Frederic Lenz | Rezension |

Im Namen des Gesetzes?

Rezension zu „Organisiertes Misstrauen und ausdifferenzierte Kontrolle. Zur Soziologie der Polizei“ von Martin Weißmann

Martin Weißmann:
Organisiertes Misstrauen und ausdifferenzierte Kontrolle. Zur Soziologie der Polizei
Deutschland
Wiesbaden 2023: Springer VS
436 S., 42,79 EUR und via Open Access
ISBN 978-3658392260

Das Buch Organisiertes Misstrauen und ausdifferenzierte Kontrolle. Zur Soziologie der Polizei von Martin Weißmann leistet, was im Bereich der Polizeiforschung bislang fehlte: Der Autor bringt gegenstandsnahe Beobachtungen mit soziologischen Theorien und Begriffen zusammen – gute Neuigkeiten also, besonders für deutschsprachige Organisationssoziolog:innen. Aber auch Forschung an den Hochschulen der Polizei und Universitäten bringt das Buch in einen fruchtbaren Dialog. Vier inhaltliche Kapitel behandeln die Organisationsgeschichte der Polizei, den Einsatz nicht-polizeilicher Informant:innen, die Interaktionsordnung in Vernehmungssituationen und den (kritisch diskutierten) polizeilichen Korpsgeist. Die Abschnitte präsentieren jeweils Fallstudien sowie ausgearbeitete theoretische Ansätze. Zusammengehalten werden sie durch die Methode des Äquivalenzfunktionalismus, durch organisations- und professionstheoretische Grundbegriffe sowie Weißmanns einladenden, lesefreundlichen Stil. Im Verbund leisten sie einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen um „brauchbare“ und „unbrauchbare Illegalität“[1] polizeilichen Handelns im Spannungsverhältnis von Rechtmäßigkeit und Effektivität (vgl. S. 4 ff.).[2]

Bei der Abfassung seiner Arbeit stand Weißmann im Austausch mit der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster – eine Kooperation, die ihm „Einblicke in die vielfältigen Facetten von Polizeiarbeit in der heutigen Bundesrepublik“ (S. V f.) ermöglichte. Aus der Polizeiforschung, wie sie in Münster und an den Polizei-Hochschulen der Länder betrieben wird, stammt sein empirisches Material, das Weißmann mit theoretischen Ansätzen verbindet.

Beispielhaft dafür ist etwa Weißmanns Bestimmung des Polizei-/Systembegriffs (Kap. 2 und 3, S. 27 ff.). Eine wichtige Quelle, auf die er meines Wissens nach als Erster im deutschsprachigen Raum zugreift, ist die frühe US-amerikanische Polizeiforschung. In Anlehnung an deren Vertreter Egon Bittner und Jerome Skolnick begreift Weißmann die Funktion polizeilicher Arbeit als „peace keeping“[3], also als das Einschreiten bei Verstößen gegen eine normative Ordnung und deren nachträgliche Aufklärung. Als Teil des „social control system“[4] stehen insbesondere Kriminalpolizist:innen vor einem Informationsproblem: Welche Normverstöße sind für Polizeiarbeit als Gegenstand des Einschreitens relevant? Wogegen wird eingeschritten? Wie erfährt die Polizei davon? Diese Fragen überführt Weißmann mit Rekurs auf Georg Simmels Soziologie des Geheimnisses und Niklas Luhmanns Vertrauensbegriff in die These, dass die (Kriminal-)Polizei als Teil eines „misstrauischen Systems“ agiere (S. 27) – ihr zentrales Problem bestehe darin, korrekte Informationen über eine Umwelt zu gewinnen, die im eigenen Interesse um Geheimhaltung bemüht ist. „Auf Grund dieser Lage“, so Weißmann, „[praktizieren und institutionalisieren] die ermittelnden Sozialsysteme […] ein überdurchschnittliches Maß an Skepsis und Misstrauen.“ (ebd.)

