN SCHMITT (Rostock) und PIA SCHOBER (Berlin), ob sich der Ausbau der Kleinkindbetreuung positiv auf das subjektive Wohlbefinden der Eltern auswirke. Positive Effekte zeigte die regionale Ausbauquote (auf Kreisebene gemessen) dabei vor allem bei alleinerziehenden Müttern und bei ostdeutschen Frauen, die in Vollzeit wechselten. Schmitt und Schober schlossen daraus, dass der Wirkungsmechanismus, durch den der Kitaausbau auf das subjektive Wohlbefinden wirkt, indirekt sei. Die Analysen basierten auf dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) und Familien in Deutschland (FID). GUNDULA ZOCH (Bamberg) und erneut Pia Schober dagegen fragten, ob und wie der Ausbau frühkindlicher Betreuungseinrichtungen die Einstellungen von jungen Eltern zu Müttererwerbstätigkeit und Ehe verändere. Sie kommen auf Basis der Daten des Beziehungs- und Familienpanels pairfam zu dem Schluss, dass ein Anstieg von verfügbaren Betreuungsplätzen auf Kreisebene mit einer moderaten Veränderung zu weniger traditionellen Einstellungen von Müttern assoziiert sei, was in diesem Fall heißt, zugunsten einer außerhäuslichen frühkindlichen Betreuung. Für westdeutsche Männer deuten die Effekte hingegen auf eine Veränderung hin zu traditionelleren Einstellungen. Während der Effekt für Mütter im Westen stärker ist, zeigen sich Einstellungsveränderungen bei ostdeutschen Müttern nur bei einem niedrigen Ausgangsniveau vor dem Kitaausbau: Ist die Mehrzahl der Kinder bereits in frühkindlicher Betreuung, sind von einem weiteren Ausbau auch keine einstellungsverändernden Effekte mehr zu erwarten. Eine ähnliche Beobachtung machte auch Christian Schmitt beiläufig während seiner Analyse. Er bemerkte, dass die Zufriedenheit mit der frühkindlichen Kinderbetreuung stark mit der Nutzung von Betreuungsangeboten korreliere. „Der Appetit kommt hier unter Umständen mit dem Essen“, so Schmitt. Dass in solchen Kausalitäten vermutlich viele Hoffnungen Hamburger und viele Ängste bayrischer Familienpolitiker wurzeln, blieb ungesagt. Die an die Vorträge anschließenden Diskussionen waren politisch bemerkenswert unbewegt – angesichts der emotional aufgeladenen öffentlichen Debatten der letzten Jahre. Dass beide Vorträge sehr gezielt positive Effekte des Kitaausbaus suchten, wurde folglich auch nicht offen diskutiert. An einigen fein gewählten methodischen Spitzen artikulierte sich das Unwohlsein an den impliziten normativen Prämissen der Vorträge dennoch. Dem Beobachter drängte sich bereits zu diesem Zeitpunkt die Vermutung auf, inhaltliche wie politische Differenzen in Fragen der institutionellen Kinderbetreuung würden zumeist im methodischen Gewand daher kommen.

