Dieter Rucht | Essay |

Die Deutung von Protestgewalt

Einige notwendige Differenzierungen

Etliche der zahlreichen Protestaktionen gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 waren durch ein hohes Maß an Gewalt gekennzeichnet. Dabei handelte es sich um eine Gemengelage von Akteur*innen, Motiven und Situationen, die es nüchtern und differenzierend zu rekonstruieren gilt. Das ist unter anderem eine Aufgabe der sich allmählich konsolidierenden Protestforschung. Teile der Medien, der Polizeiführung und der politischen Repräsentanten neigten und neigen allerdings eher dazu, das Protestgeschehen als einen Eintopf zu behandeln, sei es aus Unkenntnis und Bequemlichkeit, sei es aus der politischen Absicht, eigene Unzulänglichkeiten und Fehler durch die Präsentation eines schockierenden Feindbildes zu verdecken (eine Haltung, die sich spiegelbildlich auch auf Seiten mancher Protestgruppen findet). Ausdruck davon sind einerseits pauschale Reinwaschungen des polizeilichen Verhaltens, gipfelnd in dem Diktum des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz, es habe keine Polizeigewalt gegeben, andererseits, mit Blick auf die Protestierenden, Übertreibungen der Zahl der Gewalttäter*innen, stereotype Beschreibungen des Schwarzen Blocks und generalisierende Kennzeichnungen der in Hamburg ausgeübten Protestgewalt als „Linksradikalismus“, „Gewaltorgie“, „faschistoider Gewaltrausch“ oder „Terrorismus“. Auf dieser Linie liegen auch Etikettierungen wie „Mordbrenner“ (Martin Schulz) und die Twitter-Botschaft des damaligen Kanzleramtsministers Peter Altmaier: „Linksextremer Terror in Hamburg war widerwärtig und so schlimm wie der Terror von Rechtsextremen und Islamisten. Danke Polizei, danke Hamburg.“

Die Erregung des Augenblicks in Verbindung mit dem Nachrichtenwert des Gewaltspektakels verleitete dazu, die Protestgewalt in Hamburg mit Superlativen zu versehen. Es handele sich, so manche Presseberichte, um eine in ihrem Ausmaß bislang „beispiellose“ Gewalt in der Geschichte der Bundesrepublik, die nicht einmal durch den bis dato unerreichten Einsatz von rund 30.000 Polizeibeamt*innen zu verhindern war. Nun kann es hier nicht darum gehen, die Zahl der in Hamburg verletzten Einsatzkräfte und die Höhe des Sachschadens in buchhalterischer Manier gegen andere politische Schadensereignisse abzuwägen. Es gilt jedoch die Ereignisse in einen breiteren Vergleichshorizont einzuordnen, auch um Deutungsmuster von Gewalt in der öffentlichen Debatte bewerten zu können.

Im Vergleich mit herausragenden früheren gewalthaltigen Protesten ist das Geschehen in Hamburg zwar als außerordentlich anzusehen, es bricht aber nicht alle Rekorde. Erinnert sei an die großen Sachschäden, gelegentliche Plünderungen sowie Hunderte verletzter Polizeibeamt*innen im Zusammenhang mit den Protesten am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg, an die „Schlachten“ an den Bauplätzen für atomare Anlagen in Brokdorf, Grohne und Wackersdorf, an die Osterunruhen im Jahr 1968. Zu erinnern ist auch an heute weithin vergessene gewalthaltige Proteste wie den „Stuttgarter Tumult“ am 28. Oktober 1948, der sich, im Kontext eines Generalstreiks, gegen den Lohnstopp und andere Benachteiligungen der Arbeiterschaft richtete. Im Zuge der Proteste von 50.000 bis 100.000 Arbeitern kam es zu Sachbeschädigungen und Plünderungen, auch zu einem von Dächern ausgehenden Steinhagel auf Polizeibeamte. Die hoffnungslos überforderte Polizei rief in ihrer Not die amerikanischen Besatzungsmächte an, die „mit aufgepflanztem Seitengewehr und Tränengas“ die Stuttgarter Einkaufsmeile um die Königstraße räumte und sogar mit Panzern anrückte. Erst mit derart drastischen Mitteln in Verbindung mit einer nächtlichen Ausgangssperre gelang es, die „öffentliche Ordnung“ wieder herzustellen.

