Lotta Mayer | Rezension | 04.03.2021
Raum für Unschärfe
Rezension zu „Was ist Gewalt? Philosophische Untersuchung zu einem umstrittenen Begriff“ von Dietrich Schotte
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Dietrich Schotte widmet sein jüngstes Buch der Frage, was Gewalt sei. Darauf reagiert die (auch) zu Gewalt forschende Rezensentin erst einmal mit spontaner Zustimmung: Ja, richtig, muss man klären. Macht man ja auch immer kurz, wenn man etwas in der Richtung schreibt. Aber – braucht man dazu ein ganzes Buch? Bedarf der Gegenstand wirklich noch einer grundsätzlichen Klärung oder muss man sich eigentlich nur entscheiden, welche der zur Verfügung stehenden Definitionen man wählt (üblicherweise: Popitz vs. Galtung & Co.)? Ein erster Blick in das Buch wirft jedoch eine ganz andere Frage auf: Führt die sozialwissenschaftliche Gewalt- bzw. Konfliktforschung die Debatte womöglich in einer Weise, die der Komplexität des Problems gar nicht gerecht wird?
Der Philosoph Schotte jedenfalls setzt ganz anders an, als die Soziologin erwartet, nämlich alltagssprachlich. In der Tradition der ordinary language philosophy fragt er, „ob sich durch eine von der Alltagssprache ausgehende kritisch-philosophische Analyse klare Begriffe der personalen, kollektiven und institutionalisierten Gewalt bestimmen lassen, die letztlich auch den Ansprüchen wissenschaftlichen Arbeitens gerecht werden können“ (S. 13). Entsprechend beginnt Schotte das erste Kapitel mit einigen kurzen sprachphilosophischen Klärungen, um sich dann vor allem anhand philosophischer Literatur der begrifflichen Analyse dessen, was Gewalt im Kern bedeuten könnte, zuzuwenden. In Auseinandersetzung mit „sachverwandten Begriffen“ (S. 31) wie „Macht“, „Kraft“, „Zwang“ und „Grausamkeit“ gelangt Schotte zu einer ersten formalen und inhaltlichen Bestimmung des Gewaltbegriffs als „Begriff, der eine doppelte Funktion besitzt: er benennt (deskriptiv) einen bestimmten Typ von Handlungen, den er allerdings zugleich (normativ) bewertet. [...] ‚Gewalt‘ bezeichnet erstens verletzende oder zerstörerische Handlungen, die zweitens abgelehnt bzw. grundsätzlich als schlecht bewertet werden.“ (S. 39) Dies aber mache ihn, so Schotte, zu einem „essentiell umstrittenen Begriff“ im Sinne William B. Gallies: Es besteht eine Wechselwirkung zwischen deskriptivem und normativem Gebrauch sowie eine partielle Offenheit. Letztere resultiert daraus, dass der Begriff mehrere Definitionsmerkmale enthält, bei denen nicht klar ist, ob alle immer voll erfüllt sein müssen, und die zudem unterschiedlich gewichtet werden können.
Die weitere Gliederung des Buches folgt zunächst einer Unterteilung in drei „Typen“ von Gewalt: Im zweiten Kapitel erörtert der Autor personale Gewalt, vor allem in Auseinandersetzung mit philosophischer Literatur, aber auch mit den „Innovateuren der Gewaltforschung“ wie Gertrud Nunner-Winkler (vgl. S. 74).[1] Als drittes Kapitel folgt die Analyse kollektiver Gewalt, wobei hier primär Literatur aus der sozialwissenschaftlichen Gewaltforschung herangezogen wird. Das vierte Kapitel widmet sich ausgehend von Johan Galtung und unter Einbezug empirischer Studien aus den Geistes- und Sozialwissenschaften der institutionalisierten Gewalt. Das Buch schließt mit einer ethisch-philosophischen Perspektive auf und einem „Plädoyer gegen die begriffliche Entgrenzung“ von Gewalt.