Unter normativen Gesichtspunkten ambivalenter gestaltete sich SABINE KELLERs (Chemnitz) Vortrag. Sie fragte unter anderem nach den Einflüssen von institutioneller Kinderbetreuung und religiöser Eingebundenheit auf die erwartete Kinderzahl. Besonders in Sachen Kinderbetreuung bot Keller eine überraschende These an. Verbreitet sei die Überlegung, dass geeignete Kinderbetreuung durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Opportunitätskosten für Kinder senke. Diese These sei aber vor allem für das erste Kind plausibel: Fehle geeignete Kinderbetreuung, seien die Initialkosten für Kinder hoch, da bereits beim ersten Kind eine Entscheidung zwischen Familie und Beruf getroffen werden müsste. Verfügbare Kinderbetreuung sollte daher die Entscheidung zum ersten Kind begünstigen. Danach ändere sich der Effekt von institutioneller Kinderbetreuung jedoch. Mit jedem weiteren Kind nähmen die Betreuungskosten und der Koordinationsaufwand zu. Hat sich im Vergleich eine Frau dagegen für Nachwuchs entschieden und potentielle Einkommens und/oder Humankapitalverluste bereits in Kauf genommen, seien die Grenzkosten weiterer Kinder im Vergleich geringer, weil Investitionen in die Kinder nicht zu Lasten ökonomisch ertragsreicher Berufsarbeit gingen. Die Grenzkosten fielen für erwerbsstätige Müttern im Gegensatz zu den nicht-erwerbstätigen anders aus, weil dabei stets das substitutive Verhältnis von Reproduktionsarbeit und Lohnarbeit mitbeachtet werden müsse. Kellers These lautete also, dass die Kreisbetreuungsquote aufgrund der höheren Grenzkosten der Kinder insgesamt zu einer niedrigeren erwarteten Kinderzahl führe. Da in Ostdeutschland institutionelle Betreuung gut verfügbar sei, verwundert es daher wenig, dass es dort eine stärkere Tendenz zur Einkindfamilie gäbe, während die schlechte Betreuungssituation im Westen die Mehrkindfamilie plausibler mache. Empirische Basis der Analyse war erneut pairfam. Dass diese clevere Analyse nicht zu einer hitzigen Diskussion führte, sondern vor allem methodisch diskutiert wurde, war jetzt nicht mehr überraschend. Nun war es gewissermaßen amtlich: Inhaltliche Differenzen in der Frage der institutionellen Kinderbetreuung bildeten sich vor allem in methodischen Kontroversen ab.

Zum Abschluss des ersten Panels hielt YVES JEANRENAUD (München) einen Vortrag über die Geschlechterrollen und den Habitus in der Konstruktion von Elternschaft am Beispiel von IngenieurInnen. Seine auf qualitativen Interviews basierende Studie fragte nach den Auswirkungen der spezifischen Berufskultur von IngenieurInnen auf die Erwartungen an Elternschaft und Familienleben. Er notierte, dass vor allem die Präsenzkultur in den Ingenieursberufen als Hemmnis für eine gute Balance von Berufs- und Familienleben wahrgenommen werde. Ferner orientierten sich IngenieurIinnen noch immer stark am Modell der Führungskarriere und weniger am Modell der Spezialistenkarriere. Gerade ambitionierte Führungskarrieren würden jedoch – zumindest vorgestellt – auf Grund der Präsenzpflichten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und folglich den Familienwunsch belasten. Seinen Vortrag beschloss Jeanrenaud mit einer Reflexion auf die Frage, wie „Zeit“ performativ vollzogen wird. Es ging ihm dabei um die habituelle Überformung diskursiv gerechtfertigter Praktiken wie dem „Zeit-haben“, dem „Zeit-einteilen“, dem „Zeit-verteilen“ und so weiter. Einer produktiven Diskussion der aufgeworfenen Problemstellung standen zunächst aber allzu heterogene Begriffswelten im Weg, die erst während des anschließenden Pausenkaffees hinreichend erörtert werden konnten.

Das zweite Panel befasste sich mit den regionalen und sozialen Rahmenbedingungen von Paarprozessen. DANIEL BARON (Aachen) und INGMAR RAPP (Heidelberg) stellten die Frage, inwieweit befristete Beschäftigung und die subjektive Prekaritätswahrnehmung den Institutionalisierungsprozess von Paaren (exemplarisch: Kohabitation, Heirat, erstes Kind, Hauskauf) beeinflussen. Sie kamen auf Basis der AGIPEB-Studie zu dem Schluss, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse keinen Einfluss auf das Zusammenzugsverhalten von Paaren haben. Ein Effekt zeigte sich jedoch beim Hauskauf: Befristetet Beschäftigte schöben ihn auf. Als potenziellen Mechanismus nannten Baron und Rapp u.a. den schlechteren Zugang zu Krediten, der aus befristeten Beschäftigungen resultiert. Ferner zeige sich, dass die Heirat und der Übergang zum ersten Kind nur dann verzögert werden, wenn die Prekaritätswahrnehmung in einer befristeten Beschäftigung hoch sei. Hier wurde aus dem Plenum jedoch kritisch angemerkt, dass das letztgenannte Resultat schon durch ein Item, das im Prekaritätswahrnehmungs-Index der AGIPEB-Studie enthalten ist, präjudiziert werde. Eine der vier Fragen des Indizes lautet nämlich: „Solange man befristet beschäftigt ist, kann man sich keine Kinder erlauben“. Der Zusammenhang von Prekaritätswahrnehmung und dem Herauszögern des ersten Kindes, so die Kritik, könnte folglich ex post facto sein. Die Frageformulierung biete eine nachträgliche Rechtfertigung der Kinderlosigkeit durch die Befristung geradezu an. Zu überprüfen wäre also, ob der Zusammenhang auch mit einer um das betreffende Item reduzierte Skala erhalten bleibt.

