Tobias Adler-Bartels | Rezension |

Lose Fäden

Rezension zu „Keine falsche Toleranz! Warum sich die Demokratie stärker als bisher zur Wehr setzen muss“ von Wolfgang Kraushaar

Wolfgang Kraushaar:
Keine falsche Toleranz. Warum sich die Demokratie stärker als bisher zur Wehr setzen muss
Deutschland
Hamburg 2022: Europäische Verlagsanstalt
606 S., 34,00 EUR
ISBN 978-3-86393-142-1

Nach den jüngsten Investigativrecherchen des Mediennetzwerkes Correctiv zu den Remigrations-Planspielen (neu-)rechter Akteure im Umfeld der AfD ist erneut eine Diskussion um ein Verbot der Partei oder einzelner Parteiorganisationen beziehungsweise Landesverbände entbrannt. Im Angesicht der keineswegs neuen, nun aber einer breiteren Öffentlichkeit offenbar werdenden rechtsextremen Vertreibungsfantasien kommt es zu landesweiten Demonstrationen für eine wehrhafte Demokratie,[1] wobei die damit verbundenen Potenziale und Risiken im Kampf gegen den organisierten Rechtsextremismus sehr unterschiedlich bewertet werden und entscheidende Fragen zu den Erfolgsaussichten von konkreten Maßnahmen offen bleiben.

Fundierte Antworten auf die Herausforderungen für die Demokratie verspricht das neue Buch des Politikwissenschaftlers Wolfgang Kraushaar, das den verheißungsvollen Titel „Keine falsche Toleranz! Warum sich die Demokratie stärker als bisher zur Wehr setzen muss“ trägt. Kraushaar, der sich als Chronist der westdeutschen Studentenbewegung sowie des Linksterrorismus einen Namen gemacht hat, spannt einen weiten Bogen von den neonazistischen Kontinuitäten der Nachkriegszeit über die rechtsterroristischen Aktivitäten der 1980er- bis hin zu den Corona-Protesten der frühen 2020er-Jahre. Am Beispiel der Praxis des parlamentarischen sowie außerparlamentarischen Rechtsradikalismus in der Geschichte der Bundesrepublik will er aufzeigen, „wo einerseits bislang die Schwächen in der Verteidigung von Demokratie, Rechtsstaat und Liberalität gelegen haben, wo andererseits aber auch ihre Stärken und ihre nicht ganz zu unterschätzende Bereitschaft zur Selbstkorrektur zu finden sind“ (S. 51). Das opulente Werk gliedert sich in 27 Kapitel, die die Geschichte des deutschen Rechtsextremismus weitestgehend chronologisch nachvollziehen, und wird von einem Geleitwort des früheren FDP-Innenministers Gerhart Baum, einer Bibliographie sowie einem nützlichen Personenregister ergänzt.

Dem SPD-Politiker Carlo Schmid, der in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat im September 1948 für einen „Mut zur Intoleranz“ gegenüber den Feinden der Demokratie plädiert hatte, weist Kraushaar die „Rolle eines personifizierten Mahnpostens“ (S. 43) zu. Allerdings bleibt der hier anklingende Gedanke der wehrhaften Demokratie im Buch merkwürdig konturlos, auf eine ideenhistorisch-systematische Einordnung wird weitgehend verzichtet. Das äußerst knapp gehaltene Kapitel „Ideen zu einer wehrhaften Demokratie“ enthält lediglich stichwortartige Ausführungen zu den Überlegungen von Hans Kelsen, Otto Kirchheimer und Karl Mannheim; auch Karl Loewensteins 1937 in Anbetracht des Aufstiegs der Nationalsozialisten gehaltenem Plädoyer für eine militant democracy widmet Kraushaar lediglich einen Absatz. Die politik- und rechtswissenschaftlichen Debatten über die institutionelle Ausgestaltung sowie über die unterschiedlichen Konzeptionen von militanten, wehrhaften und streitbaren Demokratien nimmt Kraushaar ebenso wenig zur Kenntnis wie die bekannte Kritik an einer lediglich auf die staatlichen Institutionen fixierten wehrhaften Demokratie, die die Handlungspotenziale einer vitalen Zivilgesellschaft schwächt.[2]

