Stephanie Kappacher | Zeitschriftenschau | 31.05.2023
Aufgelesen
Die Zeitschriftenschau im Mai 2023
In Anbetracht der mühsam erkämpften Fortschritte auf dem Gebiet der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern in den westlichen Demokratien sollte man meinen, die Frauen dort lebten heute freier und unbehelligter als je zuvor. Das dem nicht so ist, zeigt Susanne Kaiser in ihrem Beitrag in der Mai-Ausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik. Anhand unterschiedlicher Quellen und Beispiele – etwa den Berichten der Berliner Anwältin für Familienrecht Asha Hedayati aus ihrem Berufsalltag oder dem Trend von TikTok-Videos, in denen junge Männer und männliche Jugendliche ihre Mordfantasien teilen und sich darüber austauschen, auf welche möglichst grausame und kuriose Art sie ihre weiblichen Dates töten würden – beschreibt Kaiser ein immer weiter um sich greifendes Phänomen, das sie als „Das feministische Paradox“ bezeichnet: Je mehr Frauen Machtpositionen erreichen, je selbstverständlicher sie sich im Alltag frei bewegen, je sichtbarer sie werden, desto mehr verbale und reale Gewalt erfahren sie. „Wir erleben einen Backlash gegen den Aufstieg der Frauen, mit ganz neuen Formen der Gewalt. Von immer mehr Seiten schlägt Frauen Feindschaft entgegen. Eine reaktionäre Gegenbewegung greift sicher geglaubte Frauenrechte in westlichen Demokratien an.“ Diese Angriffe ereigneten sich in der Politik, im Internet, in Gerichtssälen und in den eigenen vier Wänden, so Kaiser, „mit dem Ziel, die hart erkämpfte Gleichberechtigung mit Gewalt rückgängig zu machen.“
Derlei Beobachtungen sind nicht neu. Schon 1991 analysierte Susan Faludi in ihrem heute zu den feministischen Klassikern zählenden Buch Backlash – The Undeclared War Against American Women einen historisch erkennbaren Zyklus, in dem sich feministische Fort- und Rückschritte einem Pendel gleich stetig abwechselten: Zunächst würde auf feministische Forderungen mit reaktionärer Feindschaft reagiert, bis emanzipatorische Veränderungen zunehmend akzeptiert seien. Anschließend käme es erneut zu Rückschritten, auf die schließlich abermals neue Forderungen folgten und so weiter, erläutert Faludi.
Kaiser hingegen meint nun, Faludis Pendelmetapher passe nicht mehr auf den heute zu beobachtenden Backlash gegen die Emanzipation. Fort- und Rückschritte wechselten sich eben nicht mehr ab, sondern vollzögen sich gleichzeitig und strebten wie Scherenhebel auseinander. Ihr Fazit: „Je gleichberechtigter Frauen sind, desto mehr geraten sie unter Druck, desto mehr nehmen Hass und Gewalt gegen sie zu […]. Feministischer Fortschritt und männliche Gewalt wachsen also gemeinsam.“
Die zunehmende Gewalt von Männern gegenüber ihren Partnerinnen wird Kaiser zufolge auch durch die Statistiken des Bundeskriminalamts belegt, die im Zuge der Covid-19-Pandemie einen deutlichen Anstieg entsprechender Delikte verzeichneten. Die Pandemie sowie die damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen hatten demnach eine Art „Brennglaseffekt“. Sie hätten uns „im Zeitraffer vor Augen [geführt], was seit zwanzig Jahren der Trend ist: Die Gefahr, in der eigenen Familie oder Partnerschaft Gewalt zu erleben, wird für Frauen immer größer.“
Doch nicht nur die deutsche Kriminalstatistik, auf die Kaiser sich bezieht, zeigt seit Pandemiebeginn einen Anstieg von häuslicher Gewalt gegen Frauen, auch in anderen Teilen der Welt finden sich empirische Belege für dieses Phänomen. Exemplarisch sei hier auf das aktuelle Themenheft des International Journal of Conflict and Violence verwiesen, das unter dem Titel „Covid and Conflict: Local Impacts and Global Questions“ eine von Chinyere Cecilia Okeke und Ifeoma Maureen Obionu durchgeführte Studie vorstellt. Die beiden Wissenschaftlerinnen haben in einer Online-Erhebung den „Effect of Covid-19 Lockdown on Women and Girls in Nigeria“ (über alle sechs geopolitischen Regionen des Landes hinweg) untersucht und zu diesem Zweck 1.243 Mädchen und Frauen nach ihren Erfahrungen mit geschlechtsspezifischer Gewalt, Unsicherheit und Wohlbefinden vor und während der Pandemie gefragt. Hatten in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des Lockdown 9,3 % der Befragten Gewalt in den eigenen vier Wänden erfahren, mussten während der Pandemie mit rund 19 % mehr als doppelt so viele Frauen und Mädchen Gewalt erleben. Bei weitergehenden Untersuchungen hinsichtlich eines Zusammenhangs mit unabhängigen Variablen wie etwa dem Alter oder dem Einkommen zeigten sich keine statistisch signifikanten Ergebnisse.