Der nachfolgende Vortrag von ULRIKE THIELE-MANJALI (Göttingen) beschäftigte sich mit den Deutungen von Paarbeziehungen als Grundlage sozialer Grenzziehungen. Ihre Analyse basierte auf einer eigenen qualitativen Studie, die auf Paarinterviews beruht. Thiele-Manjali wies auf die weiterhin hohe Bedeutung hierarchisierter Geschlechterverhältnisse hin. Sie verschöben sich bei den jüngeren Befragte stärker auf eine symbolische Ebene. Eine weitere qualitative Analyse trug JACQUELINE KLESSE (Siegen) aus einer Studie vor, die sich noch in einer frühen Feldphase befindet. In ihrem Vortrag befasste sie sich mit der Entscheidung für oder gegen das nichteheliche Zusammenleben aus Paar-Perspektive. Ihr Augenmerk lag auf der Herstellung der Entscheidungssituation und dem Einfluss des sozialen Umfeldes auf diese. Auch Klesse brachte erneut Paarinterviews zum Einsatz, weshalb zu mutmaßen ist, dass es sich um eine neue Mode in der qualitativen Paar- und Familienforschung handelt. Der erste Tagungstag und damit die erste Hälfte der Veranstaltung waren geschafft.

Zur Halbzeit gab es freilich noch etwas zu feiern: Zum 60sten Mal jährte sich THOMAS KLEINs (Heidelberg) Geburtstag. Klein hatte sich in den 1980er-Jahren einen Namen durch Studien zum Geburtenrückgang und zur Wirksamkeit arbeitspolitischer Maßnahmen gemacht. In den frühen 1990ern analysierte er unter anderem auf innovative Weise den Zusammenhang zwischen Geburtenrückgang und der Verlängerung der Ausbildungsphasen, zwischen Lebenslage und Lebenserwartung, die Determinanten der Ehestabilität und das generative Verhalten der Deutschen. 1994 wurde er in Heidelberg zum Professor für Soziologie speziell für Makrosoziologie und Methoden der Empirischen Sozialforschung berufen. Seine Amtszeit widmete er der systematischen Vertiefung eben jener Themen, die ihm den Ruf verschafft hatten, wie die anhaltende Fülle seiner Publikationen zu familien- und alterssoziologischen Themen belegt. Besonders verdient hat sich Klein auch um die Förderung und Ausbildung des akademischen Nachwuchses gemacht. Eine Nachwirkung seines Einsatzes bekam er nun zu seinem Sechzigsten in Gestalt einer Festschrift zu spüren, die seine Schüler JOHANNES STAUDER, INGMAR RAPP und JAN ECKARD (alle Heidelberg) unter dem Titel „Soziale Bedingungen privater Lebensführung“ auf den Weg gebracht hatten.