Anhand geschichtswissenschaftlicher und empirischer Polizeiforschung führt der Autor in den folgenden Kapiteln aus, wie Polizeiarbeit sich aus dem System sozialer Kontrolle ausdifferenziert, organisiert und professionalisiert hat und wie die „Grenzrolle“ (ein Konzept der US-Organisationsforschung aus den 1960er-Jahren) nicht-polizeilicher Informant:innen hierbei gefasst werden kann.

Eine der zentralen und erkenntnisreichsten Passagen des Buches ist der Exkurs zur Begriffsgeschichte der „Policey“. Eine bekannte Darstellung dazu legte bereits Rudolf Stichweh auf Grundlage der Kameralwissenschaften vor.[5] Weißmann erweitert dessen Deutung, indem er festhält: „Polizei als Organisation und Polizist [...] als Beruf: Das sind die entscheidenden Erfindungen in Preußen zu Beginn des 18. Jahrhunderts, die semantisch in einem enger gefassten Polizeibegriff reflektiert werden.“ (S. 217) Vor diesem Bezugspunkt trete, so Weißmann, die Frage, was die übergeordneten Aufgaben und Ziele der Polizei seien – Wohlfahrtspflege oder Gefahrenabwehr? –, in den Hintergrund. Wesentlich hingegen werde die Binnendifferenzierung der Innenverwaltung in spezialisierte Bereiche mit eigenen Rechtsordnungen und Zuständigkeiten. So befeuerten etwa die politischen Unruhen des Jahres 1848 eine Ausdifferenzierung und Spezialisierung der (Kriminal-)Polizei auf den Bereich der „Sicherheit“. Im Zuge der revolutionären Aufstände entwickelte sich etwa innerhalb der Berliner Polizei ein „straff geführte[r], unter einheitlicher Leitung stehende[r] Machtapparat“ (zitiert nach Roth, S. 223). In der Folgezeit kamen Diskussionen über die nötige Rechtsbindung polizeilichen Handelns auf: Agierten Polizisten zunächst noch als Vertreter der Partikularinteressen von Adel und Militär, geriet ihre fehlende Kontrolle bald in die Kritik. Stimmen in Politik und Justiz forderten von den Behörden ein, das in der Berufsethik eingeschriebene Prinzip der universalistischen Rechtsdurchsetzung zu wahren. Erfahrene Praktiker versuchten dagegen, sich möglichst großzügige Ermessensspielräume zu erhalten – und gaben ein gestiegenes, bürgerliches Sicherheitsbedürfnis als Grund hierfür an.

Im weiteren Verlauf dieser Entwicklung ging die Berliner Polizei auch Grenzbeziehungen zum kriminellen Milieu ein, wie Weißmann ausführt (S.189 ff). So knüpfte die Behörde in der Weimarer Zeit Kontakte zu sogenannten Ringvereinen. Hochrangige Beamte hielten dort regelmäßige Treffen mit Vertretern krimineller Strukturen ab. Die dabei getroffenen wechselseitigen Absprachen ermöglichten es, kriminelle Aktivitäten wie Prostitution, Schmuggel et cetera in gewissem Maße einzudämmen. Ähnliche Präzedenzfälle sind auch aus der Praxis vor-polizeilicher Ermittlungsarbeit bekannt – so unterstützten etwa ehemalige Kriminelle, so genannte „Thief-taker“, im London des 18. Jahrhunderts bei der Aufklärung von Diebstählen und der Rückgabe von Diebesgut (S. 157 ff.), während im Bonapartistischen Frankreich 1811 mit der „Sûreté Nationale“ eine Ermittlungsbehörde eingerichtet wurde, die sich aus verurteilten Straftätern rekrutierte (S. 177 ff.).

