Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft | Essay | 10.10.2019
Die Bayreuther Bankrotterklärung
Stellungnahme des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft zur "Bayreuther Erklärung" der Uni-Kanzler*innen
Die Beschäftigungssituation der nicht verbeamteten Wissenschaftler*innen an den deutschen Hochschulen ist seit Jahren Gegenstand anhaltender Diskussionen. Die insbesondere von den Vertreter*innen des oftmals prekär beschäftigten Mittelbaus artikulierte Kritik konzentriert sich dabei vor allem auf zwei Punkte: Zum einen geht es um die Situation der Lehrbeauftragten, die – entgegen dem vielerorts immer noch gepriesenen Humboldt’schen Ideal der Einheit von Forschung und Lehre – zwar einen Großteil der Lehrveranstaltungen abdecken, aber in der Regel nur kurzfristige und schlecht dotierte Verträge erhalten; und zum anderen geht es um den Umstand, dass es im deutschen Hochschulsystem unterhalb der Professur kaum entfristete Stellen für graduierte Wissenschaftler*innen gibt, was für viele Angehörige des sogenannten „wissenschaftlichen Nachwuchses“ ein Leben unter Bedingungen fortdauernder Unsicherheit zur Folge hat. Bei ihrem letzten Treffen im September diesen Jahres haben die Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten in der Bayreuther Erklärung zur gegenwärtigen Situation an den deutschen Hochschulen Stellung genommen und dabei auch das bestehende System der befristeten Beschäftigung verteidigt. Seit ihrer Veröffentlichung hat die Erklärung aus den Reihen des Mittelbaus nicht zuletzt in den sozialen Medien (#bayreuthererklärung) viel Kritik erfahren. Um der notwendigen Debatte einen größeren Raum zu geben, dokumentieren wir nachstehend die Stellungnahme des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft, das sich seit Jahren für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation von Lehrbeauftragten und Nachwuchswissenschaftler*innen an den deutschen Hochschulen einsetzt. – Die Red.
Die Vertretung des Mittelbaus widerspricht den Kanzler*innen der Universitäten und ihrer Bayreuther Erklärung, die sich für den Erhalt der gegenwärtigen Befristungsexzesse einsetzt. Arbeit an Hochschulen ist keine vorübergehende Qualifizierung. Gute Arbeit setzt vernünftige Beschäftigungsperspektiven voraus. In ihrer Ignoranz gegenüber den Folgen der herrschenden Befristungspraxis für Beschäftigte und die Wissenschaft zeigt die Erklärung, dass mehr fehlt als Geld – sie ist eine Bankrotterklärung.
Die Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten haben sich in ihrer Erklärung vom 19.09.2019 nachdrücklich für die Aufrechterhaltung der weitreichenden Befristungspraxis und des Sonderbefristungsrechts in der Wissenschaft ausgesprochen. Als Begründung wird angegeben, bei den Universitäten handle es sich um „Qualifizierungssysteme“, deren Aufgabe wesentlich darin bestehe, „auf eine berufliche Karriere außerhalb des Wissenschaftssystems“ vorzubereiten. Doch das ist so schlicht nicht zutreffend. Vor allem die Habilitation und ein Großteil sonstiger Postdoc-Beschäftigung qualifiziert ausschließlich für eine Karriere als Hochschullehrer*in, nicht für eine Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft, und wirkt auch nicht dem „Fachkräftemangel in Wirtschaft und Gesellschaft“ entgegen. Eine Befristung der Beschäftigung nach der Promotion ist vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen.
Hinzu kommt, dass die Phase der Qualifikation und der Status als wissenschaftlicher „Nachwuchs“ i. d. R. bis zur Erstberufung auf eine Professur andauert, also oft einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten umfasst. Hier kann wirklich nicht mehr von einer Ausbildung für Positionen außerhalb der Wissenschaft gesprochen werden. Es erstaunt daher sehr, dass in der Erklärung der Kanzlerinnen und Kanzler keinerlei Unterschied zwischen promovierendem und habilitierendem „Nachwuchs“ gemacht wird – ein Begriff, der aufgrund seiner infantilisierenden Konnotationen eigentlich ohnehin aussortiert werden sollte. Fast könnte man diese Verwischung der Unterschiede für einen rhetorischen Trick halten, der bisherige Diskussionen unter den Tisch kehrt, denn es geht bei der Forderung nach Entfristung des Mittelbaus vor allem um die Entfristung von Promovierten, also um jene Postdocs, die in der Wissenschaft bleiben wollen und von ihr auch existentiell zur Bewältigung von Forschung und Lehre gebraucht werden.
Die Beschreibung der Universitäten als reine „Qualifizierungssysteme“ erweckt den irrigen Eindruck, die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen seien lediglich ‚Auszubildende‘ oder Profitierende des Systems. Dies blendet die vielfältigen Aufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung aus, die von den befristet beschäftigen „Nachwuchswissenschaftler*innen“ tagtäglich übernommen werden. Sie leisten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Hochschulsystems. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen bilden ihrerseits einen Großteil der Studierenden aus, statt selbst nur ausgebildet zu werden. Die von ihnen übernommenen Tätigkeiten, vor allem in Lehre und Verwaltung, sind größtenteils Daueraufgaben. Die Betreuung der Studierenden und die Sicherung der Qualität der Lehre erfordern dabei ein erheblich größeres Maß an Kontinuität, als es unter den derzeitigen Bedingungen gegeben ist. Das Argument der Kanzler*innen impliziert, dass Wissenschaft in Deutschland derzeit mehrheitlich von nicht qualifiziertem Personal ausgeübt wird – und verlangt zugleich, für dieses Personal nicht etwa angemessene dauerhafte Positionen einzurichten, sondern es, nachdem es seine Qualifizierung bewiesen hat, großenteils zu entsorgen.