Der nächste Morgen begann in aller Frische, ohne dass die halbe, wiewohl mächtige Ente des gemeinsamen Abendessens die Teilnehmerzahl arg geschmälert hätte. In einem dichten Vortrag erklärten THORSTEN KNEIP (MPI München) und GERRIT BAUER (LMU München), wie sich die sozialen und demographischen Konsequenzen des unilateralen Scheidungsrechts aus einer Rational-Choice Perspektive theoretisch begründen lassen. Kneip und Bauer hatten in einer Reihe von Aufsätzen gezeigt, dass sich ein Teil der Zunahme der Scheidungsraten in Europa sich auf die Einführung des einseitigen Rechts auf Scheidung zurückzuführen lasse. Ihnen zufolge habe die Einführung unilateraler Scheidung zur Erhöhung des Heiratsalters, zum Rückgang der ehelichen Fertilität, zur Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung beigetragen und langfristige, negative Folgen für Kinder gehabt. Es handle sich folglich um einen sehr folgenreichen Eingriff in die bürgerliche Rechtsordnung mit unintendierten Folgen. Jedoch reiche die rein statistische Beschreibung der Makrozusammenhänge von Scheidungsrecht und Scheidungsrate nicht aus. Unter den Prämissen des methodologischen Individualismus müsse sich ausweisen lassen, wie das unilaterale Scheidungsrecht die strategische Lage innerhalb von Partnerschaften verändere. Bezogen auf Scheidung handelt es sich hierbei auf den ersten Blick um ein triviales Problem: Bei einvernehmlicher Scheidung müssen zwei Parteien zustimmen, bei einseitiger Scheidung nur eine, weshalb es, wie zu vermuten wäre, eher zu einseitigen Scheidungen kommt. Erst eine Rekonstruktion von Paarbeziehungen als strategische Transaktionssysteme zeigt die Schwierigkeiten des Arguments. Die Einführung unilateraler Scheidung lasse sich aus dieser Perspektive als eine Umverteilung von Macht – vom Partner mit dem größeren Interesse am Fortbestand der Ehe zum Partner mit dem geringeren Interesse – verstehen. Diese Macht könne dann dazu eingesetzt werden, die Ressourcenaufteilung zwischen den Partnern „nachzuverhandeln“. Bezogen auf Investitionen in Partnerschaft und Familie lasse sich insbesondere darauf hinweisen, dass Scheidung erst durch ein unilaterales Scheidungsrecht zu einem Drohszenario wird, auf das sich partnerschaftliche Macht gründen kann. Dies führe einerseits zu einer Schlechterstellung von Frauen und insbesondere von Müttern, entwerte ein aufgrund von Mutterschaft und der mit ihr häufig einhergehenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung fälliger Austritt aus dem Arbeitsmarkt doch deren Humankapital. Andererseits führe eine Antizipation dieses Mechanismus eher in die Kinderlosigkeit oder -vernachlässigung („Investitionsfalle“). Schließlich könne unilaterales Scheidungsrecht Konsequenzen bereits für Eheschließungen beinhalten, die sich aus theoretischer Perspektive jedoch nicht eindeutig bestimmen lassen: Die durch das neue Scheidungsrecht herbeigeführte Senkung der Scheidungskosten ließe einerseits leichtfertigere, frühere Eheschließungen und folglich höhere Heiratsrate erwarten, andererseits mache eine Senkung des Versicherungsnutzens der Ehe eine überlegtere, spätere Eheschließung und damit niedrigere Heiratsrate erwartbar.

Kneip und Bauers Rekonstruktion der Ehe als eines ökonomisch-politischen Mikrosystems mit rechtlich regulierten Exit-Optionen stieß im Auditorium auf einige Bedenken. Exemplarisch für die spürbaren Vorbehalte merkte JOHANNES STAUDER (Heidelberg) an, dass bestimmte theoretische Annahmen Kneips und Bauers realitätsfern seien. Etwa lasse sich Nutzen in Beziehungen nicht einfach durch Nachverhandlungen „hin und her“ schieben. Mit ähnlicher Stoßrichtung monierte OLIVER ARRÁNZ BECKER (Halle), dass die Entscheidungsfindung bei ehelichen Trennungen unter Umständen nicht gut als rationale Verhandlung rekonstruiert werden könne. Nicht auszuschließen sei etwa, dass eine Art terminaler Kernschmelze eintrete, weil sich in Beziehungsgeschichten Erniedrigungs- und Beleidigungserfahrungen anhäufen, die unabhängig vom effektiven Nutzen der Ehe unumkehrbar entscheidungsdeterminierend wirken.