Doch zurück zu Kaisers Beobachtung vom „feministischen Paradox“. Die Gründe für die Zunahme männlicher Gewalt gegen Frauen sieht die Autorin in der „Mission Impossible“, mit deren Bewältigung weiße Hetero-Cis-Männer sich heutzutage nicht nur herausgefordert, sondern häufig eben auch überfordert wären: Obschon sie einen erheblichen Geltungsverlust erfahren hätten und in gesellschaftlichen Debatten nur noch eine Identitätsgruppe neben anderen seien, würden überkommene Narrative von männlicher Stärke und Dominanz dennoch vielfach weiter tradiert. Um den entsprechenden Rollenbildern und den damit verbundenen Erwartungen entsprechen zu können und zudem das Kräfteverhältnis zwischen sich selbst und ihrer Partnerin aufrecht zu erhalten, griffen immer mehr Männer zu Gewalt: „Die Körper von Frauen müssen als Blitzableiter für unauflösbare Konflikte, Niederlagen und Kränkungen, für männliche Machtfantasien und Überheblichkeit herhalten“, so Kaiser.
Unter solchen Umständen nimmt auch die Bedeutung von Frauenhäusern enorm zu, sind sie doch als sicherer Schutzraum für betroffene Frauen und ihre Kinder gedacht. Für Kaiser sind sie darüber hinaus jedoch auch ein „Ort, der geradezu symbolisch dafür ist, wie scheinheilig mit dieser alltäglichen Gewalt gegen Frauen umgegangen wird“. Denn nicht nur hätten von Gewalt betroffene Frauen keinen rechtlich verankerten Anspruch auf einen Platz im Frauenhaus, der ihnen einen sicheren Zufluchtsort garantiert, auch finanziell seien die Häuser mehr als dürftig ausgestattet. Sie erhielten ihre Gelder in Form von Spenden und Fördergeldern sowie von den Ländern und Kommunen als „freiwillige Leistung für den Kulturbereich“. Das, so Kaiser weiter, führe zu einer krassen Unterversorgung: Es gäbe kein Bundesland, dessen Frauenhäuser nicht gänzlich überlastet seien. Insgesamt existierten bundesweit rund 6.000 Plätze – und es fehlten etwa weitere 15.000. Als verlangte die Flucht vor einem gewalttätigen Partner den Betroffenen nicht schon genug ab, sähen sich die Frauen auch noch mit institutioneller Unsicherheit konfrontiert. Auch komme es nicht selten vor, dass Frauen für ihren Aufenthalt im Frauenhaus selbst zahlen – was sich wahrlich nicht jede leisten könne. Es scheint ganz so, als sei Gewalt gegen Frauen in Deutschland trotz allem nach wie vor weitgehend Privatsache.