Das Bild eines „faschistoiden Gewaltrauschs“ in Hamburg relativiert sich vollends, wenn man die jüngere Protestgeschichte in anderen Ländern betrachtet. Auch in Ländern, die als halbwegs oder gänzlich demokratisch gelten können, kam es zu Riots in Größenordnungen, welche die Protestgewalt in Hamburg – ebenso wie die polizeiliche Gewalt – weit in den Schatten stellen. In den USA durchzog eine Kette von Riots das gesamte 19. und 20. Jahrhundert, begleitet von enormen Personen- und Sachschäden. Um nur zwei Beispiele zu nennen: In Reaktion auf die Ermordung von Martin Luther King im Jahr 1968 wurden innerhalb einer Woche in 125 Städten Unruhen und Aufstände verzeichnet. In Washington D.C., Baltimore und Chicago kamen 39 Menschen ums Leben. Mehr als 2.600 wurden verletzt, rund 21.000 Menschen verhaftet. Die materielle Schadensbilanz lag damals bei rund 65 Millionen Dollar, was einem heutigen Wert von rund 400 Millionen Dollar entsprechen dürfte. Außergewöhnlich sind auch die Folgen der Rodney King-Riots in Los Angeles im Jahr 1992 mit 63 Toten, 2.383 Verletzten und einem Sachschaden von circa einer Milliarde Dollar. Nun mag man die USA innerhalb der Gruppe demokratischer Länder als einen Sonderfall einstufen, zumal bei vielen dieser Riots die Benachteiligung schwarzer Bevölkerungsgruppen eine zentrale Rolle spielte. Aber auch die Riots in Großbritannien in den Jahren 1981 (Brixton) und London (2011) sowie in Pariser Vorstädten (2005) zeigen, dass die Protestgewalt in Hamburg nicht als exorbitant zu bezeichnen ist.

Es geht nicht darum, die Hamburger Protestgewalt zu bagatellisieren. Auch soll sie nicht mit dem Hinweis gerechtfertigt werden, es gebe ungleich drastischere Folgen der weltweit anzutreffenden „strukturellen Gewalt“, welche nicht losgelöst von der Politik der G20-Staaten zu sehen sei. Wer unmittelbar unter der Protestgewalt in Hamburg zu leiden hatte, kann für derartige Versuche der Rechtfertigung ohnehin kein Verständnis aufbringen. Und selbst innerhalb des heterogenen Lagers derer, die in Hamburg demonstriert haben, gab es viel Unverständnis und teilweise auch harsche Kritik an der Protestgewalt. Anstatt sich auf die in ihren Grundzügen längst eingeschliffene Gewaltdebatte einzulassen, halte ich es für fruchtbarer, die Hamburger Protestgewalt im Kontext sozialwissenschaftlicher Deutungen zu betrachten. Diese unterscheiden sich markant von den Interpretationen einiger meist konservativer Medien und Politiker*innen, die der Protestgewalt Sinnlosigkeit bescheinigten und sie auf Lust an Randale und blinde Zerstörungswut zurückführten.

Das Grundmuster dieser Deutungen stammt aus dem 19. Jahrhundert und erlebte angesichts der bürgerlichen Ängste vor „Pöbelexzessen“ und revolutionären Umstürzen eine lang anhaltende Blüte. Die pseudowissenschaftliche Untermauerung dieser Sichtweise lieferte die krude Massenpsychologie des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts, verbunden mit den Namen von Gabriel Tarde, Gustave Le Bon und Wilfried Trotter, die beiden letztgenannten ausdrücklich gewürdigt auch durch Sigmund Freud. Zentral für solche Erklärungen sind Begriffe wie „Ansteckung“, „Herdentrieb“, „Affektivität“, „Hemmungslosigkeit“ und „Regression“. In den USA fand diese Sicht ihre Fortsetzung in populären Erklärungen, so genannten Riffraff-Theorien, die Riots als aggressiv ausgedrückte Unzufriedenheit sozial marginalisierter Schichten auffassten. Solche Deutungen dominierten bis in die 1960er-Jahre. Erst dann wurden sie einer fundamentalen Kritik durch fachlich kompetente und empirisch arbeitende Kommissionen unterzogen. Ein Durchbruch markierte der 1968 veröffentlichte sogenannte Kerner Report der National Advisory Commission on Civil Disorders sowie der im Folgejahr vorgelegte Task Force Report an die National Commission on the Causes and Prevention of Violence. Im Task Force Report von 1969 findet sich folgende Einordnung der Riffraff-Erklärung: „Diese Theorie hilft den kriminellen Charakter von Riots zu dramatisieren, deren politische Implikationen zu untergraben und das Argument zu stützen, dass sozialer Wandel nur durch gesetzestreue und friedliche Mittel erreicht werden kann. Wenn Riots teilweise als das Werk weniger Agitatoren oder Ganoven erklärt werden können, ist es viel leichter, breite Zustimmung dafür zu gewinnen, gewaltsame Methoden des sozialen Protests zu verurteilen." (meine Übersetzung) Dieser Interpretationslinie folgten auch spätere Kommissionsberichte zu Riots in Großbritannien und Frankreich.

