Florian Paetow | Rezension | 18.03.2026
Arbeitskampf als demokratische Praxis
Rezension zu „Tarifbürgerschaft. Die Tarifautonomie in der modernen Demokratie“ von Florian Rödl und Felix Syrovatka (Hg.)
2022 formulierte die Europäische Kommission im Rahmen der sogenannten Mindestlohnrichtlinie das Ziel, den Anteil tarifgebundener Beschäftigter in den EU-Mitgliedstaaten von rund 58,8 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Der Vorschlag der Kommission zielte damit auf die Stärkung von Strukturen, die in Brüssel lange Zeit als Hemmnis für den europäischen Binnenmarkt galten. Dass Flächentarifverträge einen destruktiven Lohnkostenwettbewerb verhindern, Arbeitskonflikte verringern und faire Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen befördern, hatte die „Hüterin der Verträge“ bislang nur selten in dieser Klarheit anerkannt. In einem Working Paper der Hans-Böckler-Stiftung wurde gar die Frage aufgeworfen, ob die Kommission mit der Mindestlohnrichtlinie die Wende hin zu einem sozialen Europa eingeleitet hätte.[1]
Neben den positiven sozialpolitischen Oberflächeneffekten einer hohen Tarifbindung betonen die Autorinnen und Autoren in dem von dem Rechtswissenschaftler Florian Rödl und dem Politikwissenschaftler Felix Syrovatka herausgegebenen Sammelband Tarifbürgerschaft. Die Tarifautonomie in der modernen Demokratie vor allem die große Bedeutung der Tarifautonomie für ein westliches Modell liberaler Wirtschaftsdemokratie. Der von den Herausgebern eingeführte Begriff „Tarifbürgerschaft“ erinnert nicht umsonst an „Staatsbürgerschaft“: Er soll koalitionsspezifischen Aktivitäten – etwa dem Gewerkschaftsbeitritt, dem Führen von Tarifverhandlungen oder dem Arbeitskampf – in der wirtschaftlichen Sphäre eine ähnliche Bedeutung zumessen, wie sie dem staatsbürgerlichen Wahlrecht in der Politik zukommt.
Die Elemente eines demokratischen Kapitalismus, die einem derart emphatischen Verständnis von Tarifautonomie zugrunde liegen, fasst Felix Syrovatka in seinem dichten Aufsatz Tarifbürgerschaft. Zur demokratischen Essenz der Tarifautonomie zusammen. Zu diesen Elementen zählen die politische Mitbestimmung der Staatsbürger:innen durch freie, allgemeine und gleiche Wahlen, die Gewährleistung und der Schutz des Privateigentums sowie des Wettbewerbs bei sozialem Ausgleich in Form von öffentlichen Sicherungssystemen und staatlicher Umverteilung.
Die Arbeiterbewegung, selbst ein treibender Faktor bei der Implementierung dieser Wirtschaftsweise, erkämpfte Syrovatka zufolge mit der Tarifautonomie mehr als bloß politische Teilhabe:
„Mit der Tarifautonomie nimmt die Demokratie eine für die ökonomische Sphäre spezifische Form an, die einerseits den Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeit ermöglicht und andererseits den Werktätigen eine kollektivvertragliche Mitbestimmung über ihre eigenen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einräumt.“ (S. 9)
Stand die Tarifautonomie in den 1960er- und 1970er-Jahren noch im Zentrum demokratietheoretischer Debatten, spielt sie gegenwärtig jedoch kaum mehr eine Rolle. Auch maßgebliche Denker wie Jürgen Habermas oder Axel Honneth haben sie nicht systematisch behandelt. In aktuellen Diskussionen, konstatiert Syrovatka, stehen die Gewerkschaften vor allem für ihren vermeintlichen Bürokratismus in der Kritik.
Doch nicht nur die Demokratietheorie hat einen angesichts der gegenwärtigen Krise der liberalen Demokratie besorgniserregenden blinden Fleck. Auch das in der Rechtswissenschaft vorherrschende Verständnis von Tarifautonomie als „kollektiv ausgeübte Privatautonomie“ ist problematisch, kritisiert Florian Rödl in seinem Beitrag Vom Tarifvertrag zur Tarifbürgerschaft. Kollektive Arbeitnehmerrechte als tarifpolitische Grundrechte. Ab den 1950er-Jahren wurde die Befugnis von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen für ihre Mitglieder auszuhandeln, überwiegend als vom Staat delegierte Gesetzgebungskompetenz interpretiert. So lässt sich begründen, dass Tarifverträge nach dem deutschen Tarifvertragsgesetz (TVG) für die Vertragsparteien wie Gesetze unmittelbar und zwingend gelten, ohne dass dahingehend eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrags erforderlich ist. Die Konsequenz dieser staatszentrierten Sichtweise: Die Tarifvertragsparteien sind als Träger delegierter Staatsgewalt unmittelbar an die Grundrechte gebunden und müssen insbesondere Art. 3 GG (Gleichheitssatz), Art. 12 GG (Berufsfreiheit) sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, was eine erhöhte gerichtliche Prüfungsdichte und die Gefahr einer Tarifzensur nach sich zieht.
