Carolina Vestena, Iman Al Nassre | Interview |

„Man kann bestehendes Recht politisieren, ohne es zu transformieren“

Carolina Vestena im Gespräch mit Iman Al Nassre

Carolina, in diesem Gespräch soll es um aktuelle Debatten rund um Strategische Prozessführung und Rechtsmobilisierung gehen. Dazu gehört auch die Frage, vor welchen Herausforderungen Wissenschaftler*innen stehen, die sich mit diesen Phänomenen befassen. Zu welchen Rechtskämpfen forschst Du? Und: Wieso eigentlich „Rechtskämpfe“?

Aktuell forsche ich zu Rechtskämpfen in transnationalen Lieferketten. Dabei geht es um Arbeitsbedingungen in der globalen Wirtschaft und die Übersetzung von Arbeitskämpfen in die Sphäre des Rechts. Konkret befasse ich mich mit dem rechtlichen und politischen Mobilisierungspotenzial des 2023 in Kraft getretenen deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) zugunsten der Interessen von Arbeitnehmer*innen in globalen Wertschöpfungsketten. Dabei führen wir zwei Fallstudien durch: Zum einen geht es um die Implementierung des LkSG in Deutschland[1] und darum, wie Beschwerden hier mit Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Vereinigungen, aber auch in Partnerschaft mit Organisationen und Gewerkschaften aus dem Globalen Süden erhoben werden. Zum anderen sehen wir uns an, welche Prozesse zur Rechtsmobilisierung im Globalen Süden schon vor der Implementierung des LkSG stattgefunden haben, etwa infolge des Schlammlawinenunglücks im brasilianischen Brumadinho, das im Januar 2019 weltweit für Aufmerksamkeit und Empörung sorgte.[2]

In diesem Feld existierte schon lange vor der Umsetzung des LkSG eine sehr starke zivilgesellschaftliche Praxis der strategischen Prozessführung. Es gibt eine Reihe von europäischen Organisationen, die Rechtsinstrumente gezielt nutzen, auch in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Globalen Süden. Im Rahmen des aktuellen Projekts, das wir mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung und in Kooperation mit dem Institut für Entwicklung und Frieden (INEF) der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule RheinMain in Wiesbaden durchführen, haben wir versucht, das Konzept der Rechtskämpfe einzubringen,[3] um die laufenden Diskussionen und Auseinandersetzungen in einen neuen theoretischen Rahmen einzubinden.

Warum bietet sich das Konzept der Rechtskämpfe für diese Diskussion an?

Hinter dem Konzept steckt die Vorstellung, dass das Recht ein umkämpftes Terrain ist, das heißt selbst Gegenstand politischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Konflikte ist und kein neutraler Rahmen zu ihrer Entscheidung. Wir versuchen, eine sowohl im Alltagsbewusstsein als auch in der Rechtsdogmatik vorhandene Vorstellung zu hinterfragen, der zufolge das Recht eine Art Problemlösungsinstanz ist.

Eine Art Korrektiv…

Genau, Korrektiv ist ein gutes Wort. Denn dieses Verständnis von Recht greift zu kurz. Wenn politische, ökonomische oder gesellschaftliche Konflikte in das juridische Feld übertragen werden, dann werden sie zwar in die spezifische Logik des Rechts übertragen, doch dadurch verlieren sie nicht ihren konflikthaften Charakter. Vielmehr werden die Konflikte nur in eine andere, eben spezifisch juristische Konfliktform überführt. Diese manifestiert sich in der Auslegung der Normen und in der Bestimmung von Strategien durch diejenigen, die das Recht zur Durchsetzung ihrer Interessen mobilisieren. Die gegensätzlichen Positionierungen der unterschiedlichen Akteur*innen müssen verhandelt werden, was häufig neue Konflikte auslöst. Und schließlich gibt es noch einen weiteren Moment des Konflikts: Dieser ereignet sich im Prozess der Rückübersetzung vom Recht ins Politische. Die Ergebnisse der Aushandlungen im Recht bleiben ja nicht folgenlos, sie zeitigen vielmehr gesellschaftliche Folgen, die unter anderem in veränderten Einflusschancen zum Ausdruck kommen. Wenn bestimmte Präzedenzfälle oder Entscheidungen formalisiert werden, dann bedeutet das ja nicht, dass die ihnen zugrundeliegenden Konflikte damit dauerhaft gelöst wären. Die Auseinandersetzung hat damit lediglich einen neuen Stand erreicht, auf den sich neue Kämpfe beziehen und von dem aus neue Kämpfe starten.

Du sagst, im Recht sind bestimmte Konfliktformen angelegt und auch die Strategien, mit denen es mobilisiert wird, sind eher konfrontativ angelegt. Wie sehen diese Konfliktformen und diese Strategien aus?

