Martin Mettin | Rezension |

Der Verwaltungssprache permanent ins Wort fallen

Doppelrezension zu „Der mißhandelte Rechtsstaat“ und „Land der Sprachlosigkeit“ von Ulrich Sonnemann

Sprache ist ein so selbstverständliches Medium menschlichen Zusammenlebens, dass ihre jeweiligen Eigenheiten den Sprechenden selbst selten auffallen. Das gilt nicht nur für individuelles Sprachverhalten. Auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die Nuancen und Wirkweisen von Sprache ist keineswegs immer wach. Besonders fatale Wirkung entfaltet ein bewusstloser Umgang mit unreflektierten Sprachformen dort, wo durch Sprüche – nämlich Urteilssprüche – handfeste Strafmaßnahmen in Gang gesetzt werden, also im Bereich der Jurisdiktion. Solche unbewussten Vorgänge aufzuklären, insbesondere in deutschen Landen, machte sich der Philosoph und politische Schriftsteller Ulrich Sonnemann zur Lebensaufgabe. Dabei war es auch sein fremder Blick auf Deutschland – er wurde durch die Nationalsozialisten früh in die Emigration gezwungen, kehrte erst Mitte der Fünfziger zurück –, der ihn die spezifisch deutschen Übel besonders scharf sehen und genauso scharf attackieren ließ.

Es mag dem Zufall geschuldet sein, dass nun zeitgleich der sechste und siebente Band der Schriften Sonnemanns im zu Klampen Verlag erschienen sind, von Paul Fiebig und unter Mitarbeit von Elvira Seiwert sorgfältig ediert. Das parallele Erscheinen des justizkritischen Bandes 6, Der mißhandelte Rechtsstaat, und des sprachkritischen Bandes 7, Land der Sprachlosigkeit, welche die Reihe der Deutschen Reflexionen (1–4) innerhalb der Schriften beschließen, verweist jedoch über den Zufall hinaus auf die Zusammengehörigkeit beider Themen. Sichtbar wird sie vor dem Hintergrund von Sonnemanns Ansatz einer negativen Anthropologie als ‚Erschließung des Humanen aus seiner Abwesenheit und Verleumdung‘. Damit einher geht eine Kritik des Inhumanen, das, so Sonnemanns Annahme, am Zusammenspiel von Sprache und gesellschaftlicher Praxis abgelesen und analysiert werden kann. Jene Inhumanität, so Sonnemanns implizite Grundannahme, ist im postnazistischen Deutschland aus dem politischen Diskurs vordergründig verschwunden. Breitgemacht hat sie sich stattdessen in Sprechweisen und Sprachformen, die, wie etwa im Justizwesen, sehr wohl politischen Interessen folgen und damit den offiziell verkündeten Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit zuwiderlaufen. In diversen Kommentaren zu einzelnen Rechtsfällen merkt Sonnemann nicht nur an, dass der Richterstand eine skandalöse personale Kontinuität mit dem unrechtsprechenden Beamtenapparat des NS-Staates aufweist. Mehr noch wird die Rechtsstaatlichkeit durch die auch sprachlich festzumachende Mentalität beziehungsweise Gesinnung weiter Teile der Justiz sabotiert sowie durch eine bundesdeutsche Öffentlichkeit, die hieran keinen Anstoß nimmt.

Besonders eindrücklich dokumentiert dies der sechste Band der Schriften am prominenten Fall der Vera Brühne, der auch zur Causa Franz Josef Strauß wurde (vgl. Bd. 6, S. 282–438). Mit einem langen Feature für den Hessischen Rundfunk, das später als Buch veröffentlicht wird, will Sonnemann 1970 den zehn Jahre alten Prozess der Münchnerin Brühne der Öffentlichkeit wieder in Erinnerung rufen. Damals war Brühne als Anstifterin zum Mord des Arztes Otto Praun verurteilt worden, obwohl allein schon die polizeiliche Ermittlungsarbeit derart schlampig geführt wurde, dass die so ermittelte Beweislage das Urteil nicht hätte begründen dürfen. Allerdings war Brühne bereits im Vorfeld des Prozesses durch die Boulevardpresse als moralisch zweifelhafte Person diffamiert worden. Ihre erotischen Ausschweifungen genügten dieser Vorverurteilung als Beleg dafür, dass sie den angeblichen Todesschützen Johann Ferbach zum Mord an Praun verführt habe. Wie Sonnemann in anderem Zusammenhang schreibt, ist es gerade die erotische Lust, die im biederen Nachkriegsklima immer nur als Perversion verhandelt und verdrängt wird, wobei die moralische dann schnurstracks zur juristischen Verurteilung führt: „In einer Gesellschaft von verkümmerter Menschlichkeit kann die Lust, wenn man sie als Gegenstand vor sich hat, in welchem Falle sie fremde, nicht eigene ist, im Prinzip nicht geduldet werden: sie bedroht den Zement von Herrschaft“ (Bd. 6, S. 105). Daher schlägt in der Rechtsprechung die Flucht vor solcher Lust nicht selten in „Straflust“ (ebd.) um, die sich im Fall der deutschen Justiz gar zur „Rachsucht“ (ebd., S. 100) verdichtet.

