Eva Weiler | Rezension |

Der Preis der Gleichheit

Rezension zu „Reichensteuer. Aber richtig!“ von Gabriel Zucman

Gabriel Zucman:
Reichensteuer. Aber richtig!
Aus dem Französischen von Ulrike Bischoff
Deutschland
Berlin 2026: Suhrkamp
63 S., 12,00 EUR
ISBN 978-3-518-00138-7

Steuer- und Finanzfragen erfreuen sich seit der Finanzkrise 2008 wachsenden öffentlichen Interesses, und entsprechend wächst auch die Zahl der breit diskutierten wissenschaftlichen Werke zu diesen Themen. Angesichts der Vielzahl an beschreibungs- und erklärungsbedürftigen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben viele dieser Bücher eher grundlegenden Charakter – und einen entsprechenden Umfang. Das gilt natürlich für Das Kapital im 21. Jahrhundert,[1] mit dem Gabriel Zucmans Doktorvater Thomas Piketty die Steuerdebatte neu belebte. Es gilt in bescheidenerem Maße auch für das zuletzt von Zucman zusammen mit Emmanuel Saez verfasste Buch Der Triumph der Ungerechtigkeit. Steuern und Ungleichheit im 21. Jahrhundert,[2] dessen Schwerpunkt auf der historischen Analyse der Steuervermeidung lag.

Zucmans nun veröffentlichte, knapp dreißigseitige Streitschrift „Reichensteuer. Aber richtig!“ baut auf dieser Literatur auf und bietet insofern keine grundsätzlich neuen Einsichten. Vielmehr soll das Buch als Beitrag zur Debatte um die Begrenzung extrem großer Vermögen und der mit dem Reichtum einhergehenden Macht die Dringlichkeit des Themas vermitteln und Fakten liefern, mit denen sich auch die gängigen Gegenargumente entkräften lassen. Dabei schreibt Zucman ganz explizit nicht nur als Wissenschaftler, sondern auch als politischer Berater: 2024 wurde ein von ihm miterarbeiteter konkreter Vorschlag zur Umsetzung der Steuer für Ultrareiche den G20 vorgelegt; in Frankreich passierte dieser Vorschlag 2025 die Nationalversammlung, scheiterte dann aber im Senat.

Zucman formuliert gleich zu Beginn seines Textes deutlich, was mit der Besteuerung beziehungsweise Nichtbesteuerung von Ultrareichen auf dem Spiel steht: Erstens sei die Besteuerung eine Frage der Gerechtigkeit. Denn während die Abgabenquote aller anderen Schichten bei etwa der Hälfte ihres Einkommens liegt, beträgt dieser Anteil bei den Superreichen in Frankreich nach Zucmans Berechnungen lediglich 25 Prozent; in anderen Ländern sind die Zahlen ähnlich. Gegen das Argument, dass Personen mit niedrigen Einkommen kaum Abgaben zahlten, aber überproportional von steuerfinanzierten Zuwendungen profitierten, hebt Zucman hervor, dass übersehen werde, dass niedrige Einkommen fast vollständig in den mit unterschiedlichen Abgaben belasteten Konsum fließen. Zudem gehe der Hinweis auf die absolute Höhe der von Ultrareichen gezahlten Steuern am Problem vorbei: Die in der Tat beträchtlichen Summen änderten nichts daran, dass der Grundsatz der gleichen Besteuerung verletzt werde, wenn eine sehr kleine Gruppe mit sehr großen Vermögen nicht in gleichem Maße wie alle anderen an der Finanzierung dessen beteiligt wird, was Zucman „Gemeinschaftskosten“ nennt (S. 39).

Wie mit diesem Terminus bereits angedeutet, betrifft die ungleiche Besteuerung für Zucman zweitens die Frage der budgetären Nachhaltigkeit. Staaten entgehen große Steuersummen, die sie einnehmen könnten, wenn es eine entsprechende Mindeststeuer gäbe, die sich nicht, wie das derzeit der Fall ist, relativ leicht umgehen ließe. Die Mindeststeuer sieht vor, dass Personen mit einem Vermögen von über 100 Millionen Euro Abgaben von 2 Prozent auf ihr Vermögen entrichten. Wie Zucman ausführt, werden Vermögen dieser Größenordnung faktisch fast ausschließlich aus Gewinnen aus Unternehmensbeteiligungen generiert. Da diverse Schlupflöcher es ermöglichen, diese Gewinne so zu verrechnen, dass sie kein klassisches Einkommen darstellen, ist die Besteuerung der Vermögen über dem genannten Schwellenwert derzeit de facto regressiv. Würde zusätzlich zu den für diese Vermögen bereits bestehenden Abgaben die vorgeschlagene Steuer von 2 Prozent eingeführt, könnte der regressive Effekt vermieden und für die entsprechenden Personen die sonst faktisch allgemein geltende Gesamtabgabenquote von ca. 50 Prozent erreicht werden.