Die Konfliktformen sind den Akteur*innen durch das bestehende Recht vorgegeben. Akteur*innen, die strategische Prozessführung betreiben, müssen im Rahmen der bestehenden Normen und Verfahren agieren, auch wenn sie diesen gegenüber kritisch eingestellt sind und auf deren Veränderung hinarbeiten. Sie müssen akzeptieren, dass das bestehende Recht die Parameter vorgibt, in denen sie sich bewegen können. Als juristische Praxis verbleibt die strategische Prozessführung also innerhalb der Grenzen des Rechts. Existierende Rechtsnormen werden anerkannt, aber auf bestimmte Weisen ausgelegt. Oder die Akteur*innen versuchen, die Auslegung in bestimmte Richtungen zu lenken. Den Rahmen dieser Aktivitäten bildet aber das bestehende Recht und diese Limitierung des eigenen Felds ist eine Herausforderung für die Praxis und für den praxisorientierten Begriff der strategischen Prozessführung.

Mit dem Konzept der Rechtskämpfe versuchen wir dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das positive Recht zwar den Rahmen der Auseinandersetzung vorgibt, dass aber die politischen Prozesse, die sich in das Recht übertragen, nicht selten darauf abzielen, das bestehende Recht zu hinterfragen und zu reformieren. Wenn wir die globale Wirtschaft als Beispiel nehmen, sehen wir, dass viele der Akteur*innen aus dem Globalen Süden oder aus dem europäischen Kontext auch kapitalismuskritische Positionen vertreten. Diese Positionen, die in zentralen Punkten über das bestehende Recht hinausgehen oder es strukturell verändern wollen, fordern das positive Recht heraus, aber sie tun dies gewissermaßen mit dessen Mitteln und auf dessen Boden.

Was bedeutet das für das politische Potenzial und die Durchschlagskraft der Kämpfe?

Das ist durchaus ein Problem, denn tatsächlich verlieren die Kämpfe immer etwas von ihrem politischen Potenzial, wenn sie mittels strategischer Prozessführung in das Medium des Rechts übersetzt werden. Die Akteur*innen können ihre Anliegen nicht unmittelbar nach ihren Vorstellungen verwirklichen, sondern müssen die Aufarbeitung und Umsetzung der rechtlichen Belange den angerufenen Gerichten überlassen. Außerdem sind die Interessen in einer Akteurskonstellation in der Regel widersprüchlich. Neben den betroffenen Einzelpersonen und den Vertreter*innen kollektiver Interessen in Form von gewerkschaftlichen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind in der Regel auch Rechtsexpert*innen involviert. Und nicht zuletzt die Medien, die auf das Thema aufmerksam machen. Die Akteurskonstellationen sind vielfältig und die jeweiligen Akteur*innen betrachten und bewerten denselben Konflikt jeweils nach ihrer eigenen Logik.

Daher ist das Konfliktpotenzial in solchen Prozessen sehr hoch. Die Verhandlungen zur Abstimmung einer spezifischen Strategie sind für gewöhnlich sehr komplex. Es fließen ganz verschiedene Interessen ein, die alle irgendwie berücksichtigt werden müssen. Und zudem muss zumindest im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie ein Konsens getroffen werden. Aber selbst diese Einigungen sind nicht in Stein gemeißelt, da sich die Perspektive des Kollektivs oder einzelner seiner Akteure auch später immer noch ändern kann.

Du hast eben erwähnt, dass strategische Prozessführung häufig dazu führt, dass politische oder gesellschaftliche Anliegen durch ihre Übersetzung ins Recht entpolitisiert werden. Das liegt auch daran, dass ambivalente, strittige oder komplexe inhaltliche Positionen im Recht oft nicht hinreichend nuanciert und differenziert dargestellt werden können, weil sie von geltendem Recht ausgehend in die Formen gebracht werden müssen, die im Recht angelegt sind. Würdest Du sagen, dass diese Einschränkung auch für strategische Prozessführung gilt, die explizit auf die Rechtsfortbildung in einem Bereich abzielt?

Wie ich eben sagte, bergen Prozesse der Übersetzung politischer Auseinandersetzungen ins Recht potenziell das Risiko der Entpolitisierung in sich. Davon bin ich fest überzeugt. Aber diese Tendenz zur Entpolitisierung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die damit verbundenen Akte des Kampfes und der Übertragung ins Recht ihrerseits kein Politikum darstellen. Die Art und Weise, in denen diese Übertragung stattfindet, kann durchaus ein Politikum für die involvierten Akteur*innen sein, also für die jeweilige Bewegung, für die Arbeitnehmer*innen oder für die juridischen Akteur*innen, die das Recht mobilisieren. Daher kann man das bestehende Recht mit einer strategischen Klage politisieren, ohne es zu transformieren.

