Regina Schidel | Essay |

Sprechen mit statt sprechen über: Menschen mit „Behinderung“ als Wissenssubjekte

Vorabdruck aus „‚Behinderung‘ und Gesellschaft. Ableismus in philosophischer und sozialtheoretischer Perspektive“ von Regina Schidel

Regina Schidel:
„Behinderung“ und Gesellschaft. Ableismus in philosophischer und sozialtheoretischer Perspektive
Deutschland
Berlin 2025: Suhrkamp
227 S., 22 EUR
ISBN 978-3-518-30066-4

Das Konzept moderner liberaler Demokratien beinhaltet das Versprechen, alle Bürger:innen als Gleiche zu behandeln, sie mit gleichen Rechten auszustatten, sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und in politischen Angelegenheiten mitbestimmen zu lassen. Dass dieses Versprechen allzu oft gebrochen wird, zeigen nicht zuletzt die zahlreichen Debatten über antisemitische, rassistische, sexistische und andere diskriminierende Denkweisen und Strukturen. Dabei fällt auf, dass sowohl in akademischen als auch in gesellschaftlichen Diskussionen der Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit „Behinderungen“ viel weniger Aufmerksamkeit zuteilwird als anderen Formen der Benachteiligung. Woher rührt dieses Missverhältnis? Wer gilt eigentlich als „behindert“, wer als normal? Und was hat die Philosophie zur Beantwortung dieser Fragen beizutragen? 

Folgt man Regina Schidel, lautet die Antwort auf die letztgenannte Frage: eine ganze Menge. In ihrem am 17. Dezember 2025 erscheinenden Buch ‚Behinderung‘ und Gesellschaft“ setzt sich die an der Goethe-Universität Frankfurt am Main lehrende und forschende Akademische Rätin a. Z. aus philosophischer und sozialtheoretischer Perspektive mit Aspekten des Ableismus, also der strukturellen Diskriminierung von Menschen mit „Behinderung“, auseinander. In gleichermaßen kritischer wie konstruktiver Absicht nimmt sie dabei die Abwertung von Menschen mit „Behinderungen“ und die sie ausgrenzenden Mechanismen in den Blick. Das ist insofern konsequent, als die Philosophie mit ihrem Ideal vom vernünftigen und autonomen Menschen selbst zu ableistischer Diskriminierung insbesondere von geistig „Behinderten“ beigetragen hat und immer noch beiträgt. Zugleich – das zeigt Schidel in ihrer Monografie – können philosophische Ansätze in besonderem Maße dazu beitragen, „anders über geistige ‚Behinderung‘ nachzudenken und die Koppelung von Menschenwürde und Menschsein an ein vordefiniertes Rationalitätsverständnis in Frage zu stellen“.

Wir freuen uns, vorab einen Auszug aus dem 3. Kapitel veröffentlichen zu dürfen, das die Rolle von Menschen mit „Behinderung“ als Wissenssubjekte und Betroffene von Wissensungerechtigkeiten thematisiert und ihre besonderen Erkenntnisperspektiven herausarbeitet. Wir danken dem Suhrkamp Verlag sowie der Autorin für die freundliche Genehmigung dieses Vorabdrucks.

– Die Redaktion

 

Klassische feministische Theorien haben ihren kritischen Fokus vor allem auf rechtliche Gleichstellung, körperliche Hierarchisierungen und den materiellen Teil des gesellschaftlichen Gefüges gerichtet – also auf Fragen der Reproduktion und Produktion und deren jeweilige Gewichtung. Neure Ansätze nehmen darüber hinaus stärker auch den „immateriellen“ Anteil von Geschlechter-, Körper- und insgesamt Ungleichheitsordnungen in den Blick. Eine entscheidende Dimension des „immateriellen“ Gesellschaftsgefüges ist die epistemische Dimension des Wissens und dessen Wertung(en). Neben der Kritik an einer maskulinen Dominanz von Wissenschaft und ihrer einseitigen Wissensproduktion beschäftigt sich feministische Erkenntnistheorie aber auch mit alltäglichen Wissensordnungen und epistemischer Subjektivität.

