Tilman Reitz | Veranstaltungsbericht |

Ein Auftrag, den sie nicht ablehnen können

Bericht zur Tagung „Ohne Arbeitsvertrag und doch unersetzlich für die Lehre. Lehrbeauftragte im Spannungsfeld aktueller Hochschulentwicklungen“ am 17. Mai 2019 an der Alice Salomon Hochschule Berlin

Über Lehrbeauftragte weiß man nicht viel. In offiziellen Statistiken lässt sich allenfalls ihre Anzahl, nicht aber ihre Lehrleistung verfolgen. Je nach Hochschultyp erfüllen sie ganz verschiedene Funktionen, in den Selbstverwaltungsgremien sind sie fast nirgends vertreten, mit anderen wissenschaftlich Beschäftigten haben sie nur vereinzelt Kontakt, und ihre ‚besonderen Beschäftigungsverhältnisse‘ sind noch nicht einmal sozialversichert. Ein bestimmtes Grundwissen über sie ist dennoch verbreitet: Lehrbeauftragte kosten die Hochschulen sehr wenig Geld und tragen einen nicht unwesentlichen Teil der Lehre. Die von SIEGLINDE MACHOCKI, NURSEMIN SÖNMEZ und BETTINA VÖLTER organisierte Tagung an der Alice Salomon Hochschule (ASH) sollte nicht nur den Kenntnisstand über die vernachlässigte Gruppe aufbessern, sondern auch Anstöße für ihre Selbstorganisation geben. Beides stieß auf die umrissenen systemischen Grenzen. Eine Interessierte, deren Mitteilung von der Organisatorin Bettina Völter gleich zu Beginn der Veranstaltung vorgelesen wurde, teilte mit, dass sie sich die durch eine Teilnahme versäumte Lehrpflicht sowie den damit verbundenen Verdienstausfall und die zudem nötige Kinderbetreuung schlicht nicht leisten könne. Trotz solcher Schwierigkeiten war die Tagung gut besucht und hat Impulse gegeben, die festzuhalten sind.

Den fragmentarischen Kenntnisstand zu Lehrbeauftragten beleuchteten und ergänzten zwei komplementäre Vorträge am Vormittag: Zunächst präsentierte der Weiterbildungsforscher BERND KÄPPLINGER allgemeine Daten und eigene Ergebnisse, anschließend berichtete die ASH-Gastdozentin HANNA BENEKER aus autobiografischer Perspektive von ihrer langen Zeit als Lehrbeauftragte. Während dieser Bericht auf bedrückende Weise veranschaulichte, was es bedeutet, über Jahre hinweg unterbezahlt, sozusagen unsichtbar und auf Abruf tätig zu sein, ließen der erste Vortrag und die anschließende Diskussion erkennen, wie heterogen das Feld und wie dürftig beziehungsweise systematisierungsbedürftig die Datenlage tatsächlich ist. Die Lehrbeauftragten in der Weiterbildung, über die Käpplinger aufschlussreich berichtete, sind nicht unbedingt repräsentativ für Kolleg*innen in anderen Bereichen, und je nachdem, ob diese an Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Musikhochschulen oder Volkshochschulen arbeiten, ob sie in den Natur- oder Kulturwissenschaften tätig sind, ergeben sich weitere große Differenzen. Während an den anwendungsorientierten Hochschulen, deren Hauptpersonal Professor*innen sind, Lehrbeauftragte oft die Hälfte der Lehre oder gar mehr tragen, steht an Universitäten zusätzlich die Kategorie der (ganz überwiegend) befristeten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen für preiswerte Lehre zur Verfügung. Auch hier gibt es jedoch, wie eine Pionierstudie des Instituts für Hochschulforschung Halle-Wittenberg gezeigt hat, nicht wenige (vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche) Institute, in denen 20 bis 30 Prozent der Lehre durch Lehraufträge abgedeckt werden[1] – eine Zahl, die sich auch mit dem dankenswert freimütigen Selbstbericht Käpplingers deckt. Genauere Angaben existieren in Bundesländern, in denen Fraktionen (zum Teil durch Betroffene selbst veranlasst) schriftliche Anfragen zur Situation von Lehrbeauftragten gestellt haben. Auch weitere Einzelstudien aus der Hochschulforschung könnten konsultiert werden, eine Zusammenführung der Ergebnisse steht jedoch noch aus. Schlaglichter wie etwa eine Berechnung, der zufolge die Zahl der Lehrbeauftragten zwischen 2005 und 2016 um mehr als 70 Prozent gestiegen ist,[2] wurden bisher nicht systematisch eingebettet und interpretiert.

