Frank Nullmeier | Essay |

„Bloße Meinung“

Über Demokratie, Öffentlichkeit und die Abwertung der Meinung als Gegenteil von Wahrheit

[1] Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist sicher zuzustimmen, wenn er in seiner Eröffnungsrede zur diesjährigen Konferenz re:publica die Wichtigkeit des „Bekenntnis[ses] zu Recherche, Differenzierung und Abwägung, gegen Unwissen, Grobschlächtigkeit und falsche Vereinfachung“ hervorhob.[2] Angesichts von Fake News, Hate Speech und gesteuerter Manipulationen, von rechtspopulistischer Mobilisierung bis hin zu rassistischer Propaganda in den sozialen Medien ist dieses Plädoyer für eine Debattenkultur der Differenzierung nur zu begrüßen. Beim Bundespräsidenten wie in vielen anderen Stellungnahmen auch geht die Kritik der jüngsten Entwicklungen öffentlicher Kommunikation im Netz einher mit einem Lob von Argumentation und Wahrheit, Wissen und Tatsachen, Nachrichten und Fakten. Ein emphatisch wissenschaftsorientiertes Wahrheitsverständnis erscheint als positives Gegenbild zum Post-Truth Age.

Wie auf all diese Veränderungen der öffentlichen Auseinandersetzung zu reagieren ist, will aber genau bedacht sein. Die scharfe Entgegensetzung von Wahrheit und Lüge, Fake und Fakten führt aktuell dazu, dass die Kategorie der „Meinung“ auf die Seite des zu Verwerfenden gerät. Auch in der Rede des Bundespräsidenten stehen sich „der überprüfte Fakt und die bloße Meinung“ gegenüber.[3] Meinung ist jedoch ein zentraler Begriff demokratischen Denkens. Wir sprechen von Meinungsfreiheit als Voraussetzung für politische Öffentlichkeit, und der Prozess demokratischer Auseinandersetzung wird als Meinungs- und Willensbildung bezeichnet. Wo bislang von Meinung als zu schützendem Gut die Rede war, wird diese nun als „bloße Meinung“ – nicht zum ersten Male in der Geschichte dieses Begriffs – herabgesetzt und unter Verdacht gestellt.

Im Folgenden soll die Frage geklärt werden, ob diese Zuspitzung auf ein wissenschaftszentriertes Wahrheitsverständnis und die Abwertung von Meinungen als „bloßer Meinung“ eine demokratisch wirklich angemessene Reaktion darstellt. Sind hier nicht neue Ausschlussmechanismen am Werk und wird Wissenschaft damit nicht soziologisch naiv betrachtet?

Einen ähnlichen öffentlichen Stellenwert wie heute hatte eine wissenschaftszentrierte Wahrheitsemphase zuletzt in den frühen 1960er-Jahren. Wissenschaft war der technologische Treiber, der nicht nur die bemannte Raumfahrt ermöglichte und die Energiefrage durch den Bau von Atomkraftwerken zu lösen schien. Es war die Zeit, in der wissenschaftliche Wahrheiten von vielen Seiten als unhinterfragbare Grundlage politischen Handelns gewertet wurden und Technokratie als positives Modell einer zukunftsorientierten Politik gelten konnte.

Dagegen hatten sich seit den 1960er-Jahren Wissenschaftssoziologie, Wissenschaftstheorie und -philosophie, Diskurstheorie, Science and Technology Studies sowie Poststrukturalismus gewendet und die soziale (aber nicht nur soziale) Bedingtheit wissenschaftlichen Wissens erforscht. Wahrheit ist danach nichts, das erscheint, auf der Hand liegt, klar erkennbar ist oder sich unmittelbar aus Beobachtungen oder anderen Operationen ergibt. Wahrheit ist vielmehr ein sozialer Prozess, der bestenfalls ein vorrangig diskursiv bestimmter Austausch ist, ein Prozess, in dem immer wieder neue Argumente zur Prüfung zugelassen sind und die Zuordnung der Wahrheitsqualität permanent infrage gestellt wird. Die Betrachtung der Wissenschaft als fortlaufenden Diskurs entzieht dem Reden über Wahrheit jede Emphase. Wahrheit ist ein mühsamer, potenziell endloser Prozess kontinuierlicher kommunikativer Anstrengung bei Hinzuziehung aller denkbaren Beiträge. So betrachtet kann Wissenschaft gar nicht als Autorität erscheinen, stellt sie doch selbst ein potenziell irrtumsanfälliges Geschehen dar, in dem Prozesse der Schließung, Fraktionierung und der Hegemonie auftreten. Schon im Vorlauf der aktuellen Diskussionen hatte sich das alte Selbstbewusstsein in einigen Natur- und Technikwissenschaften reetabliert. Auch die Kritik an manchen Formen poststrukturalistischer Theorie und amerikanischer Universitätspolitik dürfte zu dieser Neuauflage eines emphatischen Wissenschaftsverständnisses beigetragen haben. „Wahrheit“ und „Wissenschaft“ sind zu Leitkategorien einer politischen Position geworden, die – so die These der folgenden Ausführungen – über die Abwertung der Meinung als Gegenteil von Wahrheit die Grundlagen eines inklusiven demokratischen Prozesses gefährdet.