Im Prozess um Vera Brühne, das deutet Sonnemanns Feature an, dient die Konzentration auf die Lustthematik auch deshalb der Herrschaftssicherung, weil sie von den möglicherweise politischen Hintergründen der Mordsache Praun ablenkt. Es geht um die Vermutung, dass Praun in illegale Waffengeschäfte verwickelt gewesen sein könnte, an denen auch Personen aus dem Umfeld von Franz Josef Strauß beteiligt waren. Eine Debatte um diese mutmaßlichen Hintergründe fand in Deutschland allerdings kaum statt, geschweige denn, dass der vor Unstimmigkeiten strotzende Rechtsprozess einer Untersuchung unterzogen wurde. Und so passt es trefflich ins Bild dieser ausbleibenden öffentlichen Thematisierung, dass Sonnemanns Buch zum Fall Brühne, eben aufgrund jener Andeutung zu Strauß, auf Antrag des Letzteren beschlagnahmt wurde und zeitweise inkriminiert war.

Was Sonnemann angesichts höchst zweifelhafter staatlicher wie juristischer Praktiken einfordert, ist eine unabhängige Kontrolle von Staat und Justiz, wie er sie auch im amerikanischen Exil kennenlernte. Und so hält Sonnemann der deutschen immer wieder die angelsächsische, aber auch französische Tradition einer bürgerlichen Gesellschaft entgegen, die sich ihre Freiheitsrechte in Revolutionen selbst erstritten hat. Es ist das Fehlen dieser zivilgesellschaftlich geprägten Tradition, das die „unverhohlene Unmenschlichkeit“ sowohl der deutschen Öffentlichkeit als auch der Justiz bedingt: „Daß Richter auch nur Menschen seien, man beachte dieses nur, es gibt für die Verfallsphase der deutschbürgerlichen Humanität kaum ein bezeichnenderes, ist unter den vielen Produkten des Sprüchemachens […] eines der voraussagbar obligatesten.“ (Bd. 6, S. 512) Wenn Menschlichkeit als Mangel und nicht als Gradmesser von Gerechtigkeit auftritt, wundert es auch nicht, dass sich die von den Justizsprüchen direkt oder indirekt betroffenen, die ‚normalen‘ Menschen, für nicht zuständig halten. Das Öffentlichkeitsdefizit in Sachen Justiz sieht Sonnemann insofern auch begründet in der Haltung „einschüchterbarer Laien“, die sich einer kritischen Beurteilung zum Beispiel wissenschaftlicher Gerichtsgutachten enthalten, angesichts eines „Nimbus von Wissenschaft, deren Spezialismus man für undurchschaubar hält“ (Bd. 6, S. 502). Als ob die Wissenschaft mit nur einer einzigen, einhelligen – und nicht kritisierbaren – Stimme spreche.

Aber wie die Wissenschaft lebt auch die Sprache von ihrer kritischen Vielstimmigkeit, ihrer dialogischen Struktur. Und so führen seine justizkritischen Analysen und Invektiven gegen den ‚misshandelten Rechtsstaat‘ Sonnemann zu einer allgemeineren Sprachkritik, die neben Rechtsfragen auch weiterführende Themen wie die Sprache des Journalismus und der Politik bearbeitet, sich aber auch mit alltäglichen Sprechgewohnheiten, ja sogar dem Deutschunterricht, befasst. Zusammengetragen sind diese Arbeiten in Band 7 der Schriften. Sonnemanns Hellsicht für politische Ideologie erweist sich hier als Hellhörigkeit für die Unstimmigkeiten und entlarvenden Details der deutschen Alltagssprache. Während ein noch zu Band 6 gehörender Vortrag von 1971 mit dem Titel Die Sprache des Rechtes als Beugung des Rechtes der Sprache dem Justizwesen ein „mechanisches Denken […] als Berufsnorm“ (Bd. 6, S. 510) attestiert, haben die zu Band 7 gehörenden Thesen zur Frage der Sprachkritik und sprachlichen Praxis (1977) einen allgemeineren Anspruch: Sonnemann fasst die Formen schematischer Sprache in Deutschland als Ausdruck einer verwalteten Welt, die alle Bereiche der Gesellschaft mit einschließt. Dabei hielte gerade die deutsche Sprache mit ihren vielfältigen syntaktischen Möglichkeiten das Repertoire bereit, dem mechanischen Denken und der Verwaltungssprache permanent ins Wort zu fallen, sie eingehender Kritik zu unterziehen. Um eine öffentliche, kritische Diskussion über gesellschaftliche Belange zu führen, müssten sich die Teilnehmenden demnach möglichst frei in der eigenen Sprache bewegen können. Und sie müssten auch bei der jeweils gesprochenen Sprache möglichst genau hinhören, weniger der offiziellen Rechtsprechung als vielmehr der eigenen, vernunftgeleiteten „Jurisdiktion des Ohrs“ (Bd. 7, S. 199) vertrauen.

