Carsten Ochs | Rezension |

Evolution eines Beschränkungsprinzips

Rezension zu „The Limiting Principle. How Privacy Became a Public Issue“ von Martin Eiermann

Martin Eiermann:
The Limiting Principle. How Privacy Became a Public Issue
USA
New York, NY 2025: Columbia University Press
360 S. , 37 USD / 30 GBP
ISBN 9780231218887

Vor gut zehn Jahren erfuhr die informationelle Variante des vielschichtigen Praktiken-Ensembles, das üblicherweise unter dem Sammelbegriff „Privatheit“ thematisiert wird, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Soziologie und benachbarten sozialwissenschaftlichen Disziplinen viel Aufmerksamkeit.[1] Schließlich war offensichtlich geworden, dass es sich bei der soziodigitalen Vernetzung nicht bloß um eine vorübergehende Modererscheinung handelte, sondern um ein Vergesellschaftungsprinzip. Gleichermaßen war erkennbar geworden, dass die Plattformstrukturen der Datenkonzerne einen neuartigen machtvollen Organisationstypus darstellten, und dass die staatliche und anderweitig institutionalisierte Massenüberwachung digitaler Infrastrukturen[2] von zum Teil grundlegend anderem Charakter war, als der von Foucault in den 1970er-Jahren mit einiger Dramatik rekonstruierte und seither vielfach rezipierte Panoptismus.[3]

Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018, der rasanten Diffusion von KI-Systemen in die Alltagspraktiken digitaler Gesellschaften sowie dem Schulterschluss von Big Tech im Silicon Valley und Rechtspopulismus hat sich die öffentliche und soziologische Digitalisierungsdebatte indes anderen Themen zugewendet. Aber auch wenn es um die informationelle Privatheit deutlich ruhiger geworden ist, haben sich die mit ihr verknüpften Probleme und Fragestellungen keineswegs erledigt. Dementsprechend widmet sich die gegenwärtige Forschung auch weiterhin sowohl zeitgenössischen[4] als auch historisch-rekonstruktiven Fragestellungen. Martin Eiermanns Studie The Limiting Principle ist der letztgenannten Kategorie zuzurechnen.

Wer dieses lesenswerte und sich selbst dem Genre der historischen Sozialwissenschaft zuordnende (S. 23) Werk kritisch würdigen möchte, kommt nicht umhin, zunächst die eigene Position zu markieren. Die vorliegende Rezension schreibe ich aus der Perspektive eines sowohl zeitgenössisch als auch historisch-soziologisch arbeitenden Erforschers der digitalen Gesellschaft, der sich insbesondere mit der europäischen Genealogie der informationellen Privatheit intensiv auseinandergesetzt hat.[5] Dieser Umstand ist deshalb wichtig, weil Eiermanns historische Sozialwissenschaft ausdrücklich die amerikanische Geschichte des als „privacy“ bezeichneten „limiting principle“ fokussiert: Das zentral firmierende Konzept des „limiting principle“ übernimmt Eiermann dabei vom Rechtswissenschaftler Laurence Tribe, der „privacy“ als verfassungsrechtlich abgeleitetes und von der Rechtsprechung bekräftigtes Prinzip der Machtbeschränkung versteht (S. 132). Eiermann geht es um die Frage, wie dieses Beschränkungsprinzip beziehungsweise wie „privacy became a distinctly public issue […] in American history“ (S. 5).