Diese Mobilisierungs- und Übersetzungsarbeit, wie ich sie mal nennen möchte, ist politisch durchaus relevant, weil Akteur*innen aus progressiven Milieus, also zum Beispiel soziale Bewegungen und Gewerkschaften, zur Mobilisierung des Rechts dessen Auslegung stark erweitern müssen. Das bestehende Recht reproduziert in der Regel Muster kapitalistischer, patriarchaler oder ethnozentrierter Gesellschaften. Das ist der Ausgangspunkt und dabei besteht auf jeden Fall Konfliktpotenzial zwischen dem Politischen und dem Rechtlichen. Im Zusammenhang mit der Frage der Politisierung und Entpolitisierung durch das Recht ist das meines Erachtens ein wichtiger Punkt.

Im Hinblick auf den Aspekt der Rechtsfortbildung wäre ich eher zurückhaltend und würde diesen Begriff nicht mit Rechtsmobilisierung gleichsetzen. Bei der Rechtsmobilisierung geht es in meinen Augen nicht immer unmittelbar um eine radikale Veränderung der Norm in dem Sinne, dass die im Zuge der strategischen Klage angestrebte Neuinterpretation der Norm das bestehende Recht komplett transformiert. So wie ich die Praxis der strategischen Prozessführung verstehe, geht es vor allem darum, das bestehende Recht um eine neue Interpretation zu erweitern und diese in der Rechtsprechung zu verankern. Anders ausgedrückt: Es geht darum, neue Auslegungen im Rahmen bestehender Normen zu ermöglichen und damit den Kreis der Anspruchsberechtigten zu vergrößern. Hierzu dient die Arbeit an Präzedenzfällen, die nicht notwendig eine Rechtsfortbildung bedeuten.

Woher rührt Deine Skepsis gegenüber der Praxis der Rechtsfortbildung?

In der deutschen Tradition hat die Praxis der Rechtsfortbildung eine sehr problematische historische Prägung durch den Nationalsozialismus erfahren. Das zeigt sich unter anderem an Carl Schmitts Auseinandersetzung mit den Ausnahmegesetzen der Weimarer Republik. Schmitt plädierte dafür, die Rolle des Reichspräsidenten gegenüber dem Parlament zu stärken und ihm die Befugnis zu geben, die Verfassung in Krisenzeiten außer Kraft zu setzen und mithilfe von Dekreten zu regieren. Im Kern ging es dabei um eine Stärkung der Exekutive und eine Umkehrung der Souveränität. Schmitts Interpretation hatte nichts mehr mit dem republikanischen Verständnis von Volkssouveränität zu tun.

Es ist eine Herausforderung für die Praxis der strategischen Prozessführung, für Wissenschaftler*innen und für die Öffentlichkeit klarzumachen, dass nicht jede plausible Neuauslegung einer Norm per se eine Rechtsfortbildung ist. Für die wissenschaftliche Forschung zur strategischen Prozessführung ist diese Unterscheidung sehr wichtig. Um die gesellschaftlichen Implikationen dieser Praxis treffend zu analysieren, muss man folgende Fragen beachten: Was sind die möglichen Auslegungen zu einem spezifischen rechtlichen und sozialen Konflikt? In welchen komplexen Grauzonen bewegen sich die Strategien der Akteur*innen? Mir ist diese Differenz zwischen einer erweiterten Auslegung des Rechts und seiner Fortbildung deshalb so wichtig, weil ich der Überzeugung bin, dass es einen Primat der politischen Willensbildung im Sinne der Volkssouveränität gibt, den es zu achten gilt.

Dieser ist auch für das strategische Vorgehen zivilgesellschaftlicher Akteur*innen relevant. Meines Erachtens können sie die Legitimität ihrer Strategien besser vermitteln, wenn sie zeigen, dass sie das bestehende Recht auf ihrer Seite haben. Auch die Rechtsform bleibt so gewahrt: Man nimmt Bezug auf das Recht, aber nicht zwangsläufig fortbildend. Ich fürchte, ich habe die Frage nicht beantwortet, nur problematisiert.

Ist Rechtsmobilisierung also nichts anderes als politische Mobilisierung mit den Mitteln des Rechts? Oder andersrum gefragt: Welche Elemente von Rechtsmobilisierung sind nicht politischer Natur?

Entscheidend ist das Feld, in dem mobilisiert wird. Und hier besteht eine wesentliche Differenz. Politische Strategien besitzen eine spezifische Autonomie, verfolgen eine spezifische Zielsetzung, richten sich an spezifische Adressat*innen und ziehen daraus auch spezifische Konsequenzen. Wenn Akteur*innen sich hingegen dafür entscheiden, einer rechtlichen Strategie nachzugehen, dann bringt dies die Notwendigkeit mit sich, ganz andere Ressourcen zu organisieren, eine ganz andere Sprache zu sprechen. Dafür ist auch ein anderes Bewusstsein notwendig. Indem politische Anliegen in rechtliche Fragen übersetzt werden, versuchen die Akteur*innen, ihr Anliegen mit einer neuen politischen Legitimität auszustatten. In der Öffentlichkeit stützen sie sich auf die Legitimität des Rechts, um aufzuzeigen, dass sie zwingend erforderlichen und längst überfälligen rechtlichen Veränderungen zum Durchbruch verhelfen möchten. Möglich ist das nur in noch demokratischen Kontexten, in denen zentrale Staatsstrukturprinzipen standhalten und die Ergebnisse von Rechtskämpfen abgesichert werden können.

