Meike Gerber | Rezension |

Zum richtigen Zeitpunkt

Rezension zu „Sterben mit Anspruch? Sterbehilfe aus gesellschaftstheoretischer und historischer Perspektive“ von Simon Duncker und Almuth-Maria Schmidt (Hg.)

Simon Duncker und Almuth-Maria Schmidt (Hg.):
Sterben mit Anspruch? Sterbehilfe aus gesellschaftstheoretischer und historischer Sicht
Deutschland
Baden-Baden 2023: Nomos
160 S., 39,00 EUR und via Open Access
ISBN 978-3-8487-7599-6

Im Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung auf. Begründet wurde dies mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Dies bedeute auch, beim Sterben Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen, was jedoch durch die vorherige Rechtslage real nicht möglich gewesen sei. In der Konsequenz wird damit ärztliche Suizidhilfe in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Im internationalen Vergleich handelt es sich um eine der weitreichendsten Begründungen für Suizidhilfe. Dennoch sind weitere gesetzliche Regelungen bisher ausgeblieben. Entsprechend kontrovers wird das Thema auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen verhandelt, so auch in dem von Simon Duncker und Almuth-Maria Schmidt herausgegebenen Sammelband Sterben mit Anspruch? Sterbehilfe aus gesellschaftstheoretischer und historischer Perspektive.

Die Herausgeber:innen legen mit dem Buch eine Zusammenstellung vor, die auch auf lange Sicht nicht an Aktualität verlieren dürfte, schließlich werden philosophische Grundfragen ebenso behandelt wie gesellschaftliche Entwicklungen, die in der Debatte um eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe zum Ausdruck kommen.

Die von den Autor:innen vertretenen Perspektiven sind dabei durchaus divers: Einige der Artikel üben Kritik am neoliberalen Prinzip der Eigenverantwortlichkeit, als dessen Folge auch der eigene Tod zunehmend als individuell zu gestaltendes Projekt betrachtet werde. Andere Beiträge wiederum betonen die potenziell entlastende Funktion von Suizidhilfe, die daraus resultiert, dass Betroffenen die Aussicht auf einen Ausweg ermöglicht wird, dessen Zeitpunkt sie etwa im Falle zunehmender Unerträglichkeit einer Krankheit selbst bestimmen können. Weitere Arbeiten erörtern die Bedeutung der Sterbehilfe für eine progressive Diskussion über eine säkulare Sterbekultur.

Was die Artikel eint, ist ein hohes Maß an Differenzierung sowie die Ablehnung einseitiger Argumentationslinien, wie Duncker im Vorwort unterstreicht. Er erläutert weiter, dass die Einzelbeträge aus einer Veranstaltungsreihe hervorgegangen seien, an deren Ausgangspunkt der geteilte Eindruck stand, dass die öffentliche Debatte in eine Schieflage geraten sei: Während auf der einen Seite „eine tendenziell liberale Presseöffentlichkeit […] im Namen dieses oder jenes Einzelfalls“ (S. 12) dazu tendiert, jegliche Einschränkung der Suizidhilfe abzulehnen, seien auf der anderen Seite Regulierungsvorschläge stark professionslogisch geprägt. Der Sammelband hat sich vor diesem Hintergrund zum Ziel gesetzt, zur kritischen Auseinandersetzung einer demokratischen Gesellschaft darüber beizutragen, „welche Ordnung sie dem freiwilligen Sterben in ihren Reihen geben möchte – und welche nicht“ (S. 13). Entsprechend scheuen sich die Beitragenden nicht, ihr Augenmerk gerade auf die Graubereiche der Debatte zu richten. Thematisiert wird dabei unter anderem der Wandel gesellschaftlicher Vorstellungen vom Altern oder die Legitimität von Suizidhilfe im psychiatrischen Kontext.