Sogenannte Standpunktepistemologien haben herausgearbeitet, dass objektives und gesichertes Wissen nicht aus einer ortlosen Perspektive von nirgendwo[1] gewonnen werden kann, sondern gesellschaftliche Positionierungen einen entscheidenden Einfluss auf die Genese und Artikulation von Wissen haben. Eine wichtige Einsicht von Vertreter:innen der Standpunktepistemologien ist dabei, dass gesellschaftliche Privilegien und die Zugehörigkeit zu machtvollen Gruppen nicht zwangsläufig auch mit einem epistemischen Privileg einhergehen, sondern bestimmte Wissenspositionen gerade verstellen können. Es sind vielmehr gesellschaftlich marginalisierte und unterprivilegierte Gruppen, die ein epistemisches Privileg haben können – indem sie ihre Außenseiterperspektive auf soziale Machtstrukturen in Standpunkte transformieren, aus denen sie Einsichten und Erkenntnisse gewinnen, die den Machtvollen verschlossen und unzugänglich bleiben. Die Standpunktepistemologin Nancy Hartsock führt eine Marx’sche Perspektive fort, um solch ein epistemisches Privileg von materiell und gesellschaftlich Unterprivilegierten aufzuzeigen: Während aus Sicht der Kapitalisten die Gesellschaftsordnung von fundamentaler Gleichheit geprägt ist, da Arbeiter:innen frei seien, ihre Arbeitskraft gegen Entlohnung zu verkaufen, erscheinen die Produktions- und Besitzverhältnisse aus Sicht des Proletariats fundamental anders, nämlich von Ungleichheit und Ausbeutung gekennzeichnet, weil die kapitallosen Arbeiter:innen gar keine Wahl haben – sie müssen zwangsläufig Lohnarbeit verrichten.[2]

Doch die standpunktepistemologische Grundthese, dass an den Rand gedrängte und depravierte Gruppen über eine besondere Luzidität in Bezug auf gesellschaftliche Verhältnisse verfügen können, ist nicht auf ökonomische Macht- und Unterdrückungsstrukturen beschränkt. Sie gilt auch für andere gesellschaftliche Konstellationen: So können Frauen eine besondere Einsicht in patriarchale Gesellschaftsstrukturen entwickeln und das scheinbar „Normale“ – eine Kultur des Sexismus oder eine vergeschlechtlichte Arbeitsteilung – als Konstruktionen erkennen, die sie deprivilegieren und tendenziell machtlos sein lassen. Auch Menschen mit „Behinderung“ können Standpunkte ausbilden, die ihnen aufgrund ihrer marginalisierten Position in der sozialen Welt Erkenntnisse über deren Gesamtgefüge gewähren, die dem Rest der Gesellschaft in dieser Weise versperrt bleiben. Menschen mit körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen können ein viel tiefgreifenderes Verständnis der Welt um uns herum haben, weil sie tagtäglich mit deren räumlichen Barrieren, der Dominanz einer visuellen Kultur, der verbalen Verständigung und bestimmten, auf Geschwindigkeit getrimmten Kommunikationsformen konfrontiert sind, die der Mehrheitsgesellschaft als unhinterfragte Selbstverständlichkeiten erscheinen. Die scheinbare Neutralität einer majoritären Perspektive wird durch solche marginalisierten Positionen in Frage gestellt: „Es ist leicht, den Blick von der Normalität mit dem Blick von nirgendwo zu verwechseln. Und dann sind es ausgerechnet die Stimmen der Minderheit, die wir als voreingenommen oder nicht objektiv genug einstufen“, so Elizabeth Barnes.[3] Genau diese Vorannahmen gilt es in Bezug auf Menschen mit (geistigen) „Behinderungen“ zu hinterfragen.