Meinung und Meinungsbildung in der Demokratie

In einer Demokratie beruht die herausgehobene Rolle der politischen Öffentlichkeit darauf, dass es einen hinreichenden Zugang zur Beteiligung möglichst vieler Personen an der Diskussion öffentlicher Angelegenheiten gibt. Diese Zugangsmöglichkeit steht den Bürger*innen über zahlreiche Medien und Kommunikationswege zur Verfügung. Was sie einbringen und was sie zur Beteiligung qualifiziert, wird traditionell als „ihre Meinung“ bezeichnet. Politische Gleichheit in einer demokratischen Gesellschaft ist dadurch charakterisiert, dass es auf jede einzelne Person und ihre jeweils eigene Meinung ankommt, dass jede Bürger*in eine Meinung haben kann und diese Meinung etwas ausdrückt, das auf keinen Fall delegiert werden kann: das eigene Nachdenken über öffentliche Angelegenheiten. Jede Form der Beteiligung an öffentlichem Geschehen gilt als „Meinungsäußerung“, das gesamte Geschehen der öffentlichen Auseinandersetzung im Vorfeld kollektiv verbindlichen Entscheidens als „Meinungsbildung“. Das „Meinen“ steht mithin im Zentrum eines demokratisch-partizipativen Geschehens.

Die Formulierung vom „bloßen Meinen“ zeigt an, dass es angesichts der Kritik an den sozialen Medien als Orte der Manipulation und der negativen Emotionalisierung vermehrt Stellungnahmen gibt, die dem „Meinen“ an sich seinen Wert absprechen. Wenn aber das Meinen nicht wirklich legitim ist, sondern vor allem auf Wahrheit und wissenschaftsnahen Vernunftgebrauch ausgerichtete Beiträge zur öffentlichen Diskussion als wertvoll angesehen werden, dann wird die Inklusion aller in die öffentliche Auseinandersetzung und die politische Gleichheit als Fundament eines demokratischen Systems zum Problem.

Wenn empirische Fragen von den entsprechenden Wissenschaften beantwortet werden können und international anerkanntes wissenschaftliches Wissen die einzige epistemische Autorität darstellt, dann ist auf diesem Gebiet für ein Meinen kaum noch Raum. Wenn zudem normative Fragen als wahrheitsfähig angesehen werden und sich wissenschaftliche Theorien über die Richtigkeit von Werten und deren Interpretationen herausbilden, dann ist auch auf einem weiteren Feld nur wenig Platz für ein Meinen. Mit der Betonung wissenschaftlicher Wahrheitsproduktion als Garant guter politischer Entscheidungen bleiben für die Bürger*innen nur Hinnahme oder Nachvollzug übrig, ein Mitdiskustieren und Einbringen eigener Beiträge scheint sich nicht mehr zu lohnen, ist überflüssig und potenziell sogar eher gefährlich. So kann die Reaktion auf den heutigen Zustand der öffentlichen Kommunikation darin bestehen, dass es nur noch schwer gelingt, überhaupt einen legitimen und zugleich aussichtsreichen Raum für die diskursive Intervention des Einzelnen zu benennen. Jeder einzelne Beitrag reduziert sich auf das Verstärken des wissenschaftlich schon Erarbeiteten oder kann sich nur als unwissende Stellungnahme eines Außenseiters verstehen, der sich gegen die Hegemonie des Wissenschaftlichen stellt. Strebt man eine Szientifizierung der öffentlichen Debatte an, wird der Raum dessen, was noch als legitime Meinungsäußerung gelten kann, enorm verengt. Da immer schon eine ‚bessere‘, ‚wahrere‘ und auch ‚richtigere‘ Aussage zur Verfügung steht, wird das Meinen funktionslos. Es kann sich vielleicht noch als Skepsis und Vorsicht oder als Emphase und freudige Unterstützung, als Vertrauen oder Misstrauen ausdrücken, aber etwas ‚Substanzielles‘ kann eine Meinung nicht mehr beitragen. Den Meinungen bleibt nur übrig, die wissenschaftlich-politischen Hegemonialkämpfe zu begleiten und nachzuvollziehen.  

Demokratie aber braucht das Meinen. Nur bei Einbeziehung auch nicht wissenschaftsnaher, nicht vernünftig vorgeklärter Beiträge ist die Inklusion aller Bürger*innen zumindest denkmöglich. Sicherlich kann man hoffen, dass immer mehr Gesellschaftsmitglieder aufgrund fortschreitender Akademisierung Nähe zur Wissenschaft aufweisen werden. Dass dieser Umstand aber in quasi logischer Konsequenz zu einer sehr breiten und überwiegend wissenschaftsorientierten Meinungs- und Willensbildung führen wird, ist kaum zu erwarten, denn trotz akademischer Ausbildung werden die eigenen Einstellungen und Äußerungen nicht frei von Emotionen, Eigeninteressen, Polemiken, Vorurteilen und Vorbehalten, Kurzschlüssen oder bloßem Vertrauen auf Gehörtes sein. Soll Demokratie als sozial offener Prozess gelingen, muss es auch möglich sein, nicht hinreichend reflektierte und wissenschaftlich nicht abgesicherte Positionen öffentlich zu bekunden. Verwissenschaftlichte Wahrheiten schaffen Asymmetrien und exkludieren viele vom Meinungsbildungsprozess. Bewegen sich dagegen alle im Medium dessen, was Meinung heißt – mit zumindest prinzipiell nicht ungleich verteilten Chancen auf die Wahrheit derselben – dann können die Grundkonzepte demokratischer politischer Auseinandersetzung gewahrt werden.

Wenn Meinungen aber nicht nur als Negativum zu Wahrheit verstanden werden sollen, wie sind dann Wahrheit und Meinung begrifflich zu bestimmen? Dies gilt es, im Folgenden in zwei Schritten zu erkunden. Zunächst wird zu zeigen sein, dass unter Wahrheit, so wie dieser Begriff in der Öffentlichkeit verwendet wird, sechs recht unterschiedliche Themen verhandelt werden. In einem zweiten Schritt ist der legitime Raum des Meinens näher zu bestimmen als ein Raum, der gerade nicht nach dem Muster von wissenschaftlichen Verfahren der Wahrheitssuche verstanden werden darf.

