Gonzalo Haefner, Janosch Schobin | Interview |

„Tierrechte sind juridische Bauchrednerei“

Gonzalo Haefner im Gespräch mit Janosch Schobin

Herr Haefner, in Ihrer Dissertation[1] untersuchen Sie die Entstehung von Tierrechten in Chile aus sozialhistorischer Perspektive. Sie nehmen das 2017 verabschiedete Gesetz 21.020 zur verantwortungsvollen Tierhaltung zum Ausgangspunkt, um gesamtgesellschaftliche Entwicklungslinien in Chile nachzuzeichnen. Können Sie zum Einstieg kurz erklären, was 2017 genau geschehen ist – und was an den Ereignissen hilft, Mensch–Tier-Beziehungen in modernen Gesellschaften besser zu verstehen?

2017 wurde die Tötung eines Straßenhundes namens Cholito in Santiago gefilmt. Das Video verbreitete sich rasend schnell über die sozialen Medien und löste riesige öffentliche Empörung aus, neben Online-Petitionen gab es auch zahlreiche Demonstrationen. Auf dem Höhepunkt der Proteste waren fast 200.000 Menschen auf der Straße und forderten besseren Schutz für Tiere. Denn unter der bestehenden Gesetzgebung konnten die Täter nicht bestraft werden. Infolge der Proteste wurde allerdings keine neue Gesetzesinitiative gestartet, sondern ein Gesetzesentwurf, der fast zehn Jahre lang im Kongress festgesteckt hatte, aus der Versenkung geholt. Das Ergebnis war das Gesetz 21.020 – das erste in Chile, das Tiere als fühlende Wesen mit rechtlich gesicherten Interessen anerkennt. Eine breit in der Bevölkerung verankerte Tierrechtsbewegung half also einem bereits lange laufenden Gesetzgebungsverfahren auf die Sprünge. Das zeigt: Die Rechtsbildung war weder Resultat einer Veränderung der sittlichen Vorstellungen in der Lebenswelt noch der Eigenlogik des Rechtssystems, sondern ihres kontingenten Zusammentreffens.

Der soziologische Punkt ist also, dass Rechtsentwicklung im Allgemeinen und die Tierrechtsentwicklung im Besonderen hochgradig zufällig ist, weil sie im Zusammenspiel aus zwei weitgehend unabhängigen Prozessen entsteht?

So könnte man es ausdrücken. Die Realität ist aber natürlich unübersichtlicher. Die soziologische Bedeutung des Cholito-Aufschreis reicht weit über den neuen Gesetzestext hinaus. Cholito war ein Gemeinschaftshund. Er hatte keinen Besitzer im strengen Sinn und damit auch keinen rechtlichen Status unter dem alten Gesetz – und dennoch war er nicht allein. Es gab ein Netz informeller Fürsorge: Verkäufer*innen fütterten den Hund, Arbeiter*innen sahen ihm beim Spielen zu, Passant*innen begrüßten ihn – er war sehr beliebt. Seine Tötung beendete nicht nur sein Leben, sondern zerstörte ein ganzes Geflecht von Bedeutungen und Verpflichtungen. Der öffentliche Protest zielte deshalb auf weit mehr als bloßen Tierschutz. Er war ein Ausbruch kollektiver Empörung, ein Ausdruck von Trauer, aber auch der Forderung nach Anerkennung. Die Fürsorge für Cholito wurde politisch, weil sie auf einmal das gesellschaftliche Ganze betraf.

Daran wird deutlich: Rechtliche Anerkennung ist kein Resultat fortschreitender Prozesse, erst recht kein notwendiges. Sie ist Resultat von Brüchen, Widersprüchen und Affekten. Das Gesetz, das schließlich verabschiedet wurde, war kein Ausdruck moralischen Fortschritts, sondern Sediment eines gesellschaftlichen Konflikts, das institutionelle Nachleben eines affektiv aufgeladenen Moments, in dem ein Großteil der Menschen in Chile fühlte, dass man ihre Lebensweise nicht achtet, und Veränderung verlangte.