Zu Beginn des Sammelbandes widmet sich Thomas Macho der Beziehungsebene zwischen sterbewilliger und sterbebegleitender Person (S. 23–42). Mit einem kulturhistorischen Ansatz nähert er sich der fundamentalen Gespaltenheit des suizidalen Subjekts an und erkennt im „zugewandten Verstehen von Suizidalität“ (S. 38) eine Form der letzten Hilfe, die einen Zugang zu den ambivalenten Gefühlen von Sterbenden ermöglichen kann und die Betroffenen damit nicht allein lässt.

Während Macho dabei auch die potenziell entlastende Funktion – die Gewissheit vom „letzten Ausweg, der in schlimmster Not gewählt werden könnte“ (S. 23) (aber eben noch nicht jetzt sofort) – nachzeichnet, befasst sich Nina Streeck mit der Kehrseite ebenjener suizidalen Ambivalenz, nämlich ihrer gesellschaftlichen Beeinflussbarkeit: Die Autorin macht in der Anrufung individueller Selbstbestimmungsrechte eine Präventionslogik aus, die den ‚richtigen‘ Zeitpunkt des Sterbens an einen gesundheitsökonomisch günstigen Zeitpunkt knüpfen würde (S. 81–102). Im Zuge der neoliberalen Verschiebung hin zu mehr Eigenverantwortung sei es gesundheitspolitisch gewollt, dass Individuen derartige Abwägungen im Angesicht von Krankheit, Gebrechlichkeit und Pflegebedürftigkeit mit dem Interesse, solche Zustände zu vermeiden, selbstständig tätigen – und zwar bitte möglichst rational. Entsprechend folgert Streeck, dass diese vermeintliche ‚Vorsorge‘, wird sie konsequent zu Ende gedacht, auf vorbeugende Suizidakte hinauslaufen könnte: „Zeichnet sich ab, dass weiteres präventives Bemühen vergebens ist, weil die Zukunft nur noch Verlust und Last bereithält, bleibt in der Logik der Prävention allein, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden.“ (S. 98)

Stefanie Graefe argumentiert in ihrem Artikel Unbedingte Freiheit? Sterbehilfe im fortgeschrittenen Neoliberalismus (S. 43–59), dass dieser Fokus auf Eigenverantwortung auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wesentlich angelegt sei. Mit Bezug auf Michel Foucault analysiert sie Sterbehilfe als biopolitische Praktik der Gegenwart, als Teil jener gesellschaftlichen Debatten, in denen das Verhältnis von „Lebendigkeit, Sterblichkeit, Freiheit und Menschenwürde“ (S. 44) verhandelt wird. Graefe erkennt im Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Idee einer radikalen, unbedingten Freiheit des Subjekts, die vom Staat nicht eingeschränkt werden dürfe. Doch tritt hier eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zutage: „[Die persönliche Freiheit] wird einerseits auf die Freiheit, zwischen unterschiedlichen Angeboten auszuwählen, reduziert und andererseits als absolute Freiheit, die selbst noch faktische Unfreiheit transzendiert, überhöht.“ (S. 59)[1] Da das Urteil die Gewährung assistierter Selbsttötung als Garant für individuelle Freiheit setzt, ordne es diese jedoch bereits dem Schutz des Lebens über. Graefe folgert: „Die Bürger:innen können sich zwar auf ihr Recht auf geschäftsmäßig organisierte Suizidbeihilfe berufen, nicht aber auf ihr Recht, gesellschaftlich nicht unter Druck gesetzt zu werden, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen.“ (S. 53)

Dass dieser Druck insbesondere mit zunehmendem Alter steigt und oft mit der Verletzung des eigenen Selbstbildes einhergeht, wenn die „Fähigkeiten zur autonomen Lebensbewältigung“ (S. 70) abnehmen, zeigt Angelika Pillen in ihrem Beitrag zu Sterbewünschen im Alter und deren Relation zu Altersbildern in der Spätmoderne (S. 63–80).

Im Kern eint diese drei Artikel eine kritische Position gegen die im Sammelband einleitend postulierte liberale Lesart, nach der jegliche Einschränkung der Suizidhilfe, unter Berufung auf den vermeintlich eindeutigen Einzelfall einer sterbenskranken, leidenden Person, eine Zumutung darstelle. Begründet wird diese Kritik anhand struktureller gesellschaftlicher Defizite, die in der Debatte um Sterbehilfe bedacht werden sollten.