Mit dieser Formulierung deutet der Autor auch schon an, wie er seinen Forschungsgegenstand perspektiviert, verweist doch der Begriff des „public issue“ auf die US-amerikanische Institutionalisierungsgeschichte von Privatheit. Die von Eiermann vertretene Grundthese lautet, dass Privatheit eine historische Transformation durchlaufen hat, „from a relatively informal set of social norms about domestic relations into a public issue and a limiting principle of modern American society […]. Its diffusion and institutionalization in public life demand our attention and deserve explanation.“ (S. 16)

Um den skizzierten Wandel nachzuzeichnen, klärt Eiermann zunächst einige grundlegende konzeptionelle Fragen in einem einführenden Kapitel (S. 1-23, siehe dazu weiter unten). Anschließend rekonstruiert er die Transformation von Privatheit in sechs historisch-analytischen Schritten, denen je ein Kapitel gewidmet ist. Die ersten beiden dieser Kapitel skizzieren die grundsätzliche Transformationshypothese des Buches: Privatheit habe sich von einer über informelle Normen abgesicherten räumlich-familialen Privatsphäre vor 1890 (Kapitel 1, S. 24–47) im „early information age“ (von Eiermann auf den Zeitraum 1870–1920 datiert) zu einem breiten Konzept entwickelt. Diese Änderung sei durch einen Wandel der soziotechnischen Bedingungen von Privatheit in Gang gesetzt worden, der wiederum durch die Konstitution neuartiger ökonomischer (weit reichender Konsumhandel), medialer (bilderstarke Massenpresse), technischer (Telegraph), räumlicher (Urbanisierung) und institutioneller (staatlich-bürokratische Datensammlung, Zensus) Praktiken hervorgerufen worden sei (Kapitel 2, S. 48–76).

Die in den Kapiteln 3 bis 6 vorgelegten Analysen unterfüttern Eiermanns Transformationshypothese beziehungsweise differenzieren, vertiefen und präzisieren sie. Der Autor widmet sich dabei zunächst der architektonischen Umstrukturierung des urbanen Lebens in den dicht besiedelten US-amerikanischen Städten zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Moralisch bewegte Sozialreformer hatten ihre Mittelklasse-Vorstellung vom privaten Eigenheim dahingehend in die Architektur amerikanischer Großstädte eingeschrieben, als sie das Management von Sichtbarkeit in tendenziell überbevölkerten Gebäuden am (vor 1890 dominanten) Ideal des „private home“ als Rückzugsort ausrichteten: innerhalb der räumlichen Privatsphäre vollzogene Alltagspraktiken, wie etwa sexuelle Aktivitäten oder die gewaltsame Züchtigung von Kindern, seien von Nachbarwohnungen oder Gemeinschaftsbereichen aus einsehbar gewesen, wodurch der moralische Anstand „among millions of urban residents“ bedroht worden sei (S. 86). Die insbesondere aus Armut resultierende Überbevölkerung vernachlässigten sie indes jedoch (Kapitel 3, S. 77–104). Sofern die veränderten Bauvorschriften in gesetzliche Vorgaben überführt wurden, war die damit einhergehende „urban reform“ des Städtebaus zugleich ein Schritt auf dem Weg zur Formalisierung von Privatheitsregeln.