Seit den 1990er-Jahren herrscht jedoch ein Verständnis von Tarifautonomie als „kollektiv ausgeübter Privatautonomie“ vor, das ausschließlich den individuellen Rechtsbindungswillen ihrer Mitglieder als Quelle der Rechtsmacht der Tarifvertragsparteien anerkennt. Maßgeblich für ihre Normsetzungsmacht ist also der Beitritt in die Gewerkschaft, durch den die Tarifvertragsparteien im Regelfall bevollmächtig werden, in Stellvertretung ihrer Mitglieder kollektive Vereinbarungen zu treffen. Laut Rödl führt dieses rechtsgeschäftliche Verständnis jedoch dazu, dass grundsätzlich nur die Arbeitsverhältnisse von Koalitionsmitgliedern durch Tarifnormen bestimmt werden – eine Anwendung dieser Normen auf Nichtmitglieder wird ausgeschlossen. So wird das Tarifvertragssystem erheblich geschwächt, eine hohe Tarifbindung verhindert.
Zudem bleibt unklar, warum Tarifvertragsparteien nach dem TVG betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen treffen dürfen und damit sehr wohl Einfluss auf alle Beschäftigten eines Betriebs nehmen können. Ebenso unbeantwortet bleibt die Frage, wie das im TVG verankerte Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung legitimiert werden kann. Mittels der Allgemeinverbindlicherklärung ist es möglich, einen Tarifvertrag unabhängig vom Anteil der Gewerkschaftsmitglieder auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche auszudehnen, wie es etwa in der Baubranche geschieht.
Tarifautonomie muss also als eine besondere Form nicht-staatlicher Gesetzgebung verstanden werden, die jedoch nicht dem Vorbehalt des Gemeinwohls unterliegt. Die „Angemessenheit“ der tariflichen Regelungen soll und muss vielmehr durch das Kräftegleichgewicht zwischen den Tarifvertragsparteien sichergestellt werden. In ihrer Wirkung ähneln Tarifnormen staatlichen Gesetzen allerdings in bemerkenswerter Weise: So wie staatliches Recht für alle gilt – unabhängig davon, ob man einer Partei angehört oder sein Wahlrecht nutzt –, entfalten auch Tarifnormen ihre Wirkung über den Kreis der Koalitionsmitglieder hinaus. Rödls Analyse verdeutlicht zudem, wie juristische Theorien der Tarifautonomie in die Rechtsprechung einfließen. Die dogmatische Fundierung der Tarifautonomie erweist sich damit als Faktor für ihre konkrete Ausgestaltung und Durchsetzung.
Ingrid Artus ergänzt diesen Befund aus institutionssoziologischer Perspektive. In ihrem Beitrag Tarifautonomie zwischen Institutionalisierung und Klassenkampf richtet sie den Blick über die juristische Dimension hinaus auf strukturelle, organisationale und machtpolitische Bedingungen tarifpolitischen Handelns. Sie zeigt, dass der Erfolg von Tarifpolitik nicht nur von rechtlichen Bedingungen abhängt, sondern wesentlich durch faktische Machtverhältnisse, Organisationsformen und kollektive Mobilisierungsfähigkeit bestimmt wird. Artus betont, dass die Tarifautonomie kein Werk des Gesetzgebers ist. Stets erfolgte die rechtliche Integration nachträglich in Reaktion auf eine bereits etablierte Praxis; in manchen Ländern, zum Beispiel im Vereinigten Königreich, ist die faktisch geltende Tarifautonomie bis heute nur rudimentär kodifiziert. Institutionen entstehen schließlich nicht aus dem Geist der Gesetze, sondern, wie die Soziologin mit dem sozialkonstruktivistischen Ansatz von Berger/Luckmann argumentiert, aus wechselseitig aufeinander bezogenen Handlungsgewohnheiten.[2] Insbesondere die Tarifautonomie bildet vor diesem Hintergrund ein höchst „voraussetzungsvolles Institutionensystem“:
„Voraussetzung ist unter anderem die Existenz repräsentativer und zugleich verpflichtungsfähiger Kollektivverbände, die Fähigkeit zur kollektiven Mobilisierung, aber auch Kooperations-, Verhandlungs- und Kompromissfähigkeit zwischen Arbeitsmarktparteien. Gewerkschaften und (in minderem Maße auch) Arbeitgeberverbände müssen fähig sein, ihre Mitglieder sowohl zu mobilisieren als auch – nach Vertragsabschluss – zu disziplinieren.“ (S. 105 f.)