Dabei muss man sich allerdings darüber im Klaren sein, dass diese Absicherung immer vorläufig ist. Nach einer rechtlichen Entscheidung herrscht kein anhaltender Rechtsfrieden, sondern es kommen neue Kämpfe. In kapitalistischen Gesellschaften zieht jede erfolgreiche strategische Klage neue Kämpfe für und gegen bestehende Herrschaftsverhältnisse nach sich. Das liegt an der spezifischen Absicherungsfunktion des Rechts, wie sie maßgeblich von Pierre Bourdieu beschrieben worden ist. Diese Absicherungsfunktion ist ein fundamentales Element unserer modernen Gesellschaften und für diese von geradezu existenzieller Bedeutung. Das politische System kann diesen Effekt der Absicherung strukturell nicht anbieten, ist zu seinem Funktionieren aber auf dessen Wirksamkeit angewiesen.

Wie sieht diese Absicherungsfunktion aus?

Absicherung in diesem Sinne meint, dass ein Gesetz oder ein Urteil verbindliche Geltung hat oder dass eine Norm ein bestimmtes Verhalten vorschreibt. Besteht eine solche Regelung, dann besitzt die Bezugnahme auf das Recht eine klare, ihr eigene Legitimität, auf die sich die eigenen rechtlichen Ansprüche gründen lassen. Man kann dann fordern: Das ist rechtens und das soll jetzt durchgeführt werden. Wenn es ein Rechtsurteil gibt, dann besteht zumindest ein Anspruch, das umsetzen zu lassen. Das ist ein großer Hebel für politische Kämpfe.

Du hast eben ausdrücklich von „noch demokratischen Kontexten“ gesprochen. Welche Rolle spielt denn im Vergleich dazu Rechtsmobilisierung in nicht demokratischen Kontexten?

Das ist eine sehr interessante Frage, für deren Beantwortung ich vermutlich mehrere Anläufe brauchen werde. Meines Erachtens stellt der Rechtsstaat vier wesentliche Grundsätze für Rechtskämpfe bereit: Die Idee, dass Normen universell sein sollen; dass der Zugang zu Rechten für alle garantiert werden soll; dass ein Recht auf Beistand besteht; und dass diskriminierende Gesetzgebungen zum Nachteil spezifischer Gruppen unzulässig sind. Für die Einhaltung dieser rechtsstaatlichen Grundgarantien müssen sich eigentlich alle demokratischen Akteur*innen, sowohl Wissenschaftler*innen als auch Praktiker*innen des Rechts, einsetzen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt betrifft die historischen Erfahrungen mit autoritären Staaten. Auch hier gibt es interessante Beispiele für Prozesse der Rechtsmobilisierung. Die zwei Fälle, die ich vor Augen habe, stammen aus dem Kontext der rechtlichen Kämpfe gegen die Diktatur in Brasilien. Hier haben engagierte Anwälte unter Bedingungen des Ausnahmezustands manchmal Tierschutzrechte mobilisiert, um Gefangene aus den Gefängnissen zu befreien oder zumindest ihre Haftbedingungen zu erleichtern. Dabei nutzten sie eine Norm, die eigentlich eine ganz andere Grundlage hatte: Es ging in der ursprünglichen Norm nicht um Menschen, sondern um Tiere, aber die ,tierischen‘, das heißt menschenunwürdigen Bedingungen im Gefängnis bildeten den Hebel, der sehr kreativ zugunsten der Gefangenen eingesetzt wurde.

Die Argumentation war, dass die Haftbedingungen nicht einmal den Standards für Tierhaltung gerecht wurden?

Genau. Es gibt einige dokumentierte Fälle dieser Art aus der Geschichte der brasilianischen Militärdiktatur zwischen 1964 und 1985. Es gibt auch ein interessantes Buch, eine Studie des US-Juristen Richard Abel,[4] in der er unter anderem auf kreative Anwendungen des Rechts für die Zeit des Apartheidsregimes in Südafrika verweist. Hier wurden ebenfalls Grundsätze der bestehenden Gesetzeslage mobilisiert, um bestimmte rassifizierte und diskriminierende Normen und die damit verbundene Trennung zwischen der Weißen und der Schwarzen Bevölkerung infrage zu stellen.

Ich würde gerne darauf zu sprechen kommen, in welchen unterschiedlichen Politikfeldern Rechtskämpfe stattfinden. Welche Felder sind stärker verrechtlicht, wo sind Rechtskämpfe momentan besonders relevant?