Stattdessen orientiert er sich in weiten Teilen seiner Argumentation am historischen Material. In dem – mit knapp hundert Seiten umfangreichsten – Kapitel „Das rechte Kontinuitätsbegehren in der Ära Adenauer“ ruft er in Erinnerung, dass die von den westlichen Besatzungsmächten angestrebte Entnazifizierung der westdeutschen Politik und Verwaltung am latenten Widerwillen weiter und einflussreicher Kreise der Gesellschaft scheiterte. Er verweist auf die Affären um den revanchistisch-nationalistischen Kreis des früheren NS-Propagandisten Werner Naumann, der 1952/53 versuchte, die nordrhein-westfälische FDP zu unterwandern, auf die antikommunistische Partisanengruppe des ‚Technischen Diensts‘ des Bundes Deutscher Jugend, die sich als eine von der CIA geförderte Stay-behind-Organisation entpuppte, sowie auf den spektakulären Fall des Verfassungsschutzchefs Otto John, der sich – unter bis heute ungeklärten Umständen – im Juli 1954 in die DDR absetzte und dort öffentlichkeitswirksam die braunen Kontinuitäten der Bundesrepublik anprangerte, ehe er schließlich im Dezember 1955 zurückkehrte und wegen Landesverrats angeklagt und verurteilt wurde. Anhand dieser und anderer Beispiele zeigt Kraushaar, dass im Kalten Krieg gerade das im Nationalsozialismus geschulte und ‚kampferprobte‘ Personal herangezogen wurde, um (erneut) Schlüsselpositionen im Auswärtigen Amt, dem Verfassungsschutz sowie dem aus der sogenannten Organisation Gehlen hervorgegangenen Bundesnachrichtendienst zu bekleiden. Es waren keineswegs nur Schreibtischtäter wie Adenauers Kanzleramtsminister Hans Globke, sondern „Makroverbrecher“ (S. 149) wie der als „Henker von Mailand“ bezeichnete frühere SS-Hauptsturmführer Theodor Saevecke, der nach seiner kurzen Internierung zunächst für die CIA arbeitete, ehe er im Bundeskriminalamt Karriere machte und 1962 eine führende Rolle bei den Ermittlungen zur sogenannten Spiegel-Affäre spielte. Auch der Generalbundesanwalt Wolfgang Fränkel, der im Nationalsozialismus als Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft etliche Urteile, die Landes- und Amtsgerichten wegen Bagatelldelikten verhängt hatten, in Todesurteile umwidmete, konnte seine juristische Karriere nach dem Krieg fortsetzen. Unter dem Alias ‚Dr. Franz Richter‘ saß zudem der Nationalsozialist Fritz Rößler für die Deutsche Konservative Partei – Deutsche Rechtspartei im Bundestag und setzte sich dort unter anderem für eine Generalamnestie aller NS-Verbrechen ein; erst ein Geschäftsordnungs-Trick des Bundestagspräsidenten Hermann Ehlers (CDU) führte dazu, dass Rößler aufgrund einer nachgewiesenen Urkundenfälschung zunächst seine Immunität und schließlich sein Mandat verlor. Die unheilvollen Kontinuitäten blieben allerdings nicht auf die Bekleidung von Ämtern beschränkt, wie Kraushaar im fünften Kapitel zum „Post-Holocaust-Antisemitismus“ schildert. Er ruft die vielen Übergriffe auf jüdische Mitbürger:innen, die zahlreichen Schändungen von jüdischen Friedhöfen (unter anderem am 20. April 1957 im niedersächsischen Salzgitter-Lebenstedt, wo Unbekannte 80 von 120 jüdischen Grabsteinen umwarfen) sowie die Welle antisemitischer Schmierereien im Jahr 1959 auf, die sowohl von den lokalen Polizeibehörden als auch von vielen Vertretern der Landes- und Bundesregierung entweder als Dumme-Jungen-Streiche verharmlost oder aber als False-Flag-Aktionen des DDR-Geheimdienstes abgetan wurden.