Das Gesetz ist dennoch unzureichend, weil es im bestehenden Rechtsrahmen verbleibt. Es liest sich wie ein seltsamer Kompromiss, denn es schließt Tiere ein, aber ausschließlich in menschlicher Vertretung. Den rechtstechnischen Verfahrenskniff, der gefunden wurde, um der Forderung nach Anerkennung für Tiere wie Cholito nachzukommen, nenne ich legal ventriloquism – juridische Bauchrednerei. Das Gesetz gesteht es dritten Parteien, etwa Tierrechtsorganisationen, zu, als Sprecher der Tiere in Strafprozessen gegen Menschen aufzutreten. Tiere gewinnen so an Sichtbarkeit, haben aber keine eigene Stimme. Sie werden zu Wesen mit Interessen, nicht zu echten Rechtssubjekten. Ihre Präsenz im Recht ist somit Ausdruck eines kulturellen Wandels hin zu einer stärkeren gesellschaftlichen Inklusion, zeigt aber auch deren Grenzen auf.

Warum ist das gesellschaftlich relevant? Weil es zeigt, dass Mensch–Tier-Beziehungen keine Randthemen sind. Sie eröffnen Einblicke in die moralischen, affektiven und symbolischen Strukturen, durch die Gesellschaften Anerkennung, Hierarchien und Zugehörigkeiten verhandeln. Dass Tiere zu Objekten öffentlichen Interesses werden, verweist auf Spannungen rund um die Themen Fürsorge, Verletzlichkeit und die Frage, wer in einer sozialen Ordnung überhaupt zählt. Im chilenischen Fall – der von Brüchen und ungleich verteilten Rechten geprägt ist – machen die Auseinandersetzungen um Tierrechte die krassen Widersprüche der neoliberalen Transformation sichtbar, die traditionelle Sorgestrukturen zersetzt hat.

Können Sie genauer darlegen, was Sie mit legal ventriloquism meinen?

Chiles Rechtsgeschichte ist – wie die vieler anderer postkolonialer Gesellschaften – stark vom napoleonischen Code Civil beeinflusst. Tiere sind dort vor allem als eine Form von Eigentum bedacht. Wie aber integriert man Fürsorge in ein anthropozentrisches Eigentumsverhältnis? Die juridische Bauchrednerei ist eine Antwort auf dieses Problem. Die Verabschiedung des Gesetzes 21.020 bedeutete nicht, dass Tiere Rechtsträger wurden. Stattdessen definierte man sie als Wesen mit Interessen. Interessen jedoch sprechen nicht, sie müssen artikuliert und interpretiert werden. Die juridische Bauchrednerei ist eine notwendige, in ihren konkreten Ausdrucksformen natürlich trotzdem kontingente Rückübersetzung der Anerkennungsforderungen der Gegenwart in die Rechtssprache des 19. Jahrhunderts.

Aktuell folgt in Chile daraus eine stark asymmetrische Form der Inklusion: Tiere werden im Recht sichtbar, aber sie bleiben unhörbar. Ihre Bedürfnisse, ihr Schutz, sogar ihr Leid werden durch menschliche Vertreter vermittelt, die dafür auf die ihnen eigenen Kategorien zurückgreifen – seien es Gesetzgeber, Expert*innen, NGOs oder Institutionen. Das Tier erscheint im Text, aber die Stimme, die man hört, ist immer die einer anderen Instanz. Darum spreche ich von Bauchrednerei. Diese Dynamik erklärt übrigens auch die sprachliche Ungenauigkeit des Gesetzestexts. Begriffe wie „Tierwohl“ oder „Interesse“ werden von verschiedenen Akteuren unterschiedlich gedeutet, aber alle können behaupten, „für das Tier zu sprechen“. Diese Unschärfe ermöglicht politische Einigung, reproduziert aber auch Ohnmacht. Das Gesetz simuliert eine Stimme, ohne jemandem dauerhaft echte Handlungsmacht zu verleihen.