Üblicherweise wird die Geschichte von strategischer Prozessführung und Rechtsmobilisierung mit den historischen Kämpfen und Emanzipationsbemühungen von Minderheiten oder anderen subalternen Akteur*innen in Verbindung gebracht. Aber die Geschichte ist breiter und komplexer. Dazu gehören etwa auch die Kämpfe gegen das Kastensystem in Indien, die weltweiten feministischen Kämpfe um Gleichberechtigung oder die Kämpfe indigener Völker. Und nicht zu vergessen natürlich die bereits erwähnten Kämpfe gegen autoritäre oder diktatorische Regime, in denen es vor allem um den Schutz von Oppositionellen und Journalist*innen, aber auch von Arbeitnehmer*innen ging.

Heutzutage ist auf jeden Fall auch die Klimafrage ein zentrales verrechtlichtes Terrain, auf dem sehr viele Verhandlungen stattfinden. Umweltschutznormen als solche sind natürlich nicht neu, aber die Mobilisierung von Umweltschutz zur Verwirklichung bestimmter Klimaziele steht aktuell ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Derartige Aktivitäten können wir in der Klimabewegung seit mindestens zehn bis fünfzehn Jahren beobachten, aber in jüngerer Zeit nehmen sie angesichts der aktuellen Entwicklungen neuerlich zu.

Traurigerweise muss man allerdings auch feststellen, dass die Kämpfe um reproduktive Rechte sowie Rechte für queere und transgender Personen weiterhin Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind, die gegenwärtig insbesondere von den Gegnerinnen und Gegnern dieser Bewegungen forciert werden. Der Rollback, den wir jetzt in den USA beobachten können, etwa mit dem Transgender Ban oder mit der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, ist global betrachtet kein Einzelfall. Reproduktive Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen, queeren und transgender Personen sind gesellschaftspolitische Themen, die vielerorts intensiv umkämpft und Gegenstand rechtlicher Mobilisierungsprozesse sind. Die Waffe der strategischen Prozessführung wird also von Akteuer*innen aus unterschiedlichen politischen Lagern genutzt und die Konflikte, auch die verrechtlichten Konflikte, nehmen zu.

Strategische Prozessführung galt lange als ein Mittel progressiver und emanzipatorischer Akteur*innen. Mit Blick auf die zuletzt von Dir angesprochenen Auseinandersetzungen rund um Reproduktion, Gender und Sexualität scheint es so, als hätten wir es mit Prozessen der Mobilisierung und Gegenmobilisierung unterschiedlicher Interessensgruppen im gleichen Feld zu tun. Bei der Rights Advocacy von Christlichen Rechten in den USA zeigt sich das diskursiv sehr deutlich: Sie beschreiben sich als Angehörige einer marginalisierten Gruppe, die vom Gesetz gezwungen werden, Dinge zu tun, die ihrer religiösen Überzeugung nicht entsprechen. Vordergründig geht es ihnen also um den Schutz des eigenen Rechts auf Religions- und Meinungsfreiheit und nicht um den Abbau von bereits bestehenden Schutzrechten von Minderheiten. Faktisch gehen sie mit dieser Argumentation aber gezielt gegen Antidiskriminierungsgesetze vor, die zum Beispiel queere Menschen oder transgender Personen schützen. Ist das ein neues Phänomen in der Mobilisierung von Recht oder würdest Du sagen, auch konservative, rechte und autoritäre Kräfte haben schon immer rechtliche Strategien angewandt?

Meiner historischen Rekonstruktion zufolge sind sowohl die Entstehung des Konzepts von Rechtsmobilisierung als auch die allmähliche Legitimierung dieser Praxis im juristischen Feld eindeutig verbunden mit Strategien von Akteur*innen, die sich für die Rechte marginalisierter Gruppen eingesetzt haben. Es gibt aber Stimmen in der Forschung zu strategischer Prozessführung und Rechtsmobilisierung, die betonen, dass auch rechte Akteur*innen schon früh damit begonnen haben, das Recht zu mobilisieren. Und es gibt andere Stimmen, die der Meinung sind, das Recht immer strategisch mobilisiert wird, egal von wem: Da das Recht ausgelegt werden müsse, sei die Lenkung dieser Auslegung immer strategisch motiviert.[5]

Zur Beurteilung dieser konkurrierenden Deutungen ist meines Erachtens das Konzept der strategischen Selektivitäten im juristischen Feld hilfreich. Bestimmte Klassenfraktionen und Gruppen, die eine herrschende Position in der bestehenden Gesellschaft innehaben, verfügen nun einmal über bessere Chancen, ihre politischen, sozialen und ökonomischen Ordnungsvorstellungen im Recht zu verankern. Dabei profitiert ihre strategische Bezugnahme auf das Recht von den strategischen Selektivitäten des Rechts und ist in der Regel nicht unmittelbar als Akt der Machtausübung sichtbar. Diejenigen, die von strategischen Selektivitäten profitieren, verfügen für gewöhnlich bereits über privilegierte Positionen im Rechtsfeld. Und diejenigen, die von diesen strategischen Selektivitäten nicht profitieren können, müssen zum Mittel strategischer Mobilisierung greifen, um ihre strukturellen Defizite im Rechtskampf zu kompensieren. Ihre Strategien fallen stärker auf, weil sie die bestehende Ordnung herausfordern, statt sie für ihre Zwecke in Dienst zu nehmen.

