Verena Frick | Rezension | 18.02.2026
David gegen Goliath oder Ist ein besserer Zugang zu Recht immer gut für die Demokratie?
Rezension zu „Strategische Prozessführung im Klagekollektiv. Über die Bedeutung kollektiver Mobilisierung für den Zugang zu Recht“ von Lisa Hahn
Strategische Prozessführung erinnert häufig an den Kampf Davids gegen Goliath. Zahlreiche jüngere Verfahren und die sie begleitenden Kampagnen sind geeignet, genau diese Assoziation einer Auseinandersetzung zwischen ungleichen Gegnern hervorzurufen: Vom Klimawandel gesundheitlich beeinträchtigte ältere Damen klagen gegen die Schweiz; ein peruanischer Bauer wehrt sich juristisch gegen den Energieriesen RWE; eine Gruppe Geflüchteter mit subsidiärem Schutz prozessiert gegen den deutschen Staat.[1] In all diesen Fällen erscheint das Recht als letztes Mittel der Schwachen im Kampf gegen scheinbar übermächtige Gegner aus Wirtschaft und Politik. Anders als in der biblischen Geschichte kämpft David heute aber zumeist nicht allein, sondern weiß ein Netzwerk aus Anwält:innen, Prozessführungsorganisationen, Expert:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen hinter sich. Diese Netzwerke wollen mehr als die Beseitigung von Unrecht im Einzelfall. Es geht ihnen darum, politische Interessen mit den Mitteln des Rechts durchzusetzen. Die gezielte Mobilisierung von Recht soll juristische Grundsatzentscheidungen erwirken, die wiederum die politisch Verantwortlichen zum Handeln zwingen.
In den USA gehört strategische Prozessführung spätestens seit der bahnbrechenden Entscheidung des Supreme Court im Fall Brown v. Board of Education, die einen Meilenstein im Kampf gegen die Rassentrennung markiert, zum Standardrepertoire vieler sozialer Bewegungen und ist unter Stichworten wie public interest litigation, cause lawyering oder movement lawyering entsprechend gut erforscht.[2] Auch in Deutschland und Europa ist seit einigen Jahren eine steigende Zahl an Prozessführungsorganisationen und eine größere mediale Präsenz entsprechender Verfahren zu konstatieren. Die wissenschaftliche Debatte nimmt hier jedoch erst allmählich Fahrt auf.[3] Speziell mit Blick auf Deutschland stand eine umfangreiche monografische Darstellung dieser neueren Entwicklungen bislang noch aus. Diese Lücke füllt nun Lisa Hahn mit ihrer rechtssoziologischen Studie Strategische Prozessführung im Klagekollektiv und leistet damit für den deutschen Kontext Grundlagenarbeit.
Auf über 500 Seiten erörtert sie in fünf großen Teilen die Chancen und Aussichten strategischer Prozessführung im deutschen Rechtssystem. Dabei entwickelt sie einen von der Rechtssoziologie ebenso wie von der Bewegungsforschung informierten Begriff strategischer Prozessführung als soziale Praxis der kollektiven Rechtsmobilisierung (Teil B). Deren Bedeutung bemisst sie vor dem Hintergrund der Zugangsarchitektur des deutschen Rechtssystems insbesondere danach, ob die kollektive Mobilisierung von Recht dazu geeignet ist, den Zugang zu Recht zu fördern und auszubauen (Teil C). Sie begreift strategische Prozessführung dabei als „Zugangsbrücke“, die insbesondere die „Mobilisierungsbarriere Individualisierung“ – gemeint ist die enge Orientierung des deutschen Rechtssystems am subjektiven Rechtsschutz, dem zufolge nur in ihren eigenen Rechten verletzte Personen klagebefugt sind – überwinden kann (Teil D). In zwei Fallstudien zum Familiennachzug im Migrationsrecht und zur Überwachung im Kontext des BND-Gesetzes beleuchtet Hahn anhand von Verfahrensrekonstruktionen und Interviews die Fallstricke und Potenziale strategischer Prozessführung in der Praxis (Teil E), um von dort aus Bedarfe für rechtspolitische Regulierung zu formulieren (Teil F).