Anhand personaler Gewalt, das heißt „Gewalthandlungen mit einem Opfer und einem Täter“ (S. 98), lassen sich die Definitionsmerkmale des tentativen Gewaltbegriffs schärfen – zugleich zeigt sich, dass diese Schärfung dort an ihre Grenzen stößt, wo der Begriff, so Schotte, wegen seines deskriptiven und normativen Gehalts unhintergehbar umstritten ist. Auf Basis einer differenzierten Erörterung möglicher Definitionsmerkmale bestimmt Schotte Gewalt als „absichtliche schwere Verletzung der Integrität eines Lebewesens gegen dessen Willen“ (S. 95), wobei die Verletzungen solche sein müssen, die „das Verhalten des Opfers besonders stark beeinträchtigen und von ihm nicht ignoriert werden können“ (S. 65) und derart den „Weltbezug des Opfers [...] kurzzeitig oder dauerhaft stark beeinträchtigen, beschädigen oder auch zerstören“ (ebd.). Dabei hat Schotte zwar primär körperliche Verletzungen im Blick, argumentiert aber mit Heinrich Popitz gegen einen sich auf diesen beziehenden, rein physischen Gewaltbegriff , dass der Mensch in „vielfältiger und subtiler Weise verletzungsoffen“ (S. 71) sei; er werde durch schwer verletzende Handlungen „als Ganzes“ getroffen, als „leib-seelische Einheit“ (S. 71). Daher wären auch Phänomene wie weiße Folter (etwa waterboarding), die ohne direkte körperliche Einwirkung schwer verletzten, als Gewalt zu werten. Selbst die Zerstörung von Gegenständen könne Gewalt sein: nämlich dann, wenn gezielt Dinge mit hohem symbolischem Wert für andere zerstört würden. Andererseits aber wertet Schotte nicht jede intentionale körperliche Verletzung gegen den Willen des Betroffenen als Gewalt – sondern eben nur eine „schwere“. Auch die beiden anderen zentralen Kriterien fasst er etwas anders und tendenziell weiter als in der gegenwärtigen Gewaltsoziologie üblich: Sowohl der „Grenzfall“ „unabsichtlicher Gewalt“ (S. 76) als auch „Fälle von Gewalt [...], die nicht als vom Opfer ungewollt bezeichnet werden können“ (S. 90), können als mögliche Gewaltphänomene untersucht werden. Folglich ist der von Schotte vorgeschlagene Gewaltbegriff zwar sehr nah an dem klassisch gewordenen von Popitz,[2] aber die einzelnen Definitionskriterien bleiben „partiell offen“ (S. 95), das heißt bewusst mit mehr Raum für Unschärfe: „[S]owohl die genaue Bestimmung als auch die konkrete Gewichtung der einzelnen Merkmale“ (S. 95) können nicht prima facie vorgenommen werden, sodass „einzelne, konkrete Fälle notwendig umstritten sind – und bleiben“ (S. 95); nicht zuletzt, weil sie immer auch von Wertvorstellungen der Sprecher – also auch: der zu Gewalt Forschenden – abhängen.
Dadurch unterläuft das Buch meines Erachtens drei ‚Denkmuster‘, die in der soziologischen Debatte um den Gewaltbegriff immer wieder erkennbar sind: In der Regel werden erstens ganze Kategorien von Handlungsweisen (etwa Sachbeschädigung oder Beleidigung) aus- oder eingeschlossen. Schotte hingegen nimmt eine viel differenziertere Zuordnung einzelner Handlungsweisen in bestimmten Ausprägungen vor. Zweitens macht die partielle Offenheit seines Gewaltverständnisses deutlich, wie (über-)eindeutig zumindest ein enger soziologischer Gewaltbegriff bereits auf der deskriptiven Ebene sein will. In der Folge lässt man alle Phänomene oder vielmehr Phänomengruppen, die nicht jedes (Popitz’sche) Definitionsmerkmal vollauf und eindeutig erfüllen, direkt außen vor.[3] Ein solch rigoroses Vorgehen soll drittens dabei helfen, die normative Dimension des Gewaltbegriffs durch eine möglichst enge Fassung desselben ‚wegzudefinieren‘.[4] Demgegenüber lässt Schotte Raum für Uneindeutigkeiten und Abwägungen, für am je konkreten Fall vorzunehmende Gewichtungen und unauflösbare Ambivalenzen, für Grenzfälle und „eindeutig umstrittene Fälle“ (S. 86).
Die derart gewonnene Definition sei, so Schotte zu Beginn des dritten Kapitels, unbestimmt hinsichtlich der Zahl von Tätern wie Opfern. Entsprechend gerieten damit auch Gewalthandlungen in den Blick, die von mehreren und/oder an mehreren Personen verübt würden, das heißt Phänomene kollektiver Gewalt. Schotte argumentiert, dass der Kern eines aussagekräftigen Begriffs „kollektiver Gewalt“ im gemeinsam verübten Gewalthandeln bestünde: „Kollektive Gewalt“ sei „die schwere Verletzung desselben Opfers bzw. derselben Gruppe von Opfern durch zwei oder mehr gemeinsam agierende Täter“ (S. 143, Herv. d. Orig. weggelassen). Bei dem oder den gemeinsamen Opfer(n) kann es sich (soziologisch reformuliert) um ein Individuum, eine Face-to-face-Gruppe oder eine kategoriale Gruppe handeln. „Gemeinsames Agieren“ der Täter meint, so Schotte, im Mindesten eine Koordination der jeweiligen, an einer je eigenen Absicht orientierten Handlungen, eventuell auch eine Kooperation zwischen ihnen, das heißt die Orientierung an einer „gemeinsamen Absicht“ (S. 107). So versteht Schotte auch unorganisierte „Massen“, die etwa Pogrome verüben, da es hier „so etwas wie latente, in der Gruppenidentität [...] eingebettete (gemeinsame) Absichten gibt“ (S. 125).