Obwohl sich das Bundesverfassungsgericht im (umstrittenen) Verbotsurteil gegen die KPD von 1956 zum Konzept der streitbaren Demokratie bekannte, legt Kraushaar in seiner „Zwischenbilanz“ (Kap. 7) plausibel dar, dass es um die Wehrhaftigkeit der Demokratie im Angesicht der rechten Gefahr nicht gut bestellt war. Der Kampf gegen den wiedererstarkten Rechtsradikalismus verlief entsprechend ungeordnet und wurde vielmehr durch List – wie im Fall Fritz Rößler –, mittels Selbstjustiz – wie die durch physische Gewalt erzwungene Entfernung des revisionistischen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Hedler (Deutsche Partei) aus dem Plenarsaal durch SPD-Abgeordnete um Herbert Wehner[3] – sowie qua Anrufung der Justiz (von links) geführt. Die Institutionen und Amtsträger des Staates versagten hingegen größtenteils bei der Verteidigung der jungen Demokratie, wie Kraushaar ernüchtert bilanziert: „Immer dann, wenn es darauf angekommen wäre zu zeigen, dass man in der Nachkriegsrepublik, in der Demokratie und im Rechtsstaat angekommen wäre, entschied man sich dafür, mit zweifelhaften bis vergifteten Argumenten der Verfassung in den Rücken zu fallen und so die verschiedenen Orts gehegten Kontinuitätsbefürchtungen gegenüber der braunen Vergangenheit zu bestätigen.“ (S. 219)

Diese Tendenz wird auch im Umgang mit dem deutschen Rechtsterrorismus ersichtlich, dem sich Kraushaar in gleich mehreren Kapiteln annimmt. Er schildert unter anderem das Attentat auf Rudi Dutschke 1968, den Anschlag auf das Münchener Oktoberfest 1980 sowie den „Import von aus der DDR stammenden Neonazis“ (S. 274 ff.), um sich im Anschluss dem NSU sowie dem Mord an Walter Lübcke, dem antisemitischen Anschlag von Halle sowie den rassistisch motivierten Morden von Hanau zu widmen. Der Brandanschlag in Lübeck, der 1996 zehn Menschen das Leben kostete, ist bis heute nicht aufgeklärt. Kraushaar versammelt wichtige – wenn auch keineswegs neue – Erkenntnisse, die die rechtsextremen Verdächtigen von damals weiterhin schwer belasten und plädiert dafür, die Lübecker Staatsanwaltschaft wegen Vereitelung der Strafverfolgung anzuklagen. Darüber hinaus fordert er – analog zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit staatlicher Behörden durch professionelle und unabhängige Kommissionen von Historiker:innen – eine schonungslose Aufarbeitung des Versagens der staatlichen Institutionen im Kontext der rassistischen Mordserie des NSU.

In diesen Abschnitten des Buches konfrontiert Kraushaar die Leser:innen schonungslos mit den nationalsozialistischen Kontinuitäten der Bundesrepublik. Allerdings bietet seine Rekonstruktion wenig Originelles, da er sich oftmals auf die Analyse zeitgenössischer Quellen (etwa Artikel in Tageszeitungen) beschränkt und den jüngeren Forschungsstand kaum systematisch einbezieht. Seine Herangehensweise wartet entsprechend etwas eigenwillig auf – etwa wenn er von den Wahlerfolgen der 1964 gegründeten NPD in den 1960er-Jahren plötzlich zum Scheitern der Verbotsanträge in den 2000er-Jahren springt und so den entscheidenden Wandel dieser Partei von der biederen alten Rechten zum militanten Neonazismus ausspart. In der Konsequenz erzählt Kraushaar in seinem Werk auch nur die halbe Geschichte des Rechtsextremismus, weil der rechtsintellektuelle Resonanzraum für die Gewalttaten weitgehend ausgespart bleibt: Über die sogenannte Neue Rechte seit den 1960er- und 70er-Jahren schweigt sich das Werk ebenso aus, wie über die ‚Bocksgesänge‘ der ‚Selbstbewussten Nation‘ der 1990er-Jahre.