Zeitgleich entstand die liberal-individualistische Vorstellung von einer Unverletzlichkeit informationell konstituierter Personen („inviolate personality“, „informational persons“, vgl. S. 105 ff.). Das Konzept der „informational person“ übernimmt Eiermann von Colin Koopman,[6] der damit auf die Konstitution von Subjekten durch Datenverarbeitung (das datenmäßige Gespeichert-, Prozessiert- und Reproduziert-Werden in Datenbanken, die von staatlichen und ökonomischen Organisationen gepflegt werden) verweist. Eiermann zufolge zeitigt auch das Aufkommen der „informational person“ für Privatheit Formalisierungseffekte, wenn auch aus anderen Gründen als die „urban reform“ (Kapitel 4, S. 105–131). Der Autor fokussiert diesbezüglich das Zusammenspiel neuer Medientechnologien, Geschäftsmodelle und Organisationstypen, die letztlich neuartige Formen der individualisierten Selbst-Konstitution mit neuartigen Organisationstypen in ein ebenso neuartiges Verhältnis zueinander setzten. So entstand beispielsweise eine kommerzielle Massenpresse, die sich die bis dato ungekannte Leichtigkeit mobiler Fotokameratechnik (Kodak) zunutze machte, um aus der Veröffentlichung von Details und Bildern aus dem Privatleben Prominenter Profit zu schlagen.[7] Die neuen Formen der Publizität betrafen derweil auch weniger exponierte Einzelpersonen, weil die neuartige Konsumökonomie nicht nur ein Interesse an individuellen Präferenzen entwickelte, sondern auch daran, Abbildungen von „Normalbürger:innen“ für Werbekampagnen zu nutzen. Die informationellen Individuen selbst pflegten dabei ein ambivalentes Verhältnis zur systematischen Datensammlung, wurde doch beispielsweise die Datenerhebung von Kreditgeber:innen zum Zwecke des Credit Scoring eher als inkludierend empfunden. Dem staatlichen Abhören von Telefonen und sonstigen Teletechnologien dagegen begegnete man mit Skepsis – schon im „early information age“ wurde also zwischen dem Schutz von Privatheit und den Vorteilen des data sharing abgewogen. Was sich mithin im Vergleich zur Privatheit von vor 1890 grundlegend änderte, waren die Instanzen, die Privatheit bedrohten: Nun ging es weniger um das Belauscht-Werden durch Nachbarn, Verwandte, Kolleg:innen oder sonstige „nearby eavesdroppers“ (S. 6), sondern stattdessen um systematisches Abhören und Datenverarbeitung durch staatliche und ökonomische Organisationen.

Dass die rechtliche Formalisierung der Privatheit parallel zur urbanen (Kapitel 3), medientechnologischen (Kapitel 4) und gesellschaftsstrukturellen Transformation (letztlich wird in Kapitel 4 das beschrieben, was Peter Wagner Organized Modernity nennt)[8] voranschreitet, ist wenig überraschend. Dem Prozess der Kodifizierung im Detail widmet Eiermann gleichwohl ein eigenes Kapitel (Nummer 5, S. 132–160), und zwar nicht zuletzt deshalb, weil er das übliche Narrativ der US-amerikanischen Verrechtlichungsgeschichte der Privatheit neu erzählen möchte. Ihm zufolge waren es weniger die richtungsweisenden Grundsatzentscheidungen übergeordneter Gerichte oder prominenter Gelehrter, noch die US-amerikanische „rights revolution“ der 1960er-/1970er-Jahre, die diese Entwicklung vorantrieb. Vielmehr seien es die für das amerikanische Common Law-System typischen Ad hoc-Entscheidungen untergeordneter richterlicher Instanzen gewesen, die den Konsolidierungseffekt gewissermaßen bottom-up hervorgerufen hätten. Um diese Neuerzählung zu belegen, legt Eiermann eine Zeitreihen-Netzwerkanalyse von Zitationen aus Präzedenzfällen vor (die sich methodisch wohl vor allem auf das Fallrecht des Common Law anwenden lässt). Dabei werden drei Phasen erkennbar: Bis 1900 („initial judicialization“) wird Privatheit, anders als im massenmedialen Diskurs, nur sporadisch und ohne nennenswerte Effekte im rechtlichen Diskurs angeführt. Zwischen 1900 und 1920 („intralegal competition“) wenden Richter das „right to privacy“ auf eine große Bandbreite von Problemfällen an, wobei sie sich an rechtlichen Vorbildern wie dem Eigentumsrecht, dem reputation management und dem Naturrecht abarbeiten und vielfach Bezüge zu Präzedenzfällen herstellen. Ab 1920 beginnt die Phase der Konsolidierung von Privatheit als Verfassungsrecht, es kommt zu einer Fokusverschiebung: Ging es zunächst nur darum, Privatheit vor den Interessen ökonomischer Organisationen zu schützen, geraten verstärkt der Staat und seine Absichten in den Blick.