Um zu vermeiden, dass der Einbezug „latenter gemeinsamer Absichten“ in Verbindung mit raum-zeitlicher Divergenz der Taten, kategorialen Gruppen als Opfern und „Massen“ als Tätergruppen in einem gänzlich unscharfen Begriff von kollektiver Gewalt resultiert, identifiziert Schotte drei – soziologisch gesprochen – Idealtypen: Sie zeichnen sich durch je spezifische Kombinationen von besonderen Ausprägungen der Definitionsmerkmale aus, und zwar so, dass eben nicht alle Merkmale in ihrer je weitesten Fassung miteinander kombiniert werden können. Derart unterscheidet Schotte zwei Formen der „Gruppengewalt“ und „Massengewalt“ (S. 145). Von Letzterer könne nur gesprochen werden, wenn aus einer „bloßen Menge“ tatsächlich eine „Einheit der Masse“ (S. 127) entstehe, also in raum-zeitlicher Nähe mit einer zumindest latenten gemeinsamen Absicht gehandelt werde. Dies bedürfe unter anderem der Definition bestimmter Gruppen „als legitime[r] Ziele von Gewalt“ (S. 139). Komplexere Phänomene wie etwa Kriege oder Genozide schließt Schotte vom Begriff der „kollektiven Gewalt“ aus. Seine Analyse endet also bei Gewaltphänomenen, die auf der Mikro- und Mesoebene zu verorten sind – organisierte Gewalt auf der Makroebene bleibt außen vor.
Das vierte Kapitel wendet sich, entsprechend der gängigen Diskussionslinien, Galtungs Konzept der „strukturellen Gewalt“ zu. Wenig überraschend kritisiert Schotte zunächst dessen Unschärfe. Um dennoch den von Galtung avisierten Nexus zwischen sozialer Ungleichheit und Gewalt berücksichtigen zu können, schlägt er den Begriff der „institutionalisierten Gewalt“ vor. Er bezeichne – in einer ersten Definition – „soziale Strukturen, die in berechenbarer und von den individuellen Motiven unabhängiger Weise das Gewalthandeln der Mitglieder bestimmter gesellschaftlicher Gruppen fördern oder verursachen“ (S. 98), das heißt nicht nur erleichtern, sondern tatsächlich auch motivieren und bedingen. Entsprechend verschiebt sich die Analyse hier von der Ebene der rein begrifflichen Klärung hin zur kausalen Erklärung. Dabei fehlt jedoch – wie auch schon im vorherigen Kapitel – eine explizite sozialtheoretische Grundlage, durch die die Erklärungen, die Schotte durch Kombination verschiedenster einschlägiger Ansätze entwickelt, ein konsistentes Fundament erhielten. Ohne eine zugrundeliegende Sozialtheorie erscheinen die Erklärungen etwas eklektizistisch – wenngleich sie sich meines Erachtens durchaus in die pragmatistische Sozialtheorie, die bei Schotte auch gelegentlich aufscheint, integrieren ließen.
Schotte zufolge kann institutionalisierte Gewalt sowohl personal als auch kollektiv sein – so ergibt sich implizit eine weitere Unterscheidung in nichtinstitutionalisierte und institutionalisierte Gewalt, die letztlich quer zu den beiden ersten Gewalttypen (personal und kollektiv) steht. Derart ließe sich, so der Autor, ein hinreichend klarer, wenn auch aufgrund der enthaltenen Kausalannahmen in der Anwendung notwendigerweise umstrittener Begriff „institutionalisierter Gewalt“ gewinnen: die „schwere absichtliche Verletzung eines oder mehrerer Lebewesen aufgrund der sozialen Positionen der Täter wie der Opfer“ (S. 204, Herv. d. Orig. weggelassen). Demnach ist – in einer Gesellschaft mit „strukturelle[m] Sexismus“ (S. 208) – auch Gewalt gegen Frauen eine Ausprägung institutionalisierter Gewalt.
So bedenkenswert und nachvollziehbar Schottes Ausführungen zu institutionalisierter Gewalt sind - am Ende des Kapitels fragt man sich doch, wozu er das Konzept der „strukturellen Gewalt“ zu Anfang überhaupt eingeführt hat: In Galtungs Begriffe übersetzt, analysiert Schotte hier nach wie vor personale physische Gewalt, keine strukturelle. Umgekehrt bedarf die bloße Schärfung des Gewaltbegriffs durch den Ausschluss struktureller Gewalt nicht des Konzepts der „institutionalisierten Gewalt“.