Interessanterweise entfaltet der einzige empirische Beitrag des Sammelbandes seine Argumentation nun anhand einer Einzelfallanalyse. Robin Iltzsche berichtet von seinen ethnografischen Beobachtungen in einer psychiatrischen Klinik und schildert, wie der Sterbewunsch eines alten Menschen hier dadurch legitimiert wurde, dass er nicht mehr als Ausdruck einer pathologischen Suizidalität betrachtet, sondern im Kontext eines bestimmten körperlichen Zustands als verständlich reinterpretiert wurde. Vor diesem Hintergrund kommt Iltzsche zu dem Schluss, dass die „Grenze zwischen dem suizidalen Leiden, das sich aus einer psychischen Erkrankung ergibt und verhindert werden muss, und dem suizidalen Leiden, das sich aus einer körperlichen Bedingtheit ergibt und sogar medizinpolitische Legitimität erhält“ (S. 123) – keineswegs gegeben ist, sondern „durch gewisse Praktiken konstituiert“ (ebd.) wird. Der Autor bezeichnet diesen Prozess – entsprechend dem Titel seines Beitrags – als Die Inversion von Suizidprävention in Sterbehilfe (S. 103126). Iltzsche gelingt es dabei, über den immanent gesellschaftskritischen Gehalt des erhobenen Materials das Allgemeine im Individuellen aufzuzeigen: Die Problematik dahinter, die Interpretation eines Sterbewunsches als legitim oder pathologisch dem entsprechend einer bestimmten Logik geschulten ärztlichen Blick zu überlassen, wird in vollem Umfang deutlich.

Doch was bedeutet die Ambivalenz zwischen dem professionslogisch verengten Blick und der notwendigen Zugewandtheit zum leidenden Subjekt für eine noch auszuhandelnde Praxis der Suizidhilfe, die sowohl eine zutiefst persönliche Ebene als auch genuin gesellschaftliche Fragen vereint? Im Gespräch sind Regelungen, die Sicherheit beispielsweise durch das Erstellen von Gutachten durch verschiedene Fachrichtungen oder Wartefristen geben sollen. Demgegenüber werden in der Debatte mittlerweile auch Stimmen laut, die sich gegen eine weitergehende gesetzliche Regulierung aussprechen, weil die aktuelle Situation genug Handlungsspielraum im Einzelfall ermögliche.[2] Zweifelsohne stellt diese Ambivalenz die Suche nach allgemeingültigen Regelungen ebenso grundsätzlich in Frage wie die Interpretation eines Sterbewunsches durch – im Einzelfall – lediglich eine weitere Person, die dann auch beim Suizid assistiert.

Diesen Umstand greift Simon Duncker im letzten Artikel des Sammelbandes auf, wenn er darauf hinweist, dass „die Ambivalenz von Sterbewünschen […] nicht in der Performance von Gutachter:innen ausgeräumt, sondern zur Grundlage reflektierter Willensbildung suizidaler Subjekte werden“ (S. 153) solle. Dabei bedient er sich mit Friedrich Nietzsche einer in der medizinethischen Sterbehilfe-Debatte bekannten wie umstrittenen Bezugsgröße[3], wurden dessen Schriften doch auch im Kontext des Nationalsozialistischen Euthanasie-Programms rezipiert. Ohne die entsprechend problematischen Stellen zu überspielen, zeigt Duncker anhand von Nietzsches Metaphysikkritik sowohl die Grenzen eines liberalen Individualismus als auch jene eines konservativ argumentierenden Lebensschutzes in der Sterbehilfedebatte auf. Als Ausgangspunkt wählt er dabei Nietzsches Frage nach dem „Tod zur rechten Zeit“ (S. 133), die dieser trotz jeglicher Unverhohlenheit „in aller Konsequenz als Problem säkularisierter Gesellschaften“ (ebd.) richtig stelle, weil sie offenlege, dass auch die Frage nach einem guten und einem schlechten Suizid eine gesellschaftlich zu beantwortende ist.[4] Entsprechend fordert Duncker eine „demokratische Suizidkultur“ (S. 150), die den Raum politisiert, in dem diese Grenzziehungen und -verschiebungen gesellschaftlich verhandelt werden. Anders als Graefe sieht er im liberalen Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Chance für einen solchen Aushandlungsprozess. Denn wenn es das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung in jeder Phase menschlicher Existenz einräume, ermögliche es eine demokratische Gestaltung dieser Grenzen. Das Problem sei jedoch, dass die in diesem Rechtssystem lebenden Subjekte die Fähigkeit, derart souverän über den eigenen Tod entscheiden zu können, überhaupt noch nicht erlernt hätten.