Die solchermaßen bürokratisierte Regelung von Privatheit sei allerdings, so Eiermann, schon immer von einer „Governance by Exception“ (S. 161) flankiert worden (Kapitel 6, S. 161–188). Unter dieser Überschrift nimmt sich der Autor schließlich der insbesondere in den Surveillance Studies oft betonten Ambivalenz von Privatheit an: Sofern Minderheiten und marginalisierte Gruppen (etwa von Armut Betroffene) oft genug gerade nicht in den Genuss von Privatheit kämen, werde letztere zum Verbündeten von Machtasymmetrien oder wie Eiermann unter Bezugnahme auf Schmitt und Agamben argumentiert: zu einer Regel, die die Macht der Herrschenden durch ihre Verfügungsgewalt über einen etwaigen Ausnahmezustand konsolidiere. Die Festsetzung eines solchen Ausnahmezustandes ermögliche es der US-amerikanischen Administration und ihrem juridischen Apparat, mit widersprüchlichen Anforderungen umzugehen. Eiermann rekonstruiert zwei Bereiche, um diese These plausibel zu machen: So sei Privatheit erstens historisch im Gesundheitssektor durch zahlreiche Ausnahmeregelungen und Überwachungsmöglichkeiten für Gesundheitsbeamte relativiert worden, während zweitens Maßnahmen zur Gewährleistung von Privatheit im Bereich der postalischen Kommunikation wie etwa das Briefgeheimnis ebenfalls immer wieder in Zielkonflikte mit anderen staatlichen Absichten (etwa in Kriegssituationen) geraten seien. Eiermann diagnostiziert dementsprechend einen aporetischen Strukturwiderspruch zwischen Regierungstechniken und Privatheit („tension between the governmental will to know and the rising valuation of privacy vis-à-vis the state“, S. 184). Privatheit sei, so die Schlussfolgerung des Autors, immer politisch, provisorisch und relativ fixiert, weil staatliche Institutionen die Grenzen von Privatheit stets in Anbetracht von als kollektiv markierten Zielen setzen – aus ebendiesem Grund könne Privatheit auch nicht als Bollwerk gegen expansiv-autoritäre Staatsmacht fungieren.

Im Schlusskapitel („Conclusion“, S. 189–205) fasst Eiermann noch einmal die wesentlichen Erkenntnisse seiner Institutionalisierungsgeschichte der Privatheit zusammen. Er stellt zudem Vergleiche zum Verlauf dieser Geschichte in verschiedenen europäischen Gesellschaften an (Frankreich, England, Preußen, Deutschland), um die Spezifik des US-amerikanischen Falls zu verdeutlichen. Bezüglich des daraus folgenden Anschlusses der Einsichten an die zeitgenössische Privatheitsdiskussion, insbesondere an die These vom Ende der Privatheit in einer total überwachten Gesellschaft, bemüht sich Eiermann um eine differenzierte, Ambivalenzen in Rechnung stellende Position. Er weist zunächst auf die lange Geschichte hin, auf die die These vom Ende der Privatheit selbst zurückblicke,[9] und ruft so eine gewisse Skepsis gegenüber der Für-tot-Erklärung der historisch schon so oft Totgesagten hervor. Daran anschließend, widerlegt er die These von der totalen Überwachung der Gesellschaft und führt als Begründung an, Überwachung adressiere stets bestimmte Gruppen und Akteure, verfahre mithin hochgradig selektiv – etwa rassistisch oder klassistisch – statt ganzheitlich. Jenseits der Totalisierungsdiskussion sei festzustellen, dass Privatheit in solchen Diskriminierungsfällen genauso wenig Schutz biete, wie vor der Ausübung informationeller Macht per se. Dennoch sei Privatheit in den sozialen Konflikten der Moderne nie gänzlich verschwunden. Eiermanns Fazit fällt entsprechend gemischt aus:

„The fatalism of the present notwithstanding, privacy has not been extinguished during those struggles. But it has been deformed and reimagined, throwing up new questions even as it settles prior conflicts: What grievances, values, or ideologies now motivate public demands for privacy or defenses of surveillance? How is the scope of privacy protections affected by the balances of power and the political process? And who benefits?“ (S. 205)

Eiermann zufolge wäre es dementsprechend kurzsichtig, Privatheit einfach aufzugeben; umgekehrt wäre das Konzept jedoch normativ überstrapaziert, würde Privatheit als uneinnehmbare Bastion gegen die Entstehung autoritärer Überwachungsregime vorgestellt.