Dass dies alles in Deutschland nicht geschieht, sieht Sonnemann auch in den „gängigen Indoktrinationen des deutschen Deutschunterrichtes“ (Bd. 7, S. 199) begründet. Statt durch Spracherziehung Schülerinnen und Schüler zu mündigen Menschen zu emanzipieren, würde vielmehr eine konforme Gesinnung eingeübt. Aus dem entsprechenden Unterricht in den Schulen geht denn auch keine freie Jugend hervor, sondern eine solche, die die Verhärtungen ihrer Landessprache vollständig internalisiert hat und in den damit korrespondierenden Denk- und Handlungsschemata heimisch geworden ist. Ähnlich wie Theodor W. Adornos Untersuchungen zum Jargon der Eigentlichkeit erweist sich Sonnemanns Sprach- somit als Ideologiekritik. Die intellektuelle Auseinandersetzung mit den gegebenen Verhältnissen sowie die philosophisch-schriftstellerischen Stellungnahmen dazu versteht Sonnemann ebenso wie Adorno nicht als akademischen Eskapismus, sondern als einen praktischen Eingriff in die geistige Situation der Gesellschaft. Verschiedentlich jedoch hat man Sonnemann eine solche Realitätsflucht vorgeworfen, wohl gerade weil seine Sprache sich nicht leicht in politische Parolen ummünzen lässt, vielmehr zu einem Denken auffordert, das unterscheidet, die Widersprüche zur Kenntnis nimmt und sie austrägt, mithin dialektisch vorgeht. So bezeichnete etwa Jean Améry das Schreiben Sonnemanns seinerseits als einen ‚Jargon der Dialektik‘, dem es an Machtworten und politischer Praxis mangele. Dass jedoch die theoriefeindliche Forderung nach Praxis häufig genug ausgerechnet auf jene Bereiche innerhalb der bestehenden Gesellschaft zielt, in denen überhaupt nennenswerte Freiheitsmomente zu finden sind, wird augenfällig an der studentischen Opposition um 1968, deren Ungehorsam – den Sonnemann durchaus begrüßt hätte – allzu oft ins autoritäre Gegenteil umschlug. Auch diese im Merkur geführte Debatte mit Améry kann in Band 7 der Sonnemann-Schriften nachgelesen werden.

In ihrem Geleitwort zu Band 6 schreibt die Gerichtsjournalistin Gisela Friedrichsen: „Sonnemanns Schriften sind Zeitdokumente“ (Bd. 6, S. 13). Das ist sicherlich zutreffend, insbesondere für die justizkritischen Arbeiten. Und so ist es das große Verdienst der Edition, durch einen ausführlichen Fußnotenapparat und ein Glossar diese zeithistorischen Dokumente zu kontextualisieren und zugänglich zu machen. Gleichwohl sind die gesellschaftskritischen Arbeiten Sonnemanns nicht einfach Dokumentationen einer Vergangenheit, die nun ad acta gelegt werden kann. Die Lektüre seiner Sprachkritik, die mit der ganz alltäglichen Sprache umgeht – so schreibt es im anderen Geleitwort die Schriftstellerin Lisa Spalt (vgl. Bd. 7, S. 14) –, fordert nachdrücklich dazu auf, diesen Umgang auch heute zu pflegen. Statt, wie Sonnemann es den intellektuellen Redegewohnheiten in Deutschland vorhält, „Weltanschauungs- und Erbauungssprachen“ (Bd. 7, S. 21) zu beschwören, kommt es vielmehr darauf an, auf den konkreten Sprachgebrauch, seine Zwischen- und Untertöne hinzuhören und das Sensorium für die Details zu schärfen.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Hannah Schmidt-Ott.

Kategorien: Kommunikation Kritische Theorie Philosophie Recht

Martin Mettin

Dr. Martin Mettin lehrt und forscht als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ausbildungsinstitut für Humanistische Lebenskunde in Berlin. Er studierte Philosophie sowie Sozial- und Rechtswissenschaften in Leipzig und an der FU Berlin. 2019 erfolgte die Promotion an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg mit einer Arbeit zu Ulrich Sonnemann. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Praktische Philosophie, Kritische Theorie, Humanismus, Sprachphilosophie und Ästhetik.

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