In dem Zusammenhang finde ich es sehr spannend, was Du zu den Aktivitäten der Neuen Rechten und der Christlichen Rechten gesagt hast, die versuchen, einen gegenhegemonialen Diskurs zu artikulieren und so tun, als ob sie marginalisierte Gruppen wären. Diese Art der Inszenierung ist für mich ein Novum, weil sich konservative Gruppierungen meiner Ansicht nach eigentlich nicht als marginalisiert darstellen müssen, da sie für ihre Positionen bereits auf Zustimmung in der Gesellschaft rechnen können. Angesichts der historischen Verortung des Konzepts der strategischen Prozessführung empfinde ich die Strategie der rechten Akteur*innen als eine besondere Herausforderung. Die spannende Frage scheint mir zu sein: Wie genau inszenieren sich diese Gruppen als marginalisiert, um sich in dem Feld zu legitimieren und ihre spezifischen Interessen zu vertreten? Zudem wäre es interessant zu verstehen, aus welchen Gründen sie linke und liberale Positionen als herrschend betrachten, während wir gerade den gegenteiligen Eindruck haben, dass es einen Backlash gegen liberale, progressive Vorstellungen gibt. Das sind spannende Fragen, die es erlauben, die Spannweite des Konzepts von strategischer Prozessführung zu justieren.

Es gibt natürlich einige Argumente dafür, warum dieser Eindruck herrscht. Eine mögliche Erklärung für diese Entwicklung könnte darin bestehen, dass sich die liberale Vorstellung von Recht als Schutzmechanismus für Subalterne und Minderheiten in den westlichen Demokratien so erfolgreich durchgesetzt hat, dass seine Indienstnahme inzwischen auch rechten Akteuren eine vielversprechende Option scheint, um ihre Hegemonieansprüche im Rahmen dieser Vorstellung von Recht neu zu formulieren und zu legitimieren. Der Rekurs auf Grundrechte und den Schutz von Minderheiten ist dafür zentral. Aus dem Umstand, dass das Recht in liberalen Demokratien auch dazu da ist, Gleichstellung zu gewährleisten und „protected classes“ wie ethnische und sexuelle Minderheiten durch Gesetze vor politischen und sozialen Ungleichbehandlungen zu schützen, ergibt sich auch ein Potenzial für Gruppen, die eigentlich ganz andere Ziele verfolgen. Überspitzt gesagt, geht es den betreffenden Gruppen darum, sich erfolgreich als Opfer zu inszenieren, um daraus politisches Kapital zu schlagen.

Nun aber zu einer anderen wichtigen Frage. Wie, das heißt mit welchen Mitteln und Methoden lassen sich strategische Prozessführung und Rechtsmobilisierung wissenschaftlich erfassen?

Ich beginne mal mit den Methoden der qualitativen Sozialforschung, weil es in meinen Augen eine sozialwissenschaftliche Perspektive auf die Prozesse braucht, um der Selbstreferenzialität des Rechts entgegenzuwirken. Denn da strategische Prozessführung und Rechtsmobilisierung praxisorientierte Konzepte sind, tendiert auch die rechtssoziologische Forschung dazu, sich auf die Praxis und die Frage nach den Erfolgsbedingungen zu fokussieren. Es gibt in der Rechtssoziologie aber auch sehr viele kritische Stimmen, die sagen, dass die Analyse der Erfolgsvoraussetzungen zum Verständnis der Prozesse nicht genügt. Meine kurze Antwort ist also, dass qualitative sozialwissenschaftliche Methoden notwendig sind, die aber juristisch informiert eingesetzt werden müssen. Das ist fundamental, um die spezifische Materialität des Rechts zu verstehen: Welche etablierten Verfahren gibt es? Wie lauten die einschlägigen Normen? Wer darf sich beteiligen? Was ist kompetente Gerichtsbarkeit? Diese Aspekte müssen in der Forschung berücksichtigt werden. Die Anwendung qualitativer sozialwissenschaftlicher Methoden ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Forschung zu strategischer Prozessführung. Sie ermöglichen ein differenzierteres Verständnis und ein komplexeres Mapping der Akteur*innen sowie ihrer Ressourcen und Strategien. Diese sind rechtlich vermittelt, aber weiterhin politisch motiviert. Qualitative sozialwissenschaftliche Methoden sind schließlich auch nötig, um gesellschaftliche Zusammenhänge jenseits der juristischen Auseinandersetzungen kompetent einordnen zu können. Fälle, in denen es im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzungen zu einer Entpolitisierung kommt, lassen sich repolitisieren. Ebenso können Fälle, in denen juristische Erfolge ausbleiben, für Bewegungen dennoch politische Erfolge sein. Um die Dynamik solcher Prozesse zu verstehen, braucht es sozialwissenschaftliche Expertise.