Der zweite Vortrag des Panels war der Überlappung von enger Freundschaft und Verwandtschaft gewidmet. JANOSCH SCHOBIN (Kassel) und JULIA HAHMANN (Vechta) versuchten auf Basis der Daten des International Social Survey Programms (ISSP) 2001 zu ermitteln, welche demographischen, sozialen und kulturellen Faktoren die Wahl enger Freunde aus der Verwandtschaft bedingen. Die Analyse deute auf eine starke Landesspezifik der Freundschaftswahl hin, die sich zum Teil durch die mittlere Geburtenrate der letzten vierzig Jahre erkläre. Die mittlere Geburtenrate sei ein Indikator für die Dichte und somit für die Verfügbarkeit von Verwandtschaft. Niedrige Geburtenraten führen in der ersten Generation zu weniger Geschwistern und in der zweiten Generation zu weniger Onkeln, Tanten, Cousins und Cousinen. Wer jedoch kaum oder keine Verwandten habe, könne diese auch nur selten oder gar nicht als enge Freunde wählen. Ferner zeige sich, dass insbesondere der Umstand, verheiratet zu sein und einen niedrigen Bildungsabschluss zu haben, die Chance vergrößere, Verwandte als enge Freunde zu wählen. Eine der großen Unbekannten der international vergleichenden Freundschaftsforschung wurde gleich zum Thema der Diskussion: Was wird in den verschiedenen Ländern eigentlich genau unter Freund beziehungsweise Freundin verstanden? Dass Verwandte als beste und enge FreundInnen bezeichnet werden, könne lediglich ein semantischer Effekt sein, der die faktische Freundschaftswahlpraxis nur bedingt spiegele. Schobin fügte dieser Schwierigkeit für komparative Forschung eine weitere Komplikation hinzu: Die Verwandtschaftsterminologien in den verschiedenen Questionnaires des ISSP variiere erheblich. Lösen ließe sich diese Problematik allenfalls partiell, indem man semantische Variationen in der Freundschafts- und Verwandtschaftsbegrifflichkeit kategorisiere und als Kontrollvariablen in die statistische Analyse einführe.

Im Anschluss hielt ARIANE BERTOGG (Zürich) einen Vortrag über die Generationenbeziehungen in der Schweiz. Sie fragte nach den regionalen Differenzen in den Mustern intergenerationeller Solidarität und ihren Ursachen. Zumal die Italienische Schweiz zeichne sich durch ausgeprägte räumliche und soziale Nähe zwischen den Generationen aus. Das sei zum Teil auf die regional sehr ungleichen „Startchancen“ von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Schweiz zurückzuführen, die kaum durch regionale Mobilität ausgeglichen würden. Basis von Bertoggs Analyse waren die Schweizer TREE-Daten.

Das letzte Panel der Tagung trug den Titel „Regionale und soziale Rahmenbedingungen der partnerschaftlichen Arbeitsteilung und der Fertilität“. MARTIN ABRAHAM (Nürnberg-Erlangen, SEBASTIAN BÄHR (Nürnberg-Erlangen / IAB Nürnberg), KATHARINA DIENER (ebenfalls IAB Nürnberg) und GERHARD KRUG (Nürnberg-Erlangen / IAB Nürnberg) fragten, ob flexible Arbeitszeiten von Vätern dazu führen, dass diese den beruflichen Wiedereinstieg ihrer Partnerinnen befürworten und unterstützen. Eine Besonderheit ihrer Analyse gilt es herauszustellen: Sie basierte auf einem eigens dafür konzipierten faktoriellen Survey. Bei einem faktoriellen Survey werden den Befragten Vignetten mit verschiedenen Szenarien (etwa: Ihre Frau bekommt ein qualifikationsadäquates Vollzeit-Jobangebot. Das Gehalt beträgt 3500 €) zur Bewertung vorgelegt. Die Analyse der so erhobenen Daten zeigt keinen Effekt der Familienfreundlichkeit des Arbeitgebers des Mannes. Flexible Arbeitszeiten etwa haben keinen Einfluss auf die Bereitschaft des Partners zur Unterstützung der Partnerin im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung, sollte sie in den Beruf wieder eintreten. Aus dem Plenum wurde jedoch kritisch angemerkt, dass nahezu alle Männer in der Stichprobe vollzeiterwerbstätig waren. Flexibilität könne sich deshalb kaum auswirken, weil die Arbeitsbelastung per se schon sehr hoch sei.