Zucman widerlegt auch hier häufig vorgebrachte Einwände; beispielsweise sei weder die ohnehin in vielen Ländern stark gesenkte Körperschaftsteuer ausreichend, um der bestehenden Ungleichheit signifikant entgegenzuwirken, noch sei das Vermögen von Ultrareichen in ihren Unternehmen gebunden. Diese können über Holdingstrukturen vielmehr sehr wohl über ihr Vermögen verfügen und tun das auch – oder sie leihen sich weiteres Geld, wie Zucman am Beispiel von Elon Musk und seinem kreditfinanzierten Kauf von Twitter zeigt.

Hier kommt schließlich der dritte Aspekt bei der Besteuerung von Ultrareichen ins Spiel: die Frage der Demokratie. Denn Aktienbesitz, so Zucman, sei „die eigentliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht in unseren kapitalistischen Ökonomien“ (S. 7). Da extrem große Vermögen überwiegend in Aktienbesitz – also Unternehmensanteilen – bestehen und die Besitzer sich unter anderem durch die Umsiedlung in Steueroasen erfolgreich der eigentlich für sie geltenden Abgabenpflichten entziehen, wachsen diese Vermögen und die damit verbundene Macht schneller als die aller anderen. Zucman sieht hier die Ursache für das um sich greifende Ohnmachtsgefühl, das den Nährboden für die gegenwärtigen reaktionären Bewegungen bildet. Die effektive Besteuerung wäre entsprechend eine wesentliche Voraussetzung für und ein Bestandteil von demokratischer Kontrolle, da sie einer übermäßigen Machtkonzentration entgegenwirkt. Die vorgeschlagene Mindeststeuer hat dabei gegenüber bisherigen Vermögenssteuern einen großen Vorteil: Sie setzt an einem unteren Schwellenwert an mit dem klaren Ziel, die Gesamtabgabenquote anzugleichen, und zwar unabhängig davon, wie sich die Vermögenswerte genau zusammensetzen. Vermögen vor der Vermögenssteuer zu verstecken oder Einkommen vor der Einkommensteuer, indem man es als etwas anderes deklariert, wäre dann nicht mehr möglich.

Die französische Presse hebt den hohen Informationswert von Zucmans Büchlein hervor, und sicher ist es ein großer Verdienst des Textes, das diagnostizierte Ohnmachtsgefühl mit Fakten zu unterfüttern. Auch kann der klaren Positionierung in einer zunehmend postfaktischen Debatte eine wichtige Funktion zukommen: Zucman leitet Ziel und Mittel der Besteuerung aus dem normativ begründeten Gleichheitsversprechen der französischen Revolution ab und bietet damit einen starken argumentativen Ankerpunkt. Jedes Gegenargument müsste zunächst zeigen, warum es zulässig sein sollte, Gleichheit als elementaren demokratischen Wert einzuschränken oder warum andere Ziele höhergestellt sein sollten. Interessant ist in diesem Zusammenhang der verhältnismäßig zahme deutsche Titel; das französische Original gibt sich mit Milliardäre zahlen keine Einkommensteuer und dem werden wir ein Ende bereiten deutlich kämpferischer (ähnliches gilt auch für das oben genannte Der Triumph der Ungerechtigkeit, hier heißt es im englischen Original The Triumph of Injustice: How the Rich Dodge Taxes and How to Make Them Pay).

Es bleibt jedoch offen, wie produktiv die Konzentration auf den so offensichtlichen Widerspruch zwischen der Existenz beziehungsweise dem Agieren der Gruppe der Ultrareichen und den Gerechtigkeits- und Gleichheitsprinzipien demokratischer Gesellschaften letztlich ist. Zwar liegen einerseits die Vorteile der Strategie auf der Hand: Zucmans Essay bezieht seine polemische Kraft aus dem Prinzip der Besteuerungsgleichheit, das mit der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte festgelegt wurde. Durch die Einführung der Einkommensteuer zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde dieses Prinzip in Teilen umgesetzt; nun, so der Autor, gelte es, die Umsetzung durch eine weitere Revolution des Steuerrechts zu vollenden. Zucman zeichnet also eine klare Opposition zwischen der national und demokratisch organisierten Gemeinschaft und der Gruppe der antidemokratisch und unsolidarisch agierenden Ultrareichen.

Andererseits ist jedoch fraglich, inwiefern sich diese Opposition jenseits der sicherlich auch politisch wichtigen Empörung aufrechterhalten lässt. In Der Triumph der Ungerechtigkeit arbeiten Saez und Zucman präzise die Verflechtungen zwischen den historisch jeweils sehr spezifischen Interessen des heterogenen Unternehmertums und der Politik heraus, die seit den 1970er-Jahren in einer gemeinsamen Anstrengung zur Beschneidung staatlicher Kontrolle von Unternehmen münden.[3] Wie Carolin Müller kürzlich anschaulich gezeigt hat, ist ein ganz wesentliches Instrument dieser Beschneidung die enge diskursive Verknüpfung von Steuereinnahmen und staatlichen Ausgaben.[4] Hinter dieser Verknüpfung steht das Bild des unproduktiven, vom produktiven Bürger abhängigen Staates: Die Gemeinschaftskosten müssen von den Mitgliedern der Gemeinschaft erwirtschaftet werden, der Staat hat die Aufgabe, die eingenommenen Gelder sinnvoll zu verwalten. Zucman weist zwar selbst darauf hin, dass Steuern und Ausgaben nicht gleichzusetzen seien (S. 38). Dennoch erscheinen Gerechtigkeit und budgetäre Nachhaltigkeit unmittelbar miteinander verknüpft; die ungleiche Besteuerung ist ungerecht, weil sich nicht alle in gleichem Maße an den Kosten beteiligen, die einer politischen Gemeinschaft für ihren Erhalt entstehen. Damit versäumt Zucmans Streitschrift die Gelegenheit, den Zusammenhang von Staatsausgaben und Demokratie noch einmal grundlegender zu thematisieren und damit auch die Frage der Demokratie in anderer Weise zu priorisieren.