Um die konzeptionelle Anlage des Buches sowie die darin präsentierten Erkenntnisse zu bewerten, möchte ich zunächst auf die im Anhang untergebrachten Ausführungen zur Methodologie („Methodological Coda“, S. 207–221) eingehen, die die Arbeit abrunden. Hier präsentiert sich der Autor einmal mehr als historisch-analytischer Soziologe, der die Schließung grundsätzlich kontingenter sozialer Entwicklungen aus den Primärquellen des historischen Materials heraus rekonstruiert. Im hiesigen Fall bedient sich Eiermann zur Untersuchung des dokumentierten Diskursmaterials computer-gestützter Methodiken der Textanalyse und der „geospatial analysis“ in Kombination mit qualitativen close reading-Verfahren. Auf diese Weise gelingt es ihm eine Studie vorzulegen, die von der Grundperspektive her Lucian Hölschers (1979) europäischer Begriffsgeschichte von Öffentlichkeit und Geheimnis ähnelt,[10] dabei aber offenkundig methodisch anders verfährt und auch einen anderen kulturhistorischen und -geografischen Bereich in den Blick nimmt. Eiermanns Vorgehen zeichnet eine Reihe kluger konzeptioneller Entscheidungen aus, die bereits in der Einleitung des Buches formuliert sind. So wird Privatheit etwa als kulturspezifisches, normativ variables und genuin gesellschaftliches Konstrukt gefasst (S. 11), das in Abhängigkeit von sozialen Problemlagen evolviert (S. 55) und relational zu verstehen ist, also in Bezug auf jeweils ganz unterschiedliche Privatheit-kompromittierende Instanzen (bekannte Andere aus der eigenen Lebenswelt, staatliche Behörden und Geheimdienste, ökonomisch motivierte Datensammler, Medienöffentlichkeiten etc.) in Stellung gebracht wird. Zudem bleibt Eiermann von vornherein für die normative Ambivalenz des Konzeptes sensibel (Privatheit kann Herrschaftsverhältnisse sowohl verunsichern als auch stützen, vgl. „Preface“, S. X). Selbiges gilt für den vielgestaltigen Charakter von Privatheit, auf den der Autor mit Bezug auf Solove und (dessen Bezugnahme auf) Wittgenstein hinweist (S. 14 f.), und der in der Mehrdeutigkeit des Begriffes zum Ausdruck kommt (S. 189).

Solchermaßen angelegt, stellt Eiermanns Studie plausibel dar, wie Privatheit sich als gesellschaftliches Konzept (als Idee und Begriff) mit und aus den sozialhistorischen Vergesellschaftungsprozessen der USA heraus entwickelte und wandelte, wobei die Parallelen zur europäischen Genealogie frappierend sind. Denn auch für Europa gilt, dass Privatheit als Antwort auf jeweils spezifische Vergesellschaftungsprobleme entstand, das „limiting principle“ dementsprechend auf unterschiedlichste, gesellschaftlich strukturierte Arten und Weisen praktiziert wurde, die regelmäßig in normativen Konflikten formalisiert wurden.[11] In diesem Sinne bietet Eiermanns Studie die Chance, jenseits der gesellschaftsspezifisch-kontingenten Evolution von Privatheit nach kulturhistorischen Kontinuitäten und übergreifenden Mechanismen zu fahnden.