Aufschlussreicher war daher das qualifizierte Bild, das sich durch das Erfahrungswissen und die politischen Kenntnisse der Anwesenden ergab. Zahlen spielten auch hier eine bedeutsame Rolle. Lehrbeauftragte werden nicht nur ausschließlich in der Vorlesungsphase und gewöhnlich nur für die reine Lehrzeit (also ohne Vor- und Nachbereitung, Studierendenbetreuung und Korrekturzeiten) vergütet, sie erhalten auch eher niedrige Stundensätze. Das Land Berlin, dessen Regierungsparteien im Rahmen der Veranstaltung an einer Podiumsdiskussion teilnahmen, hat mit einer festgelegten Mindestvergütung von 35 beziehungsweise 37,50 Euro pro Semesterwochenstunde (SWS) neue Maßstäbe gesetzt; üblich sind momentan eher 25, teilweise sogar nur 15 Euro Lehrstundenentgelt. Mit solchen Zahlungen dürfte der gesetzliche Mindestlohn, berücksichtigt man alle tatsächlich aufgewendeten Zeiten und Kosten, klar unterboten sein. Vergleichsrechnungen zur Entlohnung von Lehrkräften für besondere Aufgaben oder reguläres wissenschaftliches Personal kommen (abhängig vom angesetzten Lehrdeputat und der Frage, ob die Sozialversicherung berücksichtigt wird) auf Werte von 62,50 Euro bis 80 oder sogar 120 Euro pro SWS. Ein zentraler Grund für die Niedriglohnpraxis bei Lehraufträgen dürfte sein, dass sie als bloße Zusatzbeschäftigung begriffen werden und zumeist explizit als unverbindliche Ergänzung der Lehre vorgesehen sind. Die Praxis sieht jedoch nicht nur auf Seiten der Lehrversorgung anders aus. Käpplinger führte aus seinem Bereich neben den Gruppen anderweitig Beschäftigter und Selbstständiger, die nebenher Lehraufträge wahrnehmen, auch solche an, die keine andere Haupttätigkeit haben oder sogar ihren Lebensunterhalt hauptsächlich von ihren Lehrauftragshonoraren bestreiten. Hinzu kommen besonders an den Universitäten Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase, die für ihre angestrebte weitere Laufbahn Lehrerfahrung nachweisen müssen und diese auf ihren Forschungs(projekt)stellen oder als Stipendiat*innen nicht sammeln können. Damit liegt der Schluss nahe, dass die deutschen Hochschulen mit Lehraufträgen nicht nur massenhaft preiswerte Arbeit einkaufen, sondern zugleich auch systematisch prekäre Lebenslagen ausnutzen oder zumindest in Kauf nehmen. Erfahrungsberichte aus dem Publikum ergänzten wichtige Aspekte, etwa dass Gehaltsanstiege oft über Jahre hinweg ausbleiben und auch jahrelang wahrgenommene Lehraufträge vielerorts nicht als Qualifikation für eine Dauerstelle anerkannt werden. Einen positiven Akzent setzte lediglich ein Bericht aus den Volkshochschulen in Berlin, an denen Lehraufträge ab einem bestimmten Volumen als beschäftigungsähnliches Arbeitsverhältnis behandelt werden, was eine Sozialversicherung, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ermöglicht.