Wahrheit und Geltungsansprüche

Mit dem in der breiten Öffentlichkeit verwendeten Begriff „Wahrheit“ können drei unterschiedliche Geltungsansprüche von Äußerungen angesprochen sein:

1.         Wahrheit

Wahrheit wird in erster Linie als Geltungsmaßstab von deskriptiven, explanatorischen und prognostischen Aussagen (im Folgenden: empirischen Aussagen) verstanden, als Wahrheit oder Falschheit einer Behauptung über die „objektive Welt“, über etwas, von dem angenommen werden kann, dass es existiert hat, existiert oder existieren wird. Wenn von Fakten als Gegenteil von Fake-News gesprochen wird, so wird dieser Wahrheitsbegriff in Anspruch genommen. Fakten sind als „Tatsachenwahrheiten“ aber nur ein kleiner Teil dessen, was unter empirischen Aussagen zu verstehen ist. Fakten sind deskriptive Aussagen zu Vorgängen mit einer bestimmten Raum-Zeit-Stelle. Komplexe Ursachen-Wirkungsbeziehungen und Prognosen sind ebenso Bestandteil des empirischen Wissens und treten mit dem Anspruch auf Wahrheit auf, sind aber keine Fakten. Für komplexeste Theorie wie für einfache Beobachtungsaussagen gilt, dass in sie eine Fülle an Voraussetzungen eingehen, die jeweils einem intersubjektiven Prozess der Erzeugung von Wissen unterliegen. Die Wahrheit selbst von Fakten, soweit sind die Ergebnisse der Wissenschaftssoziologie gegen die Wissenschaftseuphorie zu wahren (!), liegt nicht auf der Hand – und die ökonomisch höchst interessierte Leugnung des Klimawandels zeigt, dass Klimamodelle komplexe wissenschaftliche Konstruktionsleistungen sind, in die auch umstrittene Annahmen eingehen können und die daher einer dauernden Prüfung und Neuverhandlung bedürfen.  

2.         Wahrhaftigkeit

Der Wahrheitsbegriff wird auch dann eingesetzt, wenn es um den Gegensatz von Wahrheit und Lüge geht, dem bewussten Vorbringen von Behauptungen, von denen auch denjenigen, die derlei Äußerungen tätigen, bewusst ist, dass sie in einem empirischen Sinne nicht wahr sind. Hier hat sich fachwissenschaftlich der Ausdruck Wahrhaftigkeit als Bezeichnung durchgesetzt, um den Unterschied zum Irrtum, zum Unwissen oder einer sich im Nachhinein als falsch erweisenden empirischen Behauptung kenntlich zu machen. Um Unwahrhaftigkeit identifizieren zu können, muss zwischen der Äußerung als einer raumzeitlich bestimmten Sprechhandlung und der Aussage als sprachlichem Inhalt dieser Äußerung unterschieden werden. (Un-)Wahrhaftigkeit betrifft das sich äußernde Subjekt oder Kollektiv, die subjektive Welt, und zugleich die objektive Welt. Im Fall der Lüge findet ein Bezug auf zwei empirische Aussagen statt: zum einen auf die öffentlich geäußerte Aussage, und zum anderen auf eine gegenteilige oder deutlich abweichende Aussage zum gleichen Gegenstand, die gerade nicht geäußert wird, wobei die eigene Geltungszuweisung als wahr Letzterer, also der nicht geäußerten Aussage, zukommt und die als falsch der öffentlich geäußerten Aussage. Die Lüge weiß um die Falschheit der geäußerten Aussage, stellt sie aber wider besseren Wissens als wahr dar. Unwahrhaftigkeit steht daher in enger Beziehung zum Geltungsanspruch der Wahrheit. Eine selbst als unwahr angesehene Aussage wird mit dem Anspruch auf Wahrheitsgeltung vorgebracht. Der Skandal der alternativen Fakten liegt daher nicht allein darin, dass sie tatsächlich falsch sind, sondern vielmehr darin, dass ihre Falschheit bekannt ist und sie zu Täuschungszwecken gezielt eingesetzt werden.

3.         Richtigkeit

Der Wahrheitsbegriff wird noch in einer dritten Version vertreten: als Wahrheit normativer Aussagen. Diese Version hat sich trotz ihrer Wurzeln in der antiken Philosophie erst in den 1960er-Jahren etablieren können, ist aber weiterhin umstritten. Die Kritik des technokratischen Wissenschaftsglaubens erbrachte den Nachweis, dass empirische Wahrheiten nur Deskriptionen, Erklärungen und Prognosen umfassen und daraus, rein logisch, keine Schlüsse auf Antworten zu (normativen) Fragen gezogen werden können. Das hatte gravierende Folgen für die politische Relevanz von Wissenschaft. Eine jede politische Entscheidung bedarf danach zweier Urteile: 1) eines Urteils über die empirischen Aussagen, die in die Entscheidung eingehen, und 2) eines Urteils über die Angemessenheit jener Werte und Maxime, die die normative Ausrichtung einer Entscheidung bestimmen. (Natur-)Wissenschaftliche Wahrheiten können rein logisch den Kontingenzspielraum des Politischen nicht auflösen. Normative Fragen schienen aber dem subjektiven Belieben beziehungsweise einem Wertepluralismus überlassen zu sein. Die normative Ausrichtung politischer Entscheidungen ergab sich aus dem Vorrang von subjektiven Überzeugungen, also „Meinungen“, gegenüber normativen Fragen. Die entscheidende Wendung in den 1960er-Jahren bestand darin, auch Normatives als etwas zu erachten, das wissenschaftlich zu bearbeiten und zu beantworten sei. Entsprechend seien normative Fragen nicht einfach nur nach politischen Meinungen, ideologischen Vorlieben oder letzten subjektiven Wertentscheidungen zu klären, sondern sollten vielmehr selbst Gegenstand einer wissenschaftlich-argumentativen Prüfung sein. Die entscheidende Formel lautete: „Wahrheitsfähigkeit praktischer Fragen“. Damit wurden normative Aussagen ebenso mit dem ‚Ehrentitel‘ ausgezeichnet wie schon naturwissenschaftliche Aussagen. Normatives eignete sich Kategorien an, die lange einer allein empirisch ausgerichteten Wissenschaft vorbehalten waren. Aus der asymmetrischen Gegenüberstellung von Wissenschaft und Wahrheit auf der einen sowie Werten, Subjektivität und Ideologie auf der anderen Seite wird damit eine symmetrische Auseinandersetzung: Den empirischen Fragen entspricht eine empirische Wahrheitsgeltung, den normativen Fragen eine praktische Wahrheitsgeltung, für die innerwissenschaftlich neben „Wahrheit“ oft auch Begriffe wie „Richtigkeit“ oder „Angemessenheit“ verwendet wurden. Auch wenn eine objektive Welt als Grenze von Argumentationen nicht existiert, so kann es doch auch im Bereich der Richtigkeit normativer Äußerungen eine partiell wahrheitsanaloge Logik der Argumentation mit der Annahme einer aus richtig und falsch bestehenden Binarität und einer potenziell allein richtigen Aussage geben. Daher besteht ein Unterschied zwischen empirischen Aussagen sowie deren Wahrheit einerseits und normativen Aussagen, die sich auf eine normative Welt beziehen (ohne damit einen eigenen ontologischen Status zu reklamieren), und deren Richtigkeit andererseits: Der Sinn von Richtigkeit erschöpft sich, so eine bekannte Formulierung, „in ideal gerechtfertigter Behauptbarkeit“.[4]