Natürlich ist rechtliche Anerkennung immer ein zweischneidiges Schwert. Selbst progressive Gesetze können gleichzeitig einschließen und ausschließen. Sie schützen, aber sie disziplinieren auch; sie schaffen Sichtbarkeit, aber nur vermittelt. Der Begriff legal ventriloquism soll die Spannung zwischen einer rechtlichen Inklusion der Tiere einer- und dem Umstand, dass trotzdem andere für sie sprechen, andererseits zu fassen bekommen.

Aber gibt es denn eine Alternative? Wie sonst könnten Tiere im Recht vorkommen? Sie können ja unmöglich selbst ihre Interessen vertreten.

Das ist ein Teil des Problemkomplexes. Natürlich können Tiere sich nicht selbst vertreten, und die Idee, man könne eine Form tierischer „Rechts-Agency“ etablieren, ist utopisch. Entscheidend ist meiner Ansicht nach aber etwas anderes, nämlich die Erkenntnis, dass keineswegs neutral ist, wie wir für Tiere sprechen und wer das tun darf. Vermittlung ist unvermeidbar – es kann also nicht darum gehen, sie abzuschaffen. Was wir tun können, ist, sie explizit zu machen, um sie verantwortlich zu gestalten und aus der anthropozentrischen Logik herausführen. Das hieße etwa, unterschiedliche Wissensformen, soziale Praktiken und Akteursgruppen einzubeziehen, anstatt die Interpretation tierlicher Interessen in wenigen institutionellen Händen zu monopolisieren.

Und wie könnte das konkret vonstattengehen?

Aus dem Cholito-Fall lassen sich mindestens drei Möglichkeiten, Inklusion zu befördern, ableiten. Erstens können wir die Gruppe der Akteure erweitern, die rechtlich befugt ist, Tiere zu vertreten. Sie muss nicht auf Besitzer*innen, staatliche Stellen und NGOs beschränkt bleiben, sondern kann auch Nachbarschaftsinitiativen oder Einzelpersonen einschließen, wenn sie nachweislich in einer Fürsorgebeziehung zu einem Tier stehen. Das ist wichtig, denn wie der Fall Cholito zeigt, verstehen informelle Sorgenetzwerke oft viel besser, was ein Tier braucht, als formale Institutionen.

Zweitens können wir die rechtliche Sprache verändern. Die Kategorie des „Interesses“ wirkt neutral, ist aber auf enorme menschliche Interpretationsleistung angewiesen. Wir können stattdessen Begriffe verwenden, die Verletzlichkeit, Abhängigkeit oder Relationalität anerkennen, ohne Tiere wieder vollständig in die Kategorie des Eigentums zurückzudrängen. Man könnte Tiere zum Beispiel als „gerechte Patienten“ fassen. Denn mit Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können, etwa weil sie im Koma liegen, gibt es Verfahren, um sie angemessen in Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Warum nicht auch für Tiere?

Und drittens sollten wir die Kontexte ernst nehmen, in denen Tiere tatsächlich leben. Die meisten Gesetze gehen implizit von einem Haustiermodell aus, wie es klassischerweise in den Mittelklassen existiert. Aber viele Tiere in Chile und anderswo leben in informellen, gemeinschaftlichen und/oder prekären Arrangements. Wenn das Recht diese Praxisformen ignoriert, dann hat es eher eine disziplinierende denn eine schützende Wirkung. Inklusion bedeutet also, Institutionen so zu gestalten, dass sie die sozialen Welten widerspiegeln, in denen Mensch–Tier-Beziehungen tatsächlich stattfinden.

Barbara Holthus hat in Ihrem Interview herausgestellt, dass es ein enormes Potenzial gibt, zu verstehen, wie die Welt aus der Perspektive von Tieren aussieht. Die Ähnlichkeiten zwischen Menschen und Tieren sind groß genug, dass wir viel darüber wissen könnten, was ihre Fürsorgebeziehungen ausmacht, welche Bedingungen ihr Gedeihen ermöglichen, wie ihre Bedürfnisse und Wünsche aussehen – oder, um die juristische Kurzform zu benutzen, was ihre „Interessen“ sind. Die größte Barriere besteht im Moment weniger in der mangelnden Fähigkeit, diese Erfahrungsräume zu verstehen, sondern in unserem fehlenden Willen, das auch tatsächlich zu tun.