Artus beschreibt detailliert, unter welchen Bedingungen sich die Tarifpolitik in Deutschland entwickelte und erfolgreich wurde, aber auch immer wieder Phasen der De-Institutionalisierung durchlief. Die gegenwärtige Tarifpolitik befindet sich in einer solchen Phase, was sich insbesondere in der Krise des Flächentarifvertragssystems zeigt: Arbeitskämpfe verlagern sich zunehmend auf einzelne Betriebe, und Tarifforderungen orientieren sich immer stärker an beschäftigungspolitischen Zielen, etwa der Sicherung von Arbeitsplätzen. Das ist für Artus jedoch keine negative Entwicklung: Beschäftigte zeigen dieser Tage eine neue Anspruchshaltung und eine gesteigerte Konfliktbereitschaft, der Gewerkschaften durch den Aufbau neuer Kommunikations- und Willensbildungsprozesse begegnen. Das ist besonders für den betrieblichen „Häuserkampf“ förderlich, denn dort müssen die Beschäftigten selbst aktiv werden.
Wolfgang Streeck dürfte diese Unruhe begrüßen. Er hebt in seinem Beitrag Doppelherrschaft? Parlamentarische Demokratie und Tarifautonomie hervor, dass der Urgrund der Tarifautonomie weder bürgerlich noch institutionalisierbar ist. Der Begriff der Tarifbürgerschaft – politisch als Parole „interessant“, analytisch jedoch „wenig geeignet“ (S. 45) – droht, so Streeck, den subversiven Charakter des Arbeitskampfs zu neutralisieren. Wo die Tarifautonomie bloß als Element wirtschaftlicher Stabilität und Wohlfahrt verstanden wird, besteht die Gefahr, dass ein „proletarischer Kollektivismus“ (S. 48) strategisch in den liberalen Staat integriert und seiner systemsprengenden Kraft beraubt wird. Wenn Streeck von den schmerzhaften Niederlagen der britischen Gewerkschaften in den Jahren der Thatcher-Regierung berichtet, wird allerdings klar, dass gewerkschaftliches Handeln in einem gewissen Grad auch staatlich gebilligt und rechtlich abgesichert werden muss, um erfolgreich sein zu können.
Die Autorinnen und Autoren des Bandes setzen sich sorgfältig mit den Thesen der Beitragenden auseinander und erhellen sie mit ihren jeweiligen Perspektiven aus Rechts-, Politik- und Sozialwissenschaft. So gelingt es nicht nur, den aktuellen Diskussionsstand zur Bedeutung der Tarifautonomie differenziert aufzuarbeiten, sondern auch, deren besondere Funktion und Wirkungsweise anschaulich zu erläutern – was den Begriff der „Tarifbürgerschaft“ schärfer konturiert. Allerdings handelt es sich bei „Tarifbürgerschaft“ um ein Konzept, das seiner finalen Ausarbeitung harrt. Die vielen Bezüge auf ältere Ansätze wie zum Beispiel die Industrial Citizenship T. H. Marshalls, die die Idee der Tarifbürgerschaft plausibilisieren sollen, verstärken diesen Eindruck. Insofern ist das Konzept Ausdruck einer Suchbewegung, die Stand heute noch nicht abeschlossen ist. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Band eine kohärente Gegendeutung zum gängigen Verständnis von Tarifautonomie vorlegt und damit einen wichtigen Beitrag zu einem vertieften Verständnis dieser vielschichtigen (Rechts-)Institution leistet.
Fußnoten
- Neue europäische Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung – Ein Beitrag zur sozialen Transformation der EU?, https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008644 (18.01.2026).
- Peter L. Berger / Thomas Luckmann, Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit. Eine Theorie der Wissenssoziologie, Frankfurt am Main 2007, S. 57 ff.
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Hannah Schmidt-Ott.
Kategorien: Arbeit / Industrie Demokratie Kapitalismus / Postkapitalismus Politik Politische Ökonomie Recht Staat / Nation Wirtschaft
Empfehlungen
Made in Germany
Rezension zu „Dreihundert Männer. Aufstieg und Fall der Deutschland AG“ von Konstantin Richter
Am Genfer Neoliberalismus soll die Welt genesen
Rezension zu „Globalisten. Das Ende der Imperien und die Geburt des Neoliberalismus“ von Quinn Slobodian
Die Häutungen des Leviathan
Rezension zu „The Project-State and Its Rivals. A New History of the Twentieth and Twenty-First Centuries“ von Charles S. Maier