Diese drei Weisen der Verwendung von „Wahrheit“ als Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit lassen sich klar voneinander unterscheiden. Diese Geltungsansprüche sind auseinanderzuhalten, wenn es um die Kritik aktueller Kommunikationsinhalte oder politischer Äußerungen geht. Es ist kein grundlegendes neues Problem, Wahrheitsfragen von Wahrhaftigkeitsfragen in einer Diskussion über Fake-News zu trennen oder empirische Aussagen zur Entwicklung des Weltklimas von normativen Aussagen zur Angemessenheit des Wertmaßstabes von Nachhaltigkeit zu unterscheiden. Die Social Media-Kommunikation mit einem Mehr an Lügen und Manipulationen stellt damit prinzipiell keine neuen theoretischen Probleme. Es könnte angesichts der Datenmengen und Verflechtungen allerdings aufwändiger sein, Wahres von Falschem und dieses wiederum von Lügen zu trennen. Da sich Lüge und Unwahrhaftigkeit in diesem Zusammenhang als Hauptthema erweisen dürften, sollte man über die bisherigen Differenzierungen hinaus noch zwei weitere Unterformen der (Un-)Wahrhaftigkeit unterscheiden:

2a.       Normative Lüge

Wenig beachtet ist bisher das, was man vielleicht als „normative Lüge“ bezeichnen kann. Dieses Phänomen gehört zur Geltungssphäre der Wahrhaftigkeit. Auch eine Lüge im Bereich der praktischen, normativen Aussagen betrifft das sich äußernde Subjekt oder Kollektiv, das in diesem Fall mit zwei normativen Äußerungen hantiert: zum einen mit der geäußerten Norm oder Wertung und zum anderen mit einer gegenteiligen Wertung oder Norm zum gleichen Problem, wobei die als normativ nicht richtig oder unangemessen angesehene Aussage geäußert, und die als richtig angesehene Wertung verschwiegen wird. Die normative Lüge nutzt parasitär ebenfalls eine andere Geltungssphäre, nämlich die der Richtigkeit, um bewusst nicht richtige Äußerungen mit dem Anspruch auf Richtigkeit in der Welt zu verbreiten. Ideologieproduktion, die um die Unrichtigkeit des Vorgebrachten weiß, ist daher – im Unterschied zum Ideologischen als einem notwendigen gesellschaftlichen Schein – ein Fall von Unwahrhaftigkeit und Lüge auf dem Feld des Normativen. 

2b.       Authentizität

Eine weitere Variante der Wahrhaftigkeit wird vereinzelt als „Ernsthaftigkeit“ bezeichnet, häufiger mit dem Begriff der „Authentizität“ belegt. Die subjektive Welt der Sprecher*innen kommt dabei gleich in doppelter Hinsicht zum Tragen: Zum einen soll eine wahre Aussage über die je eigene subjektive Welt gemacht werden, über eigene Gefühlszustände und Vorstellungsgehalte. Zum zweiten wird diese Aussage über sich selbst aber mit besonderem Nachdruck als wahrhaftig vertreten, weil diese subjektive Welt für andere Personen nicht direkt zugänglich ist. Authentizität betrifft Äußerungen, die mit dem doppelten Anspruch von empirischer Wahrheit über die je eigene subjektive Welt und Wahrhaftigkeit der Selbsterforschung und Selbstbeobachtung gemacht werden. Die Äußerungen müssen, wollen sie authentisch sein, mit dem Anspruch auf empirische Wahrheit über einen Gefühlszustand beziehungsweise die Einstellungen, Denkweisen und Erfahrungen der eigenen Person geäußert werden. Und sie müssen zudem auch den Anspruch vertreten, sich nicht über Zustände des eigenen Selbst mehr oder minder absichtlich zu belügen. Wird nur einer dieser beiden Ansprüche verfehlt, gilt die Äußerung als nicht authentisch.  