Doch die Lage ist nicht nur in der Bundesrepublik bestürzend, auch europaweit sieht es nicht besser aus, wie Kaiser mit beunruhigenden Zahlen zu belegen weiß. Demnach erfüllen aktuell nur neun von 46 Staaten (namentlich Belgien, Dänemark, Luxemburg, Malta, Slowenien, Schweden, Norwegen, Liechtenstein und Nordirland) überhaupt die Mindeststandards der Istanbul-Konvention,[1] nach denen beispielsweise auf 10.000 Einwohner:innen zwei Plätze in einem Frauenhaus bereitstehen sollen, nämlich für eine Frau und ihr Kind. Europaweit existierten insgesamt 2.100 Frauenhäuser, die rund 38.000 Betten zur Verfügung stellten. Laut dem Country Report 2021 der Frauenorganisation Women Against Violence Europe fehlen damit mehr Plätze, als überhaupt vorhanden sind, nämlich rund 55 Prozent.
Es existieren nicht nur viele Formen von Gewalt, mit denen Mädchen und Frauen in zunehmendem Maße konfrontiert sind, sie werden, wenn sie betroffen sind, auch von staatlicher Seite zu wenig geschützt und unterstützt. Wenn die staatlichen Schutzorganisationen versagen, kommt es nicht selten zum sogenannten Femizid, dem die APuZ in einer ihrer jüngsten Ausgaben ein ganzes Themenheft gewidmet hat.
Unter dem Titel „Wie tödlich ist das Geschlechterverhältnis?“ liefern Sabine Patricia Maier, Paulina Lutz, Nora Labarta Greven und Florian Rebmann zunächst eine „Kleine Begriffsgeschichte“ des Femizid. Die feministische Soziologin Diana E. H. Russell, auf deren Definition sich die meisten Autor:innen bei der Verwendung des Wortes stützen, habe ihn erstmals 1976 gebraucht, um vor dem Internationalen Tribunal gegen Gewalt an Frauen herauszustellen, dass Frauen häufig nur deshalb getötet würden, weil sie Frauen sind, die Tötungen mithin ursächlich auf Machtdynamiken von Sexismus und Misogynie patriarchal strukturierter Gesellschaften zurückzuführen seien.
In den 1990er-Jahren folgten erste wissenschaftliche Arbeiten zu Femiziden in Lateinamerika, die auf Russels Definition zurückgriffen. Beispielsweise im mexikanischen Ciudad Juárez sorgten zahlreiche brutale Tötungen junger Frauen, deren von Vergewaltigung und sexualisierter Folter gezeichnete Leichen im öffentlichen Raum abgelegt wurden, für Fassungslosigkeit und Wut, auch weil Medien und Behörden die Fälle als „innerfamiliäre Gewalt“ und später als „Kollateralschäden des Drogenkriegs“ zu verharmlosen und zu normalisieren suchten. Zudem seien die Opfer „mittels sexistischer und klassistischer Stereotype“ teils für die Taten (mit-)verantwortlich gemacht worden.
Vor diesem Hintergrund habe die mexikanische Anthropologin und Kongressabgeordnete Marcela Lagarde Russels Definition erweitert, auf die sich mittlerweile zahlreiche feministische Wissenschaftler:innen und Aktivist:innen bezögen, weil die Todesfälle von Frauen aufgrund ihres Geschlechts eben nur „die Spitze des Eisbergs“ darstellen und zumeist aus struktureller und institutioneller Gewalt gegen Frauen und Mädchen resultieren würden. So breit ausgelegt erfasse der Begriff, so das Autor:innenteam, nicht mehr nur Tötungsdelikte, sondern darüber hinaus auch Todesfälle nach einem illegal vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch oder infolge unzureichender Gesundheitsversorgung. Dass neben „Femizid“ seither vermehrt der Begriff „Feminizid“ anzutreffen ist, habe seinen Grund in ebendieser Bedeutungserweiterung: Letzterer werde verwendet, um die Straflosigkeit der Tötungen und die damit einhergehende staatliche Verantwortung zu betonen.