Die detailreichen Ausführungen sind in allen Teilen interessant zu lesen und bieten eine Fülle an historischen und rechtsvergleichenden Beobachtungen, sodass die Studie, die auf Hahns juristische Dissertation an der Humboldt-Universität zu Berlin zurückgeht, unbestritten den Charakter eines Kompendiums trägt. Aus interdisziplinärer Perspektive scheinen mir zwei Aspekte besonders relevant und Stoff für weitergehende Diskussionen zu bieten: Zum einen entwickelt Hahn ein Begriffsverständnis, das strategische Prozessführung als kollektive Praxis begreift, die über den eigentlichen Gerichtsprozess hinausweist und das Zusammenspiel verschiedener Akteure im Klagekollektiv in den Blick nimmt. Zum anderen konzeptualisiert sie strategische Prozessführung als eine besondere Form politischer Partizipation, die darauf abzielt, individuelle Zugangshürden zu Recht zu überwinden.
Hahn zufolge müssen drei Aspekte zusammenkommen, damit man von strategischer Prozessführung sprechen kann (S. 126 ff.): Ein planvolles Vorgehen zur Verfolgung und Umsetzung langfristiger politischer Ziele (Strategie); eine Verständigung über geeignete Mittel und Verfahren, um diese zu erreichen (Taktik); sowie ein arbeitsteiliges Zusammenwirken verschiedener Akteure (Klagekollektiv). Letztere umfassen neben Betroffenen, Prozessvertretungsorganisationen und Anwält:innen auch Verbände, NGOs oder Expert:innen. Gemeinsam wählen sie geeignete Musterverfahren und ideale Beschwerdeführer:innen aus, kümmern sich um Rechtsbeistand und Finanzierung und organisieren flankierende, das eigentliche Gerichtsverfahren begleitende Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit, Bildungs- und Informationsveranstaltungen oder Lobbying. Damit ist der konzeptionelle Blick auf die vielfältigen Praktiken der Rechtsmobilisierung jenseits des Gerichtsverfahrens im engeren Sinne eröffnet.
Dieses Verständnis von strategischer Prozessführung als kollektiver Mobilisierung ist insofern instruktiv, als es den Begriff mittels der entwickelten Kriterien vor Beliebigkeit rettet. Denn eine wie auch immer geartete strategische beziehungsweise taktische Mobilisierung von Recht ist im Grunde ein ubiquitäres Phänomen. Man denke nur an Klagen von Unternehmen, die politische Regulierung verhindern wollen und in diesem Sinne auch strategisch vorgehen. Zugleich ist Hahns Begriffsverständnis aber auch deshalb weiterführend, weil es auf die für strategische Prozessführung konstitutive Dimension der Öffentlichkeit verweist. Strategische Prozessführung soll gerade nicht unterhalb des Radars öffentlicher Aufmerksamkeit stattfinden, sondern setzt gezielt auf öffentliche Resonanz als weitere Ressource im Bemühen um breite Unterstützung und kollektive Mobilisierung.
Damit etabliert Hahn ein Verständnis von strategischer Prozessführung als genuin politischer Praxis. Konsequent ist daher – und darin liegt der zweite wichtige interdisziplinäre Beitrag der Studie – die Kennzeichnung von strategischer Prozessführung als Partizipationsform. Rechtsschutzverfahren anzustoßen und Zugang zu Recht zu haben, eröffnet Hahn zufolge mittelbar Mitwirkungsmöglichkeiten am politischen Prozess. Diese Deutung wird durch die Fallstudien gestützt, setzten die Verfahren doch in beiden Fällen einen Prozess sogenannter „iterativer Rechtspolitik“[4] in Gang (S. 481): Es kam zu gesetzgeberischen Aktivitäten, die ihrerseits von den Klagekollektiven durch Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying und fachliche Expertise weiter begleitet wurden. Im Zusammenhang mit dem BND-Gesetz geschah dies durch die verbindlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine verfassungskonforme Neuregelung, im Fall der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte hingegen durch den im Zuge der Gerichtsverfahren erzeugten öffentlichen Handlungsdruck.