Von zentraler Bedeutung ist, dass die Diskussion über Aussagen, die für sich beanspruchen wahr oder richtig zu sein, verwissenschaftlicht werden kann. Derartige Aussagen werden einem methodischen Prozess der argumentativen Prüfung unterzogen mit dem Ergebnis der Sortierung und Selektion. Bestimmte Aussagen können dann vor dem Hintergrund des gegebenen Wissens und der vorliegenden Argumente nicht mehr als legitime Anwärter auf die Geltungszuweisung als wahr beziehungsweise richtig gelten. Ab einem bestimmten Grad an Intensität der Diskussion sowie des Vorliegens von empirischer Evidenz und guten Argumenten ist ein Meinen in diesem Prüfungsprozess nur noch als revisionsbedürftiges Meinen möglich. Auch in den Fällen der bewussten Unwahrheit und normativen Lüge ist ein Nachprüf- und Rechercheprozess gleich einer journalistischen oder wissenschaftsnahen Prüfung denkbar. Ab einer bestimmten Stufe der Intensität der Recherche ist auch in diesen Fällen ein Meinen nur noch eine vorläufige Stellungnahme, die sich einem Lern- und Revisionsprozess öffnen muss. So bleibt vorrangig die Authentizität dasjenige Feld, auf dem das Meinen auch frei von Verwissenschaftlichung eine legitime Rolle einnehmen kann.       

In der aktuellen Diskussion ist aber noch eine weitere Form des Umgangs mit dem Wahrheitsbegriff zu beachten: der gänzliche Verzicht auf Geltungsansprüche als besondere Qualität von Aussagen. „Wahrheit“ liegt nur dort vor, wo sich eine Äußerung in politischer und ökonomischer Hinsicht als wirksam erweist. Allein die Konsequenzen einer Äußerung zählen. Was Aufmerksamkeit, Verbreitung und (nicht notwendigerweise) Zustimmung zu erzeugen vermag, gilt danach als „wahr“. Die Geltungsansprüche und deren Prüfung werden schlicht zur Seite gestellt. Ob den Sprecher*innen dabei im Einzelnen bekannt und bewusst ist, dass es sich um falsche, unrichtige und damit unwahrhaftige Äußerungen handelt, ist in diesem Handlungsansatz nicht mehr relevant. Hier liegt eine höhere Form der Unwahrhaftigkeit vor, die auch noch den Gedanken an argumentativ einlösbare Geltung zu verdrängen sucht. Was immer funktioniert, kann als wahr behauptet werden, ohne weitere Differenzierung von Geltungsdimensionen. Wahrheit als Wirksamkeit ist die Aufhebung der Orientierung an Geltungsansprüchen.

Wahrheit, Meinung und Demokratie

Angesichts dieser Entwicklungstendenzen bedarf es einer energischen Verteidigung der drei Geltungsansprüche und der Argumentation als der angemessenen Form ihrer Einlösung und Prüfung. Wenn sich die Gegenbewegung zum Wirksamkeitsdenken und der Manipulation von Öffentlichkeit allerdings hinter einem Wahrheitsbegriff versammelt, der ganz vorrangig als Autorisierung von Wissenschaft verstanden wird, wird das langfristig zu Problemen für den Bestand demokratischer politischer Systeme führen. Demokratie wird durch Schließungs- und Exklusionsprozesse sowie die Oligopolisierung des Raums öffentlicher Auseinandersetzung zugunsten akademisch gebildeter sozialer Schichten und wissenschaftlicher Eliten gefährdet. Wenn allein eine Wissenschaftsemphase gegen Fake-News und manipulative Kommunikation steht, wenn es nur um „Truth versus post-truth“ geht, wenn die Politik nur noch befolgen soll, was die Wissenschaft als Wahrheit festgestellt hat, dann werden demokratische Errungenschaften auch von denen verspielt, die sich gegen manipulierte Öffentlichkeiten, gegen Hass und Unvernunft in den sozialen Medien wehren.[5] Wenn wissenschaftliche Wahrheit zu dem ausschlaggebenden Medium politischer Auseinandersetzungen erklärt und Politik ihrer Ausrichtung nach an Wissenschaft delegiert wird, schwindet der Raum des Meinens, in dem es politische Gleichheit geben kann. Und nur dieser Raum kann gewährleisten, dass alle Bürger*innen legitimiert und befähigt sind, Beiträge zur öffentlichen Diskussion zu erbringen.

Die Brücke zwischen wissenschaftlichem und politisch-öffentlichem Diskurs ist wesentlich stabiler und breiter geworden – dank der Bildungsexpansion. Gemäß Bildungsbericht[6] hatten im Jahr 2016 31 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung im Alter von mehr als 15 Jahren eine Hochschulzugangsberechtigung, 17 Prozent einen Hochschulabschluss. Aus der ehemals kleinen Elite mit Wissenschaftskontakt ist inzwischen, je nach Altersgruppe ein Fünftel bis ein Drittel geworden, das intensiv mit Wissenschaft zu tun hat(te). Die Qualifizierungsanforderungen im Arbeitsmarkt sind gestiegen, die akademische Vorbildung ist in einer Vielzahl von Berufen und Tätigkeitsfeldern erforderlich. Diese Akademisierung der Gesellschaft hat nicht zuletzt auch Folgen für die Art der öffentlichen Auseinandersetzung. Wissenschaft tritt nicht mehr als einzelne ferne Größe mittels Politikberatung in einen parteipolitisch und ministeriell bestimmten Politikbetrieb ein. Sie wird von vielen Bürger*innen mitvertreten, die sich zumeist in einem bestimmten Wissenschaftsgebiet auskennen, sich aber auch den Stand in anderen Wissenschaftsgebieten leichter aneignen können. Die Hochschulsozialisation schafft eine Vertrautheit mit den Normen des wissenschaftlichen Diskurses und mit einzelnen ausgewählten Wissensgebieten. Akademisch vorgebildete Personen vertreten als Bürger*innen auch in der Alltagskommunikation diese Wissensnormen und Wissensbestände, führen zumindest Wissen aus diesen Kontexten in den politischen Diskurs ein oder verstärken dort bereits vertretene wissenschaftliche Überzeugungen. Damit werden Normen der Argumentativität und Wissenschaftlichkeit in der Öffentlichkeit gestützt. So fungiert Wissenschaftlichkeit als politische Währung der neuen akademischen Mittelschichten und setzt sie von jenen gesellschaftlichen Gruppen ab, die über derlei Ressourcen nicht oder nicht im gleichen Maße verfügen. Eine Konsequenz dieser Entwicklungen liegt darin, dass ein wirklich inklusiver Diskurs nur noch schwer stattfinden kann, denn die Verwissenschaftlichung der öffentlichen Auseinandersetzung zerstört politische Gleichheit. Öffentlichkeit als Sphäre der Meinungsäußerung und des Meinungsaustausches hat aber gerade die Funktion, die Grundlagen politischer Gleichheit immer wieder neu herzustellen und zu sichern. Öffentlichkeit als Meinungssphäre ist nicht mit den derzeitigen Zuständen im Bereich der Netzkommunikation zu verwechseln. Sie ist sowohl gegen derlei Tendenzen als auch gegen Verwissenschaftlichung und Akademisierung zu verteidigen. Ein solcher Versuch der Relegitimierung der Meinungssphäre sollte mindestens die drei folgenden Elemente umfassen:

  1. Politische Öffentlichkeit als Raum des Vorläufigen bedeutet, dass Meinungen legitim sind, die nicht einer Gemeinwohlorientierung folgen und emotional sind, jedoch revidierbar und einer wechselseitigen Kommunikation über gute Argumente zugänglich sind sowie geprüftes Wissen zulassen.
  2. Politische Öffentlichkeit als Raum des genuinen Erfahrungsaustausches bedeutet, dass es eine Sphäre gibt, in der ausschließlich Meinungen legitim sind und diese nicht durch wissenschaftliche Diskurse ersetzt werden können. 
  3. Die Schaffung von verfahrensförmig verfassten Bereichen politischer Öffentlichkeit kann dazu beitragen, disziplinierte Formen der Meinungsauseinandersetzung unter den Bedingungen politischer Gleichheit stattfinden zu lassen.

Raum für Vorläufiges

Man neigt heute dazu, Äußerungen nur dann als legitimen Beitrag zum demokratischen Diskurs anzusehen, wenn sie ohne Emotionen und nicht von einem partikularen Standpunkt aus vorgetragen werden. Das gilt für die Theoriediskussion zum „öffentlichen Vernunftgebrauch“ (John Rawls) ebenso wie für die politischen Reaktionen auf die höchst bedenklichen Vorgänge im Netz. Legitim erscheint danach nur noch ein öffentliches Statement, wenn die Überlegungen schon ‚gereinigt‘ und verfeinert sind, einen inneren Reflexionsprozess erkennen lassen und ihn überstanden haben sowie über ein persönliches ökonomisches Interesse, eine bestimmte religiöse Orientierung, ein Gruppeninteresse oder dergleichen hinausweisen auf ein erst noch zu definierendes Gemeinwohl. Im Sinne politischer Gleichheit ist dieser Haltung zu widersprechen: Eine Beschränkung der Öffentlichkeit durch internalisierte Mechanismen der Vorsortierung zöge weitere soziale Schließung nach sich. Legitime Meinungsäußerungen liegen auch dann vor, wenn sie nicht vorab auf einen öffentlichen Vernunftgebrauch abgestimmt sind. Meinungen können egozentrisch, partikularistisch und eigeninteressiert sein, nicht das allgemeine Wohl im Auge haben, sich religiösen Denksystemen, esoterischen Lebenslehren oder sonstigen „merkwürdigen“ Ansichten verdanken, die in der Wissenschaft als überholt oder falsch angesehen werden, die auf bornierten Formen der Identitätsbildung samt Abgrenzungen und Ressentiments beruhen. Damit eigene Meinungen in die öffentliche Debatte eingebracht werden können, müssen sie aus Sicht der Beteiligten als zumindest potenziell akzeptable Beiträge gelten. Wenn aber jede Äußerung auf eine bereits in der Wissenschaft diskutierte Aussage trifft oder gar auf eine innerwissenschaftlich konsentierte Aussage, dann kann in der Selbstwahrnehmung die eigene Meinung als nicht diskursfähig angesehen werden. Die subjektiven Zugangshürden sind hoch, Selbst-Exklusion ist die Folge. Oder, so das aktuell breit diskutierte Phänomen, die eigene Äußerung wird als expressiver Akt verstanden und kann sich – von Verantwortung für den demokratischen Prozess subjektiv freigesetzt – aller Formen der Hasskommunikation bedienen. Wenn kein Raum für ‚unqualifizierte‘ Äußerungen mehr zugestanden wird, dann entstehen nur Parallelwelten. Öffentliche Diskussion kann nur gelingen, wenn sie auch Raum für das Vorläufige und Unfertige lässt, solange Möglichkeiten zur weiteren Kommunikation noch gegeben sind. So kann und darf nicht unterstellt werden, dass Debatten immer einen Lernprozess befördern. Aber Öffentlichkeit muss so gestaltet sein, dass sie Lernprozesse, oder vorsichtiger: Möglichkeiten der Korrektur vorläufiger Meinungen, immer eröffnet.

Öffentlichkeit als Raum des Erfahrungsaustausches

Das Meinen braucht zudem eine Sphäre, die nicht von der Wissenschaft besetzt werden und gleichzeitig auch vor einem wissenschaftlichen Forum einen Wert für die politische Auseinandersetzung und Entscheidungsfindung besitzen kann. Öffentlichkeit muss ein Bereich sein, der der Äußerung von eigenen oder kollektiven Erfahrungen, Wahrnehmungen, Empfindungen und Erlebnissen Raum zur Verfügung stellt. Meinungen, betreffen sie empirische oder normative Fragen oder gar beides, müssen eine eigene Qualität besitzen, die nicht durch wissenschaftliche Aussagen übertrumpft und ausgeschieden werden kann. Erfahrungen, Wahrnehmungen, Empfindungen und Erlebnisse besitzen gegenüber wissenschaftlichen Aussagen eine eigenständige Qualität und behalten ihre Berechtigung, auch wenn sie zu diesen in Kontrast stehen.