Duncker gelingt es in seiner starken Argumentation, die reale Diskrepanz zwischen notwendiger und unmöglicher Aufgabe einer demokratischen Sterbehilfekultur aufzuzeigen. Seine Forderung nach der Verwirklichung sozialer Bedingungen, die Subjekten die wirkliche Selbstbestimmung über den eigenen Tod ermöglicht, wirkt – im besten Sinne – utopisch. Gleichzeitig wäre der Preis denkbar hoch, handelt es sich hierbei doch um einen langen und notwendigerweise fehlerbehafteten Prozess.

So weist Duncker selbst darauf hin, dass die durch das Urteil herangezogenen und in der Debatte aufgerufenen Idealvorstellungen von Autonomie und Selbstbestimmung immer wieder als real abwesend konstatiert werden müssen (vgl. S. 154). Um diese Ideale grundlegend zu hinterfragen, wäre es für den Fortgang der Debatte mit Sicherheit förderlich, die kritischen Stimmen aus der Mitte des Sammelbandes zu stärken.

Auch würde die Gesellschaft im Laufe dieses Prozesses fortwährend mit Grenzfällen – die Iltzsche so treffend als von außen re-interpretiert beschreibt und die damit auch eine Form der Fremdbestimmung darstellen – konfrontiert bleiben. Doch wie viele solcher Grenzfälle will eine Gesellschaft auf dem Weg zu einer wahrhaft demokratischen Suizidkultur produzieren, welche Fehler will sie sich erlauben? Und nach welchen Interessen, wessen Bedürfnissen wäre eine solche organisiert?

Ein möglicher Referenzpunkt für die Interessen, nach denen eine solche Kultur gestaltet sein könnte, findet sich bei Herbert Marcuse. Ähnlich wie Macho zu Beginn des Sammelbandes plädiert der Philosoph für einen emphatischen Zugang zum leidenden Subjekt – ist doch der Wunsch, ohne Angst und Schmerz zu sterben, ein zutiefst menschlicher. Jedoch trieb dieser Wunsch, so Marcuse, eben nicht nur medizinischen Fortschritt voran, sondern auch kulturelle Repressionsmechanismen. Ein Ausdruck solch kultureller Repressionsmechanismen ist für Marcuse die kalte Gleichgültigkeit gegenüber Daseinsbedingungen, in denen es für viele scheinbar keinen nennenswerten Unterschied mache, ob eine Person ‚natürlich‘ nach einem erfüllten Leben stirbt oder aufgrund von Krankheit früher und leidvoller, als es unter anderen Bedingungen vielleicht möglich und notwendig gewesen wäre – zumindest keinen, um den es sich zu kämpfen lohne. Dies führe laut Marcuse dazu, dass in einer repressiven Kultur „der Tod selbst zu einem Instrument der Unterdrückung“[5] werde.