Im letzten Kapitel kehrt Schotte noch einmal zu einem Aspekt zurück, der eingangs in der Bestimmung des Gewaltbegriffs als „essentiell umstritten“ eine zentrale Rolle eingenommen hatte: die im Begriff enthaltene normative Komponente. Nur wenn diese tatsächlich ein notwendiger Bestandteil des Begriffs sei, das heißt eine Benennung von etwas als Gewalt immer auch eine Bewertung bedeute, könne von einem „essentiell umstrittenen Begriff“ die Rede sein. Schotte nutzt dies als Ausgangspunkt, um zu einer eigenen ethischen Bewertung von Gewalt zu gelangen. Auf Basis der neo-aristotelischen Ethik argumentiert er, dass Gewalt in der Tat eine „intrinsische Verwerflichkeit“ (S. 219) besitze, „da [sie] gegen seine Natur und seine natürlichen Bedürfnisse [des Opfers] gerichtet ist“ (S. 224). Denn es gebe eine „nicht an kulturelle, sondern an natürliche Bedingungen gebundene Erfahrung und Artikulation von Schmerz“, die sich „unabhängig von kulturellen oder sozialen Vorgaben“ deuten ließen, „weil wir Lebewesen sind, die auf diese Weise auf Verletzungen reagieren“ (S. 223). Dies bedeute jedoch nicht, dass Gewalt per se verboten sei, es könne durchaus Situationen geben, in denen Gewalthandlungen legitim oder gar geboten wären. Auch hier entlässt Schotte den Leser also nicht in den (scheinbaren) Komfort der Eindeutigkeit.
Nebenbei liefert Schottes ethisch-philosophische Diskussion einen spannenden Impuls für die gewaltsoziologische Debatte, ob, wie und auf welcher Grundlage wir konkrete Handlungen als Gewalt bezeichnen können.[5] Schotte lehnt einen reflexiven Gewaltbegriff ab, für ihn müssen nicht die Akteure im Feld (Täter, Opfer oder sich im Feld befindliche Dritte) die fragliche Handlung als Gewalt verstehen oder gar bezeichnen. Vielmehr argumentiert er, dass sich zumindest die (bei ihm) zentrale Frage, ob eine schwere Verletzung vorliegt, unabhängig von kulturellen beziehungsweise sozialen und historischen Kontexten beantworten lässt. Dennoch hat Schotte kein positivistisches Gewaltverständnis, das ohne normative Konnotationen auszukommen meint, sondern eines, das uns im Gegenteil auf die eigenen normativen Bezüge zu reflektieren zwingt.
Auch, aber nicht nur daher ist anzunehmen, dass weder die Proponenten eines engen noch die eines weiten Gewaltbegriffs mit Schottes Ansatz konform gehen. Genau das allerdings spricht keineswegs gegen ihn: Schließlich zeigt sich daran, dass es in der Debatte um Gewaltbegriffe möglich ist, jenseits des Verlaufs der tiefen Schützengräben auf beiden Seiten theoretisch zu denken, anstatt sich einem Lager anzuschließen und fortan den fast schon ritualisierten Streit um die (einzig!) richtige Sichtweise auszufechten. Ob die entwickelte neue Position für die theoretische und empirische Forschung tatsächlich fruchtbar ist, wird sich erst zeigen müssen. Sowohl dem Werk als auch der sozialwissenschaftlichen Gewaltdebatte wären zu wünschen, dass Schottes Ansatz die Chance dazu erhält.
Fußnoten
- Bemerkenswerterweise befasst sich Schotte hier nicht mit Randall Collins (vgl. ders., Violence. A Micro-Sociological Theory, Princeton, NJ 2008). Angesichts der zentralen Rolle dieses Ansatzes für die Gewaltsoziologie wäre man doch interessiert daran, was Schotte ihm abgewinnen könnte oder gegen ihn einzuwenden hätte.
- „Gewalt meint eine Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt.“ Heinrich Popitz, Phänomene der Macht. Autorität – Herrschaft – Gewalt [1986], Tübingen 1992, S. 48.
- Vgl. bspw. Getrud Nunner-Winkler, Überlegungen zum Gewaltbegriff, in: Wilhelm Heitmeyer / Hans-Georg Soeffner (Hg.) Gewalt. Entwicklungen, Strukturen, Analyseprobleme, Frankfurt am Main 2004, S. 21–61.
- Nunner-Winkler etwa bezeichnet den Begriff als „wertneutral“. Ebd., S. 28.
- Vgl. jüngst Jonas Barth et al., Wie Gewalt untersuchen? Ein Kodierschema für einen reflexiven Gewaltbegriff, in: Forum qualitative Sozialforschung 22 (2021), 1, o.P.
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Wibke Liebhart.
Kategorien: Philosophie Gewalt
Zur PDF-Datei dieses Artikels im Social Science Open Access Repository (SSOAR) der GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften gelangen Sie hier.
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