Zudem berücksichtigt Kraushaar die ideologisch-programmatischen Veränderungen sowie die Heterogenität des rechtsradikalen Denkens kaum; der Nationalismus und seine ethnopluralistische Umwidmung spielen ebenso wenig eine Rolle wie der Konservatismus und seine radikalen Narrensäume. Vielmehr gründet für Kraushaar das gesamte rechte Denken auf dem Gedanken des Ethnozentrismus. Er verwendet diesen Begriff jedoch als umbrella concept und fasst darunter so unterschiedliche Elemente wie eine völkische Gesinnung, einen antiwestlichen Neutralismus oder einen sekundären Antisemitismus (siehe S. 491).[4] Konzeptionelle Unschärfen offenbaren sich auch im kurzen Kapitel zum Rechtspopulismus der AfD, das lediglich sehr allgemeine und mit Blick auf den politikwissenschaftlichen Forschungsstand etwas angestaubte Aussagen zum Populismus trifft und so im Unklaren lässt, was eigentlich das genuin Rechte am Rechtspopulismus ist und inwiefern das Label auf die AfD passt. Auch wenn man die Diagnose einer „Essentialisierungsdynamik“ (S. 362) teilt, der zufolge die Radikalisierung der Partei noch keineswegs abgeschlossen ist, bleibt beispielsweise offen, was genau darunter zu verstehen ist, dass die AfD durch ein „System kommunizierender Röhren“ (S. 385) mit anderen demokratiefeindlichen Bewegungen und Akteuren verbunden ist.

Ein ganzes Kapitel widmet Kraushaar seinem „Plädoyer für einen Wechsel“ vom Begriff des Extremismus hin zu dem des Radikalismus (Kap. 23). Den Extremismus disqualifiziert er darin als einen „inhaltsleeren Begriff politischer Ordnung“ (S. 508) und konstatiert: „Nur der Radikalismusbegriff […] gestattet es, eine differenzierte Analyse der sozialen, politischen und weltanschaulich-ideologischen Aspekte vorzunehmen.“ (S. 510) Diese Kritik am Extremismus-Begriff wird bereits seit geraumer Zeit in den Politikwissenschaften diskutiert, Kraushaar bezieht sich jedoch kaum auf die Debatte.[5] Im Kern zielt seine Kritik auf das der Extremismustheorie zugrundeliegende Konzept der politischen Mitte, die vermeintlich eindeutig von den extremistischen Rändern unterschieden werden könne – eine Konstellation, die mit dem sogenannten Hufeisen-Modell veranschaulicht wird.[6] Auf eine Dekonstruktion dieses „Mitte-Mythos“ (S. 499) zielt entsprechend das Kapitel „Zur Radikalisierung der Mitte“. Kraushaar bleibt hier gegenüber der These eines „Extremismus der Mitte“ (Seymour Martin Lipset) ambivalent, kritisiert zwar die pauschale Ablehnung des Theorems durch Vertreter der Extremismustheorie, relativiert zugleich aber die gesellschaftspolitische Aussagekraft des paradoxen Begriffspaares.[7]