Was in diesem Zuge allerdings zu klären wäre, ist die Frage nach dem Verhältnis zwischen Diskurs und Praxis – eine Frage, der Eiermann wenig, aus meiner Sicht zu wenig, Aufmerksamkeit schenkt, und mit der sich Implikationen auf zwei Gebieten verknüpfen: Zum einen wäre in methodischer Hinsicht noch genauer zu erörtern, welche Schlussfolgerungen aus der expliziten Nennung von Begriffen wie „private“, „privacy“ (beziehungsweise „Privatheit“, „privacidad“ usw.) in Diskursen für die Praktizierung des „limiting principle“ durch soziale Akteure gezogen werden können. Sofern Eiermanns Forschungsinteresse einer Institutionalisierungsgeschichte der Privatheit gilt, lässt sich das Problem im Rahmen seiner Studie dadurch in Schach halten, dass er seine mithilfe von Computational Methods durchgeführten Diskursanalysen immer wieder klug mit Datenanalysen kombiniert, die robuste Hypothesen zu den wechselseitigen Einflüssen von Gesetzen und Lebensverhältnissen erlauben (vgl. beispielsweise die Kombination der Analyse des „Moral Reform“-Diskurses im Städtebau um 1900 mit Wohndichteanalysen dieser Zeit in Kapitel 3, S. 98–102). Gleichwohl hat sich in der Privatheitsforschung insgesamt mittlerweile doch eine gewisse Skepsis gegenüber der Betonung der diskursiven Ebene eingestellt. So macht etwa das immer wieder (und auch von Eiermann auf Seite 8) diskutierte „Privacy Paradox“ darauf aufmerksam, dass die normative Wertschätzung praktischer Vollzüge, über die Akteure sich diskursiv zum Beispiel in Interviews oder Surveys explizit äußern, gerade nicht mit dem tatsächlichen Vollzug der fraglichen Praktiken in der empirischen Wirklichkeit gleichzusetzen ist. Weniger verklausuliert: Es ist keineswegs ungewöhnlich, dass Befragte betonen, wie wichtig ihnen Privatheit und Datenschutz sind, womit weit verbreitete Diskursfiguren und normative Relevanzsetzungen reproduziert werden, während ihre alltäglichen Praktiken – aus welchen Gründen auch immer – eine solche Relevanzsetzung gerade nicht widerspiegeln. Aus diesem Grund werden in der zeitgenössischen Privatheitsforschung Akteure nicht explizit auf „Privatheit“ und „Datenschutz“ hin befragt – die Diskursfiguren werden tunlichst vermieden –, sondern zu ihren alltäglichen Praxisvollzügen. Wie verhält sich also das, was wir mit Giddens „diskursives Bewußtsein“ nennen können, zum „praktischen Bewußtsein“ [12] der alltäglich routinehaft abgespulten Handlungen?