In Deutschland wurden die Ringvereine schließlich mit dem Aufkommen des Nationalsozialismus verboten. „Kriminalität ist durch diese Maßnahmen der Nationalsozialisten [...] natürlich nicht verschwunden, sondern in erster Linie weniger sichtbar geworden. [...] [D]ie bis dahin fleißig gesammelten Daten über Zusammenhänge in den Subkulturen wurden wertlos.“ (zitiert nach Wagner, S. 209)

Da moderne Polizeien in ihren personengebundenen, also nichttechnischen Ermittlungsmethoden im Vergleich zu historischen Vorläufern heutzutage deutlich eingeschränkt sind, kommt Informant:innen außerhalb der Organisation eine besondere Bedeutung zu. In Kapitel 6 (S. 229 ff.) unterscheidet Weißmann zwei Typen von Insider:innen, ohne die die moderne kriminalpolizeiliche „Wissensarbeit“ (S. 230) kaum denkbar sei: „Verräter und Spione“ (S. 235). Der Einsatz von Informant:innen, etwa von sogenannten V-Leuten, stellt die Polizei gleichwohl vor große Herausforderungen: Kontakte müssen hergestellt und gehalten, ihre Glaubwürdigkeit belegt, die Zusammenarbeit formalisiert werden. Nicht zuletzt übernehmen „Polizeien in dem Maße, in dem sie für die Durchsetzung öffentlichen Rechts auf das Mitwirken von Nichtmitgliedern angewiesen sind, mit dieser Mitwirkung unweigerlich Effekte gesamtgesellschaftlicher Strukturbildungen wie Schichtung und Moral in eine universalistisch konzipierte Rechtsdurchsetzung“ (S. 235).

Zum Schluss widmet sich das Buch der jüngeren, deutschsprachigen Polizeiforschung. Hier untersucht Weißmann (unter anderem anhand von Praxisanleitungen) Formen der polizeilichen Arbeit, die sich an der Grenze zum Recht bewegen (S. 267 ff.). Darunter fällt der Ablauf einer Vernehmung während des Verhörs von Verdächtigen ebenso wie die Vertuschung von „mistakes at work“ (nach E. C. Hughes) als Ausdruck einer spezifischen Berufsgruppensolidarität.

Die Preisfrage zur Vernehmung lautet: Wie bewegen Polizist:innen Verdächtige dazu, Aussagen zu machen, mit denen sie sich selbst belasten? Weißmanns Antwort: „[I]ndem sie ihre Grenzstellung zur Justiz (Staatsanwaltschaft) und zum Strafrecht in der Vernehmungsinteraktion ausbeuten“ (S. 269). Obgleich es im besten Interesse der Beschuldigten wäre, zu schweigen, gelinge es Ermittler:innen in der Mehrzahl der Fälle, ihnen Geständnisse zu entlocken. Wesentlich dabei sei es, die Drohkulisse einer ihnen feindlich gesonnenen Justiz aufzubauen. Außerdem wird den Vernommenen eine Art Komplizenschaft der Polizei vorgespielt – ganz so, als sei die Behörde eine interesselose Partei, die lediglich eine Rechtsberatung anbiete (S. 302).

Im Schlusskapitel (S. 307 ff.) liefert Weißmann eine Erklärung für den polizeilichen Korpsgeist, die sich von der etablierten sozialwissenschaftlichen Sichtweise deutlich abhebt. Letztere begründet die ausgeprägten Solidaritätsnormen unter Polizist:innen mit dem Konzept der Gefahrengemeinschaft. Dass Polizist:innen also zum Beispiel bereit sind, Falschaussagen für Kolleg:innen zu machen, sei demnach eine Folge der besonderen Gefährlichkeit des Berufs. Gegen diese Interpretation wendet sich Weißmann entschieden: Das „bedeutsamere Risiko“ für Polizisten sei es, „im Zuge polizeilicher Einsätze Rechtsfehler zu begehen, für die der einzelne Polizist zur Verantwortlichkeit gezogen werden kann“ (S. 308). Wenn Polizist:innen selbst straffällig werden, indem sie das etwaige Fehlverhalten von Kolleg:innen verschweigen, sei dies mit ihrer Zugehörigkeit zu einer beruflichen „Versicherungsgemeinschaft“ (S. 339) zu erklären. An dieser These ist vieles bemerkenswert, ich beschränke mich an dieser Stelle auf die beiden folgenden Aspekte: Weißmann wendet sich mit seinem Vorschlag erstens gegen einen Jahrzehnte alten Forschungskanon, der die polizeiliche Selbstbeschreibung als Gefahrengemeinschaft vorschnell übernommen habe (darunter auch sein Doktorvater, vgl. S. 333). Und zweitens gelingt ihm mit dem Begriff der Versicherungsgemeinschaft mehr als nur eine argumentativ überzeugende, sozialwissenschaftliche Abstraktion. Er verbreitet sich, wie ich aus persönlichen Gesprächen berichten kann, auch in ersten Polizeikreisen.

