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Aus Politik und Zeitgeschichte 74 (2024) 45

Streik

Grundlage des Streikrechts in Deutschland ist die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Sie versetzt Gewerkschaften in die Lage, in Tarifauseinandersetzungen Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, um Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen – etwa nach höheren Löhnen, kürzeren Arbeitszeiten oder besserer sozialer Absicherung.

Viele Rechte, die wir heute für selbstverständlich halten, zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wurden auf diese Weise hart erkämpft. Ohne das Streikrecht, urteilte das Bundesarbeitsgericht 1980, seien Tarifverhandlungen nicht mehr als „kollektives Betteln“. Kurzum: Streiks sind ein wichtiges Instrument der Tarifautonomie, in die der Staat nicht ohne Weiteres eingreifen kann.

Johannes Piepenbrink
Editorial

Dietrich Creutzburg
Wie viel Streik darf's sein? (Essay)

Thorsten Schulten
Schon wieder Streik? Arbeitskämpfe in Deutschland im europäischen Vergleich

Michael Brenner
Das Streikrecht: Grundsätze und Grenzen

Peter Birke
Wegmarken der deutschen Streikgeschichte seit 1945

Ingrid Artus
Frauen im Streik. Zur Feminisierung von Arbeitskämpfen

Hagen Lesch
Streikschäden vermeiden. Was bringt die Schlichtung?

Friederike Bahl
Wo streiken nicht hilft. Arbeitskritik im Niedriglohnsektor

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