Darüber hinaus tritt eine zweite Problematik ein, die von der Frage des Verhältnisses zwischen Diskurs und Praxis aufgeworfen wird und Eiermanns Studie ganz direkt betrifft. Wie alle wissen, die sich mit dem Problem der Privatheit sozialwissenschaftlich beschäftigen, kommt der Versuch der sprachlichen Fixierung des Begriffes einem Stich ins konzeptionelle Wespennest gleich, erschwert oder verunmöglicht die in vielen Studien herausgekehrte Polysemie des Begriffs doch eine klare und eindeutige Definition. Eiermann enthält sich deshalb ausdrücklich einer eigenen Bestimmung des Begriffes und überlässt die Frage der Begriffsbestimmung der Empirie (S. 15). Damit wird jedoch notwendigerweise alles zur Privatheit, was in der empirischen Wirklichkeit irgendwie unter dem Begriff firmiert. Während diese Strategie mit Blick auf die Variabilität von Privatheit konzeptionell konsequent erscheinen mag, droht sie indessen erstens jene Praktiken aus dem Blick zu verlieren, die sich zwar selbst (auf Ebene des diskursiven Bewusstseins) nicht als Privatheitspraxis bezeichnen, von Dritten aber dennoch aus guten Gründen als solche eingestuft würden. Zweitens droht die Gefahr, alle möglichen unterschiedlichen Prozesse, Probleme und Praktiken unter dem einen Begriff der „Privatheit“ zu vermengen, obwohl sie analytisch auseinanderzuhalten wären. Akteure wenden das „limiting principle“ in der empirischen Wirklichkeit im Zweifelsfall auf ganz unterschiedliche, analytisch durchaus unterscheidbare Privatheitsdimensionen an: auf die räumliche Privatheit der eigenen Wohnung, auf den Zugang zu persönlichen Informationen durch nicht-autorisierte Dritte, auf die sozial institutionalisierte familiale Privatsphäre, auf körperliche Intimität, auf die Freiheit Entscheidungen zu treffen und so weiter. Dass all diese Privatheitsdimensionen unter demselben „umbrella term“ verhandelt werden und empirisch sicherlich in Beziehung zueinanderstehen, bedeutet in gesellschaftstheoretischer Hinsicht keineswegs automatisch, dass für sie alle dieselbe homogene Genealogie in Anschlag gebracht werden kann. Kann es also sein, dass Martin Eiermann in seiner Studie zur Evolution des US-amerikanischen „limiting principle“ vom 19. ins 20. Jahrhundert mit der familialen Privatsphäre der Siedler-Gesellschaft vor 1890, der räumlichen Privatheit von Mietparteien im sozial-reformierten Hausbau um 1900 und der informationellen Privatheit des „early information age“ ganz unterschiedliche Formen von Privatheit mit je eigener Entwicklungsgeschichte in eine einheitliche Privatheitsgenealogie einordnet?

Diese bewusst offen gelassene, kritische Nachfrage schmälert weder den analytischen Wert noch den Lektüregenuss von Eiermanns unbedingt lesenswerter historischer Studie. Sie regt im bestem Sinne zum Nachdenken darüber an, wo genau wir nach dem zivilisatorischen Potenzial von Privatheit genealogisch fahnden sollten – nicht zuletzt auch mit Blick auf die systematische Nutzung von KI-Systemen durch die politisch tendenziell immer autoritärer verfassten Gesellschaftssysteme der Gegenwart. Vielleicht leistet Eiermann so auch einen Beitrag dazu, das in der Zwischenzeit arg verringerte Interesse der Soziologie am Konzept, der Genealogie und am gesellschaftlichen Stellenwert der Privatheit wieder zu erneuern.