Weißmann hält kapitelübergreifend an der äquivalenzfunktionalistischen Methode (Kap. 4) fest, was es ihm ermöglicht, „Problem-Lösungszusammenhänge“ (S. 119) der polizeilichen Praxis zu rekonstruieren und zu formulieren. Mit Robert K. Merton und Niklas Luhmann liest Weißmann Polizeiarbeit als Teil einer System-Umwelt-Beziehung, in der Verhaltenserwartungen generalisiert und (eventuell) formalisiert werden. Professionelles, (polizeiliches) Handeln zeichne dabei aus, dass die Verantwortlichkeit für den Erfolg des Handelns einerseits klar festgelegt sei, andererseits einzelne Polizist:innen im Fall eines Misserfolgs aber von individueller Verantwortung entlastet blieben (vgl. S. 131 f.). Kritiker:innen funktionalistischer Analysen beanstanden an dem Ansatz, er sei ungeeignet, um Fehlverhalten gezielt zu adressieren. Weißmann weist diesen Punkt entschieden zurück. Kritik käme vielmehr in anderer Form zum Ausdruck: Anstatt normative Urteile anhand vermeintlich universeller Werte zu fällen, frage äquivalenzfunktionalistische Sozialkritik nach der Funktion devianter Handlungen. Damit ermögliche es dieser Zugang, potenzielle Handlungsmöglichkeiten („funktionale Äquivalente“) abzuwägen, innerhalb derer die erforderlichen Leistungen erbracht und dysfunktionale Folgen gleichzeitig vermieden werden können (S. 135 ff.).

Wenngleich sie unabhängig voneinander gelesen werden können, dokumentieren die Kapitel des Buches den Denkweg des Autors mit seinen Kontinuitäten und Verzweigungen. Während der erste Teil die Organisations- und Professionsgeschichte der Polizei in den Blick nimmt, reflektiert der zweite Praktiken und Formationen im Kontext bereits ausdifferenzierter Behördenstrukturen. Gegenüber jüngeren, polizeikritischen Darstellungen[6] zeichnet Weißmanns Diskussion aus, dass sie die Grenzen soziologischen Verstehens und Erklärens anerkennt und moralisierende Wertungen vermeidet. Gleichwohl endet Weißmanns Organisationsgeschichte der Polizei im Jahr 1933 – die Aufhebung der Gewaltenteilung sowie die Gleichschaltung von Polizei und Justiz im Nationalsozialismus liefern (wenn auch implizit) den negativen Referenzrahmen für die Diskussion im zweiten Teil des Buches. Ergänzend stellt Weißmanns Aufsatz zur Beteiligung deutscher Ordnungspolizisten am Holocaust aus dem Jahr 2015 wertvolle Einblicke bereit.[7]

Ein wichtiges Desiderat, auf das Weißmanns Buch hinweist, ist die weiterführende Diskussion der Grenze zwischen Polizei und Recht. Sein Begriff der Grenzrolle beziehungsweise des Grenzsystems könnte dazu beitragen, etwa auch Handlungslogiken von Jurist:innen im Kontakt mit Polizeien zu erhellen (beispielsweise in polizeilichen Justiziariaten). Systemtheoretisch informierte Vergleiche der Länder-Polizeien (mit ihren unterschiedlichen Rechtsordnungen) würden mich ebenfalls interessieren.[8] Und schließlich wäre eine Studie zur (uniformierten) Schutzpolizei, gerade mit Blick auf organisationale und professionslogische Unterschiede zur Kriminalpolizei – die sogenannte „cop culture“ bezieht sich ja insbesondere auf den Begriff der „street cops“[9] – äußerst wünschenswert.