Also nein – Tiere können sich nicht „selbst vertreten“. Aber das ist gar nicht der entscheidende Punkt. Die Frage ist vielmehr, ob diejenigen, die für sie sprechen, diese Asymmetrie anerkennen oder sie ausblenden, ob sie bestehende Hierarchien reproduzieren oder Raum für jene Formen von Fürsorge und Anerkennung öffnen, die gesellschaftlich längst existieren. Die Alternative zur Bauchrednerei ist daher nicht Schweigen, sondern verantwortliche Vermittlung – Vermittlung, die sich ihrer eigenen Grenzen bewusst ist und die Perspektive der Tiere, so weit wie es unser Wissensstand hergibt, einbeziehen will.

Beim Lesen Ihrer Studie hatte ich bisweilen den Eindruck, dass inklusivere Rechtsformen – also solche, die immer mehr Gruppen und Wesen unveräußerliche Rechtsansprüche zugestehen, Tiere eingeschlossen – quasi zwangsläufig aus Modernisierungsprozessen hervorgehen. Ist das eine zutreffende Einschätzung?

Tatsächlich ist eines der zentralen Anliegen meiner Dissertation gerade, diese Vorstellung zu problematisieren. Die Idee, dass inklusivere Rechtsformen – ob für Menschen oder Tiere – ein notwendiger Effekt von gesellschaftlicher Modernisierung sind, hält der historischen Prüfung schlicht nicht stand. Die chilenischen Rechtsfälle, die ich analysiert habe, zeigen etwas ganz anderes: Anerkennung verläuft ungleichmäßig, ist fragil und ist häufig Folge von Zäsuren, nicht linearem Fortschritt.

Nehmen wir das frühe 20. Jahrhundert. Damals fanden in Chile jene Prozesse statt, die wir typischerweise mit gesellschaftlicher Modernisierung verbinden: Urbanisierung, Industrialisierung, Ausweitung von Lohnarbeit und so weiter. Allerdings lässt sich keine zunehmende moralische Inklusion von Tieren feststellen. Im Gegenteil: War insbesondere das Rind in der Vergangenheit noch ein Repräsentant der symbolischen Ordnung, änderte sich das mit dem Ende des Haciendasystems – dem sozialen System der Großgrundbesitzer, das für Chile seit der Conquista, der Eroberung durch die Spanier, prägend war. Statt Ausdruck sozialer Zugehörigkeit zu sein, sind Rinder heute zu abstrakten Waren geworden. Diese Entwicklung ist kein Fortschritt – sie ist Ausdruck von Hunger, Inflation und einer Arbeiterschaft, die als Teil der Gesellschaft anerkannt werden wollte. Natürlich war das Haciendasystem nicht gerechter, aber es produzierte weniger normative Obdachlosigkeit, auch für den Umgang mit Tieren.

Ein ähnliches Muster zeigt sich während der Diktatur. Man könnte annehmen, dass Chile Ende des 20. Jahrhunderts – nach einem Jahrzehnt der demokratischen Konsolidierung und rechtlicher Reformen – automatisch in Richtung umfassenderer Tierschutzmaßnahmen steuerte. Tatsächlich fallen die größten Errungenschaften im chilenischen Tierschutz in die Zeit Pinochets. Die Stärkung der Tierrechte ging also von einem menschenfeindlichen Regime aus, das Tiere auf zutiefst widersprüchliche Weise behandelte. Einerseits wurde Tierquälerei strafbar – mit der Begründung, Grausamkeit gegen Tiere verhärte den menschlichen Geist und mache so die Grausamkeit gegen Menschen wahrscheinlicher. Andererseits gibt es den berühmten Fall von Volodia, einem Hund, der zu sexuellen Folterpraktiken dressiert wurde. Der Fall ist unvorstellbar grausam, wie aus einem Horrorfilm.