Im Anschluss trugen PATRICK SCHANZ, CHRISTIAN ALT und MICHAELA SCHIER (DJI München) Befunde über die Effekte räumlicher Rahmenbedingungen auf die Erwerbskonstellationen und das Wohlbefinden von Familien vor. Ihre zentrale Forschungsfrage lautete, inwieweit Unterschiede in den familialen Erwerbskonstellationen und im Wohlbefinden von Familien sichtbar werden, wenn räumliche Rahmenbedingungen unterschiedlich konzeptualisiert werden. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Wahl der richtigen regionalen Indikatoren für familiensoziologische Untersuchungen regionaler Einflussgrößen von Bedeutung sei. Etwa trügen administrative (etwa: „Ost/West“) und siedlungsstrukturelle Raumtypologien (etwa „Stadt/Land“) durchaus zur statistischen Aufklärung von Unterschieden in der Erwerbskonstellation bei. Nicht-administrative regionale Raumtypologien (etwa „schrumpfend/wachsend“) könnten bei der richtigen Wahl der Indikatoren zudem zusätzliche Informationen über die Erwerbskonstellation liefern. Die Analyse basiert auf Daten von AID:A II und Indikatoren des Inkar.

Im Anschluss ging ANGELIKA TÖLKE (DJI München) in ihrem Vortrag zur Familienerweiterung zwei Fragen nach: Wer äußert den Wunsch nach weiteren Kindern und bei wem wird der Familienzuwachs realisiert? Die Ergebnisse von Längsschnittanalysen mit den Daten der DJI-Studie AID:A verweisen auf eine sehr stark ausgeprägte Orientierung an der Zwei-Kind-Norm. Der Wunsch von Müttern nach einem zweiten Kind ist ein ausgezeichneter Prädiktor für den dann tatsächlich eintretenden Familienzuwachs. Die Prognosekraft nimmt allerdings nach der Geburt eines zweiten Kindes ab. Darüber hinaus kommt sowohl beim weiteren Kinderwunsch als auch bei der Realisierung einer Familienerweiterung dem Alter der Mutter Bedeutung zu. Soziodemografische Merkmal der Mutter (Bildungsniveau, Erwerbsumfang, Familienstand, Konfession) sowie die Betreuungsinfrastruktur vor Ort, Ortsgröße und ob der Wohnort in Ost- oder Westdeutschland liegt, spielen im Prozess der Familienerweiterung hingegen keine oder nur eine geringe Rolle.

Der letzte Vortrag der Tagung gebührte MARTIN BUJARD (BIB Wiesbaden) und MELANIE SCHELLER (Statistisches Bundesamt Wiesbaden). Thema waren die regionalen Fertilitätsunterschiede auf Kreisebene in Deutschland. Sie stellten anhand der Daten des Zensus einen Schätzwert für die Kohortenfertilität auf Kreisebene vor. Darüber hinaus versuchten sie, zu sezieren, welche Fertilitätsunterschiede zwischen Kreisen sich auf Unterschiede in der Zusammensetzung der Bevölkerung und welche sich auf Unterschiede in regionalen Rahmenbedingungen zurückführen lassen. Eines der zentralen Resultate ihrer Analyse lautete, dass der Anteil von Katholiken einen starken positiven Einfluss auf die regionalen Kohortenfertilitätsraten habe. Ob diese Beeinflussung nun als ein Kompositionseffekt oder als die Wirkung einer katholischen Kultur in einer Region aufzufassen sei, konnten Bujard und Scheller auf Grund ihres Untersuchungsdesigns nicht abschließend klären, wie Oliver Arránz Becker in der anschließenden Diskussion anmerkte. Damit nahm nach zwei informationsgeladenen Tagen die letzte methodisch eingefasste Kontroverse ihren Lauf. Mit Worten des Danks an die Organisatoren und das Team schloss Thomas Klein die Herbsttagung.