Historisch betrachtet spricht nämlich einiges dafür, dass Staatsausgaben nicht durch Steuern, sondern durch Staatsverschuldung finanziert werden, und das an sich auch kein Problem darstellt.[5] Steuern sind damit weniger ein Instrument zur Ausgabenfinanzierung als vielmehr eines zur Begrenzung der in Umlauf befindlichen Geldmenge – zum einen durch eine Beschränkung der Staatsausgaben über die erwähnte diskursive Kopplung von „Einnahmen“ und „Ausgaben“, zum anderen durch die Beschränkung privater Vermögen durch deren effektive Besteuerung. Steuern haben damit vor allem geldpolitische Bedeutung; fiskalpolitisch ist entscheidender, wie der Staat seine Verschuldung organisiert, mit der ein nicht unwesentlicher Teil des Geldes überhaupt erst in Umlauf gebracht wird.

Diese Sichtweise unterstreicht die Frage nach der budgetären Nachhaltigkeit, trennt sie aber zunächst von der Einnahmenseite der Besteuerung. Besteuerung als Beschränkung lässt sich vielmehr direkt und ohne Umweg über die „Gemeinschaftskosten“ als ein Mittel verstehen, Machtkonzentration einzudämmen und so die Voraussetzungen demokratischer Kontrolle zu sichern. Ungerechtfertigt wäre die fehlende Besteuerung von Ultrareichen dann deshalb, weil so eine entscheidende Kontrollmöglichkeit dessen aufgegeben wird, was Zucman zu Recht als „eigentliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht“ bezeichnet.

Entsprechend wünschenswert wäre es, ließen sich mit Zucmans Vorschlag tatsächlich die findigen Unternehmensjuristen aushebeln und extrem hohe Vermögen begrenzen. Dafür wäre jedoch notwendig, die diskursiven und faktischen Vorbedingungen klar zu formulieren. Denn umsetzen können staatliche Institutionen solche und andere „gemeinschaftsorientierte“ Maßnahmen nur, wenn sie entsprechend ausgestattet sind. Dafür auf die Steuereinnahmen jener Akteure zu setzen, die das geringste Interesse an der Begrenzung ihrer Vermögen und der damit verbundenen Macht haben, hat sich über die letzten Jahrzehnte hinweg als eine äußerst schlechte Idee erwiesen. Insofern wäre es nicht nur an der Zeit, der Steuerfreiheit der Gruppe der Ultrareichen ein Ende zu bereiten. Ebenso dringlich ist eine grundsätzliche Debatte über die fiskalische und politische Handlungsfähigkeit des Staates – auch wenn sich hier die Suche nach dem Gegner als etwas langwieriger herausstellen könnte.

  1. Thomas Piketty, Das Kapital im 21. Jahrhundert, München 2014, aus s dem Französischen von Ilse Utz und Stefan Lorenzer.
  2. Emmanuel Saez / Gabriel Zucma, Der Triumph der Ungerechtigkeit. Steuern und Ungleichheit im 21. Jahrhundert, Berlin 2021, aus dem Englischen von Frank Lachmann.
  3. Saez/ Zucman, Der Triumph der Ungerechtigkeit, S. 50 ff.
  4. Carolin Müller, Das Ende des Steuerstaates? Zur Aktualität und Aktualisierung der Finanzsoziologie, in: Sebastian Huhnholz / Aaron Sahr / Eva Weiler (Hg.), Politische Theorien öffentlicher Finanzen. Zur (De-)Politisierung von Geld, Eigentum und Steuern. Baden-Baden 2025, S. 128-158
  5. Vgl. Anne Murphy, Virtuous Bankers, Princeton/Oxford 2023.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Hannah Schmidt-Ott.

Kategorien: Demokratie Geld / Finanzen Gesellschaft Globalisierung / Weltgesellschaft Kapitalismus / Postkapitalismus Soziale Ungleichheit Staat / Nation Wirtschaft

Eva Weiler

Eva Weiler ist akademische Rätin am Institut für Philosophie der Universität Duisburg-Essen. Sie forscht zu Eigentumstheorie und Anarchismus, Nachhaltigkeit, Politischer Ökonomie und Sozialontologie.

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