An den vorherrschenden Konzeptionen des Extremismus moniert der Autor nicht zuletzt ihre relative Statik, durch die sie die Dynamiken der ideologischen Entwicklungen von politischen Akteuren und Bewegungen kaum fassen könnten. Hier hat Kraushaar einen Punkt, verweisen Radikalismus-Konzepte doch stets auf dynamische Entwicklungen, die sowohl Prozesse der Radikalisierung als auch der Deradikalisierung antizipieren.[8] Gleichwohl bleibt sein Plädoyer für den Paradigmenwechsel vom Extremismus zum Radikalismus systematisch unbefriedigend: Erstens entpuppt sich auch der Radikalismus als ein (abhängiges) Konzept zweiter Ordnung, das seinen analytischen Mehrwert lediglich in Anwendung auf einen (positiv oder negativ bewerteten) ideologischen Referenzpunkt und/oder eine konkret definierte Bezugsgruppe offenbart.[9] Fehlt dieser Referenzrahmen, geht zweitens ein wesentliches Charakteristikum des Radikalismus verloren, nämlich die stets mit ihm einhergehende Problematisierung der eigenen (ideologischen) Bezugsgruppe, der die radikalen Akteure mit einer Haltung der militanten Intransigenz begegnen.[10] Da Kraushaar seine Kritik an der sozialwissenschaftlichen Terminologie nicht in Bezug zu den historischen Ausführungen setzt, bleibt letztlich unklar, welcher systematische Mehrwert sich aus einer (De-)Radikalisierungsperspektive auf den deutschen Rechtsextremismus ergibt.

Während die konzeptionellen Überlegungen also weniger überzeugen können, ist das große Verdienst des Buches, die latente Bedrohung der demokratischen Ordnung durch die – mal mehr, mal weniger offenen – Aktivitäten der antidemokratischen Rechten ins Gedächtnis zu rufen und die rechte Unterwandung staatlicher Institutionen sichtbar zu machen, ohne dabei die historischen Spezifika der beiden deutschen Staaten zu vernachlässigen. Seinem eigenen Anspruch aufzuzeigen, wie sich die Demokratie gegen ihre Feinde wehren kann, wird Kraushaar gleichwohl nicht gerecht; das Buch endet mit einem vagen Plädoyer, demzufolge der Kampf gegen rechts eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (S. 536; Herv. i. Orig.) sei, die von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz auf der einen sowie zivilgesellschaftlichen Gruppen auf der anderen Seite getragen werden müsse. Als Leser:in bleibt man am Ende ein wenig ratlos zurück und vermisst einen roten Faden, der die vielen historischen Kontexte und die problemorientieren Überlegungen zusammenbringt. Nicht nur aufgrund einiger irritierender (Zeit-)Sprünge innerhalb einzelner Kapitel sowie mancher Redundanzen und zum Teil wortwörtlicher Wiederholungen wirkt das Buch insgesamt etwas überfrachtet. Auch Kraushaars Ausführungen zu den Corona-Protesten (Kap. 19) können argumentativ nicht überzeugen. Zwar haben sie unbestreitbar dokumentarischen Wert, der Befund, dass die Reichsbürgerszene als „Bodensatz“ (S. 447) dieser heterogenen Protestbewegung zu fassen sei, scheint aber doch unterkomplex.[11] Als Streitschrift für die wehrhafte Demokratie bietet das Buch zu wenig konstruktiv-kritische Perspektiven, als Geschichte des deutschen Rechtsradikalismus und -terrorismus weist es markante Lücken auf und als Plädoyer für die Überwindung des (politikwissenschaftlichen) Extremismus-Paradigmas überzeugt es analytisch nicht. Zwar legt Kraushaar mit dieser kritischen Problemanzeige für die Kontinuitäten des antidemokratischen Denkens der organisierten politischen Rechten den Finger in die Wunde – doch davon allein ist keine Heilung zu erwarten.