Menschen mit sogenannten geistigen „Behinderungen“ oder neurodiversen Persönlichkeiten können aufgrund ihrer stigmatisierten Positionierung ein besonderes Verständnis für soziale Normen, aber auch deren Brüchigkeit und Willkürlichkeit gewinnen. Ihre besonderen epistemischen Zugänge müssen dabei nicht klassisch propositional verfasst sein. Wissen ist nämlich auch „verkörpert, emotional, spielerisch, relational und in natürlich-geschichtliche Umgebungen eingebettet; es kann in Form von Affekten und Empfindungen ausgedrückt, in nicht-dualistischen oder holistischen Kosmologien eingefasst und mittels Erzählungen, Geschichten und Liedern weitergegeben werden“.[4] Die ganz buchstäblich marginalisierte Position am Rand des sozialen Gefüges kann die Ausbildung von besonderen Erkenntnisperspektiven ermöglichen, die gar nicht notwendigerweise einer intellektuellen Reflexion bedürfen, sondern vielmehr aus wiederholten und mit anderen Marginalisierten geteilten Lebenserfahrungen resultieren – über das, was in unserer Gesellschaft erwünscht ist, das gesunde, leistungsstarke, selbstoptimierte Subjekt, und gleichzeitig die damit einhergehenden Verluste und Kehrseiten, etwa mangelnde Solidarität mit Menschen, die dieser Vorstellung nicht entsprechen, und das Erodieren von gemeinschaftlichen Netzwerken, die einem neoliberalen Einzelkämpfertum ein anderes Lebensmodell entgegenhalten könnten. Solches gegenhegemoniale Wissen manifestiert sich etwa in der Reflexion über die Selektion von erwünschtem Leben durch pränatale Diagnostiken, die der Schauspieler Sebastian Urbanski anstellt:

„Durch den [Praena-]Test […] werden die Ungeborenen von den anderen getrennt, ausgesondert, getötet. […] [Ich] finde es schrecklich, dass der Praena-Test zugelassen wurde. Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen wie Moritz, Nele, Jule und ich nicht das Licht der Welt erblicken, weil ihre Eltern sich gegen sie entscheiden oder Ärzte ihnen davon abraten, ein Kind mit Downsyndrom zu bekommen.“[5]

Urbanski bezeugt hier den Schrecken und die Traurigkeit über eine Gesellschaft, in der Menschen mit Trisomien als vermeidbar erscheinen und ihnen vielfach die Möglichkeit genommen wird, überhaupt ein Leben in dieser Welt zu führen.[6]

Das privilegierte Wissen von Menschen mit „Behinderung“ in ihrer gesellschaftlichen Unterprivilegiertheit betrifft auch den Gesundheitsbereich in einem weiteren Sinn und die oft kafkaesken Konstellationen in Kliniken, rehabilitativen Einrichtungen, Psychiatrien, Heimen und sonstigen karitativen Anstalten. Sie und ihre Angehörigen oder Assistenzpersonen müssen in diesen Nebengesellschaften ein Navigationsvermögen entwickeln, das ein Expert:innenwissen erfordert, welches sich Andere kaum vorzustellen vermögen. Ähnliches gilt für das Wissen um sozialstaatliche Maßnahmen wie persönliches Budget oder Eingliederungshilfe und die verschlungenen Wege, die bewältigt werden müssen, um das rechtlich Zustehende auch wirklich erhalten zu können.

Dass „behinderte“ Menschen in manchen gesellschaftlichen Bereichen über privilegiertes Wissen verfügen, heißt aber längst nicht, dass dieses anerkannt oder ihnen überhaupt zugestanden wird. Weil ihr Wissen im besten Fall als irrelevant, im schlimmsten Fall als gefährlich oder als mit einer Sprengkraft gegenüber herkömmlichen Institutionen und Normen ausgestattet gilt, sind sie oftmals auf das verwiesen, was Du Bois als „doppeltes Bewusstsein“ bezeichnet hat:[7] nicht nur die eigene Perspektive auf die Welt zu haben, sondern sich selbst immer auch aus der Perspektive der dominanten Mehrheitsgesellschaft beziehungsweise Normalitätsgesellschaft betrachten zu müssen, um in deren Strukturen einigermaßen unauffällig zu navigieren.