Die Podiumsdiskussion musste sich also an einem handfesten Dauerskandal abarbeiten – und war so besetzt, dass dies auch hinreichend möglich wurde. Neben den Regierungsparteien des Landes Berlin waren dort die organisierten Lehrbeauftragten der Uni Erfurt und der ASH vertreten (im zweiten Fall auch die akademischen Mitarbeiter*innen), ergänzt durch eine Vertreterin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die für deutsche Maßstäbe sehr wohlwollenden Berliner Hochschulpolitiker*innen sahen sich in dieser Runde starken Forderungen ausgesetzt – und reagierten unterschiedlich. TOBIAS SCHULZE (Die Linke) betonte, dass die Lage der Lehrbeauftragten selbst bei Reformwillen ein Dilemma aufwerfe: Behandle man sie als reguläre Personalgruppe mit Anspruch auf Sozialversicherung und Mitspracherechten, normalisiere man ihre unzumutbare Position. Schulze folgerte, Lehraufträge müssten auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt werden und in jeder Hinsicht eine Ergänzung darstellen; andernfalls habe man sie durch reguläre Stellen zu ersetzen. Die Erfurter Lehrbeauftragten-Vertreterin ASTRID REINECKE unterstrich dagegen, dass der Bedarf an Lehraufträgen nie völlig verschwinden werde, sodass Rechte und eine anständige Bezahlung für diese Gruppe von Hochschulbeschäftigten unverzichtbar seien. Als mögliche Kompromisslinie zeichnete sich die Forderung ab, Lehraufträge einerseits angemessen institutionell einzubinden und zu entlohnen (was gleichzeitig zu ihrem überlegteren Einsatz führen dürfte), andererseits jedoch überall dort feste Stellen zu schaffen, wo Lehraufträge schlicht mangelnde Kapazitäten kompensieren. INA CZYBORRA (SPD) hielt fest, dass eine solche Änderung einen deutlich erhöhten Geldbedarf in einem Hochschulsystem mit sich brächte, das seine Leistungsfähigkeit seit Langem auf Kosten des wissenschaftlichen Personals aufrechterhält. STEFANI SONNTAG (GEW) ergänzte, dass mit der Verstetigung der Mittel aus dem Hochschulpakt dafür eine günstige Lage geschaffen worden sei – zwar wird die Finanzierung der Hochschulen nicht erhöht, aber die Mittel sind dauerhaft zugesagt und können somit auch endlich für die Finanzierung von Dauerstellen verwendet werden.

Nach einem standesgemäß mit Getreidesuppe und trockenem Fladenbrot bestrittenen Mittagessen machten sich verschiedene Arbeitsgruppen daran, Strategien für die soziale Absicherung, für die Vernetzung und wechselseitige Beratung von Lehrbeauftragten zu entwickeln. Wie auf der gesamten Tagung waren auch hier Aufbruchsgeist und Solidarität greifbar. Zahlreiche hochschul- und arbeitspolitische Gruppen – von den besonders aktiven Lehrbeauftragten an Musikhochschulen bis hin zum Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft – waren präsent und brachten Ideen ein. Solche Anstöße sind bitter nötig, denn Ina Czyborra dürfte Recht haben: Das deutsche Hochschulsystem kann nur deshalb mit vergleichsweise wenig Geld dramatisch gewachsene Mengen von Studierenden versorgen und im internationalen Forschungsgeschehen mithalten, weil es vom sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchs bis zu den privilegierten, aber überlasteten Professor*innen sein Personal ausbeutet. Daran kann nur die Solidarität aller Betroffenen etwas ändern – und ihre Glaubwürdigkeit und Schlagkraft bemisst sich wie immer daran, wie es der am schlechtesten gestellten Gruppe ergeht.

Zum Veranstaltungsprogramm (PDF)

  1. Vgl. Roland Bloch / Monique Lathan / Alexander Mitterle / Doreen Trümpler / Carsten Würmann, Wer lehrt warum? Strukturen und Akteure akademischer Lehre an deutschen Hochschulen, Leipzig 2014, S. 58–61.
  2. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Jahr 2016 (GWK-Heft 59, Bonn 2018), S. 14; gerechnet wird (was bei Lehrbeauftragten schwierig ist) in Vollzeitäquivalenten. Die Daten des Statistischen Bundesamts, die vermutlich zugrunde liegen, zeigen ab 2015-16 eine Konsolidierung, seither wächst die Gruppe nicht mehr (vgl. Statistisches Bundesamt, Personal an Hochschulen 2017. Fachserie 11, Reihe 4.4, 2018, S. 22). Aus beiden Veröffentlichungen geht auch der Umfang des fraglichen Personals hervor – im Jahr 2016 handelt es sich um 99.097 Personen bzw. um 18.979 Vollzeitäquivalente.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher.

Kategorien: Wissenschaft Universität Politik Arbeit / Industrie

Tilman Reitz

Professor Dr. Tilman Reitz lehrt Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie am Institut für Soziologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Arbeitsschwerpunkte sind Soziologie der Geistes- und Sozialwissenschaften, politische Philosophie und Ideologiekritik, Ästhetik und Kultursoziologie, Theorien der Wissensökonomie und vergleichende Hochschulforschung.

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