Das sei für den Bereich des Normativen kurz ausgeführt: Wann immer wir über die Richtigkeit von Normen oder Wertungen diskutieren, sind begriffliche Klärungen erforderlich. Wer beispielsweise wissen will, ob die Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung gerecht ist, muss Gerechtigkeit, speziell Bedarfsgerechtigkeit definieren und wird dabei bald darauf stoßen, dass Bedarf das ist, was in einer Gesellschaft als „notwendig“ anerkannt werden kann: Wenn weiter gefragt wird, wie sich „Notwendigkeit“ bestimmen lässt, trifft man auf weitere Kriterien wie etwa physisches Überleben, Vermeidung ernsthafter Schädigungen oder Elend, Erfüllung objektiver Interessen, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Sicherstellung basaler Befähigungen und dergleichen. Fragt man noch weiter, so erzeugt das einen Zwang zur Konkretisierung, zum Beispiel: Was sind ernsthafte im Unterschied zu nicht ernsthaften Schädigungen? Je weiter man fragt, desto wichtiger werden Beschreibungen konkreter Situationen, auch Metaphern, einzelne Erlebnisse, Erzählungen von als exemplarisch angesehenen Fällen. Normative Kraft gewinnt ein Begriff wie Bedarfsgerechtigkeit erst durch den Reichtum solcher Beschreibungen von Elend, ernsthaften Schädigungen und Nicht-Teilhabe. Es sind die einzelnen Bilder eines konkreten schlechten Lebens, die, über mehrere Abstraktionsstufen vermittelt, den Gehalt des Begriffs Bedarfsgerechtigkeit ausmachen. Wenn dieser Verweis auf Konkretes als ein allgemeines Phänomen der Argumentationsführung in normativen Fragen gelten darf, dann sind es diese Bilder eines schlechten Lebens, die das Material wissenschaftlicher normativer Diskussion bilden, aber nicht selbst durch wissenschaftliche Diskussion überwunden oder geklärt werden können. Was als paradigmatischer Fall eines bestimmten Begriffsverständnisses gelten soll, beruht auf Erzählungen und Bildern, die aus den Erlebnissen, Erfahrungen und Wahrnehmungen jener hervorgehen, die in dieser sozialen Welt leben. Hier liegt das legitime Feld der Entwicklung des Meinens: in der Bezugnahme auf konkrete Beschreibungen, Geschichten und Wertungen. In der Äußerung solcher Bilder und ihrer Gewichtung liegt die Sphäre der Meinung. Hier kann keine Verwissenschaftlichung auftreten, weil die Äußerung nur einem Geltungsanspruch unterliegt, nämlich authentischer Ausdruck dessen zu sein, was subjektiv wahrgenommen, erlebt, erfahren, empfunden und gehört wird. Und diese Ebene der authentischen Darlegung subjektiver Welten strahlt auf die Diskussion insbesondere normativer Fragen aus. Bewertungen, die sich aus diesen Äußerungen zu subjektiven Zuständen ergeben, lassen Richtigkeit und Authentizität in einen engeren Zusammenhang rücken. Das erlaubt und befördert Auseinandersetzung, Debatte, Argumentation. Aber es ist keine argumentative Auflösung zu erwarten, kein einzig Zutreffendes.

Damit wäre eine Möglichkeit der Relegitimierung von Meinung für normatives Wissen zumindest angedeutet. Es bleibt offen, ob eine analoge Ausführung auch für empirisches Wissen gemacht werden kann. Hier sind es die lebensweltlichen Wahrnehmungen und Erfahrungen, die eine ähnlich legitime Sphäre der Meinung darstellen. Kausalitäten, Deskriptionen und Prognosen, Modelle und Theorien können und werden oft nicht den differenten Wahrnehmungen unterschiedlicher Personen entsprechen. Die Artikulation von Eigenwahrnehmungen und Erlebnissen ist legitim, da sich die Wahrheit eines wissenschaftlichen Ergebnisses auch darin ausdrücken können müsste, die Forderung nach Demonstration einer Kongruenz von Eigenwahrnehmung und wissenschaftlichem Ergebnis zu erfüllen, diesen ‚Subjektivitätstest‘ zu bestehen. Der Austausch zwischen subjektiven Wahrnehmungswelten und wissenschaftlichen Formen der Produktion empirischen Wissens ist daher zu befürworten, auch wenn in diesem Feld eher eine argumentative Einlösung von Geltungsansprüchen zu erwarten ist. Die Legitimität der Meinung liegt darin, dass die subjektive Welt mit den Diskursen zu praktischen und theoretischen Fragen in dauerhafter Beziehung steht und stehen muss, soll es sich um Diskurse handeln, die Inklusion als Beteiligung aller oder zumindest vieler möglich machen.