Allerdings ist die Annahme eines epistemischen Privilegs, das aus der Herausbildung von Standpunkten durch sozial Unterprivilegierte erwachsen kann, auch mit einer gewissen Vorsicht zu behandeln und kann keinesfalls als pauschal gültig angesehen werden. Denn bereits Spivak argumentiert in ihrem wegweisenden Essay Can the Subaltern Speak?, dass epistemische Gewalt die von ihr Betroffenen nicht unberührt lässt und sich jenseits dieser Gewalt keineswegs einfach deren „eigentliche“ reine Perspektive auffinden ließe. Die naive Annahme eines natürlich vorhandenen Bewusstseins oder „Subjekts“ der Unterdrückten fasst sie als „imperialistische Subjektkonstitution“, die das Verstummen oder Stummbleiben der Subalternen nur weiter fortschreibt.[8] Eine Sozialisation und Subjektivierung in einer hierarchischen und unterdrückenden Gesellschaftsstruktur formt die Perspektive der Unterdrückten unwiderruflich;[9] zudem wäre es vereinfacht und gefährlich, ein Phantasma der Transparenz zu nähren, dass die Erfahrungen der Unterprivilegierten einfach kommunizierbar und mitteilbar macht. Damit wäre nur eine Aneignung durch die dominante Perspektive verbunden, die auf der Fiktion beruht, sich einfach in die andere, subalterne Perspektive hineinversetzen zu können.[10] Subalterne Perspektiven können auf eine Weise störend sein, die den Erwartungen oder Projektionen Anderer entgegenlaufen oder diese unterminieren; sie können auch in einem Wunsch nach Normalität, wie ihn Andreas Kuhlmann artikuliert, disruptiv sein für diejenigen akademischen Intellektuellen, die in emanzipatorischer Absicht für ein Recht auf Andersheit einstehen wollen. In dieser Dimension der Disruption, Störung und Unterbrechung fordern sie herkömmliche Verständnisweisen heraus, ohne doch jemals ganz von einer mehrheitsgesellschaftlichen Perspektive eingeholt werden zu können.

Wissensungerechtigkeit

In eine ähnliche Richtung wie standpunktepistemologische Überlegungen weisen Debatten um Wissensungerechtigkeit. Während erstere sich vor allem für die gesellschaftliche Situiertheit von Wissen interessieren und dessen Qualität mit darin verorten, hegemoniale Sichtweisen zu überschreiten oder zu unterlaufen, ist der Fokus der letzteren auf die normative Dimension einer sozialen Erkenntnistheorie gerichtet. Miranda Fricker, die das Konzept von Wissensungerechtigkeit als epistemische Ungerechtigkeit wesentlich mitgeprägt hat, nimmt eine komplementäre Perspektive zu Standpunktepistemologien ein. Deren These, dass gesellschaftliche Marginalisierung besondere Erkenntnisse befördern kann, wird durch das gegenläufige Argument ergänzt, dass aus gesellschaftlicher Marginalisierung auch epistemische Marginalisierung folgt, also das Wissen von Unterprivilegierten – sei es nun privilegiert oder nicht – überhaupt gar nicht ernst genommen und gehört wird. Diese Wissensungerechtigkeiten, die bei Fricker Identitätsvorurteilen gegenüber bestimmten sozialen Gruppen geschuldet sind, können verschiedene Formen annehmen, nämlich in Gestalt von Zeugnis-, hermeneutischer sowie partizipatorischer Ungerechtigkeit.[11] Erste bezieht sich darauf, dass das Wissen, die Erfahrungen und die Zeugnisse der Angehörigen von sozial marginalisierten Gruppen entweder gar nicht gehört oder als nicht glaubwürdig abgetan werden und damit keinen Eingang in geteilte Wissensbestände finden. Hermeneutische Ungerechtigkeiten referieren darauf, dass insgesamt Konzepte, Begrifflichkeiten und Deutungsmöglichkeiten fehlen, damit sozial unterdrückte Gruppen ihre Erfahrungen und daraus entstehendes Wissen artikulieren und in die Debatte einbringen können. Partizipatorische epistemische Ungerechtigkeiten schließlich bezeichnen Konstellationen, in denen das Wissen, die Äußerungen und Erfahrungsbestände von sozialen Gruppen von Vornherein aus Diskursen ausgeschlossen werden, es also nicht um mangelnde Glaubwürdigkeit oder fehlende Ressourcen geht, sondern epistemische Beiträge überhaupt gar nicht erst stattfinden können.[12] In der philosophischen Debatte um Wissensungerechtigkeit werden weitere Unterformen und Differenzierungen unterschieden, doch für unsere Zwecke reichen die drei beschriebenen Ausprägungsformen schon aus.

Fricker und an sie anknüpfende Denker:innen interessieren sich vor allem für die sozialen Kategorien Geschlecht und race, die dazu führen, dass Menschen Opfer epistemischer Ungerechtigkeiten werden. Mit Frickers Analyserahmen lassen sich aber auch epistemische Ungerechtigkeiten gegenüber Menschen mit „Behinderung“ erfassen.[13] Von Zeugnisungerechtigkeiten sind „behinderte“ Menschen vielfach betroffen, indem ihren Äußerungen und Erfahrungen oft kein Glauben geschenkt oder die Selbstdeutung ihrer Situation nicht ernst genommen wird. Das gilt nicht nur für alltägliche Interaktionen, sondern etwa auch für den rechtlichen Kontext, was zu fatalen Konsequenzen führen kann.