Mit Marcuse müsste also ergänzt werden, dass eine demokratische Suizidkultur somit auch eine Veränderung der menschlichen Interessen erfordert, nach denen sie gestaltet werden könne. Dies sei aber nur möglich, würden Bedingungen geschaffen, in denen Menschen anders wollen können, als es gegenwärtig der Fall ist. Wie weit der Weg bis dahin ist, unter anderem weil die gegenwärtigen Verhältnisse der Gesellschaft zutiefst nachvollziehbare, gerechtfertigte Ängste wie jene vor der Vernachlässigung in einem überlasteten und völlig durchökonomisierten Pflegesystem hervorbringt, zeigt der Sammelband treffend auf. Den Weg dahin beginnt er gelungen – bei einer Kritik jener Mechanismen, die einen solch kalten Pragmatismus ermöglichen: der professionslogisch verengte Blick ebenso wie eine Rechtsprechung, die einen zugleich verengten wie überhöhten Freiheitsbegriff zum Maßstab nimmt, aber auch ein bevormundender Lebensschutz, der sich von der Berufung auf einen Ersatz-Gott – ob eingestanden oder nicht – nicht verabschieden kann und dabei vergisst, seine Aufmerksamkeit dem leidenden Subjekt zuzuwenden.

Der große Verdienst des Bandes liegt darin, die richtigen Fragen zur richtigen Zeit aufzuwerfen. Zweifelsohne ist das gesetzte Ziel, „zum Nachdenken und Streiten darüber“ anzuregen, „welche Ordnung […] wir selbstbestimmtem Sterben geben [möchten]“ (S. 19), erreicht. Es bleibt nur auf eine umfangreiche wie differenzierte Fortführung der Debatte zu hoffen, ist doch der Weg zu einer Ordnung selbstbestimmten Sterbens durch eine liberale Rechtsprechung allein noch lange nicht souverän begangen.

  1. Für eine ähnliche Einordnung des Autonomiebegriffs im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als besitzindividualistische Engführung vgl. Heiner Bielefeldt, Ein verengter und entleerter Autonomiebegriff: Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Suizidassistenz, in: Joachim Küchenhoff / Martin Teising (Hg.), Sich selbst töten mit Hilfe Anderer: Kritische Perspektiven auf den assistierten Suizid, Gießen 2022, S. 23–39.
  2. Vgl. Reiner Anselm / Claudia Bausewein / Peter Dabrock / Wolfram Höfling, Recht auf Leben, Rechte im Sterben, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. Mai 2023, abgerufen am 10.06.2024.
  3. Für einen Überblick über die medizinethische Nietzsche-Rezeption im Kontext der Sterbehilfe vgl. Diana Aurenque, Die medizinische Moralkritik Friedrich Nietzsches: Genese, Bedeutung und Wirkung, Wiesbaden 2018, S. 171–78. Für eine Kritik Nietzsches vgl. Udo Benzenhöfer, Der gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart, München 1999, S. 78–80.
  4. Schon Theodor W. Adorno und Max Horkheimer formulierten in der Dialektik der Aufklärung den großen Verdienst von Nietzsche als einem der „dunklen Schriftsteller des Bürgertums“ ähnlich: dass er moralische Probleme in einer Konsequenzlogik zu Ende denke und so eine aufgeklärte Gesellschaft mit den Folgen des Vernunftprinzips konfrontiert, das sie sich selbst gesetzt hat (vgl. Max Horkheimer / Theodor W. Adorno, Dialektik der Aufklärung, Frankfurt am Main 2004 [1969], S. 126).
  5. Herbert Marcuse, Triebstruktur und Gesellschaft: Ein philosophischer Beitrag zu Sigmund Freud, Frankfurt am Main 1970 [1957], S. 232 f.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Igor Biberman, Stephanie Kappacher.

Kategorien: Affekte / Emotionen Care Familie / Jugend / Alter Gesundheit / Medizin Körper Kultur Recht Sozialer Wandel

Meike Gerber

Meike Gerber ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Geschichte der Medizin der Technischen Universität Dresden und promoviert zum Verhältnis von Suizidhilfe und Autonomie. Sie ist eine der Herausgeberinnen des Bandes „Für Hans-Jürgen Krahl. Beiträge zu seinem antiautoritären Marxismus“, der 2022 im mandelbaum Verlag erschienen ist.

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