Diesem Verständnis von Rechtszugang als Partizipation liegt die normative Prämisse zugrunde, dass ein funktionierender Rechtszugang „ein wünschenswerter Zustand“ (S. 38) ist, weil er alternative Beteiligungskanäle eröffnet. Unter Rückgriff auf empirische Studien verweist Hahn darauf, dass trotz grund- und menschenrechtlich umfangreich garantierter Zugangschancen zu Rechten deren Einlösung in der Praxis höchst ungleich erfolgt. Faktoren wie finanzielle, psychische und soziale Kosten oder fehlende Rechtskenntnisse und Sprachbarrieren halten insbesondere Frauen, Menschen mit Behinderung oder Migrationsbiografie sowie andere marginalisierte beziehungsweise ressourcenschwache Gruppen vom Prozessieren ab. Im Ergebnis sind Männer mittleren Alters, die über einen hohen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Status verfügen, überdurchschnittlich häufig an Gerichtsverfahren beteiligt. Vor diesem Hintergrund präsentiert Hahn strategische Prozessführung als eine Art Reparatur- oder Korrekturphänomen mit dem Ziel, real existierende individuelle Zugangshürden infolge struktureller Benachteiligungen zu überwinden.
Für die angeführten Beispiele aus dem Migrationsrecht und dem Recht der Nachrichtendienste ist dieses Argument überzeugend – in der Gesamtbetrachtung aber doch zu einseitig. Hahn konzediert selbst, dass das von ihr entwickelte Verständnis strategischer Prozessführung als politische Praxis kollektiver Rechtsmobilisierung normativ unbestimmt und nicht auf progressive Anliegen beschränkt ist, sondern auch Rechtsmobilisierung für konservative oder kommerzielle Anliegen umfasst (S. 134). Tatsächlich ist strategische Prozessführung in der Praxis ein schillerndes Phänomen. Es sind nicht allein progressive Akteure, die sich mit Klagen für mehr Klimaschutz sowie die Rechte von Minderheiten oder Benachteiligten einsetzen. Auch rechtskonservative evangelikale Netzwerke wie die weltweit tätige Alliance Defending Freedom (ADF) sind auf dem Feld der strategischen Klagen hochaktiv und flankieren die von ihnen initiierten Verfahren mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit. So versuchen sie etwa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder vor deutschen Zivilgerichten verstärkt die politische Agenda von sogenannten ‚Lebensschützern‘, Abtreibungsgegner:innen oder homophoben und transfeindlichen Aktivist:innen durchzusetzen. Und auch wirtschaftliche Akteure ahmen die Mobilisierungspraktiken sozialer Bewegungen nach und praktizieren strategische Klagen in dem von Hahn definierten Sinne, ein Phänomen, das mittlerweile unter dem Begriff des „Astroturfing“ bekannt ist.[5]
Diese normative Unbestimmtheit ist für sich genommen nicht zwangsläufig problematisch. In der pluralistischen Demokratie stehen Partizipationsformen allen Gruppen gleich welcher ideologischen Provenienz offen, vorausgesetzt sie halten sich an den verfassungsrechtlichen Rahmen. Die Ambivalenz strategischer Prozessführung muss aber in Rechnung gestellt werden, wenn es um die rechtspolitische Frage geht, ob die Möglichkeiten strategischer Prozessführung erweitert werden sollten.[6] Hahn macht es sich hier zu einfach, wenn sie Regulierungsbedarfe für eine zugangsfördernde strategische Prozessführung vor allem in Abgrenzung zu den vergleichsweise einfach zu identifizierenden und regulierenden Einschüchterungsklagen, genannt SLAPPs (strategic lawsuit against public participation), entwickelt. Die regressive Agenda religiöser Minderheiten wie der bereits erwähnten evangelikalen Bewegungen wird man nicht auf diese Weise von strategischer Prozessführung ausschließen können.