Juristische und mediale Aufmerksamkeit kam dem Fall einer kognitiv beeinträchtigten Frau zu, die vielfach von einem Mitarbeiter der Werkstatt, in der sie arbeitete, sexuell belästigt wurde. Sie erstattete Anzeige gegen ihn, die jedoch von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen wurde, weil ihre Aussage aufgrund ihrer „Behinderung“ als nicht glaubwürdig eingestuft wurde. Ihre Anwält:in legte Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht Berlin ein, der stattgegeben wurde.[14] Es stellte sich heraus, dass die Befragung des Opfers in keiner Weise angemessen war – es wurde keine leichte Sprache verwendet und die Frau wurde zudem infantilisiert und geduzt. Die Zeugnisungerechtigkeit gegen sie war also nicht ihrer tatsächlichen Glaubwürdigkeit oder ihrer (mangelnden) Fähigkeit geschuldet, das an ihr begangene Verbrechen zu artikulieren, sondern vielmehr der Inkompetenz und vielleicht auch dem Unwillen der Ermittlungsbehörden zuzurechnen, sie trotz ihrer „Behinderung“ ernst zu nehmen und ihr tatsächlich zuzuhören. Diese Inkompetenz und diese Unwilligkeit sind aber nicht einfach zufälliges oder individuelles Versagen, sondern einer strukturellen Form von Ableismus geschuldet. Dieser Fall macht deutlich, welche fatalen Konsequenzen Zeugnisungerechtigkeiten haben können – nicht nur sind sie einschüchternd gegenüber Betroffenen und unterminieren deren Selbstvertrauen, sondern sie können auch in direktes rechtliches Unrecht münden, indem eine Strafverfolgung ausbleibt.

Auch hermeneutische Ungerechtigkeiten sind gegenüber Menschen mit „Behinderung“ wirksam. Fricker bezog sich ursprünglich auf sexuelle Belästigung, um zu illustrieren, was hermeneutische Ungerechtigkeiten sind: In der sexistischen Gesellschaft der 1960er Jahre gab es keine Möglichkeit, um unangenehme Berührungen und übergriffiges Verhalten von Männern Frauen gegenüber begrifflich zu fassen – erst das Konzept des sexual harrassement (sexuelle Belästigung) schuf Abhilfe und machte für Frauen eine diffuse Erfahrung konkret benennbar. Auch das Konzept des Ableismus könnte solch eine konzeptuelle Leerstelle füllen und damit auf eine hermeneutische Ungerechtigkeit verweisen, der Menschen mit „Behinderung“ ausgesetzt sind, wenn sie zwar nicht direkt mit feindlichem und diskriminierendem Verhalten konfrontiert sind, aber doch strukturelle Barrieren, institutionelle Ignoranz oder kulturelle Normierungen ein Klima schaffen, in dem Menschen mit „Behinderung“ nicht als Gleiche in der Gesellschaft leben können. Das Unterschätzen der individuellen Kapazitäten und Entwicklungsmöglichkeiten von „behinderten“ Menschen kann ebenfalls als hermeneutische Ungerechtigkeit gefasst werden – wenn im Sinn von Jantzens Kritik Behinderung als individuelles Attribut missverstanden wird und die Tatsache keine Berücksichtigung erfährt, dass soziale Verhältnisse Behinderung mitkonstituieren und verfestigen. Fehlende oder abgewehrte Verstehensmöglichkeiten schaffen hier eine Ungerechtigkeit eigener Art, die sich dann in handfester Schlechterstellung manifestiert. Dabei können lokal durchaus epistemische Ressourcen und Interpretationskontexte bestehen, die die Erfahrungen und Wissenspraktiken von „behinderten“ Menschen sinnhaft sein lassen – unter „behinderten“ Menschen selbst, in ihrer Kommunikation, Interaktion und Vernetzung, aber auch bei Angehörigen, dem sozialen Umfeld, Freund*innen oder Kolleg*innen:

„Aufgrund der Marginalisierung einer Person sind deren gelebte Erfahrungen oftmals schlechter von den hermeneutischen Ressourcen repräsentiert, so dass sich die Person häufiger in Situationen befindet, in denen sie ihre Erfahrung nur schwer verständlich machen oder artikulieren kann oder sich eine Spannung zwischen der eigenen Erfahrung und der Interpretation dieser durch dominante Narrative auftut. Diese moralischen und begrifflichen Brüche […] können wiederum als Motivation erhalten [sic] die eigenen individuellen Erfahrungen zu reflektieren und zu strukturellen Einsichten zu gelangen. Insofern marginalisierte Personen also häufiger oben genannte Brüche erleben, ist es weitaus öfter in ihrem eigenen Interesse den begrifflichen Status quo zu hinterfragen und einen Wissensprozess anzustrengen.“[15]

Auch partizipatorische Wissensungerechtigkeiten betreffen schließlich Menschen mit geistiger „Behinderung“. Sie zeigen sich etwa dort, wo Betroffene keinerlei Möglichkeiten haben, ihre Lebens-, Bildungs- oder Arbeitsbedingungen mitzugestalten und ihre Erfahrungen einzubringen, sondern ihnen jede Wissensperspektive von Vornherein abgesprochen wird, so dass es gar nicht erst zu Prozessen des Austausches und wechselseitigen Lernens kommen kann und Entfaltungspotentiale blockiert bleiben:

„Es ist hilfreich, den generellen Ausschluss von Menschen mit „minority minds“ aus gemeinsamen Diskurspraktiken als Formen epistemischer Ungerechtigkeit zu analysieren, weil es deutlich macht, dass dieser Ausschluss nicht nur eine moralische Rechtsverletzung ist, sondern auch den epistemischen Fortschritt untergräbt. […] Wertvolle Beiträge – nicht nur im Sinne einer Minderheitenperspektive – bleiben aus dem Diskurs ausgeschlossen. Dies schadet vor allem der Gesellschaft, weil der Erkenntnisfortschritt gehemmt wird.“[16]

Die in Kapitel II kartierte Depersonalisierung von Menschen mit „Behinderung“, die Infragestellung ihres vollen Personseins aufgrund intellektueller Beeinträchtigungen oder eines fehlenden Sprachvermögens findet somit einen direkten Widerhall in ihrer epistemischen Marginalisierung und einer Sperrung gegen ihre Wissensperspektiven.

Insofern auch die Philosophie, wie wir gesehen haben, in die Mechanismen der Definition von Subjektivität und ihr Zu- und Absprechen verstrickt ist, ist sie selbst nicht davor gefeit, epistemische Ungerechtigkeiten zu begehen. Amandine Catala hat dies als meta-epistemische Ungerechtigkeiten der Philosophie bezeichnet.[17] Sie meint damit eine Durchwirkung der Debatte um epistemische Ungerechtigkeiten durch rationalistische Vorannahmen. Indem Wissen oder Zeugnisse im Kontext dieser Debatten vor allem als sprachlich artikulierbar und aufgrund bestimmter kognitiver Kompetenzen verfasst verstanden werden, müssen anders gestaltete Wissensressourcen und Verstehensmöglichkeiten aus dem Blick geraten. Zeugnisungerechtigkeiten auf einer Metaebene bezeichnen damit das Versagen der Philosophie, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen überhaupt als Wissenssubjekte zu verstehen:

Indem das epistemische Handeln aufgrund einer logozentrischen Voreingenommenheit, die nichtpropositionale Arten des epistemischen Handelns übersieht, ausschließlich als propositional konzeptualisiert wird, versagt die logozentrische Konzeption im Wesentlichen darin, Menschen mit schwerer bis tiefgreifender geistiger Behinderung als Wissende ernst zu nehmen. Diese logozentrische Konzeption wird von Philosophen, die epistemische Ungerechtigkeit theoretisieren, implizit angenommen.[18]

Metahermeneutische Wissensungerechtigkeiten meinen dann analog solche philosophischen Verzerrungen, die daher rühren, dass epistemische Handlungsfähigkeit selbst verengt konzeptualisiert wird.[19] Selbst wenn Menschen mit schweren geistigen „Behinderungen“ sich nicht sprachlich artikulieren können, verfügen sie doch über Formen der Kommunikation – gestisch, mimisch oder durch Lautäußerungen –, die Verstehens- und Wissensinhalte transportieren. Auch wenn diese manchmal schwer zugänglich und nur durch sozial nahe Personen interpretierbar sein mögen, sind sie als epistemische Ressourcen ernst zu nehmen.[20]