Die einschlägige Forschung seit den späten 1960er-Jahren ist von der Pathologisierung der Gewalt weitgehend abgerückt. Sie befasst sich mit den sozialen und politischen Ursachen von Riots, den erklärten Motiven der daran Beteiligten sowie den polizeilichen und gesellschaftlichen Reaktionen auf Protest und Protestgewalt. Dagegen halten Teile der politischen Öffentlichkeit im In- und Ausland an der Riffraff-Theorie grundsätzlich fest. Dieses auch an die G20-Proteste angelegte Deutungsmuster separiert säuberlich die Guten (die friedliebende Bürgerschaft und ihre Repräsentanten) und die Bösen (die Gewalttäter); es entlastet davon, sich den Folgen einer Politik zuzuwenden, die im globalen Maßstab Ausbeutung und Unrecht nicht nur zulässt, sondern direkt oder indirekt verstärkt; es leugnet die moralischen Standards und politischen Motive jener Akteur*innen, die Protestgewalt ausüben, weil sie von der herrschenden Politik und deren Doppelmoral enttäuscht sind. Die Riffraff-Deutung verkennt zudem, dass bestimmte behördliche und polizeiliche Umgangsweisen mit dem Protest Konflikte und Polarisierung fördern. Schließlich leugnet sie auch die immanente Rationalität mancher Gewaltakte, die zwar einerseits auf breite öffentliche Ablehnung stoßen und das Risiko der Strafverfolgung bergen, aber andererseits dem militanten Dissens enorme Aufmerksamkeit garantieren[1] und gelegentlich sogar bescheidene politische Reformen anstoßen.

Vor diesem Hintergrund ebenso populärer wie fragwürdiger Deutungen kann der sozialwissenschaftliche Versuch, Protestgewalt als ein für die Beteiligten (meist) sinnhaftes Handeln nachzuvollziehen und zu verstehen, schnell als ein Akt der Billigung, Rechtfertigung und Komplizenschaft denunziert werden. Gleichwohl bleibt es Aufgabe einer an Fakten und Sinnverstehen orientierten Sozialwissenschaft, die Gemengelage von Handlungssträngen zu entwirren, die Interaktionsdynamiken zu rekonstruieren und die Motive diverser Personenkreise zu unterscheiden – darunter diejenigen, die (1) vorsätzlich politische Gewalt suchen und das System „entlarven“ wollen, (2) die situativ politische Gewalt anwenden (und rückblickend über ihr Handeln erschrecken mögen), (3) die lustgetrieben oder alkoholisiert in temporär rechtsfreien Räumen randalieren, (4) die sich als Gaffer*innen und Claqueure am Gewaltspektakel weiden, aber auch (5) diejenigen, die Formen des disziplinierten zivilen Ungehorsams praktizieren sowie (6) die große Mehrheit der Protestierenden, welche sich strikt innerhalb legaler Bahnen bewegen. Diese Analyse zu leisten erfordert zugleich die Nähe zum Untersuchungsfeld (statt armchair reflection) wie die Distanz des kühlen und vergleichenden Tatsachenblicks (statt der Identifikation mit bestimmten Akteuren). Als engagierte Sozialwissenschaft sollte sie zudem ihre Befunde und Interpretationen nicht nur der eigenen Community präsentieren, sondern auch in die politische Öffentlichkeit gehen.

  1. Man denke nur an die zahlreichen Bildstrecken zu den Hamburger Vorgängen etwa im Internet und den Printmedien.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stefan Malthaner, Clemens Reichhold.

Kategorien: Zivilgesellschaft / Soziale Bewegungen

Dieter Rucht

Dieter Rucht forscht als Fellow am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialwissenschaften (WZB) zu politischer Öffentlichkeit und Partizipation, sozialen Bewegungen, sowie zu politischem Protest und Konflikten.

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