Dossier
Wehrhafte Demokratie
Beiträge zu einem umkämpften Konzept
Das Konzept der wehrhaften Demokratie, dem zufolge sich ein demokratischer Staat gegen Angriffe auf seine Vertreter:innen und Institutionen ebenso wie gegen Angriffe auf seine grundlegenden Werte und Prinzipien effektiv verteidigen können muss, gehört gewissermaßen zur DNA der Bundesrepublik. Unter dem Eindruck des Scheiterns der Weimarer Republik und des Terrors der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft waren die Überlegungen des Parlamentarischen Rates, dessen Mitglieder zwischen September 1948 und Mai 1949 das Grundgesetz erarbeiteten, nicht zuletzt von dem Willen geprägt, eine neuerliche Abschaffung der Demokratie mit demokratischen Mitteln zu verhindern. Das Resultat dieser Bemühungen ist ein Instrumentenkasten, dessen Inhalt den staatlichen Behörden verschiedene Mittel an die Hand gibt, um sich gegen Angriffe zur Wehr zu setzen. Dazu gehören etwa rechtliche Vorkehrungen wie die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 GG, die festlegt, dass elementare Bestimmungen des Grundgesetzes unter keinen Umständen geändert werden dürfen, oder institutionelle Einrichtungen, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und die entsprechenden Landesämter. Dazu zählen aber auch pädagogische Maßnahmen wie eine auf Mündigkeit abzielende politische Bildung der Bevölkerung. Dabei waren sowohl das Konzept der wehrhaften Demokratie als auch die im Laufe der Zeit zu seiner Umsetzung getroffenen Maßnahmen keineswegs unumstritten, sondern wiederholt Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen. Letztere entzündeten sich etwa an den Verboten der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in den Jahren 1952 beziehungsweise 1956 oder am sogenannten Radikalenerlass von 1972.
War es zwischenzeitlich etwas ruhiger geworden um das Konzept der wehrhaften Demokratie, so hat die Diskussion vor dem Hintergrund des 2017 vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Urteils im Parteiverbotsverfahren gegen die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) sowie insbesondere angesichts der starken Stimmengewinne der vom Bundesamt für Verfassungsschutz mittlerweile als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Alternative für Deutschland (AfD) bei den zurückliegenden Bundes- und Landtagswahlen neuerlich Fahrt aufgenommen. Im Zentrum steht die Frage, wo die Grenze zwischen zulässiger Systemkritik und unzulässiger Verfassungsfeindlichkeit verläuft und wie viel Toleranz der Staat jenen gegenüber aufbringen muss, die offen Hass und Intoleranz predigen. Neben grundsätzlichen normativen Erwägungen geht es dabei auch um die Wahl der Mittel, die legitim und geeignet erscheinen, um den Vormarsch der Antidemokraten zu stoppen: Braucht es mehr Bildung, mehr Aufklärung oder am Ende eben doch ein Parteiverbot?
Kompliziert wird die Auseinandersetzung schließlich durch die gewandelte außen- und sicherheitspolitische Lage Deutschlands. Wähnten sich die Europäische Union und die Bundesrepublik viele Jahre lang im Zentrum einer weitgehend stabilen internationalen Friedensordnung, hat sich die Bedrohungslage durch Russlands völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 und die neue, zunehmend unberechenbare Außenpolitik des seit Januar 2025 abermals amtierenden US-Präsidenten Donald Trump erheblich verschärft. Unter dem Eindruck dieser Ereignisse werden zunehmend Stimmen laut, die eine Wehrhaftigkeit der Demokratie nicht nur gegenüber ihren inneren, sondern auch gegenüber ihren äußeren Feinden fordern. Im Zentrum dieser Debatte, die aktuell vor allem mit Blick auf die Einführung der Wehrpflicht geführt wird, steht ebenfalls ein normatives Problem, nämlich die Frage, ob und wenn ja in welchem Ausmaß ein demokratischer Staat die individuelle Freiheit seiner Bürger:innen einschränken darf, um ihre kollektive Freiheit zu verteidigen. Die Diskussion um das Konzept der wehrhaften Demokratie erweist sich somit in mehr als nur einer Hinsicht als eine Diskussion um das politische Selbstverständnis der Bürgerschaft.
Die Beiträge des Dossiers beziehen Stellung zu den in dieser Debatte erörterten Fragen, die sie aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Hubertus Buchstein plädiert für eine Theorie des demokratischen Verfassungsstaates, die das Wechselspiel von politischen Institutionen, Kompetenzen und Tugenden in den Blick nimmt und einer vulgärdemokratischen Verabsolutierung des Volkswillens entgegentritt. Die Rolle der politischen Bildung in der wehrhaften Demokratie ist Gegenstand des Beitrags von Monika Oberle und Tine Stein, die darlegen, warum eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtete Unterrichtspraxis die Lehrenden weder zu falscher Neutralität verpflichtet noch eine Zementierung des politischen Status quo bedeutet. Die Vorgeschichte der gegenwärtigen Auseinandersetzungen beleuchtet Thomas Goll, der zeigt, wie die Erfahrung des Scheiterns der Weimarer Republik die Entwicklung der politischen Bildung in der Bundesrepublik beeinflusste und bis heute prägt. Einen anderen Akzent setzt Verena Frick, die der Bedeutung der städtischen Lebensform für ein gelingendes demokratisches Zusammenleben und die Ausbildung entsprechender sozialer Kompetenzen nachgeht. Sven Altenburger wiederum nimmt die aktuelle Debatte um die Wehrpflicht zum Anlass für systematische Überlegungen zum Verhältnis von Bürgerpflichten und Bürgergleichheit und erläutert, unter welchen Bedingungen eine egalitär ausgestaltete Dienstpflicht für alle Bürger:innen nicht nur normativ legitim, sondern auch sozial wünschenswert sein könnte. Und Nina Leonhard berichtet, was sie und ihre Kolleg:innen im Rahmen einer Studie über die politischen Einstellungen und Werte von Bundeswehrangehörigen und deren Verhältnis zu politischem Extremismus herausgefunden haben.
Die hier publizierten Texte gehen in Teilen zurück auf Vorträge, die im Rahmen des Panels „Wehrhaftigkeit der Demokratie in der Polykrise“ auf dem DVPW-Kongress 2024 in Göttingen gehalten wurden. Den Organisatorinnen des Panels, Monika Oberle und Tine Stein, die auch als Gastherausgeberinnen für das Dossier verantwortlich zeichnen, sowie allen beteiligten Autor:innen sei an dieser Stelle ganz herzlich für ihre Mitwirkung gedankt.
– Die Redaktion
Hubertus Buchstein | Essay
Gegen den Vulgärdemokratismus
Der demokratische Verfassungsstaat, politische Tugenden und demokratische Resilienz
Tine Stein, Monika Oberle | Essay
Freiheitliche Demokratie unter Druck
Wie normativ bestimmt soll politische Bildung sein? Eine Antwort in acht Thesen
Thomas Goll | Essay
Politische Bildung im Lichte der Weimarer Erfahrung
Baustein einer wehrhaften Demokratie?
Verena Frick | Essay
Demokratische Resilienz von unten
Warum Städte mehr sind als „Schulen der Demokratie“
Sven Altenburger | Essay
Pflicht, Freiheit und Gleichheit
Zur normativen Rechtfertigung von Wehr- und Dienstpflicht
Nina Leonhard | Interview
Nachgefragt bei Nina Leonhard
Fünf Fragen zur Studie „Armee in der Demokratie - Ausmaß, Ursachen und Wirkungen von politischem Extremismus in der Bundeswehr“