Zudem unterstellt die Bayreuther Erklärung, bei umfassenden Entfristungen könnten Qualifikationsarbeiten nicht mehr in „sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen“ verfasst werden, weil die Stellen auf Jahre hinaus alle schon besetzt seien. Das leuchtet kaum ein, zumal die Kanzler*innen sogar mehr Geld für die Hochschulen fordern. Denkbar sind etwa sowohl befristete und sozialversicherungspflichtige Promotionsstellen als auch anteilige Qualifikationszeiten in unbefristeten Arbeitsverhältnissen nach der Promotion. Eine umfassende Entfristung würde das Nachrücken jüngerer Wissenschaftler*innen verlangsamen, aber keinesfalls unmöglich machen. Es würde genügen, den Anteil entfristeter Stellen kontinuierlich zu erhöhen, um das Argument angeblicher Generationenungerechtigkeit zu erledigen. In Staaten wie Großbritannien, in denen wesentlich mehr Stellen unterhalb der Professur entfristet sind, wird ein solches Problem interessanterweise ebenso wenig wahrgenommen wie hierzulande in sonstigen Beschäftigungsbereichen, wo Stellen überwiegend unbefristet sind – die Professur eingeschlossen (die Befristungsquote in Deutschland liegt insgesamt bei gut 10 % - im wissenschaftlichen Mittelbau ist es in etwa umgekehrt).
Die von den Kanzler*innen vorgebrachte Argumentation spielt unter dem neoliberalen Mantra der Chancengleichheit lediglich die Prekären von heute gegen die von morgen aus: Es setzt voraus, dass es fair sei, einem Maximum von Personen eine statistisch geringe „Chance“ zu gewähren, im so entfesselten Wettbewerb nicht zu scheitern. Zugleich wird als selbstverständlich gesetzt, dass die unter Zeit- und Konkurrenzdruck und in oft jahrzehntelanger Berufstätigkeit erbrachten Leistungen retrospektiv beliebig entwertet werden dürfen. Nur für die kleine Untergruppe der Professor*innen gilt ein privilegierter Sonderstatus als nicht hinterfragbar.
Bei all dem stellt sich die Frage: cui bono? Weshalb schließen sich die obersten Verwaltungsleiter*innen der deutschen Universitäten zusammen, um im Namen von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft das international einzigartige Maximum von akademischer Befristung zu rechtfertigen? Unterstellt wird so die Sinnhaftigkeit einer Personalstruktur, in der Forschung und Lehre von möglichst vielen prekarisierten Personen auf untergeordneter Qualifikationsebene und möglichst wenigen entfristeten auf höchster Qualifikationsebene geleistet werden. Ebenso behauptet wird damit die Sinnhaftigkeit des massenhaften Entlassens hochqualifizierter Wissenschaftler*innen im mittleren Lebensalter auf einen Arbeitsmarkt, für den sie heillos überqualifiziert sind – oder eben in die Arbeitslosigkeit. Es darf bezweifelt werden, ob Wissenschaft und Gesellschaft von dieser Prekarisierungspraxis profitieren. Weshalb also beharren die Universitätskanzler*innen so nachdrücklich darauf, dass diese Praxis dem Allgemeinwohl dient?
Man darf vermuten, dass hier mit einem fadenscheinigen Allgemeinheitsanspruch übertünchte Partikularinteressen sprechen. Sichere Beschäftigung für eine größere Anzahl von Wissenschaftler*innen würde – wie von den Kanzler*innen beklagt und befürchtet – in der Tat eine Verringerung von „Flexibilität“ bedeuten. Das heißt aber nicht nur: weniger finanzielle Spielräume, weil man nicht mehr auf das Personal setzen könnte, das am wenigsten kostet und das man am leichtesten loswerden kann. Es würde auch mehr Autonomie für die Wissenschaftler*innen ermöglichen und in der Konsequenz mehr demokratische Mitbestimmung durch diejenigen, die mit dem und für den Kernzweck der Universität beschäftigt sind: Wissenschaft. Und das wiederum hieße: weniger Entscheidungshoheit für die Kanzler*innen und den proportional zur Prekarisierung stetig wachsenden Verwaltungsapparat der Universitätsleitungen und akademischen Wettbewerbsbürokratien.
Wir fordern die Hochschulen auf, sich von der Bayreuther Erklärung zu distanzieren und sich stattdessen für einen Abbau der uferlosen Befristung einzusetzen. Spätestens nach der Promotion brauchen Wissenschaftler*innen eine klare Verbleibsperspektive!
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Wibke Liebhart, Karsten Malowitz.
Kategorien: Wissenschaft Universität Arbeit / Industrie
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