Insgesamt bieten Standpunktepistemologien und die feministischen Debatten um Wissensungerechtigkeit aus zwei unterschiedlichen Richtungen eine theoretisch fruchtbare Möglichkeit, um die epistemische Situation von Menschen mit „Behinderung“ kritisch zu reflektieren. Während aus den Standpunktheorien der Gedanke gewonnen werden kann, dass die marginalisierte Situation von „behinderten“ Menschen ihre Perspektive für gesellschaftliche Ausschluss- und Ungleichheitsstrukturen schärft und sie insofern über einen Wissensvorteil verfügen können, liefern die Überlegungen zu epistemischer Ungerechtigkeit demgegenüber ein kontrapunktisches Moment. Sie zeigen auf, wo Menschen mit „Behinderung“ in ihrem Wissen benachteiligt, übergangen und nicht ernst genommen werden. Das können Erfahrungen (sexualisierter) Gewalt sein, wie im Fall des Vergewaltigungsopfers aus Berlin, es kann aber auch die Position von „behinderten“ Menschen zu medizinischen Behandlungsmöglichkeiten oder deren Ablehnung sein, über die aus einer paternalistischen Perspektive hinweggegangen wird. In ihrer Kombination bieten Standpunktepistemologien und die Theorie von Wissensungerechtigkeiten gegenüber unterprivilegierten Gruppen das gedankliche Rüstzeug, um Menschen mit geistigen „Behinderungen“ als epistemische Subjekte anzuerkennen. Ihre epistemische Subjektivität kann auf der einen Seite eine besondere Luzidität haben, wenn es um Erkenntnisse zu gesellschaftlicher und normativer Hierarchisierung und Marginalisierung geht, sie kann auf der anderen Seite aber selbst zum Objekt von Abwertung und Skepsis werden, weil Artikulations- und Kommunikationsmöglichkeiten einseitig gestaltet sind und kognitive Einsichten deshalb gänzlich abgesprochen und verunmöglicht werden. Bezüglich fehlender hermeneutischer Ressourcen in der Gesellschaft, was das Leben und die Situierung von „behinderten“ Menschen anbelangt, oder ihrer Ignoranz dort, wo diese Ressourcen bestehen, aber nicht wahrgenommen werden, entstehen besonders oft Brüchigkeiten beziehungsweise epistemische „Reibungen“ im Sinne José Medinas: Es gibt noch gar keine Interpretationskontexte, in denen „behinderte“ Menschen gleichberechtigte und gleichberücksichtigte epistemische Akteure sind. Deshalb sind Situationen wichtig, in denen mit herkömmlichen epistemischen Normen gebrochen wird und vielleicht verblüffende oder unerwartete Perspektiven zur Geltung kommen können.[21]