Die Bewegungsforschung wiederum kennt methodische Ansätze zur Erforschung politischer Konflikte, die von spontanen Zusammenschlüssen und Vernetzungsprozessen gekennzeichnet sind, bei denen es keine klaren kollektiven Akteur*innen gibt, sich die Kollektivitäten vielmehr allererst im Prozess formieren. Die empirische Forscherin muss so viel Material wie möglich sammeln und nutzen. Diese Maxime nehme ich aus der Bewegungsforschung für meine Untersuchungen zu Rechtskämpfen: Take everything you can from the field.

Last but not least bieten Rechtsmobilisierung und strategische Prozessführung aber auch Potenzial für quantitative Forschungsansätze. An deutschen Universitäten kenne ich zwar nur wenige, die mit der Methode der Jurimetrie arbeiten. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Brasilien, ist das aber ein etabliertes Verfahren, mit dessen Hilfe Wissenschaftler*innen rechtliche Entscheidungen analysieren und versuchen, Entscheidungsmuster von Gerichtsbarkeiten herauszuarbeiten. Es gibt einen quantifizierbaren Datensatz, mit dem man versuchen kann zu identifizieren, was die Tendenzen in gerichtlichen Entscheidungsprozessen sind. Natürlich müssen quantitative Analysen immer mit Vorsicht genossen werden, weil Zahlen auch interpretationsfähig sind, aber ich finde, Gerichtsbarkeitsforschung sehr wichtig. Wenn man mehr Daten über Prozesse der Verrechtlichung hätte, könnte das auch dazu beitragen, ein besseres Verständnis davon zu gewinnen, was Verrechtlichung ausmacht und inwiefern es dieses Phänomen tatsächlich gibt.

Ich glaube nämlich, dass die Rede von Verrechtlichung oft nur einem falschen Eindruck geschuldet ist, der aus der starken medialen Vermittlung wichtiger Rechtsfälle resultiert. Das ist eine Hypothese von mir, die ich empirisch nicht belegen kann, weil es dazu keine belastbaren Daten gibt. Besonders spektakuläre Rechtsfälle bringen eine starke Sichtbarkeit mit sich, aber man kann nicht messen, ob es tatsächlich eine quantitative Zunahme von solchen Fällen gibt. Das könnte ergänzend interessant sein, um das Feld besser zu verstehen. Was passiert in dieser Verkupplung zwischen dem Politischen und dem Juridischen?

Du hast eben öffentlichkeitswirksame Rechtsmobilisierung angesprochen. Welche Möglichkeiten gibt es denn für die Wissenschaft, sich Fällen zu nähern, die eher intransparent bleiben, zum Beispiel im unternehmensrechtlichen Bereich?

Ich nehme an, Deine Frage zielt auf die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen. In diesem Bereich gibt es tatsächlich nur sehr wenig Transparenz. Ich beobachte im Rahmen unseres Forschungsprojekts die gesamten Mobilisierungsversuche zur Umsetzung des LkSG. Hier gibt es mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Anlaufstelle, die die Umsetzung des LkSG beaufsichtigen soll. Da beobachten wir die Initiativen, die versuchen vom BAFA Informationen darüber zu bekommen, gegen welche Unternehmen es Beschwerden gibt. Diese Informationen werden jedoch nicht unmittelbar zur Verfügung gestellt. Und auch der Schriftverkehr, also die Antworten von Unternehmen an das BAFA im Rahmen der dort laufenden Verfahren werden gegenüber den Beschwerdeführer*innen nicht transparent gemacht.

Das heißt, die Intransparenz betrifft nicht nur die öffentliche Berichterstattung, sondern selbst die am Verfahren beteiligten Beschwerdeführer*innen haben mit Intransparenz zu kämpfen?

Genau. Manchmal werden selbst die in einem Verfahren involvierten Klageführenden nicht informiert. Dass die Kommunikation über den Rechtsfall in erster Linie über die anwaltliche Vertretung abläuft und nicht direkt die Betroffenen adressiert, ist nicht zuletzt ein strukturelles Problem des Rechts. Diese Hürde versuchen zivilgesellschaftliche Organisationen zu überwinden. In einigen Fällen mit hoher Intransparenz bemühen sich die involvierten zivilgesellschaftlichen Organisationen um öffentlichkeitswirksame Präsenz, indem sie Informationen an die Medien weitergeben, soweit ihnen dies erlaubt und möglich ist. Der Kontakt zu den Medien ist ein wichtiger Punkt, um in strategisch geführten Prozessen für mehr Transparenz und eine verbesserte Öffentlichkeit zu sorgen. Die entsprechenden Bemühungen werden aber nicht zuletzt durch ein in der medialen Berichterstattung weit verbreitetes Unwissen gegenüber den Spezifika des Rechts konterkariert. Nach meinem Eindruck gibt es nur wenige Journalist*innen, die mit dem Recht hinreichend vertraut sind, um die politischen Strategien und ihre angestrebte rechtliche Umsetzung angemessen beurteilen zu können.