Dass es im Fall „Campo Algodonero“ 2009 erstmals zur gerichtlichen Verurteilung eines Feminizids kam, sei vor allem den Protestaktionen von Familien und Freund:innen der getöteten Frauen aus dem mexikanischen Ciudad Juárez zu verdanken gewesen. Doch auch andere Gruppen und Aktionen hätten bemerkenswerte Fortschritte im Kampf gegen Feminizide erstritten, allen voran das argentinische Kollektiv „Ni Una Menos“, das auch in Europa ein erhebliches Maß an Bekanntheit erlangte. In ihrem gleichnamigen Beitrag für die APuZ-Ausgabe zeichnet Alyssa Bedrosian das Portrait der feministischen Bewegung: Am 3. Juni 2015 versammelten sich über 250.000 Menschen in Buenos Aires zur ersten Demonstration von „Ni Una Menos“, die von einer Reihe gut ausgebildeter und vernetzter Journalist:innen, Akademiker:innen und Aktivist:innen in Reaktion auf zahlreiche Femizide organisiert worden war. Das im Rahmen der Veranstaltung verlesene Manifest bezog sich auf die vielen seinerzeit in Argentinien verübten Morde an Frauen und erklärte, dass es sich hierbei um kein privates, sondern um ein gesellschaftliches Problem handele, das unter anderem aus der argentinischen Mentalität des Machismo und anderen Formen von Gewalt gegenüber Frauen resultiere. Die Protestschrift endete mit einer Liste von Maßnahmen, die aus Sicht der Gruppe zur Bekämpfung der Gewalt zu ergreifen seien. Das Kollektiv gründete sich zwar in Reaktion auf die vielen Femizide im Land, setzte sich jedoch schon bald auch für andere Themen ein, etwa für die Legalisierung von Abtreibungen, die im Dezember 2020 tatsächlich auch erfolgte. Mittlerweile ist aus den Protesten eine transnationale feministische Bewegung entstanden, die sich gegen geschlechtsspezifische Gewalt wendet.
Lateinamerika komme folglich, so Maier et al., eine Art Vorreiterrolle in der wissenschaftlichen wie aktivistischen Arbeit gegen Femizide zu. Ein Großteil der dortigen Arbeiten habe von jeher eine enge Verbindung zwischen der Gewalt und „neoliberal-kapitalistischen, kolonial-rassistischen und heteronormativen Strukturen“ hergestellt. Schließlich, so das von den Autor:innen wiedergegebene Argument, halte die Gewalt „den Status quo des Geschlechterverhältnisses aufrecht, da traditionelle Geschlechterrollen und Arbeitsteilung für das Funktionieren der neoliberalen Gesellschaftsordnung wesentlich seien.“ Vom Globalen Süden, insbesondere von Lateinamerika aus hätten in der Folgezeit zunächst Spanien, Italien und Frankreich den Begriff des „Femizid“ übernommen, der mittlerweile längst auch von internationalen Organisationen wie der WHO oder der UN verwendet werde.
Eine Errungenschaft, die für die feministischen Bewegungen des Globalen Südens von großer Bedeutung war, weil Femizide aufgrund verbreiteter sexistischer Stereotype und Misogynie lange Zeit kaum strafrechtlich verfolgt wurden, ist der Umstand, dass Costa Rica, Chile und Argentinien die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts als Straftatbestand schon vor der Jahrtausendwende in ihre nationalen Gesetzgebungen integriert haben. Eine solche rechtliche Definition oder Verankerung von Femiziden existiert demgegenüber bislang in keinem Land der Europäischen Union, wie Birgit Sauer in ihrem Beitrag zu berichten weiß. Und: Fehlt es an einer einheitlichen juristischen Definition, ist eine unterschiedliche Klassifikation die Folge. Die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts kann im deutschen Recht als Mord deklariert werden, meist jedoch, so Sauer, werde von den Gerichten auf Totschlag entschieden, was hinsichtlich des Strafmaßes von erheblicher Relevanz sei.
