Deadline: 30.09.2026

Kunst und Recht im Dialog. Interdisziplinäre queere-feministische Perspektiven

Call for Papers für eine Konferenz vom 19. bis 20. Februar 2027 in Bern, Schweiz. Deadline: 30. September 2026

Über die Gender Law Konferenz 
Alle zwei Jahre bringt das Schweizerische Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law (FRI) Forscher*innen, Praktiker*innen und Aktivist*innen an einer internationalen Konferenz zusammen, um Fragen an der Schnittstelle von Feminismus und Recht zu diskutieren. 

Unsere bevorstehende Gender Law Konferenz 2027 ist ein interdisziplinärer Raum für alle, die sich mit queerfeministischen Perspektiven auf Recht und Gesellschaft auseinandersetzen. Dieses Mal bringen wir Kunst und Recht in einen Dialog. Wir fragen: Was wird sichtbar, wenn Ungerechtigkeit nicht nur in Rechtsparagraphen, sondern auch in Bildern, Performances oder literarischen Texten thematisiert wird? Was können künstlerische Formen zu einer queer-feministischen Kritik am Recht beitragen? Jurist*innen, Künstler*innen, Kulturschaffende, Theoretiker*innen und Aktivist*innen werden gemeinsam darüber nachdenken, wie Recht und Kunst sich gegenseitig herausfordern und bereichern. 

Die Tagung ist mehrsprachig (DE / FR / EN) und lebt vom Austausch zwischen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Disziplinen und Perspektiven. 

Call for Papers 
Wir laden zur Einreichung von Beiträgen für Podiumsdiskussionen sowie künstlerischen Beiträgen an der Schnittstelle von Kunst und Recht aus queer-feministischen Perspektiven ein. Wir sind besonders an Beiträgen interessiert, die disziplinäre, geografische und berufliche Grenzen überschreiten. 

Beiträge sind in Deutsch, Französisch und Englisch willkommen. Wir laden zu Beiträgen ein, die sich mit einem oder mehreren der folgenden vier Panels befassen: 

Panel 1: Kunst als Erweiterung des juristischen Denkens und der juristischen Praxis 

Keynote von Prof. Dr. Clare Chambers (University of Cambridge, Fakultät für Philosophie) 

Das Recht ist auf Präzision, Abstraktion und Eindeutigkeit angewiesen. Die Kunst eröffnet andere Wege des Wahrnehmens, Erzählens und Verstehens. Dieses Panel untersucht, wie künstlerische Werke Erfahrungen und Ambivalenzen sichtbar machen, Perspektiven vervielfachen und das zugänglich machen, was die juristische Sprache nicht zeigen kann oder systematisch ausschliesst. Wir fragen: Was wird sichtbar, wenn Erfahrungen von Ungerechtigkeit und Verantwortung nicht nur in rechtlichen Kategorien, sondern in Bildern, Texten, Performances oder anderen künstlerischen Formen verhandelt werden? 

Panel 2: Wie das Recht den Zugang zur Kunst prägt 

Keynote von Prof. Dr. Anja Zimmermann (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Kunstgeschichte)

Dieses Panel untersucht, wie das Recht Kunst strukturiert, einschränkt und ermöglicht historisch und heute. Wem ist es gestattet, Kunst zu schaffen, auszustellen oder zu sammeln, und wer wird ausgeschlossen? Eine queere-feministische Perspektive zeigt, wie stark diese Regelungen von Hierarchien geprägt sind: Welche Körper, Biografien und Arbeitsformen gelten als kunstfähig, und welche werden unsichtbar gemacht? Geschlecht, soziale Stellung und Herkunft wirken als rechtlich verankerte Barrieren für die kulturelle Teilhabe. Dieses Panel befasst sich zudem mit Postkolonialismus, Kunstdiebstahl und Restitution und beleuchtet, wie Rechtsnormen, globale Machtverhältnisse und kulturelle Autorität eng miteinander verflochten sind. 

Panel 3: Kunst im Zeitalter der künstlichen Intelligenz 

Keynote von Dr. Gemma Marmalade (Künstlerin, Autorin und Wissenschaftlerin mit Schwerpunkt auf zeitgenössischer fotografischer Praxis) 

Generative KI verändert die Grundlagen der künstlerischen Praxis und stellt zentrale rechtliche Kategorien auf den Kopf. Wer ist der Urheber? Was gilt als Werk? Datensätze, Modellarchitekturen und rechtliche Rahmenbedingungen können bestehende soziale Ungleichheiten reproduzieren. Dieses Panel diskutiert Urheberrecht, Verantwortung und Regulierung sowie die Auswirkungen auf die künstlerische Praxis. Wir interessieren uns gleichermassen dafür, wie Künstler*innen in feministischen, queeren oder aktivistischen Kontexten mit LLMs und generativen Modellen arbeiten, diese aufdecken, neu kodieren oder untergraben, und was diese Praktiken über Kreativität, Originalität und Rechtsordnung aussagen. 

Panel 4: Kulturerbe und Krieg: Rechtliche Perspektiven 

Keynote von Prof. Dr. Antoinette Maget Dominicé (Universität Genf, Departement für Handelsrecht; Direktorin des Universitätszentrums für Kunstrecht (CDA)) 

Das Völkerrecht hat Rahmenbedingungen für den Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten entwickelt, doch stossen diese Rahmenbedingungen an ihre Grenzen, insbesondere wenn wir fragen, welche Kulturen als schützenswert gelten, wessen Stimmen bei ihrer Entstehung Gehör fanden und welche Formen des Kulturerbes (mündliche Überlieferungen, rituelle Praktiken, gemeinschaftliches Wissen) durch rechtliche Kategorien nur unzureichend erfasst werden. Dieses Panel befasst sich mit der Frage, wie ein Schutz des Kulturerbes aussehen könnte, der Machtverhältnisse ernst nimmt, und wie der enge Zusammenhang zwischen kultureller Zerstörung und anderen Formen struktureller Gewalt sichtbar gemacht werden kann. 

Richtlinien für die Einreichung 
Wir bitten Sie, Ihren Beitrag dieses Mal über ein kurzes Online-Formular statt per E-Mail einzureichen. Bitte erstellen Sie eine kurze Biografie (max. 150 Wörter), ein Abstract (max. 500 Wörter) und geben Sie an, an welchem Panel Sie teilnehmen möchten. Falls Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf das Formular haben oder einen anderen Weg bevorzugen, kontaktieren Sie uns bitte direkt unter: conference(at)genderlaw.ch

Einreichung: https://forms.cloud.microsoft/pages/responsepage.aspx?id=GeHw9UuDT0evN0HoYeU7B5FnUKzVuzFLrRJ0SFZNq2tUQ1VQQTRIU1pYMDFPOTZXUEZQU0tGRkVPUy4u&route=shorturl 

Frist: 30. September 2026

CfP (english and french version)

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