In der Öffentlichkeit werden rechtliche Entscheidungen häufig binär kommuniziert: Jemand hat entweder Recht oder Unrecht. Natürlich ist in der Berichterstattung auch mal davon die Rede, dass Angeklagte in unterschiedlichen Anklagepunkten verurteilt beziehungsweise freigesprochen wurden, aber komplexere Zusammenhänge werden selten thematisiert.

Für strategische Prozessführung bedeutet das eine große Herausforderung. Denn sowohl die verhandelten Fragen als auch die Entscheidungen sind viel komplexer als der Leitsatz, auf den sich am Ende die mediale Aufmerksamkeit konzentriert. Aber die Urteilsbegründung hat viel mehr Aspekte zu berücksichtigen. Nehmen wir nur mal das Verfahren gegen Marine Le Pen, der das passive Wahlrecht entzogen wurde. In dem betreffenden Verfahren ging es allein um die juristische Aufarbeitung eines Korruptionsskandals. Aber in der medialen Berichterstattung und auch in den politischen Äußerungen vieler Politiker*innen wurde das Verfahren als Ausdruck einer Intervention des Gerichts in politische Fragen gewertet. Aber kaum ein Beitrag machte sich die Mühe, die komplizierte Sach- und Beweislage einmal detailliert aufzubereiten. Hier überwiegt dann die von Dir angesprochene Binarität. Der Inhalt des Urteils wird komplett außer Acht gelassen.

Aus Sicht der Akteur*innen müsste man in solchen Fällen allerdings vermutlich sagen, dass die von ihnen geplante mediale Strategie aufgegangen ist. Sie haben es geschafft, eine bestimmte Story zu setzen, die die Berichterstattung dann entsprechend beeinflusst hat, was ja Teil von politischer Mobilisierung ist. Da kommt dann die vierte Gewalt ins Spiel.

Das ist richtig. In der Forschung zur strategischen Prozessführung spielen die Medien deshalb auch eine wichtige Rolle. Sie sind stets Teil der Strategien, die ja immer auch auf öffentlichkeitswirksame Präsenz abzielen. Aber wie genau passiert das? Wie genau funktioniert das Zusammenspiel zwischen rechtlicher und öffentlicher Mobilisierung und wie beeinflusst es die Rezeption der rechtlichen Auseinandersetzung? Zu diesen und ähnlichen Fragen gibt es meines Wissens bislang erst sehr wenig Forschung.

Vielen Dank für das Gespräch!

  1. Der offizielle Name für das sogenannte Lieferkettengesetz lautet Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz LkSG.
  2. Siehe u.a. Theresa Mentrup, Die Katastrophe von Brumadinho und die deutsche Verantwortung, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 69 (2024), 1, S. 29–32; LabourNet Germany, Brumadinho: NGO-Anzeige gegen TÜV Süd wegen tödlichem Dammbruch in Brasilien ergänzt Aktionskampagne und Untersuchungskommission, 29.10.2024.
  3. Vgl. dazu u.a. Sonja Buckel / Maximilian Pichl / Carolina Vestena, Legal Struggles: A Social Theory Perspective on Strategic Litigation and Legal Mobilisation, in: Social & Legal Studies 33 (2023), 1, S. 21–41.
  4. Richard Abel, Politics by Other Means: Law in the Struggle Against Apartheid, 1980–1994, New York u.a. 1995.
  5. Siehe zu dieser Interpretation Ulrike A. C. Müller, Begriffe, Ansprüche und deren Wirklichkeiten. Ein Systematisierungsvorschlag für sogenannte strategische Prozessführung, cause lawyering und andere Formen intentional gesellschaftsgestaltender Rechtspraxen, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie 39 (2019), 1, S. 33–63.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Karsten Malowitz.

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Carolina Vestena

Carolina Vestena ist Vertretungsprofessorin im Fachgebiet Politische Theorie an der Universität Kassel. Sie promovierte in Rechtssoziologie 2016 in Brasilien und im Jahr 2021 an der Universität Kassel in Politikwissenschaft mit der Arbeit „Das Recht in Bewegung. Kollektive Mobilisierung des Rechts in Zeiten der Austeritätspolitik“. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Theorie des Rechts und des Staates, Bewegungsforschung und kollektive Mobilisierung sowie Arbeiter*innenorganisationen in der transnationalen Wirtschaft.

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Iman Al Nassre

Iman Al Nassre ist Doktorandin in Politischer Theorie und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ an der Universität Münster. Sie forscht zu Rechtsmobilisierung von Christlichen Rechten Gruppen in den USA und Europa.

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