Konferenzübersicht:

Session 1: Regionale und soziale Rahmenbedingungen der Elternschaft

Pia Schober (Berlin) / Christian Schmitt (Rostock / Berlin), Day-care availability, maternal employment, and satisfaction of parents: Evidence form cultural and policy variations in Germany

Gundula Zoch (Bamberg) / Pia Schober (Berlin), Der Ausbau frühkindlicher Betreuungseinrichtungen und die Einstellungsveränderung von Eltern

Sabine Keller (Chemnitz), Kita, Kirche, Kinder – Zum Einfluss von Kinderbetreuung und religiöser Eingebundenheit auf Paritätsunterschiede in Ost- und Westdeutschland

Yves Jeanrenaud (München), Geschlechterrollen und Habitus in der Konstruktion von Elternschaft am Beispiel von Ingenieur_innen

Kristin Hajek (München), Kontextvariablen im Beziehungs- und Familienpanel pairfam

Session 2: Regionale und soziale Rahmenbedingungen von Paarprozessen

Daniel Baron (Aachen) / Ingmar Rapp (Heidelberg), Der Einfluss befristeter Beschäftigung auf Kohabitation, Heirat, Elternschaft und Immobilienkauf im Partnerschaftsverlauf

Ulrike Thiele-Manjali (Göttingen), "kenn ich so aus andern Beziehungen nich" – Deutungen von Paarbeziehungen als Grundlage von sozialen Grenziehungen

Jacqueline Klesse (Siegen), "Das würde auch glaub ich jetz unser Umfeld jetz net sooo gut finden" – Zur Entscheidung für oder gegen das nicht-eheliche Zusammenleben aus Paar-Perspektive

Im Anschluss:

Sitzung der Sektion Familiensoziologie der DGS

Session 3: Regionale und soziale Rahmenbedingungen von Scheidung undV erwandtschaftsbeziehungen

Thorsten Kneip (MPI München) / Gerrit Bauer (LMU München), Soziale und demographische Konsequenzen unilateraler Scheidung

Janosch Schobin (Kassel) / Julia Hahmann (Vechta), Demographische, sozialstrukturelle und kulturelle Determinanten der Überlappung von enger Freundschaft und Verwandtschaft am Beispiel des ISSP 2001

Ariane Bertogg (Zürich), Erwachsenwerden im regionalen Kontext: Chancen, Strukturen und Generationenbeziehungen

Session 4: Regionale und soziale Rahmenbedingungen der partnerschaftlichen Arbeitsteilung und der Fertilität

Martin Abraham / Sebastian Bähr / Katharina Diener / Gerhard Krug (Erlangen-Nürnberg / IAB Nürnberg), Do fathers' flexible working schedules influence their decision to support mothers' return to employment? A factorial survey analysis

Patrick Schanz / Christian Alt / Michaela Schier (DJI München), Effekte räumlicher Rahmenbedingungen auf die Erwerbskonstellationen und das Well Being in der Familie

Angelika Tölke (DJI München), Familienerweiterung: Welche Faktoren beeinflussen den Wunsch und welche seine Realisierung?

Martin Bujard (BIB Wiesbaden) / Melanie Scheller (Statistisches Bundesamt Wiesbaden), Kohortenfertilität auf Kreisebene in Deutschland: Regionale Rahmenbedingungen oder Kompositionseffekte?

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Martin Bauer.

Kategorien: Familie / Jugend / Alter Arbeit / Industrie Gender

Janosch Schobin

Janosch Schobin, Dr. rer. pol., leitet die BMBF-Nachwuchsgruppe "DecarbFriends" an der Universität Kassel. Seine Forschungsgebiete sind unter anderem Freundschaftssoziologie, Soziologie sozialer Isolation, Techniksoziologie und Soziologie des Spiel(en)s.

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