Insgesamt liefert Weißmann eine durchgängig tiefenscharfe Darstellung von Polizei und Polizeiarbeit (an ihren Grenzen) und verortet wichtige Aspekte ihrer Geschichtsschreibung sowie aktueller empirischer Forschung (prominent beispielsweise die Arbeit des Kriminologen Rafael Behr) im Rahmen soziologischer Theorien und Begriffe. Damit trägt er wesentlich zum soziologischen Verständnis von Polizei und Polizeiarbeit bei sowie zur Entwicklung eines begrifflichen Instrumentariums zu ihrer Analyse und Beschreibung – auf Gesellschafts-, Organisations- und Interaktionsebene. Das Buch hält aufgrund seiner Anschaulichkeit und Theorienähe eine Fülle an Material für anhaltende und konstruktive Auseinandersetzungen in und zwischen empirischer Forschung, reflektierter, polizeilicher Praxis und soziologischer Theorie bereit. Es sei daher zahlreichen Leser:innen ans Herz gelegt.

  1. Stefan Kühl, Brauchbare Illegalität. Vom Nutzen des Regelbruchs in Organisationen, Frankfurt am Main / New York 2020.
  2. So schon Niklas Luhmann, Rechtssoziologie, Reinbek 1972.
  3. Egon Bittner, The Police on Skid Row. A Study on Peace Keeping, in: American Sociological Review 32 (1967), 5, S. 699–715.
  4. Jerome Skolnick / Richard Woodworth, Bureaucracy, Information and Social Control. A Study of a Morals Detail, in: David J. Bordua (Hg.): The Police. Six Sociological Essays, New York 1967.
  5. Rudolf Stichweh, Der frühmoderne Staat und die europäische Universität. Zur Interaktion von Politik und Erziehungssystem im Prozeß ihrer Ausdifferenzierung (16.–18. Jh.), Frankfurt am Main 1991.
  6. Zum Beispiel Daniel Loick (Hg.), Kritik der Polizei, Frankfurt am Main / New York 2018 und Benjamin Derin / Tobias Singelnstein, Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt, Frankfurt am Main / New York 2022.
  7. Martin Weißmann, Organisierte Entmenschlichung. Zur Produktion, Funktion und Ersetzbarkeit sozialer und psychischer Dehumanisierung in Genoziden, in: Alexander Gruber / Stefan Kühl (Hg.): Soziologische Analysen des Holocaust. Jenseits der Debatte über „ganz normale Männer“ und „ganz normale Deutsche“, Wiesbaden 2015, S. 79–128.
  8. Eine bekannte Kritik an der Systemtheorie lautet, sie übergehe die „Lokalisierung der Erkenntniserzeugung” [so Karin Knorr-Cetina, Zur Unterkomplexität der Systemtheorie, in: Zeitschrift für Soziologie 21 (1992), 6, S. 407], Weißmanns Buch hingegen beweist, dass Systemtheorie und empirischer Konstruktivismus sich keineswegs ausschließen müssen.
  9. Elizabeth Reuss-Ianni, Two Cultures of Policing. Street Cops and Management Cops, New Brunswick, NJ 1983.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Igor Biberman, Stephanie Kappacher.

Kategorien: Geschichte Gruppen / Organisationen / Netzwerke Recht Sicherheit Systemtheorie / Soziale Systeme

Frederic Lenz

Frederic Lenz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte umfassen Soziologie der Polizei, Organisations- und Bildungsforschung.

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