Institutionelle Verfassung politischer Meinungsbildungsprozesse

Ein drittes Element einer Relegitimierungsstrategie besteht darin, demokratietheoretische Konzeptionen infrage zu stellen, die auf den Beitrag öffentlicher Diskussion zur Qualität und Legitimität von demokratischen Systemen vertrauen und dazu einen inneren Rationalitätsbezug öffentlicher Diskussion annehmen. Durch die Netzkommunikation ist die institutionell als Ganze ja nie verfasste Öffentlichkeit sicher noch ‚anarchischer‘ geworden. Statt Verfahren, also normativ explizit geregelten Aktivitätsabläufen, liegen in dieser weiten Öffentlichkeit nur Netzwerke, Subkulturen und vielfältigste Kommunikationsflüsse vor. So ist es angemessener, die Legitimität eines politischen Systems von der Qualität der institutionalisierten Verfahren der politischen Entscheidungsfindung bei Offenheit gegenüber der Meinungs- und Willensbildung zu erwarten, ohne Letzterer aber eine besondere Rationalitätskraft zuzusprechen. Nicht die den Entscheidungsverfahren fernstehenden Prozesse der Öffentlichkeit gewährleisten die Legitimität demokratischer Systeme, sondern die Qualität ihrer Entscheidungsverfahren. Wenn Demokratie auf der Idee politischer Gleichheit im Sinne von „one person, one vote“ beruht, können öffentliche Kommunikationsprozesse auch deshalb nicht die Legitimität der Demokratie verbürgen, weil sie keine Strukturen besitzen, die auf politische Gleichheit ausgelegt wären. Politische Gleichheit in dieser basalen Form kann nur durch Abstimmungen und Wahlen gewährleistet werden. Politische Öffentlichkeit, der solche Momente der Anerkennung jedes Einzelnen als eines Gleichen unter Gleichen fremd sind, kann keine höhere demokratische Legitimationskraft zukommen als den direkt auf politischer Gleichheit beruhenden Entscheidungsverfahren. Einem Netzwerk von offenen Kommunikationskanälen wie der Öffentlichkeit kann daher auch nicht das Attribut „demokratisch“ zugeschrieben werden, wenn in diesem Kommunikationsraum keinerlei Formen und Mechanismen zur Sicherung politischer Gleichheit existieren. Es sind erst die formellen Verfahren, die in strikter Weise politische Gleichheit sicherstellen – und damit auch ein Gegengewicht zu den wachsenden Asymmetrien und Verzerrungen im öffentlichen Raum bilden können. Eine stark auf die Rolle der Öffentlichkeit zentrierte Demokratietheorie, die den verfahrensmäßig nicht verfassten Prozessen der öffentlichen Meinungsbildung Fähigkeiten zuspricht wie die Fähigkeit zur Identifikation relevanter Themen, geeigneter Argumente und hinreichender Information sowie die Ausbildung einer hegemonialen öffentlichen Meinung, kann angesichts der Tendenzen im Netz nur noch schwer vertreten werden, aus normativen Gründen der Sicherung basaler politischer Gleichheit sollte sie das auch nicht.

Perspektivisch wäre zu überlegen, ob man nicht einzelne Bereiche öffentlicher Auseinandersetzung selbst stärker verfahrensförmig gestalten kann. Die Legitimität und Qualität eines auf politischer Gleichheit basierenden demokratischen politischen Systems könnte jenseits der bestehenden Entscheidungsverfahren in den Verfassungsinstitutionen dadurch erhöht werden, dass für gewichtige Themen öffentliche Kommunikation auch in der Form geregelter Verfahren angeboten wird. Wenn Öffentlichkeit unter den Bedingungen der Netzkommunikation nur unter besonders günstigen, aber unwahrscheinlichen Konstellationen die Vermutung von Rationalität zulassen, wäre eine Teil-Prozeduralisierung der öffentlichen Meinungsbildung ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung demokratischer Legitimität. Dabei kann es sich um verstetigte Formen der bekannten deliberativen Verfahren handeln oder ein ‚Ausgreifen‘ parlamentarischer Arbeit in die Öffentlichkeit durch an die Parlamentsarbeit angebundene Formate politischer Kommunikation oder eine erweiterte öffentlich-rechtliche Verfassung bestimmter Segmente medialer Kommunikation. Eine stärker prozedurale Verfassung von öffentlichen Meinungsbildungsprozessen wäre eine Antwort auf die problematischen Tendenzen der Netzkommunikation, die eben nicht die Gefahr mit sich bringt, zur politischen Autorisierung von wissenschaftlichen Eliten beizutragen.

  1. Bei diesem Text handelt es sich um eine überarbeitete und stark gekürzte Fassung eines Beitrags zur Bremer Tagung der Sektion „Politische Theorie und Ideengeschichte“ der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (12. bis 14. März 2019) zum Thema „Demokratie und Wahrheit“, veranstaltet von Prof. Dr. Martin Nonhoff und Dr. Frieder Vogelmann (beide Universität Bremen). Ich danke für die sowohl kritischen als auch äußerst hilfreichen Bemerkungen der beiden Veranstalter sowie von Frauke Hamann, Oliver Eberl, Thomas Saretzki, Martin Saar und der Soziopolis-Redaktion.
  2. Frank-Walter Steinmeier, Rede zur Eröffnung der re:publica 2019 am 6. Mai 2019 in Berlin, Bundespräsidialamt, 2019.
  3. Ebd.
  4. Vgl. etwa Jürgen Habermas, Philosophische Texte, Studienausgabe in fünf Bänden, Diskursethik Bd. 3, Frankfurt am Main 2009, S. 445.
  5. Das Klimathema neigt zu einer solchen Perspektive auf das Wissenschafts-Politik-Verhältnis. So auch in Rezos Video „Die Zerstörung der CDU“. Dort heißt es, dass CDU und SPD eigentlich nur das umsetzen müssen, was die Wissenschaftler*innen sagen (siehe Minute 15:33). In der Klimapolitik mag das angesichts eines überwältigenden Konsenses in der Wissenschaft eine plausible Ansicht sein, man hat nur die Befürchtung, dass diese Rolle der Wissenschaft auch auf anderen Feldern, etwa der Ökonomie, zugebilligt werden könnte.
  6. Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2018. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Wirkungen und Erträgen von Bildung, 2018, S. 55.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher.

Kategorien: Kommunikation Demokratie

Frank Nullmeier

Prof. Dr. Frank Nullmeier ist Politikwissenschaftler am SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen. 2021 hat er eine Monografie zum Thema „Process Tracing und kausale Mechanismen. Perspektiven qualitativer Politikforschung“ vorgelegt.

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