Wie in anderen Ländern werde daher auch in Deutschland in jüngster Zeit über die Einführung eines solchen Straftatbestands gestritten und über die Frage, ob eine daraus resultierende explizite Strafverfolgung der Tötung von Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts tatsächlich dazu geeignet sei, diese einzudämmen oder gar zu verhindern. Unbestritten ist für Sauer, dass es mehr Wissen über Femizide braucht, um zivilgesellschaftliche wie staatliche Akteure dazu zu ermutigen, ganz gezielt konkrete Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen einzufordern und politisch durchzusetzen. Hierfür sei eine bessere Erfassung der Daten zur Tötung weiblicher Personen aufgrund ihres Geschlechts unabdingbar, weil diese Daten die „gesellschaftliche Gewaltstruktur“ freilegten und es so überhaupt erst ermöglichten, diese Struktur zu verändern – was Sauer bei Weitem als das bessere Mittel erachtet, um Femizide zu beenden, als auf die abschreckende Wirkung eines neu geschaffenen Straftatbestandes zu setzen. Dieser Überzeugung entsprechend stellt die Politikwissenschaftlerin das vom Europäischen Institut für Geschlechtergleichheit (EIGE) 2021 vorgeschlagene und seitdem stetig weiterentwickelte Klassifikations- und Indikatorensystem von Tötungsdelikten an Frauen vor und erörtert den darin propagierten Dreischritt, der genauso lautet wie Sauers Beitrag: „Name it, count it, end it“.
Was es außerdem braucht, um der Gewalt gegen Frauen wirksamer zu begegnen, erfährt man von der in Berlin-Neukölln praktizierenden Anwältin Asha Hedayati, die in einem Interview in der APuz-Ausgabe bewegende Einblicke in ihren Arbeitsalltag gewährt: Neben einer effektiven Strafverfolgung (auch von Gewalt im digitalen Raum) bedürfe es einer neuen Art des Umgangs mit frauenfeindlicher Gewalt, die Schluss macht mit Täter-Opfer-Umkehr und misogynen Mythen: Es gelte, nicht die Betroffenen zu beschämen, sondern die Täter. Dazu seien insbesondere auch Schulungen aller involvierten Stellen vonnöten, die in solchen Fällen zum Einsatz kommen, seien es Familienrichter:innen, Polizeibeamt:innen oder das in Jugendämtern tätige Personal. Ebenso dringend wie die von Susanne Kaiser geforderte bessere finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und Beratungsstellen brauche es umfassende strukturelle Veränderungen, um Abhängigkeitsverhältnisse insbesondere ökonomischer Natur (Stichworte Gender Pay Gap, Care-Arbeit, Ehegattensplitting) zu verringern. Einig sind sich Hedayati und Kaiser auch mit Blick auf die große Relevanz präventiver Maßnahmen, die toxische Männlichkeitsvorstellungen und andere Stereotype aufbrechen sollen, etwa durch Veranstaltungen in Kitas und Schulen. „Und das alles muss jetzt gleich passieren“, fordert Kaiser.
Hedayati macht zudem eine simple Einsicht stark: „[W]ir müssen davon wegkommen, zu denken, dass eine Veränderung nur durch Frauen erwirkt werden kann. Wir brauchen die Cis-Männer für eine echte Veränderung. Wir werden ohne sie da nicht weiterkommen. Auch sie müssen Verantwortung dafür übernehmen. Und auch sie müssen verstehen, dass eine Gesellschaft nur frei und lebenswert ist, wenn alle in ihr ein freies, lebenswertes Leben führen können.“
Fußnoten
- Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um ein Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, das seit Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland ist. Siehe: Council of Europe, Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, 11.5.2011.
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Karsten Malowitz.
Kategorien: Affekte / Emotionen Familie / Jugend / Alter Feminismus Gender Gewalt Körper Macht Zivilgesellschaft / Soziale Bewegungen
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