  1. Unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!“ haben zudem knapp 1,7 Millionen Menschen eine Onlinepetition unterzeichnet, die fordert, dem Landesvorsitzenden der AfD in Thüringen die Grundrechte zu entziehen. Siehe: aktion.campact.de/weact/hocke-stoppen/teilnehmen (27.02.2024).
  2. Siehe dazu etwa Jan-Werner Müller, Protecting Popular Self-Government from the People? New Normative Perspectives on Militant Democracy, in: Annual Review of Political Science 19 (2016), S. 249–265 sowie zur Kritik der ‚wehrhaften Demokratie’ weiterhin Claus Leggewie / Horst Meier, Republikschutz. Maßstäbe für die Verteidigung der Demokratie, Reinbek 1995.
  3. Hedler hatte in einem öffentlichen Vortrag im schleswig-holsteinischen Einfeld im November 1949 die Mitglieder des deutschen Widerstands als „Vaterlandsverräter“ bezeichnet und zudem erklärt: „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen.“ Nach einer Anklage wegen Verleumdung und Verunglimpfung sprach ihn das Landgericht Kiel zunächst frei; erst das anschließende Berufungsverfahren führte zu einer Haftstrafe.
  4. Die (analytische) Unschärfe des Begriffes offenbart sich etwa in der Aussage, dass auch Helmut Kohls Grundposition „in einem klassischen Ethnozentrismus [bestand], der allerdings mit bestimmten kulturalistischen, möglicherweise auch rassistischen Elementen kombiniert war“ (S. 324).
  5. Siehe dazu aus der jüngeren Literatur Jürgen W. Falter, Zum Begriff des ‚Politischen Extremismus‘ – Kritik und Kritik der Kritik, in: Karl Marker / Annette Schmitt / Jürgen Sirsch (Hg.), Demokratie und Entscheidung. Beiträge zur Analytischen Politischen Theorie, Wiesbaden 2019, S. 41–57 sowie Maximilian Fuhrmann, Antiextremismus und wehrhafte Demokratie. Kritik am politischen Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 2019.
  6. Oftmals übersehen wird in den kritischen Diskussionen zu diesem Modell der Ursprung des Gedankens in den radikalkonservativen Debatten der Weimarer Republik. Siehe Jean Pierre Faye, Totalitäre Sprachen. Kritik der narrativen Vernunft. Kritik der narrativen Ökonomie (Bd. II), Frankfurt am Main / Berlin / Wien 1977, S. 512.
  7. Hier greift Kraushaar auf frühere Überlegungen zurück, siehe etwa Wolfgang Kraushaar, Extremismus der Mitte. Zur Logik einer Paradoxie, in: Jörg Löffler / Leonhard Fuest (Hg.), Diskurse des Extremen. Über Extremismus und Radikalität in Theorie, Literatur und Medien, Würzburg 2005, S. 13–22.
  8. Dieser Gedanke liegt etwa der Studie von Jerry Z. Muller zum radikalen Konservatismus von Hans Freyer in der Zwischenkriegszeit zugrunde, siehe Jerry Z. Muller, The Other God that failed. Hans Freyer and the Deradicalization of German Conservatism, Princeton 1987. Kritisch zur These der Deradikalisierung des Konservatismus von Freyer in der Bundesrepublik: Timo Pankakoski, Political Strata and the Flows of History. Hans Freyer’s Conservatism in Light of its Metaphors, in: Global Intellectual History 6(2021), 5, S. 690–711.
  9. So etwa mit Blick auf den (historischen) Nationalismus oder den deutschen Adel, siehe Peter Walkenhorst, Nation – Volk – Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890–1914, Göttingen 2007 sowie Stephan Malinowski, Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat, Berlin 2003.
  10. Siehe am Beispiel des deutschen Konservatismus im ausgehenden 19. Jahrhundert Tobias Adler-Bartels, Radical Conservatism and the Liberal Question. Hermann Wagener and Paul de Lagarde as Promotors of the Radicalization of 19th Century German Conservatism, in: Comparative Political Theory 3(2023), 2, S. 189–213.
  11. Zur Ambivalenz dieser Bewegung siehe Carolin Amlinger / Oliver Nachtwey, Gekränkte Freiheit. Aspekte des libertären Autoritarismus, Berlin 2022.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Hannah Schmidt-Ott.

Kategorien: Demokratie Geschichte Gesellschaft Gewalt Politik Politische Theorie und Ideengeschichte

Tobias Adler-Bartels

Tobias Adler-Bartels arbeitet am Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte der Georg-August-Universität Göttingen. Seine Forschungsschwerpunkte sind Ideology Studies (inbs. Konservatismus & Liberalismus), Moderne Demokratietheorie, Geschichte und Methoden des Politisches Denken sowie Rechtsextremismus und Antisemitismus.

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