  1. Meine Charakterisierung von Privatheit als „vielschichtiges Praktiken-Ensemble“ nimmt auf die vertrackte privatheitstheoretische Diskussion um die Möglichkeit einer eindeutigen Begriffsbestimmung Bezug. Der Begriff ist vom lateinischen „privare“ abgeleitet, was mit „absondern“ oder „berauben“ übersetzt werden kann. Das Prädikat „privat“ bezieht sich somit grundsätzlich auf eine negative Operation, das heißt eine des Begrenzens oder des Entzugs. Die Substantivierung des Prädikats als „Privatheit“ stellt indes einen Neologismus dar, der erstens der Vielschichtigkeit der als „privat“ abgesonderten Bezugsdimensionen Rechnung trägt (Beispiele: „private parts“ sind visuell und taktil unverfügbare Körperteile; die „Privatsache“ der religiösen Zugehörigkeit meint die Unverfügbarkeit persönlicher Entscheidungen; „informationelle Privatheit“ betrifft die Unverfügbarkeit von Informationen/Wissen über Personen usw.). Zweitens werden die räumlichen und/oder institutionellen Konnotationen des Begriffs der „Privatsphäre“ vermieden. Und drittens ist der Begriff näher am englischen „Privacy“. Während sich die fähigsten Denker:innen jahrzehntelang um eine klare Definition bemüht (und dabei oft die Aspekte „Zugang“ und „Kontrolle“ in den Vordergrund gerückt) haben, stellt der Rechtsphilosoph Daniel Solove 2009 fest, es handele sich dennoch nach wie vor um ein „concept in disarray. Nobody can articulate what it means”, (vgl. Daniel Solove, Understanding Privacy. Cambridge, MA / London 2009, S. 1). Er schlägt vor, „Privacy“ im Sinne einer Wittgenstein‘schen Familienähnlichkeit zu konzipieren, das heißt als ein Ensemble zwar verschiedener, aber ähnlicher Praktiken. Ich folge hier und an anderer Stelle diesem Rat (vgl. Carsten Ochs, Soziologie der Privatheit. Vom Reputation Management bis zum Recht auf Unberechenbarkeit, Weilerswist 2022, S. 30–46).
  2. Vgl. etwa den 2013 durch Edward Snowden aufgedeckten „NSA-Skandal“.
  3. Michel Foucault, Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, übersetzt von Walter Seitter, Frankfurt am Main 1976.
  4. Carissa Véliz, Privacy Is Power. Why and How You Should Take Back Control of Your Data, London 2020; Beate Rössler, Der Überwachung entgegenkommen. Paradoxien der Privatheit im Internet, in: Axel Honneth / Kai-Olaf Maiwald / Sarah Speck / Felix Trautmann (Hg.), Normative Paradoxien. Verkehrungen des gesellschaftlichen Fortschritts, Frankfurt am Main / New York, S. 239–254; Alice E. Marwick, The Private Is Political. Networked Privacy and Social Media, Yale 2023; Stephan Habscheid / Tim Hector / Dagmar Hoffmann / David Waldecker (Hg.), Voice Assistants in Private Homes. Media, Data and Language in Interaction and Discourse, Bielefeld 2025.
  5. Carsten Ochs, Soziologie der Privatheit. Vom Reputation Management bis zum Recht auf Unberechenbarkeit, Weilerswist 2022.
  6. Colin Koopman, How We Became Our Data. A Genealogy of the Informational Person, Chicago 2019, vor allem S. 4.
  7. Vgl. Warrens und Brandeis‘ berühmte schriftliche Reaktion darauf, die Eiermann auch nicht zu erwähnen versäumt: Samuel D. Warren II. / Louis Brandeis, The Right to Privacy, in: Harvard Law Review 4 (1890), 5, S. 193–220.
  8. Peter Wagner, A Sociology of Modernity. Liberty and Discipline, London 1994.
  9. vgl. dazu auch die Diskursrekonstruktion von Dietmar Kammerer, Die Enden des Privaten. Geschichten eines Diskurses, in: Simon Garnett / Stefanie Half / Matthias Herz / Julia Maria Mönig (Hg.), Medien und Privatheit, Passau 2014, S. 243–258.
  10. Lucian Hölscher, Öffentlichkeit und Geheimnis. Eine begriffsgeschichtliche Untersuchung zur Entstehung der Öffentlichkeit in der frühen Neuzeit, Stuttgart 1979.
  11. Vgl. Carsten Ochs, Soziologie der Privatheit. Vom Reputation Management bis zum Recht auf Unberechenbarkeit, Weilerswist 2022.
  12. Anthony Giddens, Die Konstitution der Gesellschaft. Grundzüge einer Theorie der Strukturierung, mit einer Einführung von Hans Joas, aus dem Englischen übersetzt von Wolf-Hagen Krauth und Wilfried Spohn, Frankfurt am Main 1995, S. 57.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher.

Kategorien: Daten / Datenverarbeitung Demokratie

Carsten Ochs

PD Dr. Carsten Ochs koordiniert das BMFTR-Projekt „Die Beratung der Nutzenden: Zur Stärkung der informationellen Selbstbestimmung durch Arbeitsbündnisse im digitalen Verbraucherschutz“ am Fachgebiet Soziologische Theorie der Universität Kassel.

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