Was zeigt uns das? Erstens, dass es keinen linearen Moralfortschritt gibt, und zweitens, dass Gesetze und Praxis dramatisch voneinander abweichen können. Der Fall Volodia macht das deutlich: Er zeigt die Koexistenz von Brutalität und Schutz innerhalb eines politischen Projekts und wie Anerkennung instrumentalisiert, verzerrt oder ausgehöhlt werden kann – selbst in Phasen wie der Pinochet-Ära, in denen es zu rechtlicher Modernisierung kam.

Kurz gesagt: Inklusion ist kein fixes Merkmal der Moderne. Sie ist eine kontingente Errungenschaft – ungleich, reversibel und geprägt von den ungelösten Widersprüchen jeder historischen Phase. Moderne Gesellschaften werden nicht automatisch inklusiver, sie werden komplexer. Und in dieser komplexen Gesamtsituation entstehen Momente, in denen die Anerkennungsforderungen von marginalisierten Gruppen und Wesen für kurze Zeit eine Chance haben. Manchmal nutzen Gesellschaften diese Chance, und manchmal nicht, wie jüngst das Scheitern der Etablierung einer neuen Verfassung in Chile gezeigt hat, die die aus der Pinochet-Zeit stammende ersetzen sollte.

  1. Gonzalo Ignacio Haefner Morales, From Food to Friends. Anatomy of a Social Change in Chile, Kassel 2025, online unter: https://www.researchgate.net/publication/394927233_From_Food_to_Friends_Anatomy_of_a_Social_Change_in_Chile.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Hannah Schmidt-Ott.

Kategorien: Affekte / Emotionen Gesellschaft Lebensformen Recht Soziale Ungleichheit Wissenschaft Zivilgesellschaft / Soziale Bewegungen

Gonzalo Haefner

Dr. Gonzalo Ignacio Haefner Morales ist ein chilenischer Sozial- und Verhaltensforscher, dessen Arbeit an der Schnittstelle von Ethik, sozio-kulturellem Wandel und nachhaltigem Verhalten angesiedelt ist. Er promovierte an der Universität Kassel mit der Dissertation „From Food to Friends: Anatomy of a Social Change in Chile", in der er die sozio-normative Entwicklung der Mensch-Tier-Beziehung in Chile analysiert – vom kolonialen Widerstand bis zu zivilgesellschaftlichen Mobilisierungsprozessen, die im ersten chilenischen Tierschutzgesetz mündeten. Seine Forschung umfasst darüber hinaus die Bereiche nachhaltige Ernährung und Tierethik, wobei er untersucht, wie Persönlichkeitseigenschaften und anthropomorphisierende Interventionen nachhaltige Konsumentscheidungen beeinflussen. Gegenwärtig ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Umweltpsychologie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg tätig, wo seine Arbeit im Rahmen des IMIQ-Projekts auf generative kognitive Entscheidungsfindung ausgerichtet ist und untersucht, wie kognitive, emotionale und soziale Prozesse in dynamischen Umgebungen zusammenwirken.

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Janosch Schobin

Janosch Schobin ist Soziologe an der Georg-August-Universität Göttingen, wo er seit 2024 die vom BMFTR geförderte Nachwuchsgruppe WeAreOne mitkoordiniert. Ferner ist er am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. Mitglied im Kompetenznetz Einsamkeit, einem Projekt des Institut BMBFSFJ, das an der Strategie gegen Einsamkeit der Bundesregierung mitgewirkt hat. Zuvor war Schobin Privatdozent an der Universität Kassel und leitete dort die Forschungsgruppe DeCarbFriends. Seine aktuelle Forschung bewegt sich an der Schnittstelle von Freundschafts- und Netzwerktheorie, Einsamkeits- und Familiensoziologie sowie der Soziologie von Arbeit und Spiel. Jüngere Arbeiten widmen sich zudem der Ernährungssoziologie. Zu seinen Veröffentlichungen zählen Freundschaft und Fürsorge (2013), Freundschaft heute (mit anderen, 2016), Zeiten der Einsamkeit (2025) sowie der Sammelband Einsamkeit heute (2025).

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