  1. Vgl. Thomas Nagel, Der Blick von Nirgendwo, Frankfurt/M. 2012.
  2. Nancy Hartsock, „The Feminist Standpoint. Developing the Ground for a Specifically Feminist Historical Materialism“, in: Sandra Harding, Nancy Hintikka (Hg.), Discovering Reality. Feminist Perspectives on Epistemology, Metaphysics, Methodology, and Philosophy of Science, Dordrecht 1983, S. 283-310.
  3. Barnes, The Minority Body, S. IX.
  4. Loick, Die Überlegenheit der Unterlegenen, S. 95.
  5. Sebastian Urbanski, Am liebsten bin ich Hamlet. Mit dem Downsyndrom mitten im Leben, Frankfurt/M. 2015, S. 254.
  6. Den ableistischen Charakter von Pränataldiagnostik greife ich im Abschlusscharakter nochmals auf.
  7. W. E. B. Du Bois, „Striving of the Negro People“, in: The Atlantic 1897, 〈https://www.theatlantic.com/magazine/archive/1897/08/strivings-of-the-negro-people/305446/〉, letzter Zugriff 27. 2. 2025.
  8. Spivak, Can the Subaltern Speak?, S. 75.
  9. In eine ähnliche Richtung geht Frieder Vogelmanns Kritik an der Standpunktmetapher feministischer Standpunkttheorien. Diese suggeriert, ein solcher Standpunkt ließe sich einfach bestimmen, weil wir unserer sozialen Positionen schon gewiss seien, vgl. Vogelmann, Die Wirksamkeit des Wissens, S. 363. Gesellschaftliche Erfahrungen der Unterdrückung und Beherrschung verzerren aber eine solche Standpunktbestimmung bereits oder müssen sich dominanter Wissensschemata bedienen.
  10. Scully verweist in diesem Zusammenhang auf eine phänomenologische Perspektive: Für eine nicht“behinderte“ Person ist es unmöglich, ganz zu erfassen, wie die Innenperspektive für eine „behinderte“ Person aussieht, vgl. Scully, Disability Bioethics, S. 40.
  11. Miranda Fricker, Epistemic Injustice, Power and the Ethics of Knowing, Oxford 2007. Auch wenn Fricker die Begrifflichkeit der epistemischen Ungerechtigkeit prominent geprägt hat, ist die Idee schon früher aufgetaucht, vor allem bei Denker:innen in der Tradition postkolonialer Theorie und des black feminism. Spivaks These, dass auch im Zuhören eine „imperiale Subjektkonstitution“ stattfinden kann und die Perspektiven von sozial Unterdrückten auf ihre unterdrückte Position festgeschrieben werden, könnte bereits als vorausgreifender kritischer Beitrag zu der Debatte um epistemische Ungerechtigkeiten gelesen werden.
  12. Christopher Hookway, „Some Varieties of Epistemic Injustice: Reflections on Fricker“, in: Episteme 7, 2 (2010), S. 151-163.
  13. Vgl. dazu etwa: Josh Dohmen, „‚A Little of Her Language‘. Epistemic Injustice and Mental Disability“, in: Res Philosophica 93, 4 (2016), S. 669-691, und Yi Li, „Testimonial Injustice without Prejudice. Considering Cases of Cognitive or Psychological Impairment“, in: Journal of Social Philosophy 47, 4 (2016), S. 457-469, sowie Rena Kurs, Alexander Grinshpoon, „Vulnerability of Individuals with Mental Disorders to Epistemic Injustice in Both Clinical and Social Domains“, in: Ethics and Behavior 28, 4 (2018), S. 336-346.
  14. Vgl. Julia Zinsmeister, „Diskriminierend eingestellt: Der Verfassungsgerichtshof Berlin stärkt den Zugang gewaltbetroffener behinderter Frauen zum Strafverfahren“, in: Verfassungsblog 25. 7. 2024, https://verfassungsblog.de/strafverfahren-sexuelle-belastigung-behinderung/, letzter Zugriff 27. 2. 2025.
  15. Hilkje Hänel, „Behinderung als soziale Kategorie im Kontext epistemischer Ungerechtigkeiten, Ignoranz und Abhängigkeit“, in: Sebastian Schleidgen, Orsolya Friedrich, Andrea Wolkenstein, Bedeutung und Implikationen epistemischer Ungerechtigkeit, Baden-Baden 2023, S. 153-182, hier S. 175. Hänel macht insgesamt auf den mismatch von lokalen hermeneutischen Ressourcen sozial marginalisierter Gruppen und einem dominanten gesellschaftlichen Deutungshorizont, der diese ignoriert und nicht integriert, aufmerksam.
  16. Schramme, „Capable Deliberators“, S. 12 f.
  17. Amandine Catala, „Metaepistemic Injustice and Intellectual Disability. A Pluralist Account of Epistemic Agency“, in: Ethical Theory and Moral Practice 23, 5 (2020), S. 755-776.
  18. Ebd., S. 769.
  19. Ebd., S. 771.
  20. Catala et al. schlagen ein relationales Modell epistemischer Handlungsfähigkeit vor, um die Wissensperspektive von Menschen mit Autismus und die epistemischen Ungerechtigkeiten, denen sie ausgesetzt sind, besser erfassen zu können: Amandine Catala, Luc Faucher, Pierre Poirier, „Autism, epistemic injustice, and epistemic disablement: a relational account of epistemic agency“, in: Synthese 199 (2021), S. 9013-9039.
  21. Vgl. Hänel, „Behinderung als soziale Kategorie“, S. 175.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher, Karsten Malowitz.

Kategorien: Epistemologien Feminismus Gesellschaft Gesundheit / Medizin Körper Philosophie Rassismus / Diskriminierung Soziale Ungleichheit

Regina Schidel

Regina Schidel ist Akademische Rätin a. Z. an der Professur für Politische Theorie und Philosophie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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