Will man strategische Prozessführung als politische Partizipationsform verstehen, wofür Hahn gute Argumente vorbringt, sollte man sich zunächst weiter über deren besondere Eigenart im Vergleich zu anderen Partizipationsformen verständigen und erst in einem zweiten Schritt über mögliche rechtspolitische Reformen nachdenken. Gerichtsverfahren mögen als „deliberative Räume“[7] verstanden werden, sie unterscheiden sich jedoch grundlegend von politisch-öffentlichen Diskursarenen: In Gerichten diskutieren und treffen Expert:innen (teils kollektiv verbindliche) Entscheidungen, die dabei typischerweise den deliberativen Filtern und Kontestationsmöglichkeiten des politischen Diskurses entzogen sind. Ob die Austragung politischer Konflikte auf diesem Weg in demokratietheoretischer Hinsicht wünschenswert ist und weiter gefördert und erleichtert werden sollte, ist normativ alles andere als ausgemacht. Mit ihrem Buch hat Hahn die entsprechende Diskussion eröffnet.
Fußnoten
- Cour européenne des droits de l’homme, Affaire Verein Klimaseniorinnen Schweiz et autres c. Suisse, Requête no. 53600/20, 09.04.2024; Oberlandesgericht Hamm, Luciano Lliuya gegen RWE, Urteil v. 28.05.2025, Az. 5 U 15/17; zu den verschiedenen Klagen auf Familiennachzug subsidiär Schutzbedürftiger siehe die betreffenden Angaben bei Hahn (S. 363 ff.).
- Siehe dazu u.a. Scott L. Cummings / Deborah L. Rhode, Public Interest Litigation – Insights from Theory and Practice, in: Fordham Urban Law Journal 36 (2009), 4, S. 603–651; Austin Sarat / Stuart A. Scheingold (Hg.), Cause Lawyering. Political Commitments and Professional Responsibilities, New York 1998; Scott L. Cummings, Movement Lawyering, in: University of Illinois Law Review 101 (2017), 5, S. 1645–1732.
- Lisa Harms, Faith in Courts. Human Rights Advocacy and the Transnational Regulation of Religion, Oxford u.a. 2022; Pola Cebulak / Marta Morvillo / Stefan Salomon, Strategic Litigation in EU Law: Who Does It Empower?, in: German Law Journal 25 (2024), 6, S. 800–821; Alexander Graser / Christian Helmrich (Hg.), Strategic Litigation. Begriff und Praxis, Baden-Baden 2019; Gesine Fuchs, „Strategische Prozessführung“ als Partizipationskanal, in: Dorothée de Nève / Tina Olteanu (Hg.), Politische Partizipation jenseits der Konventionen, Opladen u.a. 2013, S. 51–74.
- Susanne Baer, Rechtssoziologie. Eine Einführung in die interdisziplinäre Rechtsforschung, 4. Aufl., Baden-Baden 2021, § 7 Rn. 37.
- Jovy Chan, Online Astroturfing: A Problem beyond Disinformation, in: Philosophy & Social Criticism 50 (2024), 3, S. 507–528; Brieuc Lits, Detecting Astroturf Lobbying Movements, in: Communication and the Public 5 (2020), 3–4, S. 164–177; Anna Irmisch, Astroturf. Eine neue Lobbyingstrategie in Deutschland?, Wiesbaden 2011.
- Siehe dazu Svenja Ahlhaus, Strategic Litigation as a Challenge for Deliberative Democracy, in: American Journal of Political Science, Early View, 23.04.2025.
- Berit Völzmann, Partizipation durch Mobilisierung. Gerichte als Teil demokratischer Deliberation, in: Kristin Y. Albrecht / Lando Kirchmair / Valerie Schwarzer (Hg.), Die Krise des demokratischen Rechtsstaats im 21. Jahrhundert, Stuttgart 2020, S. 121–132.
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Karsten Malowitz.
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